Beschluss A 7: A 7 - Du bist mittendrin – Inklusion
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(22.02.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(22.02.2022) Version 1 |
A. 7. Du bist mittendrin – Inklusion
„Nicht über uns, ohne uns“, dieses Prinzip leitet unsere Politik grundsätzlich
und ganz besonders bei allen Fragen der Inklusion. Unsere Politik soll von
Menschen mitbestimmt werden, die direkt von ihr betroffen sind. Auch das
konsequente Einbeziehen von Menschen mit Behinderungen in alle relevanten
Prozesse auf Landesebene wollen wir in Zukunft selbstverständlich machen. Dafür
ist es elementar, zunächst Barrieren der Teilhabe und Mitbestimmung hinsichtlich
politischer Prozesse und Themen abzubauen. Dafür werden wir eine Evaluation des
Ist-Zustandes vornehmen, Barrieren identifizieren und diese anschließend
abbauen. Im Anschluss sollen verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung
geschaffen werden.
„Nicht über uns, ohne uns“, dieses Prinzip leitet unsere Politik grundsätzlich und ganz besonders bei allen Fragen der Inklusion. Unsere Politik soll von Menschen mitbestimmt werden, die direkt von ihr betroffen sind. Auch das konsequente Einbeziehen von Menschen mit Behinderungen in alle relevanten Prozesse auf Landesebene wollen wir in Zukunft selbstverständlich machen. Dafür ist es elementar, zunächst Barrieren der Teilhabe und Mitbestimmung hinsichtlich politischer Prozesse und Themen abzubauen. Dafür werden wir eine Evaluation des Ist-Zustandes vornehmen, Barrieren identifizieren und diese anschließend abbauen. Im Anschluss sollen verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung geschaffen werden.Deshalb haben wir uns als GRÜNE auch ein Vielfaltsstatut gegeben.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an allen politischen Entscheidungsprozessen auf den verschiedenen politischen Ebenen mitzuwirken. Wir wollen Empowerment leben und Barrieren, die im Moment eine politische Teilhabe verhindern, abbauen. Dafür sollen verbindliche Regeln zur barrierefreien Beteiligung auf allen politischen Ebenen geschaffen werden. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen selbstverständlich die Unterstützung bekommen, die sie für die Teilnahme an Entscheidungsprozessen benötigen. Dafür müssen Informationen in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt, geeignete Veranstaltungsformate gemeinsam mit den Selbstverwaltungen von Menschen mit Behinderungen festgelegt und Assistenzbedarfe abgefragt und bereitgestellt werden.
Inklusion darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern betrifft alle
Lebensbereiche. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
gesellschaftlichen und politischen Leben ist keine Nebensache, sondern ein
Menschenrecht. Daher möchten wir die Belange von Menschen mit Behinderungen als
Querschnittsthema in allen Bereichen unserer Politik aufnehmen. Neben den
konkreten Forderungen zu speziellen Themen, welche sich in den jeweiligen
Kapiteln dieses Wahlprogramms finden, werden wir uns Grundsätze und Maßstäbe für
unser politisches Handeln geben. Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention,
die die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt, wesentliche
Grundlage unserer Politik.
Inklusion darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern betrifft alle Lebensbereiche. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und politischen Leben ist keine Nebensache, sondern ein Menschenrecht. Daher möchten wir die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema in allen Bereichen unserer Politik aufnehmen. Neben den konkreten Forderungen zu speziellen Themen, welche sich in den jeweiligen Kapiteln dieses Wahlprogramms finden, werden wir uns Grundsätze und Maßstäbe für unser politisches Handeln geben. Dabei ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt, wesentliche Grundlage unserer Politik.
Die Verantwortung dafür, Inklusion als Querschnittsthema zu denken, liegt dabei vor allem bei den Kommunen, die das direkte Lebensumfeld von Menschen mit Behinderungen gestalten. Im Land möchten wir deshalb die Einsetzung von hauptamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen fördern, welche das Thema innerhalb der Verwaltungen setzen und als Ansprechpartner*innen dienen sollen. Die Ausgestaltung der Stellenausschreibungen soll unter Einbeziehung der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderungen erfolgen.
Wir halten die Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention für eine notwendige Maßnahme, um Teilhabe
niedrigschwellig und inklusiv zu gestalten. Die partizipative Fortschreibung
halten wir dabei für notwendig. Auch die Kommunen möchten wir mittels positiver
Anreize zu einer Umsetzung der UN-Konvention ermutigen und sie in den dafür
notwendigen Prozessen unterstützen. Wir wollen das
Landesbehindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln und seine Umsetzung
vorantreiben. Außerdem werden wir die barrierefreie Digitalisierung
vorantreiben, um dem Ziel des barrierefreien Zugangs und damit der digitalen
Teilhabe für alle näherzukommen. Die Anerkennung des Rechts auf lebenslanges und
gemeinsames Lernen ist ein weiterer, wichtiger Schritt.
Das derzeitige System der Behindertenwerkstätten in Deutschland ist zuletzt
vielfach kritisiert worden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen, die zurzeit
in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, verstärkt Chancen auf
einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt erhalten. Wir möchten Menschen darin
bestärken, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und ihnen die Chance
geben, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Um jede*m eine individuelle
Entscheidung zu ermöglichen, werden wir einen vereinfachten Zugang zum ersten
Arbeitsmarkt fördern, und dies bei fairen Löhnen. Das Land als Arbeitgeber wird
dabei als Vorbild fungieren.
Das derzeitige System der Behindertenwerkstätten in Deutschland ist zuletzt vielfach kritisiert worden. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen, die zurzeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen arbeiten, verstärkt Chancen auf einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt erhalten. Wir möchten Menschen darin bestärken, ihre individuellen Fähigkeiten zu entdecken und ihnen die Chance geben, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Um jede*m eine individuelle Entscheidung zu ermöglichen, werden wir einen vereinfachten Zugang zum ersten Arbeitsmarkt fördern, und dies bei fairen Löhnen. Das Land als Arbeitgeber wird dabei als Vorbild fungieren.
Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht auf allgemeine Teilhabe am Arbeitsleben, das heißt allen Arbeitnehmer*innen muss der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Obwohl dieser Rechtsanspruch besteht, sind wir in der Realität noch weit von einem inklusivem Arbeitsmarkt entfernt. Das Land Schleswig-Holstein soll daher auch in seiner Rolle als Arbeitgeber als Vorbild fungieren.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Mindestlohn und Arbeitnehmer*innenstatus auch für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen gilt. Wir setzen auf einen engen Austausch mit der Koalition im Bund um langfristig Maßnahmen für eine alternative Ausgestaltung des Sondersystems Werkstätten gemeinsam mit den dort Beschäftigten zu erarbeiten. Auch die Tagesförderstätten wollen wir stärker in den Blick nehmen für einen Wandel hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Außerdem soll es für Unternehmen keine Möglichkeit mehr geben, ihre Ausgleichsabgabe zu reduzieren, indem Aufträge an WfbM vergeben werden.
Das Budget für Arbeit sehen wir als sinnvolles Mittel an, um mehr Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dafür müssen alle Berechtigten auch ausreichend über das Angebot informiert und bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz unterstützt werden. Wir möchten daher Modellregionen in Schleswig-Holstein einführen, in denen die intensive Begleitung und Bewerbung des Budgets für Arbeit durch neutrale Ansprechpersonen des Integrationsfachdienstes erfolgt. Aufgaben der neutralen Ansprechpersonen sind der aktive Aufbau eines Netzwerkes in der jeweiligen Modellregion.
Um den Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu sichern, setzen wir auf die Arbeit der Jugendberufsagenturen, die durch subjektzentrierte berufsvorbereitende Beratungen und Job-Coaching individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen können. Daher möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden acht Standorte, weitere Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe Beratung sicherstellen zu können.
Arbeitslosen mit Behinderungen soll die Reintegration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden, dafür wollen wir die Integrationsfachdienste stärken.
Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen Teil
einer inklusiven Gesellschaft sind. Dafür müssen wir Barrieren im alltäglichen
wie privaten Bereich abbauen.
Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen Teil einer inklusiven Gesellschaft sind. Dafür müssen wir Barrieren im alltäglichen wie privaten Bereich abbauen.
Wir möchten deshalb das Landesblindengeld erhöhen und damit den seit 2013 deutlich gestiegenen Mehrkosten für Blindenhilfe Rechnung tragen. Für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung soll ein Sehbehindertengeld als Nachteilsausgleich eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen Teil einer inklusiven Gesellschaft sind. Dafür müssen wir Barrieren im alltäglichen wie privaten Bereich abbauen.
Außerdem setzen wir uns für die Einsetzung eines landesweiten Teilhabegeldes ein, welches die Kosten für den erheblichen finanziellen Mehraufwand für Menschen mit Behinderungen ausgleichen soll. Dadurch können beispielsweise Gebärdendolmetschungen oder Hilfsmittel bezuschusst werden.
Außerdem setzen wir uns im medizinischen und pflegerischen Bereich dafür ein,
verstärkt für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Die
zuständigen Gremien der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderung sollen
stärker in die Strukturierung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des
medizinischen Personals integriert werden.
Außerdem setzen wir uns im medizinischen und pflegerischen Bereich dafür ein, verstärkt für den Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Die zuständigen Gremien der Selbstverwaltung von Menschen mit Behinderung sollen stärker in die Strukturierung der Aus-, Weiter- und Fortbildung des medizinischen Personals integriert werden.
Die Wechselwirkung zwischen Geschlecht und Behinderung führt bei vielen Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu einem hohen Risiko, sexueller, körperlicher und psychischer Gewalt ausgesetzt zu sein. Aufgrund von bestehenden Vorurteilen hinsichtlich dem Thema Sexualität sind viele außerdem von sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung ausgeschlossen.
Neben des präventiven Abbaus von struktureller Diskriminierung setzen wir uns daher konkret für niedrigschwellige und barrierefreie Schutz- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Behinderungen ein. Für von gewaltbetroffenen Frauen müssen wohnortnahe Ansprechpersonen und Beratungsstellen zur Verfügung stehen, weshalb wir uns für die Erarbeitung eines landesweiten Gewaltschutzkonzepts für Frauen mit Behinderungen einsetzen. Außerdem müssen Projekte wie “Suse - sicher und selbstbestimmt” weiter ausgebaut und gefördert werden.
Um der speziellen Situation von Frauen mit Behinderungen gerecht werden zu können, muss die bestehende Datenlücke geschlossen werden, um zielgerichtete Maßnahmen ableiten zu können. Zur Sicherung der sexual- und reproduktionsmedizinischen Versorgung sollen vielfaltssensible Unterrichtsmaterialien im Bereich Sexueller Bildung auf verschiedenen Differenzierungsniveaus bereitgestellt werden.
Die Änderung des Bundesteilhabegesetzes erfordert auf Landesebene verschiedene
Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung des Betreuungswesens
und die Überarbeitung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes. Wir erwarten von
den Trägern der jeweiligen Einrichtungen, dass sie den neuen Rahmen nutzen und
eine Frauenbeauftragte und einen Wohnbeirat mit eigenem Budget ausstatten.
Außerdem wollen wir die Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen
unbürokratischer und kompetenter machen. Insbesondere die
Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen mit Behinderung sollen in Zuge dessen
ausgebaut werden.
Die Änderung des Bundesteilhabegesetzes erfordert auf Landesebene verschiedene Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung des Betreuungswesens und die Überarbeitung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes. Wir erwarten von den Trägern der jeweiligen Einrichtungen, dass sie den neuen Rahmen nutzen und eine FrauenbeauftragteGleichstellungsbeauftragte und einen Wohnbeirat mit eigenem Budget ausstatten. Außerdem wollen wir die Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen unbürokratischer und kompetenter machen. Insbesondere die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen mit Behinderung sollen in Zuge dessen ausgebaut werden.
Die Änderung des Bundesteilhabegesetzes erfordert auf Landesebene verschiedene Maßnahmen. Dazu gehört unter anderem die Weiterentwicklung des Betreuungswesens und die Überarbeitung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes. Wir erwarten von den Trägern der jeweiligen Einrichtungen, dass sie den neuen Rahmen nutzen und eine Frauenbeauftragte und einen Wohnbeirat mit eigenem Budget ausstatten. Außerdem wollen wir die Beratung zur Inanspruchnahme von Leistungen unbürokratischer und kompetenter machen. Insbesondere die Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen mit Behinderung sollen in Zuge dessen ausgebaut werden.
Der Schutz von Minderheiten ist uns schon immer ein großes Anliegen. Wir setzen
uns dafür ein, dass auch die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkannt
wird, um ihren Schutz und Erhalt angemessen fördern zu können.
Sprache ist integraler Bestandteil unserer Gesellschaft. Wie wir miteinander kommunizieren, spiegelt auch unseren Umgang miteinander wider. Leider schließen wir durch die Wahl unserer Sprache und die Verwendung von Fremdwörtern und Fachsprache auch häufig Menschen aus. Als GRÜNE setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen Zugang zu wichtigen Informationen erhalten. Daher soll die Verwendung von Leichter Sprache und die Wertschätzung von Mehrsprachigkeit auch in den Verwaltungen gefördert werden. Außerdem wollen wir, dass alle Beschlüsse des Landtags auch in Leichter Sprache bereitgestellt werden. Der Schutz der Sprache und von Minderheiten ist uns schon immer ein großes Anliegen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch gewesen, daher möchten wir die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkannt wirdanerkennen, um ihren Schutz und Erhalt angemessen fördern zu können. Außerdem sollen alle Plenarsitzungen des schleswig-holsteinischen Landtags mit Gebärdendolmetscher*innen begleitet und online zur Verfügung gestellt werden.
Der Schutz von Minderheiten ist uns schon immer ein großes Anliegen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Gebärdensprache als Minderheitensprache anerkannt wird, um
ihren Schutz und Erhalt angemessen fördern zu können.
Auch manche geflüchtete Menschen mit komplexen Traumafolgen haben Hilfebedarf in Alltag und Lebensführung. Der Zugang zu den vorhandenen Angeboten und den Maßnahmen der Eingliederungshilfe darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen. Sonst kann auch die rechtliche Betreuung in manchen Fällen keine Wirkung entfalten, da es an angemessenen Schutzräumen und fachlicher Begleitung fehlt. Die Maßnahmen der Eingliederungshilfe sollen bedarfsspezifisch für schwerst belastete Geflüchtete erweitert werden. Muttersprachliche, kultur- und traumasensible Wohn-und Lebensformen, bis die Alltagsbewältigung (z.B.Lernfähigkeit für Spracherwerb) wiederhergestellt ist, sollen geschaffen werden.
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