Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Steffen Regis |
Antragshistorie: | Version 1 |
B 2 - Wir erhalten die Vielfalt der Arten und Ökosystem
Text
B. 2. Wir erhalten die Vielfalt der Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ein wichtiges Anliegen. Das Artensterben ist genauso wie
die Klimakrise existenzbedrohend für die Menschheit. Daher werden wir in
Schleswig-Holstein alles daran setzen, auch die Krise der Biodiversität zu
bewältigen..
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert.Als Land
zwischen den Meeren haben wir eine besondere Verantwortung für die typischen
Küstenlebensräume, Flussmündungen und die auf diese Lebensräume spezialisierten
Tier- und Pflanzenarten.
Die Verluste an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch
erschreckend groß. Wir wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen,
sondern eine Trendumkehr erreichen.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Und wir wollen damit vermehrt
zusammenhängende Biotopverbundachsen entstehen lassen. Die Arbeit der
ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von
hauptamtlichen Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im
Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.
Durch die Neuausweisung der Flächen wollen wir auch die Flächenziele der UN und
der EU verfolgen. Wir werden auch die Landschaftsschutzgebiete evaluieren. Wo es
fachlich sinnvoll und notwendig erscheint, werden wir uns für einen höheren
Schutzstatus einsetzen.
Wir werden Nutzungskonflikte für Schutzgebiete konsequent abbauen. Hierzu zählen
unter anderem nicht angepasste landwirtschaftliche Nutzungen,
Freizeitaktivitäten und touristische Nutzungen. Wo Schutzgebiet draufsteht, muss
Schutzgebiet drin sein.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie umsetzen,
damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie benötigen. In
diesem Zuge werden wir die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie so umsetzen, sodass
die Artenvielfalt im Land wieder steigt.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel in den Mooren der Eider-Treene-Sorge-Niederung,
einzustellen. Wir wollen besonders Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen
unterstützen die sich, wie zum Beispiel im Meggerkoog, auf den Weg gemacht
haben, aktiv in ihrer Region durch das Management hoher Wasserstände Moor- und
Klimaschutz umzusetzen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung
von Moorböden unter der Maßgabe von Klimaneutralität ist nicht möglich. Für
einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich, die geeigneten Moorböden zu
renaturieren und zu vernässen. Die Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden
aktiv auf Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen
der Renaturierung nahe zu bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument
dafür werden attraktive Vertragsnaturschutz-Programme sowie Kauf und Pacht von
Moorflächen zur Wiedervernässung sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als artenreiches Grünland oder für die Paludikultur,
also die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Besonders schützenswerte Bereiche von
Mooren werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement für Siedlungen, Infrastruktur und Landwirtschaft einsetzen
und unter Einbindung aller relevanten Akteur*innen in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir setzen uns für den Erhalt und die Pflege der
vorhandenen Wälder ein. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Öffentliche Wälder sollten noch stärker als bisher eine Vorbildrolle einnehmen:
im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung muss der Schutz der Ökosysteme des Waldes
stehen. Nachrangig ist der Verkauf von Holz. Wir werden die Ziele der
Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu
ausrichten.Intakte Wälder mit einem geschlossenen Blätterdach werden als
kühlende Landschaftselemente in einem zunehmend wärmer werdenden Klima immer
wichtiger. Wir halten am Ziel fest, dass auf mindestens 12% der Landesfläche
Wälder wachsen sollen. Wir streben an, deutlich mehr der gesamten Waldflächen im
Land als Naturwald auszuweisen.Wir werden Programme zum Erhalt von altem Wald,
Totholz und anderen wertvollen Waldlebensräumen sowie zum Schutz von bedrohten
Waldgesellschaften erarbeiten. Den Holzvorrat in alten Laubwäldern wollen wir
erhöhen. Dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom November 2021 folgend,
wollen wir die vom Klimawandel besonders bedrohten alten Buchenwälder aus der
Nutzung nehmen. Die schleswig-holsteinischen Landesforsten sollen in der
Vermarktung des Holzes darauf achten, dass es für langlebige Produkte und
Projekte verwendet werden kann.
Wir werden das Landeswaldgesetz novellieren und die Waldbaurichtlinie für die
schleswig-holsteinischen Landesforsten überarbeiten. Angelehnt an die im
Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom November 2021 vorgeschriebenen Inhalte
werden wir die Schutzfunktion an erste Stelle stellen und zusätzlich
Klimaaspekte berücksichtigen.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes sollen stärker honoriert werden.
Wir werden naturnahe Waldneupflanzungen mit standortheimischen Arten sowie
Naturverjüngung weiter fördern. Die Forschung zur Agroforstwirtschaft und die
Entwicklung und Erprobung von Umsetzungsprojekten werden wir weiter
unterstützen.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen. Außerdem wollen wir Städte und Kommunen dabei
unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen, zum Beispiel für
kommunale Wald- und Parkflächen.
B. 2. 4. Knicks
Der Zustand unserer wertvollen, landestypischen Knicks mit ihren vielfältigen
Funktionen gibt Anlass zur Sorge. Wir wollen diesen Trend umkehren und unsere
wilden Hecken wirksam schützen. Sie verbinden Biotope und dienen als Rückzugs-
und Lebensraum zahlreicher, auch seltener und gefährdeter Tier- und
Pflanzenarten.
B. 2. 5. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 6. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
Unsere sechs wertvollen Naturparke im Land dienen in hohem Maß der nachhaltigen
Regionalentwicklung und sind wichtige Orte für Naturerlebnisse, nachhaltigen
Tourismus und Umweltbildung. Wir wollen die Träger zur Stärkung der ländlichen
Räume, dem Schutz der Biodiversität und des Klimas zukünftig noch stärker
unterstützen.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Das "Grüne Band" an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze ist das längste
durchgehende Refugium der Artenvielfalt in Deutschland. Es verbindet Geschichte
und Natur auf einzigartige Weise. Diesen besonderen Biotopverbund wollen wir
dauerhaft unter Schutz stellen. Wir werden daher dem Beispiel von Thüringen und
Sachsen-Anhalt folgen und das Grüne Band in Schleswig-Holstein als Nationales
Naturmonument ausweisen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten.
In besonders schützenswerten Räumen, insbesondere den stark touristisch
genutzten Küstengebieten, ist aber eine klare Trennung von Gebieten zur
Förderung des Tourismus und der Erholung einerseits sowie von Eignungsräumen für
die Förderung von Natur und Umwelt andererseits notwendig. Um effektiven Natur-
und Artenschutz bei Nutzungskonflikten zu gewährleisten, fordern wir Tabu-
Bereiche, in denen keinerlei unmittelbaren oder mittelbaren Beeinträchtigungen
durch Nutzungen erfolgen dürfen – auch nicht, wenn sie kompensiert würden.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Wir werden Vollzugsdefizite auf allen Ebenen des Natur- und Umweltschutzes
abbauen.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 7. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag gesenkt
und bis spätestens 2050 auf netto Null reduziert. Damit leistet Schleswig-
Holstein seinen Beitrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der
Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030 auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro
Tag zu reduzieren. Langfristig wollen wir den Flächenverbrauch noch weiter
reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: Vorzug von Sanierung, Weiter-
und Umnutzung bestehender Gebäude gegenüber Neubauten (Vermeidung), Aktivierung
von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen (Mobilisierung) und verstärktes
Recycling brachliegender Flächen (Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der
Landesplanungsbehörde das ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges
Flächenmanagement“ eingerichtet und 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu
kommt ein Baulandfonds mit einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen
beim Flächenrecycling unterstützen soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen
und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Flächenspar-Ziele zu erreichen und werden die Entsiegelung aktiv
voranzubringen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu ermöglichen, soll
parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des Umweltbundesamtes
eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 8. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 9. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Darüber hinaus
setzen wir uns dafür ein, langfristig eine Dosenpfand-Regelung einzuführen, die
beidseitig der deutsch-dänischen Grenze Gültigkeit hat und einheitliche
Pfandbeiträge beinhaltet. Bundesweit setzen wir uns für die Ausweitung der
Pfandsysteme auch über die bestehenden Produktgruppen hinaus ein. Die
Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- und
Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns wichtig.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Vor allem der häufig komplett unnötige Verpackungsmüll aus Plastik bereitet uns
große Sorge, da er zwar zu einem hohen Anteil in gelben Säcken gesammelt, aber
häufig nicht recycelt wird. Stattdessen landet er am Ende doch in die thermische
Verwertung, sprich er wird verbrannt.
Neben öffentlichen Kampagnen zur Abfallvermeidung, brauchen wir mehr Initiativen
zu „Unverpackt-Produkten“ im Einzelhandel und die Entwicklung von alternativen
und ökologisch unbedenklichen Materialien. Bei der Forschung und Entwicklung
dieser Materialien spielen unsere Hochschulen eine große Rolle. Sie sollen als
Innovationsstandorte für solche Projekte weiter gefördert werden.
Landesweit sollte Verpackungsabfall nur noch in der Wertstofftonne, und nicht
mehr in Plastiksäcken eingesammelt werden, da diese nur noch mehr Plastikmüll
produzieren. Weiter unterstützen wir die bundesweite Einführung der
einheitlichen Wertstofftonne. In dieser sollen nicht nur Verpackungen, sondern
alle Arten Plastik, Kunststoff und Metall gesammelt werden und zu einem
möglichst hohen Anteil recycelt werden. Wertstoffe sollen als solche gesammelt
und wiederverwertet werden, um dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft näherzukommen.
Wir unterstützen die Kommunen in Schleswig-Holstein, die bereits jetzt die
allgemeine Wertstofftonne einführen wollen bei den dafür nötigen Verhandlungen
mit dem Dualen System Deutschland.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.