Antrag Programm: | Du kannst dich frei entfalten – Jugend |
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Antragsteller*in: | Katharina O´Connor (KV Lübeck) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.01.2022, 17:43 |
A 11-070: Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Verfahrensvorschlag: Text
In Zeile 13:
AA. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
In Zeile 23:
AA. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Original-Änderungsantrag: Text
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Karl Hänsel (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)
- Arne-Matz Ramcke (KV Lübeck)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
In Zeile 13:
AA. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
In Zeile 23:
AA. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Original-Änderungsantrag: Text
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Karl Hänsel (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)
- Arne-Matz Ramcke (KV Lübeck)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Karl Hänsel (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)
- Arne-Matz Ramcke (KV Lübeck)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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