Beschluss C 4: C 4 - Schleswig-Holstein, stolz auf die Landwirtschaft
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(25.02.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(25.02.2022) Version 1 |
C. 4. Schleswig-Holstein, stolz auf die Landwirtschaft
Eine zukunftsfähige und klimagerechte Landwirtschaft ist möglich! Die Agrarwende
lässt sich erreichen, wenn Landwirtschaft in Einklang mit der Natur stattfindet
und für die Erzeuger*innen im Land wirtschaftlich profitabel ist. Um das Ziel
der Klimaneutralität zu erreichen, brauchen wir einen Wandel mit der
Landwirtschaft im Ganzen. Darüber hinaus muss im Zuge der Agrarwende dafür Sorge
getragen werden, dass Betriebe für diese und die kommende Generation
zukunftsfest sind. Nur eine klimafreundliche Landwirtschaft kann auch kleinen
und mittelständischen Betrieben eine dauerhafte Perspektive geben und zukünftige
Generationen zuverlässig mit hochwertigen Lebensmitteln aus unserem Land
versorgen. In diesem Transformationsprozess werden wir neben den Aspekten des
Natur- und Klimaschutzes auch die soziale Komponente nicht außer Acht lassen.
Eine zukunftsfähige und klimagerechte Landwirtschaft ist möglich! Die Agrarwende lässt sich erreichen, wenn Landwirtschaft in Einklang mit der Natur stattfindet und für die Erzeuger*innen im Land wirtschaftlich profitabel ist. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, brauchen wir einen Wandel mit der Landwirtschaft im Ganzen. Darüber hinaus muss im Zuge der Agrarwende dafür Sorge getragen werden, dass Betriebe für diese und die kommende Generation zukunftsfest sind. Nur eine klimafreundlicheklimapositive Landwirtschaft kann auch kleinen und mittelständischen Betrieben eine dauerhafte Perspektive geben und zukünftige Generationen zuverlässig mit hochwertigen Lebensmitteln aus unserem Land versorgen. In diesem Transformationsprozess werden wir neben den Aspekten des Natur- und Klimaschutzes auch die soziale Komponente nicht außer Acht lassen.
Eine zukunftsfähige und klimagerechte Landwirtschaft ist möglich! Die Agrarwende lässt sich erreichen, wenn Landwirtschaft in Einklang mit der Natur stattfindet und für die Erzeuger*innen im Land wirtschaftlich profitabel istLeistung der Landwirt*innenendlich angemessen gewürdigt und über faire Preise vergütet wird. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, brauchen wir einen Wandel mit der Landwirtschaft im Ganzen. Darüber hinaus muss im Zuge der Agrarwende dafür Sorge getragen werden, dass Betriebe für diese und die kommende Generation zukunftsfest sind. Nur eine klimafreundliche Landwirtschaft kann auch kleinen und mittelständischen Betrieben eine dauerhafte Perspektive geben und zukünftige Generationen zuverlässig mit hochwertigen Lebensmitteln aus unserem Land versorgen. In diesem Transformationsprozess werden wir neben den Aspekten des Natur- und Klimaschutzes auch die soziale Komponente nicht außer Acht lassen.
Die Landwirtschaft spielt auch beim Schutz der Artenvielfalt eine wichtige
Rolle. Deshalb wollen wir die Landwirt*innen an der begonnenen
Biodiversitätsstrategie des Landes beteiligen und sie beim Wandel hin zu einer
ökologischeren Landwirtschaft unterstützen. Den Landwirt*innen werden wir die
bestmögliche Unterstützung für die Umstrukturierung ihrer Betriebe zukommen
lassen.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass klima-
und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird und die
Produzent*innen entsprechend angemessen entlohnt werden. Hierfür setzen wir uns
auf Bundes- und EU-Ebene ein, wo die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass klima- und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird und die Produzent*innen entsprechend angemessen entlohnt werden. Hierfür setzen wir uns auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ein, wo die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass klima- und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird und die Produzent*innen entsprechend angemessen entlohnt werden. Hierfür setzen wir uns auf Bundes- und EU-Ebene ein, wo die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Wir werden uns auf EU-Ebene und bei der Umsetzung in Bund und Land für eine Agrarpolitik einsetzen, die konsequent und zeitnah nach dem Grundsatz „öffentliches Geld nur für öffentliche Leistung“ reformiert wird und mit Leitplanken für Märkte die Grundlage für faire Preise schafft.
Wir werden dafür streiten, dass die Eco Shemes (Ökomassnahmen) im Rahmen der neuen GAP (Gemeinsamen Agrarpolitik) ökologisch wirtschaftende Betriebe und Grünlandbetriebe mit Weidetierhaltung nicht schwächt sondern stärkt.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass klima- und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird und die Produzent*innen entsprechend angemessen entlohnt werden. Hierfür setzen wir uns auf Bundes- und EU-Ebene ein, wo die entscheidenden Weichen gestellt werden.
Dafür ist es u.a. notwendig, dass die ökologisch-sozialen Leistungen, die die Landwirt*innen z.T. auch jetzt schon leisten, als Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung öffentlicher Gelder dienen.
C. 4. 1. Für eine ökologische Agrarlandschaft Schleswig-Holstein
Der Großteil unseres Landes hat sich in Jahrhunderten durch landwirtschaftliche
Nutzung zu einer attraktiven und artenreichen Kulturlandschaft entwickelt. Die
Intensivierung der Agrarproduktion der letzten Jahrzehnte hat jedoch einen
erschreckend großen Teil der Arten- und Erlebnisvielfalt in unserer Landschaft
verschwinden lassen. Wir setzen uns für eine Ausrichtung hin zu einer
vielfältigen, artenreichen und gesunden Landwirtschaft ein. So werden sich
künftig die gesunde Nahrungsmittelproduktion und eine große Artenvielfalt
ergänzen.
Wir verfolgen das Ziel des „Green Deals“ der EU und der neuen Bundesregierung
von mindestens 30% im Ökolandbau bewirtschafteter Fläche für Schleswig-Holstein.
Bisher liegt der Ökolandbau in Schleswig-Holstein bei 7%. Um die gewaltige
Aufgabe der Umstrukturierung lösen zu können, werden wir die Finanzierungen
sichern und Fördermittel des Landes vorrangig ökologisch orientiert auszahlen.
Wir werden die EU-Öko-Verordnung konsequent umsetzen und wollen uns auf
Bundesebene für eine Überarbeitung des Öko-Landbaugesetz einsetzen, um die
Hemmnisse für einen Umstieg zum Ökolandbau ab- und die Beratung aufzubauen.
Darüber hinaus setzen wir uns für die Erhöhung und den Ausbau der
Ökolandbauprämie ein. Die Fachberatung für den Umstieg auf Ökolandbau wollen wir
ausweiten und die betreuten Betriebe längerfristig fachkundig begleiten sowie
die bürokratischen Hürden verringern.
Wir werden die EU-Öko-Verordnung konsequent umsetzen und wollen uns auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Öko-Landbaugesetz einsetzen, um die Hemmnisse für einen Umstieg zum Ökolandbau ab- und die Beratung aufzubauen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Erhöhung und den Ausbau der Ökolandbauprämie ein. Die Fachberatung für den Umstieg auf Ökolandbau wollen wir ausweiten und die betreuten Betriebe längerfristig fachkundig begleiten sowie die bürokratischen Hürden verringern.
Eine gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil für Schleswig-Holstein und Europa. Daher sagen wir Grüne in Schleswig-Holstein auch zur "neuen" Gentechnik auf dem Acker, im Wald auf dem Teller und im Tier: Nein danke! Gerade auch die neuen Gentechniken müssen innerhalb des Risikoprüfungs- und Zulassungsregimes des Gentechnikrechts überwacht werden. Das gebieten die Vorsorge für Umwelt und Gesundheit sowie auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Zudem werden wir innovative Techniken in der Landwirtschaft fördern, um die
wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale von zum Beispiel solarbetriebenen
Jät-Robotern, digital gesteuerter Düngeausbringung, GPS gesteuerten Hack- und
Drillmaschinen oder Unkraut-Erkennung durch künstliche Intelligenz (KI) und
Drohnen in die Breite der landwirtschaftlichen Anwendung zu bringen.
Artenreiches Grünland soll dauerhaft erhalten bleiben. Auch bisher wenig
genutzte und neue Potenziale in der Bewirtschaftung wie Agroforst,
humusaufbauende Landnutzung, Paludikulturen, die innovative Umnutzung
bestehender Biogasanlagen und Agriphotovoltaik müssen weiter ausgebaut werden.
ArtenreichesGrünland und besonders artenreiches Grünland soll dauerhaft erhalten bleibenund dauerhaft in seinem Anteil erhöht werden. Auch bisher wenig genutzte und neue Potenziale in der Bewirtschaftung wie Agroforst, humusaufbauende Landnutzung, Paludikulturen, die innovative Umnutzung bestehender Biogasanlagen und Agriphotovoltaik müssen weiter ausgebaut werden.
Wir wollen eine neue Eiweißpflanzenstrategie entwickeln, um den Sojaimport zu
reduzieren und langfristig überflüssig zu machen.
Wir wollen eine neue Eiweißpflanzenstrategie entwickeln, um den Sojaimport zu reduzieren und langfristig überflüssig zu machen.
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten ein.
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten mit mehr
Weideschlachtung und den Aufbau regionaler Schlacht- und Vor-Ort-Verarbeitung
sowie den Ausbau lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ein. Dafür
braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit.
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten mit mehr Weideschlachtung und den Aufbau regionaler Schlacht- und Vor-Ort-Verarbeitung sowie den Ausbau lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ein. Dafür braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit.
Wir begegnen der besonders hohen Winderosionsgefährdung in der Schleswiger Geest mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung des Landes durch eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftungsmethoden. In Betracht kommen dafür konservierende Landnutzung, kleinräumige Feldstruktur und weiterführende Knicknutzung. Wir streben die Erhöhung der Vielfalt der angebauten Agrarprodukte im ganzen Land (mit dem Ziel der Resilienz) durch verschiedene Landesprogramme an.
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten mit mehr Weideschlachtung und den Aufbau regionaler Schlacht- und Vor-Ort-Verarbeitung sowie den Ausbau lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ein. Dafür braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit.
Dazu gehören mehr „mobile Schlachtungen“und die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs.
Auch der Ausbau lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ist dringend notwendig.
Dafür braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit,
z.B.für kleine Molkerei- und Fleischerei- oder Schlachtbetriebe.
C. 4. 2. Neue Formen der generationengerechten Landwirtschaft
Um die Landwirtschaft enkeltauglich aufzustellen, muss es gelingen, die
Übernahme von Hofstellen durch Junglandwirt*innen attraktiver als bisher zu
machen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer erweiterte
Beratungsangebote auflegen.
Um die Landwirtschaft enkeltauglich aufzustellen, muss es gelingen, die Übernahme von Hofstellen durch Junglandwirt*innen attraktiver als bisher zu machen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit verschiedenen Beratungsstellen und Initiativen sowie mit der Landwirtschaftskammer erweiterte Beratungsangebote auflegen.
Um die Landwirtschaft enkeltauglich aufzustellen, muss es gelingen, die Übernahme von Hofstellen durch Junglandwirt*innen attraktiver als bisher zu machen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer erweiterte Beratungsangebote auflegen.
Wir wollen eine breite Verteilung des Besitzes von Boden. Darum wollen wir einer Konzentration des Besitzes von landwirtschaftlicher Fläche in den Händen von Investoren und der Finanzindustrie entgegenwirken. Dazu gehört eine wirksame Einschränkung der share deals durch den Bund. Wir werden im Land eine nachhaltige, sozial- und umweltverträgliche Agrarstruktur stärken. Dafür werden wir eine Anpassung des Grundstücksverkehrsrechts in dieser Legislaturperiode angehen.
Darüber hinaus möchten wir Transformationsprozesse hin zu verschiedenen Formen
der landwirtschaftlichen Gemeinwohlökonomie fördern. Hierzu zählen neben dem
nachhaltigen Wirtschaften auch neue und alte Ansätze zur direkteren Vermarktung,
der solidarischen Landwirtschaft, landwirtschaftlicher Bürger*innenaktien und
Genossenschaften, der digitalen Vermarktung oder Kooperationen mit dem örtlichen
Tourismus. Für diese Transformation werden wir eine Anlaufstelle auf Landesebene
schaffen und ein eigenes Förder- und Beratungsprogramm zu deren Aufbau und
Entwicklung starten.
C. 4. 3. Ökologie in Ausbildung und Forschung
An Fach- und Berufsschulen soll der Ökolandbau auch über die Ökoklassen hinaus
in den Lehrplan integriert und so das grundsätzliche Verständnis für den
Ökolandbau und seine Vorteile vermittelt werden. Konventionelle und ökologische
Landwirtschaft müssen gleichberechtigt unterrichtet werden, damit zügig eine
Agrarwende umgesetzt werden kann.
An Fach- und Berufsschulen soll der Ökolandbau auch über die Ökoklassen hinaus umfassend in den Lehrplan integriert und so das grundsätzliche Verständnis für den Ökolandbau und seine Vorteile vermittelt werden. Konventionelle und ökologische Landwirtschaft müssen gleichberechtigt unterrichtet werden, damit zügig eine Agrarwende umgesetzt werden kann. Weiter soll das Angebot einer Ökoklasse im Abschlussjahr erhalten bleiben und ausgebaut werden.
An Fach- und Berufsschulen soll der Ökolandbau auch über die Ökoklassen hinaus in den Lehrplan integriert und so das grundsätzliche Verständnis für den Ökolandbau und seine Vorteile vermittelt werden. Konventionelle und ökologischeDie Bevorzugung konventioneller Landwirtschaft müssen gleichberechtigt unterrichtetgegenüber ökologischer Landwirtschaft in der Lehre muss beendet werden, damit zügig eine Agrarwende umgesetzt werden kann.
Entsprechendes gilt für Hochschulen: Auch dort soll sich der Fokus in Richtung
einer ökologischen Landwirtschaft verändern. Wir wollen Forschungsvorhaben zur
klimaneutralen Landwirtschaft insbesondere in Fragen der Bodenfruchtbarkeit in
Zeiten der Klimaveränderung des Anbaus, der Zucht, des Tier-, Pflanzen- und
Moorschutzes sowie bei der Vermarktung stärken. Unser Ziel ist es, öffentliche
Gelder stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft
einzusetzen.
Entsprechendes gilt für Hochschulen: Auch dort soll sich der Fokus in Richtung einer ökologischen Landwirtschaft verändern. Wir wollen Forschungsvorhaben zur klimaneutralen Landwirtschaft insbesondere in Fragen der Bodenfruchtbarkeit in Zeiten der Klimaveränderung des Anbaus, der Zucht, des Tier-, Pflanzen- und Moorschutzes sowie bei der Vermarktung stärken. Unser Ziel ist es, öffentliche Gelder stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft einzusetzen.
Die Erhaltung, Verbesserung und Zugänglichkeit von vielfältigem Saatgut muss durch mehr staatliche Forschung und Förderung von klassischer Zucht von robusten, standort- und klimaangepassten Sorten langfristig gesichert werden.
C. 4. 4. Dünger & Pestizide
Da die Förderung von Biodiversität, Bodenschutz, und Bodenfruchtbarkeit ein
Grundprinzip von nachhaltiger Landwirtschaft ist, sollen Naturschutz und
Landwirtschaft künftig noch stärker Hand in Hand gehen. Dafür muss der Einsatz
von Pestiziden in der Landwirtschaft langfristig um 50% sinken. Für besseren
Wasserschutz sollen Nährstoffe im geschlossenen Kreislauf ausgebracht werden.
Gewässerrandstreifen sollen zukünftig frei von Düngemittel und Pestiziden
werden, um den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden in Gewässern zu
reduzieren. Dazu wollen wir die Vertragsnaturschutzprogramme nutzen und den
Dialog mit Landwirt*innen führen. Im Rahmen der UN-Dekade der Renaturierung
wollen wir in und um einen Bereich von 1 km um bestehende Schutzgebiete herum
vor allem die ökologische Landwirtschaft bevorzugen.
Da die Förderung von Biodiversität, Bodenschutz, und Bodenfruchtbarkeit ein Grundprinzip von nachhaltiger Landwirtschaft ist, sollen Naturschutz und Landwirtschaft künftig noch stärker Hand in Hand gehen. Dafür muss der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft langfristigwie in der Farm to Fork Strategie vorgesehen in einem ersten Schritt um 50% bis 2030 sinken. Für besseren Wasserschutz sollen Nährstoffe im geschlossenen Kreislauf ausgebracht werden. Gewässerrandstreifen sollen zukünftig frei von Düngemittel und Pestiziden werden, um den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden in Gewässern zu reduzieren. Dazu wollen wir die Vertragsnaturschutzprogramme nutzen und den Dialog mit Landwirt*innen führen. Wir setzen alles daran, das Ziel der HNV Farmland Indikatoren (Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft) von 19% zu erreichen. Im Rahmen der UN-Dekade der Renaturierung wollen wir in und um einen Bereich von 1 km um bestehende Schutzgebiete herum vor allem diese Flächen dafür nutzen.Das kann besonders durch die ökologische Landwirtschaft bevorzugengeschehen.
Da die Förderung von Biodiversität, Bodenschutz, und Bodenfruchtbarkeit ein Grundprinzip von nachhaltiger Landwirtschaft ist, sollen Naturschutz und Landwirtschaft künftig noch stärker Hand in Hand gehen. Dafür muss der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft langfristigbis 2030 um 50% sinken. Für besseren Wasserschutz sollen Nährstoffe im geschlossenen Kreislauf ausgebracht werden. Gewässerrandstreifen sollen zukünftig frei von Düngemittel und Pestiziden werden, um den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden in Gewässern zu reduzieren. Dazu wollen wir die Vertragsnaturschutzprogramme nutzen und den Dialog mit Landwirt*innen führen. Im Rahmen der UN-Dekade der Renaturierung wollen wir in und um einen Bereich von 1 km um bestehende Schutzgebiete herum vor allem die ökologische Landwirtschaft bevorzugen.
Wir werden uns konsequent für die Umsetzung der EU-Nitrat- und
Wasserrahmenrichtlinie einsetzen, ihre Umsetzung in der deutschen
Düngeverordnung vorantreiben und in Schleswig-Holstein wirksam kontrollieren.
Auch die Pflanzen- und Baumschulproduktion wollen wir bei der Umstellung auf
pestizidfreie, schonende Verfahren und die Reduzierung von Abfall unterstützen.
Auf Bundesebene setzen wir uns für die Einführung einer Pestizidabgabe ein, die
sich an der Giftigkeit der Wirkstoffe orientiert, sowie für die Einführung einer
Produkthaftung und eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für
Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen. Ziel ist es,
dass die einhergehenden ökologischen Schäden künftig durch die Verursacher*innen
und nicht mehr durch die Gemeinschaft finanziert werden.
C. 4. 5. Regionalität und gesunde Ernährung
Um der Landwirtschaft eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu geben, ist
es wichtig, die regionalen Absatzmärkte für Lebensmittel, die in Schleswig-
Holstein produziert werden, zu sichern. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass der
Wert ökologisch und regional hergestellter Lebensmittel bekannter wird und
Landwirt*innen auch auf diese Weise mehr Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit
erfahren. Eine verstärkte Bildungsarbeit, bereits in der Kita beginnend, soll
künftig deutlicher vermitteln, woher unsere Lebensmittel kommen, wie sie
produziert werden und wie man sie frisch zubereitet. Hierfür werden wir uns bei
der Weiterentwicklung der Lehrinhalte in der Schule, in Ausbildungen und im
Studium einsetzen. Außerdem sehen wir in Leuchtturmprojekten wie dem
Kopenhagener „House of Foods“ Vorbilder für Schleswig-Holstein.
Um der Landwirtschaft eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu geben, ist es wichtig, die regionalen Absatzmärkte für Lebensmittel, die in Schleswig-Holstein produziert werden, zu sichern. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass der Wert ökologisch und regional hergestellter Lebensmittel bekannter wird und Landwirt*innen auch auf diese Weise mehr Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit erfahren. Eine verstärkte Bildungsarbeit, bereits in der Kita beginnend, soll künftig deutlicher vermitteln, woher unsere Lebensmittel kommen, wie sie produziert werden und wie man sie frisch zubereitet. Hierfür werden wir uns bei der Weiterentwicklung der Lehrinhalte in der Schule, in Ausbildungen und im Studium einsetzen. Außerdem sehen wir in Leuchtturmprojekten wie dem Kopenhagener „House of Foods“ Vorbilder für Schleswig-Holstein.
Wir möchten, dass jedes Kind die Chance bekommt, sich in der Kita und Schule nachhaltig und gesund zu ernähren. Das Wissen um eine gesunde, nachhaltige Ernährung muss in öffentlich finanzierten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäusern auch praktisch erlebbar sein. Wir starten daher Initiativen, um die Qualität und Nachhaltigkeit der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung zu erhöhen. Dazu gehört, dass wir Qualitäts- und Nachaltigkeitsstandards für die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen etablieren. Um Küchenfachkräfte bei der Umsetzung einer nachhaltigen Verpflegung zu unterstützen, möchten wir in Schleswig-Holstein Beratungsangebote fördern, die sich am Vorbild des Kopenhagener „House of Food“ orientieren. Unser Ziel ist, dass in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen der Anteil an Bio-Lebensmitteln kontinuierlich gesteigert wird. Um das Ziel des 30%igen Ökolandbau-Anteils in Schleswig-Holstein zu erreichen, kommt der Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln durch öffentliche Einrichtungen eine hohe Bedeutung zu. Ein Anteil von 30% Bio-Lebensmitteln ist in der Gemeinschaftsverpflegung ohne Kostensteigerungen umsetzbar.
Um der Landwirtschaft eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu geben, ist es wichtig, die regionalen Absatzmärkte für Lebensmittel, die in Schleswig-Holstein produziert werden, zu sichern. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass der Wert ökologisch und regional hergestellter Lebensmittel bekannter wird und Landwirt*innen auch auf diese Weise mehr Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit erfahren. Eine verstärkte Bildungsarbeit, bereits in der Kita beginnend, soll künftig deutlicher vermitteln, woher unsere Lebensmittel kommen, wie sie produziert werden und wie man sie frisch zubereitet. Hierfür werden wir uns bei der Weiterentwicklung der Lehrinhalte in der Schule, in Ausbildungen und im Studium einsetzen. Außerdem sehen wir in Leuchtturmprojekten wie dem Kopenhagener „House of Foods“ Vorbilder für Schleswig-Holstein.
Wir möchten, dass jedes Kind die Chance bekommt, sich in der Kita und Schule nachhaltig und gesund zu ernähren. Das Wissen um eine gesunde, nachhaltige Ernährung muss in öffentlich finanzierten Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäusern auch praktisch erlebbar sein. Wir starten daher Initiativen, um die Qualität und Nachhaltigkeit der Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung zu erhöhen. Dazu gehört, dass wir Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards für die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen etablieren. Um Küchenfachkräfte bei der Umsetzung einer nachhaltigen Verpflegung zu unterstützen, möchten wir in Schleswig-Holstein Beratungsangebote fördern, die sich am Vorbild des Kopenhagener „House of Food“ orientieren. Unser Ziel ist, dass in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen der Anteil an Bio-Lebensmitteln kontinuierlich gesteigert wird.
Wir wollen ein Qualitätslabel für Kantinen, Mensen und die Lebensmittelbranche
einführen, welches erkennbar macht, wie hoch der Anteil verarbeiteter regionaler
und ökologischer Produkte ist.
Wir wollen ein Qualitätslabel für Kantinen, Mensen, Gastronomie, Ausser-Haus-Verpflegung u.a. und die Lebensmittelbranche einführen, welches erkennbar macht, wie hoch der Anteil verarbeiteter regionaler und ökologischer Produkte ist.
Kantinen und Mensen des Landes und seiner Beteiligungen wollen wir zu
Vorzeigeprojekten entwickeln und verstärkt Gerichte mit ökologischen und
regionalen Lebensmitteln anbieten.
Kantinen und Mensen des Landes und seiner Beteiligungen wollen wir zu Vorzeigeprojekten entwickeln und verstärkt Gerichte mit ökologischen und regionalen Lebensmitteln anbieten.Dabei wollen wir gewährleisten,dass es immer ein veganes und vegetarisches Angebot gibt.Ausschreibungen sollten in diesem Sinne gestaltet werden.
Damit Herkunft, Inhaltsstoffe und Herstellung von Lebensmitteln für alle klar
erkennbar sind, setzen wir uns auf Bundesebene für die verlässliche Etablierung
von Standards und Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel ein.
Bei allem gilt es, die Gentechnikfreiheit der gesamten Lebensmittelkette
weiterhin auch durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht zu sichern.
Eine gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil für Schleswig-Holstein und Europa. Daher sagen wir GRÜNE in Schleswig-Holstein auch zur ”neuen” Gentechnik auf dem Acker, im Wald, auf dem Teller und im Tier: NEIN DANKE!
Bei allem gilt es, die Gentechnikfreiheit der gesamten Lebensmittelkette weiterhin auch durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht zu sichern.
Bei allem gilt es, die GentechnikfreiheitWahlfreiheit der Konsument*innen entlang der gesamten Lebensmittelkette weiterhin auch, z.B. durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht für Gentechnik, zu sichern.
C. 4. 6. Mehr Tierwohl in der Landwirtschaft
Unser Ziel ist es, quer durch alle landwirtschaftlichen Branchen das Wohlergehen
der Tiere zu verbessern, denn noch immer hat das Tierwohl nicht überall einen
hohen Stellenwert. Noch immer kommt es dazu, dass Tiere in der Haltung, der
Produktion, der Zucht, auf langen Transportwegen und bei der Schlachtung leiden.
Sowohl aus Sicht des Klimaschutzes, des Gewässerschutzes als auch des Tierwohls
ist eine Verringerung der gehaltenen Tiere pro Flächeneinheit notwendig. Künftig
muss sich die Zahl der gehaltenen Tiere stärker an der zur Verfügung stehenden
bewirtschafteten Fläche orientieren. Wir streben zwei Großvieheinheiten pro
Hektar an. Die Reduzierung der Tierdichte vermindert nicht nur CO2-Emissionen,
sondern auch die Nitrat- und Phosphatbelastung unserer Gewässer. Außerdem
reduziert es das Seuchenrisiko und den Eintrag von Antibiotika und Schadstoffen
in die Lebensmittelkette.
Sowohl aus Sicht des Klimaschutzes, des Gewässerschutzes als auch des Tierwohls ist eine Verringerung der gehaltenen Tiere pro Flächeneinheit notwendig. Künftig muss sich die Zahl der gehaltenen Tiere stärker an der zur Verfügung stehenden bewirtschafteten Fläche orientieren. Wir streben maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar an. Die Reduzierung der Tierdichte vermindert nicht nur CO2-Emissionen, sondern auch die Nitrat- und Phosphatbelastung unserer Gewässer. Außerdem reduziert es das Seuchenrisiko und den Eintrag von Antibiotika und Schadstoffen in die Lebensmittelkette.
Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, das Platz- und Beschäftigungsangebot für
die Tiere zu erweitern sowie artgerechte und ausreichende Funktionsflächen bzw.
Auslauf in ausreichendem Maß anzubieten, die Fütterung anzupassen und die Art
und Weise der Schlachtung tierschonender zu gestalten.
Wir unterstützen die Freilandhaltung mit Robusttierrassen. Wir setzen außerdem
auf die Steigerung der Attraktivität von ganzjähriger Freiland- und Weidehaltung
durch die bundesweite Entwicklung einer Weidetierprämie, auch für Milchvieh.
Wir unterstützen die Freilandhaltung mit Robusttierrassen. Wir setzen außerdem auf die Steigerung der Attraktivität von ganzjähriger Freiland- und Weidehaltung durch die bundesweite EntwicklungEinführung einer Weidetierprämie, auch für Milchvieh.
Wir wollen den Umstieg von der konventionellen zur ökologischen Tierhaltung
erleichtern und fördern, etwa durch den Aufbau einer Umstiegsplattform zum
Informations- und Erfahrungsaustausch. Für Landwirt*innen soll außerdem der
Wechsel hin zu ökologischen Landwirtschaftsformen der Nahrungsmittelproduktion
gefördert werden. Instrumente wie die Tierwohlabgabe oder die Gemeinwohlprämie
können hierfür die notwendige Unterstützung geben.
Wir wollen den Umstieg von der konventionellen zur ökologischen Tierhaltung erleichtern und fördern, etwa durch den Aufbau einer Umstiegsplattform zum Informations- und Erfahrungsaustausch. Für Landwirt*innen soll außerdem der Wechsel hin zu ökologischen Landwirtschaftsformen der Nahrungsmittelproduktion gefördert werden. Instrumente wie die Tierwohlabgabe oder die Gemeinwohlprämie können hierfür die notwendige Unterstützung geben.
Wir nehmen die Empfehlungen der Borchert-Kommission ernst.
Wir nehmen die Empfehlungen der Borchert-Kommission ernst und wollen bei der
Schweinehaltung schnellstmöglich mindestens die Stufe 2 umsetzen. Wir fördern
den langfristigen Umbau hin zu mehr artgerechter Tierhaltung bei entsprechendem
finanziellem Ausgleich und einem eigenständigen Finanzierungsinstrument wie zum
Beispiel einer Tierwohlabgabe. Damit diese Tierhaltung umgesetzt werden kann,
werden wir notwendige emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht
prüfen.
Wir nehmen die Empfehlungen der Borchert-Kommission ernst und wollen bei der Schweinehaltung schnellstmöglich mindestens die Stufe 2 umsetzen. Wir fördern den langfristigen Umbau hin zu mehr artgerechter Tierhaltung bei entsprechendem finanziellem Ausgleich und einem eigenständigen Finanzierungsinstrument wie zum Beispiel einer Tierwohlabgabe. Damit diese Tierhaltung umgesetzt werden kann, werden wir notwendige emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht prüfen.Wir setzen uns ein für den langfristigen Umbau zu mehr artgerechter Tierhaltung Stufe 3 /4 . Dazu werden wir uns auf Bundesebene für ein eigenständiges Finanzierungsinstrument wie zum Beispiel eine Tierwohlabgabe einsetzen. Wenn das Immissionsschutzrecht dieser Tierhaltung entgegensteht, werden wir uns im Bund für notwendige emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht einsetzen. Bisher werden ca. 90% der Schweine in Haltungsform 1 gehalten. Damit sich daran schnell etwas ändert, sollen im ersten Schritt Betriebe mit schwierigen Vorraussetzungen wenigstens schnellstmöglich die Stufe 2 umsetzen.
Um in Schleswig-Holstein neue Erkenntnisse in Hinblick auf das Tierwohl zu
erlangen, wollen wir die universitäre Forschung zur Vermeidung von Stress, Leid
und Schmerzen in der Nutztierhaltung mit dem Ziel fördern, die
Haltungsbedingungen in allen Bereichen der Landwirtschaft langfristig zu
verbessern.
Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest oder die Geflügelpest haben in den
letzten Jahren nicht selten zur Anordnung der Keulung ganzer Bestände geführt.
Langfristige Aufstallungspflichten belasten vor allem kleine Haltungen mit einer
geringen Anzahl gehaltener Vögel erheblich.
Es gilt, die Prävention von Zoonosen und Tierseuchen zu verbessern. Hierzu muss
auch die Forschung zur Bedeutung der Faktoren Tierhaltung, Züchtung und
Transport sowie von Impfungen ausgebaut werden. Um Ausbreitungen von Infektionen
wirksam zu minimieren, wollen wir Tiertransporte verringern und verkürzen.
Darüber hinaus wollen wir zeitnah prüfen, inwieweit dem individuellen Tierschutz
mehr Gewicht bei der Bekämpfung von Tierseuchen beigemessen werden kann.
Der Einsatz von Reserveantibiotika soll der Humanmedizin vorbehalten sein.
C. 4. 7. Tierschutzkontrollen
Wir wissen, dass der Großteil der Landwirt*innen in Schleswig-Holstein ihrer
Tätigkeit nicht nur als „Job“, sondern mit viel persönlicher Hingabe und
Professionalität nachgehen. Regelmäßige Kontrollen von landwirtschaftlichen
Betrieben und Schlachthöfen schützen das Ansehen aller Landwirt*innen, die sich
konsequent an die Regeln halten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kontrollen
engmaschiger stattfinden – unser Ziel ist, dass sie alle fünf Jahre und
zusätzlich auch unangemeldet stattfinden. Dafür müssen die Veterinärämter in
Schleswig-Holstein entsprechend personell und finanziell ausgestattet werden.
Dabei soll das Vier-Augen-Prinzip beachtet und Kontrollen durch Veterinär*innen
im Rotationsprinzip durchgeführt werden.
Auch der Umfang der Prüfungen muss ausgeweitet werden, etwa auf
Sicherheitsstandards wie Brandschutzvorrichtungen oder Rauchmelder.
Ausgesprochene Tierhaltungsverbote müssen ebenfalls engmaschig und effektiv
überwacht werden.
Die Landesregierung wird nach dem Vorbild Niedersachsens einen Tierschutzplan
aufstellen, der Missstände aufzeigt, Verbesserungsvorschläge macht und zeitliche
Zielvorgaben für mehr Tierschutz setzt. Unser Ziel ist es, die Stelle des*der
Tierschutzbeauftragten zu einer hauptamtlichen Vollzeitstelle
weiterzuentwickeln.
Des Weiteren möchten wir eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für
Tierschutzstrafsachen auf den Weg bringen. Auch die Erweiterung des Jurastudiums
durch den Fachbereich „Tierrecht“ sowie Angebote der Weiterbildung im Bereich
von Polizei und Justiz halten wir für erstrebenswert. Wir unterstützen das
Vorhaben des Bundes, Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht zu überführen
und das maximale Strafmaß zu erhöhen.
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