| Antrag Programm: | Du kannst was erleben – Kultur | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 05.02.2022) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 05.02.2022, 12:23 | 
A 14-113-2: Du kannst was erleben – Kultur
Verfahrensvorschlag: Text
          
          Von Zeile 53 bis 54 einfügen:
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes 
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus, 
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der 
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung 
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere 
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig 
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der 
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen 
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen 
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater 
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz 
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten 
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen 
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu 
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes 
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch 
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und 
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass 
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und 
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend 
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der 
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen 
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem 
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst 
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer 
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im 
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen 
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch 
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die 
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert 
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche 
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder 
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung 
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses 
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für 
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie 
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel 
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und 
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im 
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita 
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der 
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende 
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen 
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und 
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende 
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der 
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen 
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von 
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele 
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine 
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung 
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von 
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir 
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als 
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um 
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit 
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte 
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr 
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte 
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret 
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen 
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das 
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit 
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige 
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der 
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des 
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der 
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es 
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung 
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt, 
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort 
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei 
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite 
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen 
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes 
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch 
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die 
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen 
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit 
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit 
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus 
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine 
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter 
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung 
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach 
Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen 
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die 
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten 
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in 
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des 
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden 
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl 
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus 
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem 
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir 
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten 
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept 
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle 
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen 
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier 
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der 
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall 
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes 
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. 
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter 
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir 
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Text
          
          Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes 
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus, 
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der 
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung 
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere 
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig 
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der 
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen 
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen 
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater 
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz 
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten 
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen 
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu 
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes 
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch 
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und 
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass 
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und 
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend 
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der 
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen 
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem 
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst 
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer 
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im 
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen 
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch 
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die 
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert 
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche 
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder 
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung 
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses 
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für 
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie 
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel 
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und 
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im 
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita 
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der 
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende 
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen 
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und 
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende 
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der 
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen 
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von 
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele 
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine 
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung 
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von 
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir 
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als 
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um 
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit 
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte 
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr 
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte 
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret 
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen 
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das 
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit 
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige 
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der 
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des 
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der 
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es 
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung 
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt, 
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort 
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei 
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite 
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen 
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes 
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch 
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die 
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen 
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit 
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit 
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus 
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine 
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter 
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung 
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach 
Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen 
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die 
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten 
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in 
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des 
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden 
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl 
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus 
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem 
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir 
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten 
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept 
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle 
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen 
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier 
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der 
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall 
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes 
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. 
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter 
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir 
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
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gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes 
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus, 
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der 
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung 
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere 
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig 
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der 
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen 
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen 
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater 
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz 
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten 
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen 
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu 
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes 
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch 
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und 
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass 
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und 
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend 
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der 
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen 
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem 
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst 
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer 
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im 
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen 
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch 
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die 
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert 
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche 
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder 
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung 
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses 
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für 
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie 
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel 
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und 
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im 
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita 
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der 
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende 
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen 
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und 
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende 
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der 
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen 
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von 
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele 
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine 
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung 
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von 
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir 
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als 
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um 
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit 
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte 
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr 
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte 
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret 
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen 
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das 
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit 
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige 
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der 
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des 
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der 
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es 
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung 
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt, 
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort 
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei 
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite 
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen 
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes 
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch 
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die 
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen 
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit 
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit 
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus 
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine 
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter 
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung 
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach 
Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen 
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die 
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten 
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in 
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des 
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden 
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl 
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus 
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem 
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir 
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten 
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept 
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle 
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen 
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier 
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der 
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall 
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes 
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. 
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter 
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir 
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Text
          
          Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes 
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus, 
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der 
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung 
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere 
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig 
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der 
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen 
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen 
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater 
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz 
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten 
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen 
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu 
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes 
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch 
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und 
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass 
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und 
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend 
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der 
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen 
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem 
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst 
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer 
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im 
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen 
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch 
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die 
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert 
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche 
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder 
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung 
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses 
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für 
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie 
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel 
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und 
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im 
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita 
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der 
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende 
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen 
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und 
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende 
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der 
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen 
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von 
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele 
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine 
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung 
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von 
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir 
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als 
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um 
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit 
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte 
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr 
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte 
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret 
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen 
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das 
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit 
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige 
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der 
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des 
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der 
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es 
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung 
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt, 
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort 
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei 
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite 
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen 
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes 
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch 
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die 
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen 
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit 
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit 
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus 
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine 
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter 
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung 
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach 
Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen 
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die 
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten 
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in 
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des 
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden 
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl 
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus 
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem 
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir 
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten 
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept 
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle 
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen 
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier 
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der 
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall 
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes 
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. 
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter 
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir 
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
                Unterstützer*innen
                
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes 
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus, 
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der 
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung 
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere 
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig 
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der 
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen 
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen 
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater 
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz 
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten 
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen 
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu 
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes 
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch 
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und 
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass 
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und 
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend 
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der 
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen 
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem 
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst 
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer 
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im 
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen 
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch 
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die 
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert 
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche 
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder 
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung 
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses 
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für 
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie 
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel 
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und 
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im 
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita 
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der 
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende 
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen 
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und 
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende 
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der 
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen 
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von 
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele 
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine 
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung 
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von 
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir 
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als 
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um 
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit 
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte 
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr 
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte 
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret 
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen 
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das 
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit 
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige 
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der 
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des 
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der 
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es 
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung 
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt, 
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort 
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei 
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite 
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen 
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes 
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch 
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die 
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen 
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit 
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit 
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus 
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine 
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter 
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung 
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach 
Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen 
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die 
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten 
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in 
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des 
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden 
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl 
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus 
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem 
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir 
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten 
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept 
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle 
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen 
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier 
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der 
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall 
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes 
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird. 
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter 
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir 
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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