Beschluss A 14: A 14 - Du kannst was erleben – Kultur
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(23.02.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(23.02.2022) Version 1 |
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus,
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater
und Museen.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen hinwirken. Dafür unterstützen wir auch konkret die Arbeit der Kulturknotenpunkte im Land, die sich kreisübergreifend als Schnittstellen von Kulturarbeit etabliert haben. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Kommunen daran beteiligen.
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen uns weiterhin für eine stärkereverlässlichere institutionelle Unterstützung ein, die auch den Aufbau und die Förderung hauptamtlich getragener Netzwerkstrukturen umfasst. Durch entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für
eine Verlängerung ein.
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für eine Verlängerung sowie Ausweitung des Programms, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Solo-Selbstständigen, ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen.
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
Popkultur und Clubszene
Wir möchten den professionellen Akteur*innen der Popkultureine dauerhafte Perspektive in Schleswig-Holstein bieten und damit auch eine nachhaltige Talentförderung betreiben. Erreichen wollen wir dies durch niedrigschwellige Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangebote im Rahmen eines Büros für
Popkultur, das als zentrale Anlaufstelle für die Künstler*innen, die Veranstalter*innen und die Festival- und Clubbetreiber*innen dient und zugleich als Schnittstelle zu Politik und Verwaltung fungiert.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
Wir möchten den professionellen Akteur*innen der Popkultur eine dauerhafte Perspektive in Schleswig-Holstein bieten und damit auch eine nachhaltige Talentförderung betreiben. Erreichen wollen wir dies durch niedrigschwellige Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangebote im Rahmen eines Büros für
Popkultur, angesiedelt beim Landesmusikrat, das als zentrale Anlaufstelle für die Künstler*innen, die Veranstalter*innen und die Festival- und Clubbetreiber*innen dient und zugleich als Schnittstelle zu Politik und Verwaltung fungiert.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der
Branche zu erhöhen.
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte und konkurrenzfähige Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Dazu gehört auch der Schutz des Filmerbes. Konkret möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen Abschlussfilmen, für Medienkompetenz filmischen Studienleistungen, der kulturellen Filmförderung, die außerschulische Medienbildung und Jugendkulturdie jugendliche Videokultur vergrößern. Auch das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche und Quereinsteiger*innen soll mit Unterstützung des Landes innerhalb von Schleswig-Holstein ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der Branche zu erhöhen.Schleswig-Holstein ist Trendregion für neue Medientechnologien wie z.B. Virtual und Augmented Reality (VR/AR) sowie 360-Grad Kinos. Das unterstützen wir und möchten Förderinstrumente entsprechend ausbauen.
Inhabergeführte Kinos
Die Inhabergeführten Kinos im Land schaffen mit ihrem Programm - gerade auch im ländlichen Raum - ein bedeutsames Kulturangebot. Darum möchten wir sie als Kultur-Standorte erhalten und unterstützen sie bei den anstehenden komplexen Transformationen in Film- und Kino-Markt.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte, Landesbibliothek, digitales Haus der Landesgeschichte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt,
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
Wir setzen uns dafür ein, dass an den schleswig-holsteinischen Bibliotheken ein Selbstbedienungsmodell nach dänischem Vorbild eingeführt wird.
Die Landesbibliothek Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit öffnen zugängig machen und zugleich als Zentrum Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit verbinden wir auch Durch Beratungs- und Workshop-Angebote kann so die Fortführungdigitale Transformation der bisherigen Arbeit fürkulturellen Infrastruktur sowie digitale Kunst unterstützt werden. Den Digitalen Masterplan Kultur schreiben wir fort und werden außerdem ein digitales Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes auflegen, damit die bisherige Arbeit an einemdigitalen Haus der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins fortgeführt werden kann.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach
Kräften fördern.
Für die Unterstützung bildender Künstler*innenWiederbelebung und Sichtbarmachung der kreativen, künstlerischen Prozesse im öffentlichen Raum setzen wir uns für eine Neuauflagedie Weiterführung der FörderrichtlineFörderrichtlinie des Bundes „Kunst am Bau“ sowie für die Neuauflage der Förderrichtlinie „Kunst im öffentlichen Raum“ auf Landesebene ein.
Hierbei wird ein festgelegter Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für die künstlerische Arbeit zur Verfügung gestellt.
Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
A. 14.10 - Kultur und Klimaschutz
Wie viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens trägt auch die Kultur-, Veranstaltungs- und Filmbranche durch den Ausstoß von Treibhausgasen und andere Emissionen einen Teil zur Klimakrise bei. Zur Umsetzung der Klimaziele soll daher gemeinsam mit den privaten und öffentlichen Akteur:innen ein Konzept entwickelt werden, wie Nachhaltigkeit verbessert und Klimaneutralität erreicht werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen, Vorgaben und Unterstützung für nachhaltigere Formate und Infrastruktur.
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Außerdem wollen wir eine gezielte Aufarbeitung der Verfolgung der im sog. „schwarzen Winkel“ vom Nationalsozialismus verfolgten sozialen Randgruppen in Schleswig-Holstein durchführen.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle
Verankerung zu erreichen.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle Verankerung zu erreichen.Konkret unterstützen wir die Stadt Neustadt dabei, einen angemessenen Ort für das Gedenken an den Untergang der
Cap Arcona vom 3. Mai 1945 zu errichten. Das Engagement der Stadt und die Erarbeitung eines entsprechenden Förderantrages beim Bund sehen wir als große Chance die Erinnerung an diese beispiellose Katastrophe wach zu halten und die museumspädagogische Arbeit zu vertiefen. In diesem Zusammenhang ist uns auch die Vernetzung der Gedenkorte entlang der Lübecker Bucht und der länderübergreifende
Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern wichtig.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945
unterstützen wir.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 unterstützen wir. Konkret unterstützen wir die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben e.V. bei der Konzeptionierung eines Gedenk- und Lernortes in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Brandhaus in der Mühlenstraße, um damit die Gründung eines bundesweiten Netzwerks der Tatorte rassistischer Anschläge und die Errichtung jeweils lokaler bzw. regionaler Mahn- und Lernorte weiter voranzutreiben.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar sein.. Dieses wollen wir weiterentwickeln. Denkmalschutz soll mit Barrierefreiheit und energetischen Maßnahmen vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Im Denkmalschutzgesetz werden wir Freiheiten für energetische Sanierungen verankern. Als Beispiel ist hierfür dient das Klimaschutzgesetz Hessen. Generell muss Klimaschutz in der Abwägung zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz priorisiert werden. Das werden wir im Denkmalschutzgesetz festschreiben.
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