Antrag Programm: | Du kannst was erleben – Kultur |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 05.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.02.2022, 12:23 |
A 14-113-2: Du kannst was erleben – Kultur
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 53 bis 54 einfügen:
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus,
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt,
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach
Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Text
Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus,
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt,
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach
Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
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gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus,
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt,
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach
Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Text
Von Zeile 112 bis 113 einfügen:
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus,
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt,
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach
Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. Du kannst was erleben – Kultur
Kulturelle Bildung und Teilhabe sind für uns der Schlüssel für ein gelingendes
soziales Miteinander. Kulturarbeit ist Demokratiearbeit und somit kein Luxus,
sondern die Basis für eine solidarische und vielfältige Gesellschaft. Mit der
Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplanes unterstreichen wir diese Bedeutung
für das Land.
In den letzten Jahren ist es gelungen, die kulturelle Vielfalt Schleswig-
Holsteins zu stärken. Wir setzen uns dafür ein, die Kulturförderung insbesondere
über Infrastrukturprogramme weiter zu erhöhen und Kulturangebote künftig
verstärkt auch strukturell abzusichern. Dabei wollen wir die Ergebnisse der
Kulturdialoge nutzen und auf eine stärkere Vernetzung der Akteur*innen
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen
hinwirken. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater
und Museen.
A. 14. 1. Kulturelle Vielfalt
In Schleswig-Holstein leben die unterschiedlichsten Menschen mit ganz
unterschiedlichen kulturellen Hintergründen und persönlichen Geschichten
zusammen. Zukünftig wollen wir bei allen Fördermaßnahmen und der strategischen
Ausrichtung der Kulturpolitik des Landes ein noch klareres Bekenntnis zu
kultureller Vielfalt setzen. In Anlehnung an den Aktionsplan des Landes
Schleswig-Holstein möchten wir erreichen, dass das Land strategisch
diversitätshemmende Prozesse und Strukturen im Kulturbereich identifiziert und
ihren Abbau unterstützt. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass
Kultureinrichtungen, Ausschreibungen, Förderrichtlinien, Auswahlgremien und
Jurys den Querschnitt der Gesellschaft abbilden und Minderheiten entsprechend
repräsentiert werden.
A. 14. 2. Soziokultur
Die Arbeit der soziokulturellen Zentren im Land ist sowohl in der
programmatischen Ausrichtung als auch in den strukturellen Voraussetzungen
vielfältig. Von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen bis zu ehrenamtlichem
Engagement reicht das Spektrum. Auch die Förderung der Einrichtungen ist höchst
unterschiedlich. Die bisherige Projektförderung des Landes reicht auf Dauer
nicht aus, um die Zentren in ihrem Bestand zu sichern. Wir haben daher im
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen
uns weiterhin für eine stärkere institutionelle Unterstützung ein. Durch
entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Kommunen daran beteiligen.
A. 14. 3. Freie Szene
Die Freie Szene, die zumeist keine institutionelle Förderung erhält, bereichert
unser Kulturleben durch vielfältige Angebote im ganzen Land. Nicht-öffentliche
Träger wie freie Theater, Programmkinos, Kunstvereine, Musikensembles oder
Museen konnten in der letzten Wahlperiode erstmals eine Investitionsförderung
für die Ausstattung ihrer Spielstätten beantragen. Wir wollen dieses
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für
eine Verlängerung ein.
A. 14. 4. Kultur als Wirtschaftsfaktor und in der Bildung
Kultur ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wir wollen sie
künftig in die Wirtschaftsstrategie Schleswig-Holsteins einbinden. Unser Ziel
ist, dass alle Beteiligten der Branche künftig von Wirtschafts- und
Gründungsförderungen profitieren können.
Kulturelle Bildung und Ausflüge zu Kulturveranstaltungen sollen mehr Raum im
schulischen Unterricht finden. Wir wollen der kulturellen Bildung von der Kita
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der
kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
A. 14. 5. Musik
Musikschulen leisten flächendeckend und niedrigschwellig hervorragende
Basisarbeit für die musikalische Bildung. Beim Ausbau der Ganztagsschule wollen
wir die Kooperation von Musik- und allgemein bildenden Schulen unterstützen und
durch ein Musikschulfördergesetz absichern. Auch die studienvorbereitende
Ausbildung für Klassik, Jazz, Pop und Rock gehört zum wichtigen Angebot. Mit der
Gründung des Kompetenzzentrums Musik am Nordkolleg in Rendsburg haben wir einen
weiteren wichtigen Grundstein für die breite Aus- und Weiterbildung sowohl von
Laien als auch professionellen Musiker*innen gelegt.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele
Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine
dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung
betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von
kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
A. 14. 6. Theater
Wir haben die Förderung der Theater im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
dynamisiert. Gemeinsam mit dem Landesverband der freien Theater werden wir
weiter passgenaue Förderstrukturen entwickeln, um sowohl deren Spielstätten als
auch konzeptionelle Arbeit bestmöglich zu unterstützen.
Zudem wollen wir das Investitionsprogramm des Landes auch dafür nutzen, um
gemeinsam mit den Kommunen den Sanierungsstau bei den Theatern abzubauen. Mit
den Zusagen zur Förderung von Baumaßnahmen am Theater Kiel und der Spielstätte
Schleswig sind wir erste gute Schritte gegangen.
A. 14. 7. Film
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr
unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte
Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Konkret
möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen
Abschlussfilmen, für Medienkompetenz und Jugendkultur vergrößern. Auch das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Angehörige der Filmbranche soll mit
Unterstützung des Landes ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige
Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der
Branche zu erhöhen.
A. 14. 8. Bibliotheken als Dritte Orte
Bibliotheken befinden sich seit Jahren in einem fortlaufenden Prozess des
Wandels. Weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivität der
Leseförderung hin zu einem lebendigen multimedialen Erlebnisraum. Hier gibt es
Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung
für diesen Wandlungsprozess ist das Konzept des Dritten Ortes.
Die Bibliothek als Dritter Ort versteht sich als gesellschaftlicher Knotenpunkt,
als ein Ort der Begegnung, des Lernens und der Inspiration. Als ein Ort
sozialer, kultureller und digitaler Teilhabe. Wir möchten Bibliotheken bei
diesem Transformationsprozess unterstützen und wollen eine landesweite
Investitionsoffensive zur Förderung der Digitalisierung und einer baulichen
Modernisierung starten. Bei der Sanierung sollen Aspekte des Klimaschutzes
besonders berücksichtigt werden. Für besonders unterstützenswert halten wir auch
den Ausbau von familienfreundlichen Angeboten. Darüber hinaus begrüßen wir die
Vernetzungsarbeit von Bibliotheken mit Schulen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen.
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit
öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit
verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus
der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.
A. 14. 9. Bildende Kunst
Für die Unterstützung bildender Künstler*innen setzen wir uns für eine
Neuauflage der Förderrichtline „Kunst am Bau“ ein. Hierbei wird ein festgelegter
Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für künstlerische Arbeit zur Verfügung
gestellt. Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach
Kräften fördern.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein. Werkdatenbanken und Depots bzw. Archive zum Erhalt und zur Sichtbarmachung des bildkünstlerischen kulturellen Erbes werden wir stärken.
A. 14. 10. Erinnerungskultur
Die Aufarbeitung und Darstellung von Verbrechen in der schleswig-holsteinischen
Vergangenheit sind nach wie vor wichtig und für uns unverzichtbar. Die
Erinnerung an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft muss wachgehalten
werden, denn sie bleibt eine elementare Grundlage der Demokratiebildung in
unserem Land. Aus der Erinnerung an das Menschheitsverbrechen des
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden
gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung.
Die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein sind sowohl
strukturell als auch institutionell sehr unterschiedlich aufgestellt. Häufig aus
ehrenamtlichem Engagement heraus entstanden, stehen sie mitten in einem
Generationenwechsel, der seitens der Landespolitik begleitet werden muss. Wir
wollen gemeinsam mit der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
und der LAG Gedenkstätten und Erinnerungsorte das Landesgedenkstättenkonzept
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle
Verankerung zu erreichen.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945
unterstützen wir.
Nachdem in der vergangenen Wahlperiode erste Grundsteine gelegt wurden, setzen
wir uns für eine weitere Aufarbeitung der Rolle Schleswig-Holsteins und hier
angesiedelter Unternehmen im Kolonialismus sowie eine Stärkung der
Provenienzforschung ein.
Denkmale, die nicht genutzt werden, werden häufig auch nicht vor dem Verfall
geschützt. Wir haben deshalb in der Küstenkoalition ein modernes
Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das den heutigen Anforderungen gerecht wird.
Barrierefreiheit und energetische Maßnahmen sollen mit denkmalgerechter
Sanierung vereinbar sein. Zur Sicherung und zum Erhalt der Denkmale werden wir
die notwendigen Inventarisierungsarbeiten zügig fortsetzen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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