In Deutschland arbeiten ca. 300.000 Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen. Da sie keinen Arbeitnehmer*innenstatus haben, erhalten sie für ihre Arbeit nicht den Mindestlohn sondern ein kleines Taschengeld. Obwohl die WfbM den Auftrag haben, die dort Beschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln, passiert dies nur in seltenen Fällen.
2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK-Ausschuss) die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geprüft und das Werkstattsystem in seiner heutigen Form gerügt, da diese zur Segregation auf dem Arbeitsmarkt beitragen und nicht den Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten.
Kurzfristig braucht es daher einen echten Mindestlohn für Alle und den Arbeitnehmer*innenstatus für Beschäftigte in Werkstätten, mit dem auch das Streikrecht einhergeht. Für einen inklusiven Arbeitsmarkt muss das Sondersystem der Werkstätten aber grundlegend bundesweit überarbeitet werden. Deshalb wollen wir auch Maßnahmen, die bereits jetzt den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt fördern, stärken und in Schleswig-Holstein ausbauen.
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