Entsprechend unserer bestehenden Beschlusslage wollen wir das Landesblindengeld in Schleswig-Holstein, welches deutlich unter der Fördersumme aus anderen Bundesländern liegt, erhöhen und zusätzlich ein Sehbehindertengeld einführen. Dadurch sollen die erheblichen Mehrkosten, zum Beispiel durch Hilfen beim Vorlesen, beim Einkaufen oder Beförderungen, ausgeglichen werden.
Antrag Programm: | Du bist mittendrin – Inklusion |
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Antragsteller*in: | LAG Inklusion (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: A 7-044 |
Eingereicht: | 02.02.2022, 23:03 |
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