Antrag Programm: | Du kannst dich frei entfalten – Jugend |
---|---|
Antragsteller*in: | Katharina O´Connor (KV Lübeck) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.01.2022, 17:43 |
A 11-070: Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit
repräsentiert sein.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen
beteiligt werden.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der
Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die
Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger
Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen
niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen
jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende
Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen
werden.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm
aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch
jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in
den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu.
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz
müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen
und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder,
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann.
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und
Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen
weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden
wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Text
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit
repräsentiert sein.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen
beteiligt werden.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der
Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die
Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger
Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen
niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen
jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende
Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen
werden.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm
aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch
jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in
den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu.
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz
müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen
und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder,
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann.
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und
Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen
weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden
wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Karl Hänsel (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)
- Arne-Matz Ramcke (KV Lübeck)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit
repräsentiert sein.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen
beteiligt werden.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der
Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die
Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger
Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen
niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen
jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende
Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen
werden.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm
aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch
jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in
den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu.
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz
müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen
und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehören Schulungsangebote für alle haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder,
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann.
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und
Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen
weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden
wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Text
Von Zeile 69 bis 71 einfügen:
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit
repräsentiert sein.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen
beteiligt werden.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der
Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die
Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger
Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen
niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen
jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende
Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen
werden.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm
aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch
jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in
den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu.
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz
müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen
und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder,
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann.
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und
Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen
weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden
wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Karl Hänsel (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)
- Arne-Matz Ramcke (KV Lübeck)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
A. 11. Du kannst dich frei entfalten – Jugend
Kindheit und Jugend sind prägende Lebensphasen, die besondere politische
Aufmerksamkeit verdienen. Weil politische Entscheidungen und Vorhaben auch
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche haben, müssen diese mit ihren Wünschen
und Bedürfnissen stärker im öffentlichen Raum und in der politischen Arbeit
repräsentiert sein.
Auf Basis der Jugendstrategie der Bundesregierung wollen wir eine
jugendpolitische Strategie für Schleswig-Holstein entwickeln, welche die
Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt. Dabei sollen relevante gesellschaftliche Akteur*innen wie
beispielsweise der Landesjugendring und die Landesschüler*innenvertretungen
beteiligt werden.
A. 11. 1. Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Wir setzen uns für eine flächendeckende und konsequente Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen auf allen politischen Ebenen sowie in der Kita, der Schule, der
Jugendarbeit und in der Heimerziehung ein. Auf Landesebene streben wir die
Bildung einer Landesjugendvertretung an, in der verschiedenste Gruppen junger
Menschen vertreten sein sollen. Partizipationsmöglichkeiten müssen
niedrigschwellig und zielgruppenspezifisch gestaltet werden, um möglichst vielen
jungen Menschen die Teilnahme zu ermöglichen. Dazu braucht es eine ausreichende
Ausstattung, für die wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen einsetzen
werden.
A. 11. 2. Kinder- und Jugendarbeit, Freizeitgestaltung
Junge Menschen brauchen Freiräume, um sich über die eigenen Wünsche und Ziele
bewusst zu werden und das am besten im Kontakt mit Gleichaltrigen. In Schleswig-
Holstein wollen wir mit jugendgerechter Infrastruktur im öffentlichen Raum
Rückzugs- und Aufenthaltsräume schaffen, in denen junge Menschen unter sich sein
können und die auch informelle und spontane Begegnungen ermöglichen. Offene
Kinder- und Jugendarbeit zum Beispiel in Jugendzentren sind wichtige
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche jeden Alters und unterschiedlicher
Lebenslagen. Diese Orte wollen wir finanziell unterstützen und ein Programm
aufsetzen, um diese zu erneuern, auszubauen und neu zu eröffnen. Auch
jugendgerechte Kultur, Sport- und Freizeitangebote wollen wir insbesondere in
den ländlichen Räumen und in armutsgefährdeten Stadtteilen stärker fördern.
Um bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen, sollen die Bedürfnisse von jungen
Menschen daher auch in die Stadtplanung und die Gestaltung des öffentlichen
Raums miteinbezogen werden. Eigene Projekte von Jugendlichen können dabei neue
Impulse setzen.
Zudem unterstützen wir die Schulen und Träger*innen mit einem Aktionsplan gegen
Rassismus, Gewalt und Sucht und gehen damit präventiv auf die Jugendlichen zu.
Zugleich wollen wir die Rechtsansprüche für individuelle Beratung und
Unterstützung im SGB VIII umsetzen und Einrichtungen und
Jugendhilfeinstitutionen fördern.
Wir werden prüfen, ob und wie der im Ampelkoalitionsvertrag beschlossene
Bildungs- und Teilhabepass mit den Leistungen des Bundes sowie bereits
bestehenden kommunalen Angeboten verschränkt werden kann.
A. 11. 3. Kinder vor Gewalt schützen
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz in allen Lebensbereichen. Die
UN-Kinderrechtskonvention sichert jungen Menschen das Recht auf sicheres
Aufwachsen und eine gewaltfreie Erziehung zu. Das Kindeswohl muss immer Vorrang
haben. Einrichtungen und Organisationen, denen Kinder und Jugendliche anvertraut
sind, bieten die besten Ansatzpunkte zur Gewaltprävention. Hier machen Kinder
sehr früh in ihrem Leben prägende Erfahrungen, was das Leben in der Gemeinschaft
betrifft, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen und zu zeigen, eigene
Bedürfnisse durchzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu
holen, wenn sie alleine nicht zurechtkommen. Sie sind auch die Orte, an denen
Erzieher*innen und Betreuer*innen bereits frühzeitig häusliche Gewalt erkennen
und entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Eine gute personelle Ausstattung der Allgemeinen Sozialen Dienste der
Jugendämter ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinderschutz. Wir setzen uns
auf kommunaler Ebene für eine spürbare Verbesserung ein.
In der Pflegekinderhilfe wollen wir die Rahmenbedingungen des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) umsetzen und eine Qualitätsoffensive starten. Wir
werden prüfen, wie die Arbeit der sechzehn Pflegekinderdienste im Land besser
koordiniert und kreisübergreifende Fortbildungsangebote für Pflegeeltern und
Fachkräfte angeboten werden können.
In einer positiven und vertrauensvollen Umgebung werden Kinder ermutigt, ihre
Wünsche und Beschwerden zu äußern und sich einzubringen. Dies fördert das
Kindeswohl und ist der beste Schutz vor Gewalt. Für einen wirksamen Kinderschutz
müssen flächendeckend alle Institutionen, die mit Minderjährigen in Kontakt sind, also neben Kitas und Schulen auch Sportvereine, Musikschulen und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Schwimmbäder, verpflichtend Schutzkonzepte einführen
und diese wirksam umsetzen und leben. Dazu gehört eine verpflichtende Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Erwachsenen. Die Institutionen werden finanziell mit Landesmitteln unterstützt, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten.
Außerdem wird in jeder Kommune verpflichtend eine Stelle für Kinderschutz eingerichtet, die alle kommunalen Gesetze auf die Vereinbarung mit Kinderrechten überprüft.
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche müssen Orte sein, an denen Kinder,
junge Menschen und deren Eltern Hilfe und Rat finden können, an denen
Gefährdungen und Belastungen erkannt und Unterstützung angeboten werden kann.
Die Einrichtungen müssen Orte sein, die keinen Raum für Missbrauch lassen und
dementsprechend verbindliche Standards setzen.
Zur Umsetzung dieses Ziels wollen wir eine Kinderschutzkommission in Schleswig-
Holstein einrichten. Darüber hinaus soll die Beschwerdestelle für Kinder- und
Jugendliche am schleswig-holsteinischen Landtag mit Blick auf Missbrauchsfragen
weiter ausgebaut und für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich gemacht werden.
Auch das Landespräventionsprogramm zum Schutz vor sexualisierter Gewalt werden
wir weiterhin fortsetzen und die Fachaufsicht des Landesjugendamtes stärken.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Karl Hänsel (KV Lübeck)
- Karin Burakowski (KV Lübeck)
- Arne-Matz Ramcke (KV Lübeck)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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