Beschluss C 5: C 5 - Schleswig-Holstein, tierisch fair – Tierschutz
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(25.02.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(25.02.2022) Version 1 |
C. 5. Schleswig-Holstein, tierisch fair – Tierschutz
Insbesondere gegenüber Tieren, die in menschlicher Obhut gehalten werden, haben
wir eine besondere Verantwortung, ihnen ein tiergerechtes Leben zu ermöglichen.
Es braucht auch bei der Haltung von Heim- und Haustieren klare Regelungen, die
das Tierwohl in den Vordergrund stellen. Eine respektvolle Zucht und Haltung und
ein kontrollierter, regulierter Handel sind notwendig.
C. 5. 1. Tierschutz in der Schule, in Studium und Ausbildung
An den Schulen wollen wir mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln und
diesen Bereich in den Fachanforderungen stärken. In der Ausbildung und
Fortbildung der Gastronomie, bei Bäckereien und Konditoreien sind in den
Berufsschulen in Absprache mit den Kammern vegetarisch oder vegane Alternativen
anzubieten. Wir setzen uns dafür ein, dass in Bildungsangeboten der
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein der Aspekt Tierwohl bzw. tiergerechte
Haltung sogenannter Nutztiere stärker berücksichtigt wird.
Wir wollen, dass Tierversuche in der Lehre erheblich reduziert und dort, wo es
möglich ist, durch Computersimulationen ersetzt werden. Noch immer ist der
„Tierverbrauch" in der Forschung hoch und Alternativen zu Tierversuchen bilden
eher die Ausnahme. Wir wollen eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am
UKSH in Kiel oder Lübeck einrichten. Darüber hinaus soll das 3R-Prinzip
(Replace, Reduce, Refine) flächendeckend ausgeweitet werden.
Wir wollen, dass Tierversuche in der Lehre erheblich reduziert und dort, wo es möglich ist, durch Computersimulationen ersetzt werden. Noch immer ist der „Tierverbrauch" in der Forschung hoch und Alternativen zu Tierversuchen bilden eher die Ausnahme. Wir wollen eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am UKSH in Kiel oder Lübeck einrichten. Darüber hinaus soll das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) flächendeckend ausgeweitet werden.
C.5.2. Tierschutz beim Essen
In vielen Kitas und Schulen wird noch zu viel Fleisch und Wurst angeboten - das ist problematisch für den Tierschutz, für das Klima und für die langfristige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche die Chance bekommen, in der Kita- und Schulverpflegung Fleisch zu essen, das unter Beachtung von Tierschutzstandards produziert wurde. Das Essen in Bildungseinrichtungen sollte nicht im Widerspruch stehen zur Tierschutz-Bildungsarbeit. Durch die Förderung von Bildungsarbeit, die sich an Küchenpersonal, pädagogisches Personal, Kita- und Schulträger, Eltern und Kinder richtet, möchten wir erreichen, dass in Kitas und Schulen beim Fleischkonsum auf Qualität und Nachhaltigkeit statt auf Quantität gesetzt wird. Wir möchten dafür sorgen, dass in öffentlich finanzierten Einrichtungen die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zum Fleischkonsum verbindlich umgesetzt werden. Im Austausch mit Kita- und Schulträgern machen wir uns dafür stark, dass der Einsatz von tierischen Produkten in Bio-Qualität bei Caterern nachgefragt und in Ausschreibungen mit Zusatzpunkten bewertet wird.
Wir wollen, dass Tierversuche in der Lehre erheblich reduziert und dort, wo es möglich ist, durch Computersimulationen ersetzt werden. Noch immer ist der „Tierverbrauch" in der Forschung hoch und Alternativen zu Tierversuchen bilden eher die Ausnahme. Wir wollen eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am UKSH in Kiel oder Lübeck einrichten. Darüber hinaus soll das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) flächendeckend ausgeweitet werden.
C.5.2. Tierschutz beim Essen
Wir setzen uns dafür ein, dass Tierschutzanliegen in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen, wie zum Beispiel Kitas, Schulen und Krankenhäusern, berücksichtigt werden, indem zunehmend tierische Produkte aus den Haltungsformen der Stufen 3 und 4 eingesetzt werden. Das Essen sollte insbesondere in Bildungseinrichtungen im Einklang stehen mit der Tierschutz-Bildungsarbeit. Im Austausch mit Kita- und Schulträgern machen wir uns dafür stark, dass der Einsatz von tierischen Produkten in Bio-Qualität bei Caterern nachgefragt und in Ausschreibungen mit Zusatzpunkten bewertet wird.
Durch die Förderung von Bildungsarbeit, die sich an Küchenpersonal, pädagogisches Personal, Kita- und Schulträger, Eltern und Kinder richtet, möchten wir erreichen, dass in Kitas und Schulen beim Fleischkonsum auf Qualität, Tierschutz und Nachhaltigkeit statt auf Quantität gesetzt wird. Wir möchten dafür sorgen, dass in öffentlich finanzierten Einrichtungen die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zum Fleischkonsum und zum Angebot vegetarischer Gerichte verbindlich umgesetzt werden.
C. 5. 2. Haustierhaltung
Halter*innen haben immer eine besondere Verantwortung für das individuelle
Tierwohl. Diese beginnt bereits bei der Kaufentscheidung für ein Haustier.
Illegaler Welpen- und Haustierhandel durch Internetplattformen und digitale
Verkaufsbörsen führen zu gesteigertem Tierleid und vermehrten Risiken für die
Gesundheit von Tier und Mensch. Wir werden uns deshalb für die konsequente
Unterbindung von illegalem Welpen- und Haustierhandel über Internetplattformen
und digitale Verkaufsbörsen sowie die generelle Regulierung dieser Tierbörsen
einsetzen. Darüber hinaus fordern wir ein Verkaufsverbot von Wildfängen sowie
einen Sachkundenachweis für den Erwerb und die Haltung gefährdeter und
gefährlicher Tiere.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine bundesweite Registrierungs- und
Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen ein, um Fundtiere ihren
Besitzer*innen zuordnen zu können. Auch zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen
Welpenhandels ist eine Registrierungspflicht ein sinnvolles Instrument.
Wir wollen an der Unterstützung und Förderung der Katzenkastration festhalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Tiere in privater Haltung,
Wildtierauffangstationen oder ähnlichen Einrichtungen tierärztlich mit
leidmindernden oder lebensrettenden Medikamenten behandelt werden können und
zwar auch dann, wenn sie zu einer Art der Nutztiere gehören. Dazu wollen wir es
ermöglichen, dass Halter*innen ihre Tiere per Erklärung von dieser Zuordnung
entbinden.
Wir werden gemeinsam mit den Kommunen einen Praxisleitfaden Taubenmanagement
entwickeln, mit dem Ziel, die Situation der Stadttauben in Zukunft zu
verbessern.
C. 5. 3. Finanzierung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen
In dieser Wahlperiode haben wir erstmals seit 2006 Tierheime und
Wildtierauffangstationen wieder finanziell mit Landesmitteln unterstützt. Viele
Tierheime und Wildtierauffangstationen haben dennoch Finanzierungsprobleme.
Diese Situation hat sich besonders durch die Corona-Pandemie noch einmal
verschärft. Wir setzen uns dafür ein, die finanzielle Förderung von Tierheimen
und Wildtierauffangstationen weiterhin zu erhöhen und so unbürokratisch wie
möglich zu gestalten.
C. 5. 4. Jagd
Schleswig-Holstein soll Vorreiterregion der ökologischen Jagd werden. Dafür
wollen wir in der nächsten Wahlperiode eine grundlegende Reform des
Landesjagdgesetzes anstoßen und die Interessen von Jäger*innen mit dem Natur-,
Arten- und Tierschutz noch besser in Einklang bringen. Die Ausbildung soll um
weitere naturschutzfachliche Inhalte ergänzt, die Unabhängigkeit von Prüfungen
sichergestellt und die Befähigung zur Jagd auch mit regelmäßigen
Schießnachweisen überprüft werden. Wir setzen uns für ein effektives
Wildtiermonitoring ein, um die gesetzlich geforderten Wildtierbestände
verlässlich zu ermitteln. Bleifreie Munition und eine Verkürzung der Liste
jagbarer Arten sowie die Anpassung der Jagdzeitenverordnung sollen für weitere
Verbesserungen sorgen.
Schleswig-Holstein soll Vorreiterregion der ökologischen Jagd werden. Dafür wollen wir in der nächsten Wahlperiode eine grundlegende Reform des Landesjagdgesetzes anstoßen und die Interessen von Jäger*innen mit dem Natur-, Arten- und Tierschutz noch besser in Einklang bringen. Die Ausbildung soll um weitere naturschutzfachliche Inhalte ergänzt, die Unabhängigkeit von Prüfungen sichergestellt und die Befähigung zur Jagd auch mit regelmäßigen Schießnachweisen überprüft werden. Wir setzen uns für ein effektives Wildtiermonitoring ein, um die gesetzlich geforderten Wildtierbestände verlässlich zu ermitteln. Bleifreie Munition und eine Verkürzung der Liste jagbarer Arten sowie die Anpassung der Jagdzeitenverordnung sollen für weitere Verbesserungen sorgen.
Fischerei nachhaltig gestalten Wir wollen die regionale Küstenfischerei (incl.Krabben) erhalten und gleichzeitig einen effektiven Schutz sensibler Gebiete im Wattenmeer und den Küsten- und Meeresgebieten erreichen. Meeres -und Küstengewässer mit ihren Schutzgebieten sind durch die bestehenden Nutzungen in ihrem Fischbestand, ihrer Funktion und in ihrer Einzigartigkeit bedroht. Wir streben entsprechend internationaler Vorgaben die Errichtung weiterer Schutzzonen mit einem ausreichend großen Netzwerk an Jungfisch Schutzzonen in Nord- und Ostsee an. Wir stehen für eine konsequente Anpassung der Fangquoten nach wissenschaftlichen Kriterien. Wir werden zusammen mit der Regierung von Mecklenburg- Vorpommern und der Bundesregierung Entwicklungsperspektiven für die Fischerei bei gravierenden längerfristigen Einschränkungen der Fangmengen erarbeiten. Die derzeitigen Formen der Grundschleppnetzfischerei stört das sensible maritime Ökosystem. Wir werden mit Fischer*innen dem Naturschutz und der Forschung neue umwelt- und klimaschonende Verfahren entwickeln, fördern und etablieren. Wir wollen Angeln und Fischerei in unseren Seen, Flüssen und Teichen auf hohem Umwelt- und Tierschutzstandard weiterentwickeln.
Eine Fortschreibung der Aquakulturstrategie wird sich insbesondere am
Tierwohl, der Futtergrundlage, der Nutzung von Energien, dem Gewässerschutz und dem Meeresschutz orientieren sowie Leitplanken für die Genehmigung von Aquakulturprojekten setzen.
Schleswig-Holstein soll Vorreiterregion der ökologischen Jagd werden. Dafür wollen wir in der nächsten Wahlperiode eine grundlegende Reform des Landesjagdgesetzes anstoßen und die Interessen von Jäger*innen mit dem Natur-, Arten- und Tierschutz noch besser in Einklang bringen. Die Ausbildung soll um weitere naturschutzfachliche Inhalte ergänzt, die Unabhängigkeit von Prüfungen sichergestellt und die Befähigung zur Jagd auch mit regelmäßigen Schießnachweisen überprüft werden. Wir setzen uns für ein effektives Wildtiermonitoring ein, um die gesetzlich geforderten Wildtierbestände verlässlich zu ermitteln. Bleifreie Munition und eine Verkürzung der Liste jagbarer Arten sowie die Anpassung der Jagdzeitenverordnung sollen für weitere Verbesserungen sorgen.
Wildtiere im Zirkus
Wir wollen im Dialog mit der Bundesebene und anderen Bundesländern einen Zirkus
ohne Wildtiere erreichen.Bei einem Verzicht des Zirkus auf Wildtiere ist den Tieren ein gutes Leben auf Gnadenhöfen oder in Zoologischen Gärten zu ermöglichen.
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