Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Steffen Regis |
Antragshistorie: | Version 1 |
C 5 - Schleswig-Holstein, tierisch fair – Tierschutz
Text
C. 5. Schleswig-Holstein, tierisch fair – Tierschutz
Insbesondere gegenüber Tieren, die in menschlicher Obhut gehalten werden, haben
wir eine besondere Verantwortung, ihnen ein tiergerechtes Leben zu ermöglichen.
Es braucht auch bei der Haltung von Heim- und Haustieren klare Regelungen, die
das Tierwohl in den Vordergrund stellen. Eine respektvolle Zucht und Haltung und
ein kontrollierter, regulierter Handel sind notwendig.
C. 5. 1. Tierschutz in der Schule, in Studium und Ausbildung
An den Schulen wollen wir mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln und
diesen Bereich in den Fachanforderungen stärken. In der Ausbildung und
Fortbildung der Gastronomie, bei Bäckereien und Konditoreien sind in den
Berufsschulen in Absprache mit den Kammern vegetarisch oder vegane Alternativen
anzubieten. Wir setzen uns dafür ein, dass in Bildungsangeboten der
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein der Aspekt Tierwohl bzw. tiergerechte
Haltung sogenannter Nutztiere stärker berücksichtigt wird.
Wir wollen, dass Tierversuche in der Lehre erheblich reduziert und dort, wo es
möglich ist, durch Computersimulationen ersetzt werden. Noch immer ist der
„Tierverbrauch" in der Forschung hoch und Alternativen zu Tierversuchen bilden
eher die Ausnahme. Wir wollen eine Professur für tierversuchsfreie Forschung am
UKSH in Kiel oder Lübeck einrichten. Darüber hinaus soll das 3R-Prinzip
(Replace, Reduce, Refine) flächendeckend ausgeweitet werden.
C. 5. 2. Haustierhaltung
Halter*innen haben immer eine besondere Verantwortung für das individuelle
Tierwohl. Diese beginnt bereits bei der Kaufentscheidung für ein Haustier.
Illegaler Welpen- und Haustierhandel durch Internetplattformen und digitale
Verkaufsbörsen führen zu gesteigertem Tierleid und vermehrten Risiken für die
Gesundheit von Tier und Mensch. Wir werden uns deshalb für die konsequente
Unterbindung von illegalem Welpen- und Haustierhandel über Internetplattformen
und digitale Verkaufsbörsen sowie die generelle Regulierung dieser Tierbörsen
einsetzen. Darüber hinaus fordern wir ein Verkaufsverbot von Wildfängen sowie
einen Sachkundenachweis für den Erwerb und die Haltung gefährdeter und
gefährlicher Tiere.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine bundesweite Registrierungs- und
Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen ein, um Fundtiere ihren
Besitzer*innen zuordnen zu können. Auch zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen
Welpenhandels ist eine Registrierungspflicht ein sinnvolles Instrument.
Wir wollen an der Unterstützung und Förderung der Katzenkastration festhalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Tiere in privater Haltung,
Wildtierauffangstationen oder ähnlichen Einrichtungen tierärztlich mit
leidmindernden oder lebensrettenden Medikamenten behandelt werden können und
zwar auch dann, wenn sie zu einer Art der Nutztiere gehören. Dazu wollen wir es
ermöglichen, dass Halter*innen ihre Tiere per Erklärung von dieser Zuordnung
entbinden.
Wir werden gemeinsam mit den Kommunen einen Praxisleitfaden Taubenmanagement
entwickeln, mit dem Ziel, die Situation der Stadttauben in Zukunft zu
verbessern.
C. 5. 3. Finanzierung von Tierheimen und Wildtierauffangstationen
In dieser Wahlperiode haben wir erstmals seit 2006 Tierheime und
Wildtierauffangstationen wieder finanziell mit Landesmitteln unterstützt. Viele
Tierheime und Wildtierauffangstationen haben dennoch Finanzierungsprobleme.
Diese Situation hat sich besonders durch die Corona-Pandemie noch einmal
verschärft. Wir setzen uns dafür ein, die finanzielle Förderung von Tierheimen
und Wildtierauffangstationen weiterhin zu erhöhen und so unbürokratisch wie
möglich zu gestalten.
C. 5. 4. Jagd
Schleswig-Holstein soll Vorreiterregion der ökologischen Jagd werden. Dafür
wollen wir in der nächsten Wahlperiode eine grundlegende Reform des
Landesjagdgesetzes anstoßen und die Interessen von Jäger*innen mit dem Natur-,
Arten- und Tierschutz noch besser in Einklang bringen. Die Ausbildung soll um
weitere naturschutzfachliche Inhalte ergänzt, die Unabhängigkeit von Prüfungen
sichergestellt und die Befähigung zur Jagd auch mit regelmäßigen
Schießnachweisen überprüft werden. Wir setzen uns für ein effektives
Wildtiermonitoring ein, um die gesetzlich geforderten Wildtierbestände
verlässlich zu ermitteln. Bleifreie Munition und eine Verkürzung der Liste
jagbarer Arten sowie die Anpassung der Jagdzeitenverordnung sollen für weitere
Verbesserungen sorgen.
C. 5. 5. Wildtiere im Zirkus
Wir wollen im Dialog mit der Bundesebene und anderen Bundesländern einen Zirkus
ohne Wildtiere erreichen. Bei einem Verzicht des Zirkus auf Wildtiere ist den
Tieren ein gutes Leben auf Gnadenhöfen oder in Zoologischen Gärten zu
ermöglichen.