Menschen mit Behinderungen haben einen erheblichen finanziellen Mehraufwand durch die Notwendigkeit der Finanzierung von Unterstützungsleistungen. Analog zum Blindengeld soll das Teilhabegeld unabhängig von Einkommen und Vermögen als Nachteilsausgleich die Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderungen decken. Denn viele Maßnahmen werden nur anteilig oder gar nicht von den Krankenkassen übernommen. Durch die zusätzlichen Mittel sollen beispielsweise auch Assistenzleistungen und Kommunikationshilfen ohne besonderen Anlass finanziert werden können, was insbesondere für die soziale Teilhabe ein wichtiger Faktor ist.
Antrag Programm: | Du bist mittendrin – Inklusion |
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Antragsteller*in: | LAG Inklusion (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 02.02.2022, 23:04 |
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