Beschluss A 11: A 11 - Du kannst dich frei entfalten – Jugend
| Status: | Beschluss | 
|---|---|
| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Beschlossen am: | 19.02.2022 | 
| Antragshistorie: | 
| Status: | Beschluss | 
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| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Beschlossen am: | 19.02.2022 | 
| Antragshistorie: | Version 1  | 
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische 
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch 
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen 
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit 
repräsentiert sein. Damit dies in Zukunft noch besser gelingt, wollen wir die 
Rechte von Kindern stärken, indem wir auch das Recht auf Beteiligung und den 
Vorrang des Kindeswohls in die Landesverfassung aufnehmen.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine 
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die 
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den 
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie 
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen 
beteiligt werden.
Wir sezten uns dafür ein, dass der Bund einen Digitalpakt für Offene Kinder- und 
Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendhilfe auf den Weg bringt. 
Außerschulische Lernorte eignen sich hervorragend für das gemeinsame Entwickeln 
von Medienkompetenz. In den Kommunen brauchen
Jugendarbeiter*innen und Sozialarbeiter*innen einen rechtlichen Rahmen im Sinne 
des Datenschutzes, um zeitgemäß medienpädagogisch zu arbeiten.
Um Gesetzesfolgen für junge Menschen abschätzen zu können, soll perspektivisch 
bei neuen Gesetzen ein Jugend-Check eingeführt werden. Die Ausgestaltung des 
Jugend-Checks soll gemeinsam mit junge Menschen entwickelt werden.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der 
Jugendarbeit und in der Jugendhilfe, etwa in der Heimerziehung und in 
Pflegefamilien ein. Auf Landesebene streben wir die Bildung einer 
Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger Menschen 
vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen niedrigschwellig und 
zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen jungen Menschen die 
Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende Ausstattung, für die 
wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen werden.
Dazu setzen wir auf mehr Verbindlichkeit für die Bildung von 
Schüler*innenvertretungen und Kinder- und Jugendbeiräten und sehen den Einsatz 
von pädagogischen Geschäftsführungen für eine erfolgreiche Arbeit als notwendig 
an. Kinder- und Jugendbeiräten wollen wir mehr Möglichkeiten im schulischen Raum 
zugestehen. Schüler*innenvertretungen wollen wir einen besseren Zugang zu 
kommunalpolitischen Gremien einräumen. Beide sollen miteinander verzahnt und 
vernetzt werden dürfen. Dafür werden wir die Amts-, Gemeinde- und Kreisordnung 
sowie das Schul-und Jugendfördergesetz harmonisieren und eine Mustersatzung für 
Kinder- und Jugendbeiräte erlassen. Ein Kinder- und Jugendbeauftragter des 
Landes soll die Kinder- und Jugendbeteiligung künftig evaluieren und 
fortschreiben, damit weitere Maßnahmen identifiziert und auf den Weg gebracht 
werden können.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele 
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum 
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein 
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene 
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige 
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher 
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm 
aufsetzen, um diese klimaneutral zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. 
Auch jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere 
in den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern. 
Zudem wollen wir Sportvereinen
und Jugendzentren ermöglichen, Jugendlichen eSport-Angebote Vorort zu machen.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen 
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen 
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue 
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen 
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu. 
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und 
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und 
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene 
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits 
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die 
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres 
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang 
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut 
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder 
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft 
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene 
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu 
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen 
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen 
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der 
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns 
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
Im Kontext dessen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen konkrete 
Qualitätsstandards für die Personalbemessung einführen. Gleichzeitig wollen wir 
Kommunen bei der Einführung und Umsetzung von sozialraumorientierten Konzepten 
und Sozialraumanalysen unterstützen und diese entsprechend fördern.
Zudem wollen wir Ämter und Familien bei der Suche nach Hilfs- und 
Unterstützungsangebote erleichtern, indem wir ein landesweites Portal für alle 
stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsangebote im Bereich des SGB 
VIII einführen.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und 
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir 
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser 
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und 
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre 
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das 
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz 
müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt 
sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und 
Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte 
einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote 
für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden 
unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder, 
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen 
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann. 
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und 
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Kinder und Jugendliche sollen über manipulative 
Kommunikationstechniken aufgeklärt werden, damit sie lernen zu erkennen, wann 
sie zu Handlungen gedrängt werden sollen, zu denen sie normalerweise nicht 
bereit sind. Nur aufgeklärte Kinder und Jugendliche können "Nein" sagen. Darüber 
hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und Jugendliche am schleswig-
holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen weiter ausgebaut und für 
alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden. Auch das 
Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden wir 
weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken. Wir 
befürworten die Etablierung von Aufklärungsprogrammen zur sexualisierten Gewalt 
gegen Kinder und Jugendliche auch im Kontext schulischer Curricula, die die 
Sensibilisierung von Lehrkräften voraussetzt.