Beschluss A 11: A 11 - Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1 |
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit
repräsentiert sein.
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit repräsentiert sein. Damit dies in Zukunft noch besser gelingt, wollen wir die Rechte von Kindern stärken, indem wir auch das Recht auf Beteiligung und den Vorrang des Kindeswohls in die Landesverfassung aufnehmen.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen
beteiligt werden.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen beteiligt werden.
Wir sezten uns dafür ein, dass das Land SH im Bundesrat entsprechend der Forderungen des Bundesjugendringes ein Digitalpakt für Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendhilfe auf den Weg bringt. Außerschulische Lernorte sind gestalterische Freiräume und eignen sich hervorragend für das gemeinsame Entwickeln von Medienkompetenz. In den Kommunen brauchen
Jugendarbeiter*innen und Sozialarbeiter*innen einen rechtlichen Rahmen, um zeitgemäß medienpädagogisch zu arbeiten.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen beteiligt werden.
Um Gesetzesfolgen für junge Menschen abschätzen zu können, soll bei jedem Gesetz ein verbindlicher Jugend-Check eingeführt werden. An der Ausgestaltung des Jugend-Checks sind junge Menschen von Beginn an zu beteiligen.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der
Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die
Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger
Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen
niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen
jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende
Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen
werden.
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen werden.
Dazu setzen wir auf mehr Verbindlichkeit für die Bildung von Schüler*innenvertretungen und Kinder-und Jugendbeiräten und sehen den Einsatz von pädagogischen Geschäftsführungen für eine erfolgreiche Arbeit als notwendig an. Kinder- und Jugendbeiräten wollen wir mehr Möglichkeiten im schulischen Raum zugestehen. Schüler*innenvertretungen wollen wir einen besseren Zugang zu kommunalpolitischen
Gremien einräumen. Beide sollen miteinander verzahnt und vernetzt werden dürfen. Dafür werden wir die Gemeindeordnung und das Schulgesetz harmonisieren und eine Mustersatzung für Kinder- und Jugendbeiräte erlassen. Ein Kinder- und Jugendbeauftragter des Landes soll die Kinder- und Jugendbeteiligung evaluieren und fortschreiben.
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der Jugendarbeit und in der Jugendhilfe, etwa in der Heimerziehung und in Pflegefamilien ein. Auf Landesebene streben wir die Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen werden.
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen werden.
Wir werden durch den Erlass eines "Kinder- und Jugend-Beteiligungs-Gesetz" zur Stärkung der Partizipation dieser Gruppen beitragen. Dafür werden wir außerdem
die Gemeindeordnung ändern und jede Stadt verpflichten, einen Kinder- und Jugendbeirat zu gründen, welcher Rede-, Antrags-,Stimmrecht im Stadtparlament, sowie
allen Ausschüssen erhält.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm
aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch
jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in
den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm aufsetzen, um diese klimaneutral zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern. Zudem wollen wir Sportvereinen
und Jugendzentren ermöglichen, Jugendlichen eSport-Angebote Vorort zu machen.
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen.
Offene Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher Lebenslagen. Diese Orte und die pädagogischen Fachkräfte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Vereine und Verbände leisten einen zentralen Beitrag zur Freizeitgestaltung und sozialen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Sie sichern die Zukunft des Ehrenamtes und benötigen daher eine ansprechende Infrastruktur und mehr
finanzielle Wertschätzung. Auch jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu.
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
Der Bildungs- und Teilhabepass
Gleichberechtigung gilt nicht nur für Bildungsorte, sondern überall dort, wo vor allem finanzielle Nachteile die Teilhabe und Chancen von Kindern und Jugendlichen minimieren. Wir müssen die Armut von Kindern und Jugendlichen daher stärker bekämpfen! Dafür wollen wir landesweit einen Bildungs-und Teilhabepass einführen. Die Kommunen und Kreise sind unsere wichtigsten Partner, wenn es um die Umsetzung der Gleichberechtigung geht. Mit ihnen wollen wir den Pass umsetzen.Diesen Pass werden alle Kinder erhalten und können ihn für das Mittagessen, die Anmeldung beim Sport, für Kulturangebote und öffentlichen Nahverkehr einsetzen. Die finanziellen Leistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe werden hier für jedes Kind hinterlegt und sollen unbürokratisch abrufbar sein. (Zusätzlich satteln wir – sollte sich im Bundesgesetz keine Änderung hin zur Kindergrundsicherung zeigen – für die Kinder im SGB Bezug pro Jahr 200€ auf, um die Nutzung von Schwimmbad, Sport und Nachhilfe noch weiter zu fördern.). Durch die bessere Vernetzung und Bündelung in den kommunalen Familienbüros sind auch Leistungsanbieter vor Ort im Bildungs- und Teilhabepass angeschlossen.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
Im Kontext dessen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen konkrete Qualitätsstandards für die Personalbemessung einführen. Gleichzeitig wollen wir Kommunen bei der Einführung und Umsetzung von sozialraumorientierten Konzepten und Sozialraumanalysen unterstützen und diese entsprechend fördern.
Zudem wollen wir Ämter und Familien bei der Suche nach Hilfs- und Unterstützungsangebote erleichtern, indem wir ein landesweites Portal für alle stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsangebote im Bereich des SGB VIII einführen.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz
müssen flächendeckend alle Institutionen verpflichtend Schutzkonzepte einführen
und diese wirksam umsetzen und leben.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder,
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann.
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und
Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen
weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden
wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-Holstein einrichten. Kinder und Jugendliche sollen über manipulative Kommunikationstechniken aufgeklärt werden, damit sie lernen zu erkennen, wann sie zu Handlungen gedrängt werden sollen, zu denen sie normalerweise nicht bereit sind. Nur aufgeklärte Kinder und Jugendliche können zu Groomern, aber auch zu Mitgliedern ihrer Peergroup (Stichwort "soziale Ansteckung") "Nein" sagen. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken. Wir befürworten die Etablierung von Aufklärungsprogrammen zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auch im Kontext schulischer Curricula, die die Sensibilisierung von Lehrkräften voraussetzt.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Die Kinderschutzkommission sollte multikulturell und multireligiös besetzt werden, um gezielte kulturspezifische Formen der Gewalt präventiv zu bearbeiten und in den gegebenen bzw. aufzubauenden Strukturen der kurativen Begleitung zuzuführen.
Weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratungen sowie Hijab-Zwang sollten im Kontext dieser Kommission kultursensibel und kompetent bearbeitet werden.
Wir setzen uns für die Freiheit von religiösen Verhüllungsnormen und -zwängen ein bis zum Alter der allgemeinen Religionsmündigkeit von 14 Jahren, um die Folgen einer frühkindlichen Konditionierung abzumildern.
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