| Status: | Beschluss | 
|---|---|
| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Beschlossen am: | 19.02.2022 | 
| Antragshistorie: | Version 1   | 
B 1 - Wir geben dem Klimaschutz Priorität
Text
B. 1. Wir sichern unsere Lebensgrundlagen durch Klimaschutz
Deutschland muss auf den 1,5 Grad-Pfad kommen. Deshalb werden wir auf 
Landesebene den Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrisen in den 
Mittelpunkt unserer Arbeit stellen und dem Klima- und Artenschutz Vorrang bei 
politischen Abwägungsentscheidungen geben. Im Land werden wir alles dafür tun, 
um als Bundesland schon früher als im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehen 
klimaneutral zu werden – bis spätestens zum Jahr 2035. Unser Beitrag zur 
Erreichung der nationalen Klimaschutzziele wird vor allem der Ausbau der 
erneuerbaren Energien sein, denn hier liegt unsere Stärke. Klimaneutralität 
bereits Mitte des kommenden Jahrzehnts zu erreichen, ist ambitioniert, aber wir 
sind fest entschlossen. Darüber hinaus setzen wir uns mittels 
Klimapartnerschaften und einem politischen Netzwerk weit über die Landesgrenzen 
hinaus für eine klimagerechte Zukunft ein.
Doch auch wenn wir es auf regionaler Ebene schaffen, klimaneutral zu werden, so 
werden wir die weltweiten Auswirkungen der Klimakrise auch in unserem Bundesland 
spüren. Schon jetzt nehmen Wetterextreme wie Dürren, Stürme, Hitzewellen und 
Starkregengüsse auch hier in Schleswig-Holstein zu. Darauf müssen wir uns 
einstellen und notwendige Anpassungen treffen. Aber wir wollen auch über die 
Landesgrenzen hinaus dazu beitragen, die Erderhitzung und ihre Folgen zu 
begrenzen. Dazu wollen wir Klimapartnerschaften auf kommunaler Ebene ins Leben 
rufen und als GRÜNE in unserem politischen Netzwerk dazu beitragen, dass die 
Gestaltung einer klimagerechten Zukunft gelingt.
Wir werden das Emissionsrestbudget von 147 Millionen Tonnen CO2e, welches 
Schleswig-Holstein rechnerisch bis zur Erreichung von 1,5 Grad ab 2020 noch zur 
Verfügung steht, festlegen. Dies soll Maßgabe unserer gesamten Politik sein. Wir 
wollen die Entwicklung künftig regelmäßig auch in Hinblick auf das verbleibende 
Emissionsrestbudget evaluieren und Klimaschutzmaßnahmen entsprechend anpassen. 
Je früher wir hier entsprechende Maßnahmen ergreifen, desto besser.
Wir wollen eine zusätzliche Treibhausgasbilanzerstellen, in der wir die 
Klimaschädlichkeit über den 20-Jahreszeitraum, und die Entwicklung der 
importbezogenen Emissionen zumindest schätzungsweise erfassen.
Wir wollen den Klimaschutz als öffentliches Interesse definieren und als Ziel in 
der Landesverfassung verankern. Denn unser Ziel ist es, allen Generationen eine 
lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.
Wir werden alle Landesförderungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz 
prüfen und klimaschädliche Subventionen auf Landesebene stoppen.
Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne geben den langfristigen Rahmen 
für die Entwicklung des Landes. Wir werden wegen der anstehenden umfangreichen 
Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft Verfahren entwickeln, mit denen 
jeweils eine zeitnahe Evaluierung und Anpassung des Landesentwicklungsplanes und 
der Regionalpläne möglich werden.
B. 1. 2. Listen to the science
Wir sind uns sicher, dass eine wirksame Transformation in eine klimaneutrale 
Gesellschaft und der Erhalt der Artenvielfalt nur mit starker wissenschaftlicher 
Expertise gelingen wird. Wir GRÜNE wollen der Wissenschaft dahingehend nicht nur 
zuhören, sondern sie aktiv in Prozesse einbinden.
Außerdem wollen wir Student*innen und Hochschulmitgliedern mit sogenannten 
„Green Offices“ mehr Räume für ihr Engagement für eine nachhaltigere Welt 
bieten, in welchen sie sich austauschen und ihr Engagement koordinieren können.
Mit einem Pilotprojekt haben wir im Jahr 2022 erstmals 
Nachhaltigkeitsmanager*innen an Hochschulen eingerichtet. Wir wollen die daraus 
gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um ein landesweites Netzwerk von 
Nachhaltigkeitsmanager*innen zu schaffen. Sie sollen Nachhaltigkeitsthemen in 
Forschung und Lehre stärken sowie die Hochschulen auf ihrem Weg zur 
Klimaneutralität begleiten. Dazu wollen wir Beteiligungs- und Gestaltungsrechte 
der Nachhaltigkeitsmanager*innen im Hochschulgesetz verankern.
Vielfältige Akteur*innen, egal ob aus Start-Ups, Innovationsabteilungen in 
Unternehmen, Forschungsbereichen oder unabhängigen Ideenschmieden, treiben in 
Schleswig-Holstein vor allem die Energiewende mit Wissen und Technik ganz 
praktisch voran. Wir wissen, dass Zeit im Kampf gegen die Klimakrise kostbar ist 
und es auf jede effektive Idee ankommt. Um neue Handlungsoptionen zu gewinnen, 
schaffen wir eine unbürokratische Struktur, die Akteur*innen vernetzen und die 
schnelle Realisierung wissenschaftlicher Entwicklungen ermöglichen wird.
Wir werden ein Reallabor „SH.Klimaneutral“ auf den Weg bringen, welches als 
transdisziplinäres Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk die vielen Akteur*innen 
im Land wie zum Beispiel Klimaforschung, Chemieindustrie und Umweltethik, 
Seerecht, Naturschutz und Landwirtschaft stärker miteinander zusammenbringt. 
Darüber hinaus soll es durch die Zusammenführung von Bürger*innenengagement, 
unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsleistung sowie Start-Up-
Ausgründungen raschen Fortschritt schaffen. Unseren Nachhaltigkeitsgedanken 
denken wir interdisziplinär, die Beteiligung von Sozial- und Geisteswissenschaft 
möchten wir weiter unterstützen. Für die kommenden Jahre streben wir daher den 
Ausbau der Transformationsstudien und die weitere Diversifizierung der 
Wirtschaftswissenschaften an.
Citizen-Science-Projekte, wie beispielsweise die „Stunde der Wintervögel“ des 
NABU, liefern wertvolle Erkenntnisse für den Umwelt- und Naturschutz und sind 
ein wichtiges Element der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Wir werden eine 
Plattform für Bürger*innen-Wissenschaft schaffen und herausragende Projekte 
fördern.
B. 1. 3. Die Landesverwaltung wird Vorbild beim Klimaschutz
Unser Ziel ist eine Landesverwaltung, die beim Klimaschutz Vorbild ist. Um das 
zu erreichen, haben wir in dieser Wahlperiode eine Klimaschutzstrategie für die 
Landesverwaltung auf den Weg gebracht und mit der Neufassung des Energiewende- 
und Klimaschutzgesetzes weiter konkretisiert.
Wir haben schon jetzt beschlossen, dass die Wärme- und Stromversorgung der 
Landesliegenschaften bis 2040 emissionsfrei erfolgen soll. Dieses Vorhaben 
wollen wir auf 2035 vorziehen.
Bei Landesliegenschaften wollen wir künftig die Nutzung regenerativer Energie 
und Photovoltaik nicht nur bei Neu- und Sanierungsvorhaben umsetzen, sondern 
auch im Bestand zum Standard machen.
Um die Verwaltung weitgehend klimaneutral zu organisieren, müssen wir bei der 
Sanierung und Modernisierung der Landesliegenschaften weiter mit großen 
Schritten vorankommen. Dafür werden wir das neu aufgelegte Programm EMiL 
(Energetische Modernisierung in Landesliegenschaften) konsequent umsetzen und 
finanziell absichern. Ebenso werden wir die Bauverwaltung sowie das 
Gebäudemanagement des Landes weiter auf diesen Schwerpunkt hin ausrichten und 
entsprechend ausstatten.
Bei Bauvorhaben kommen nachwachsende, recycelte oder recyclingfähige 
Baumaterialien zum Einsatz. Wir werden die Verwendung dieser Baumateriealien 
stetig weiter auszubauen.
Alle Fahrzeuge der Landesverwaltung sollen mit Ausnahme bestimmter 
Sonderfahrzeuge bis 2030 emissionsfrei sein. Hierzu werden wir ein stringentes 
Umsetzungskonzept einführen. Ebenso wird die Ladeinfrastruktur entsprechend 
ausgebaut.
Flexible Arbeitsformen wirken sich auch auf die Nutzung der Landesliegenschaften 
aus. Bei Neubau und Sanierung wollen wir daher neben den energetischen Maßnahmen 
auch auf die Umsetzung von Raumkonzepten achten, die eine gute Zusammenarbeit, 
Kommunikation und Kooperation der Mitarbeiter*innen ermöglichen und fördern. Das 
schließt auch die Berücksichtigung von Flächen zur Erholung sowie Räume für die 
Kinderbetreuung mit ein. Priorität muss sein, Gebäude so zu gestalten, dass sie 
neue Arbeitskonzepte flexibel ermöglichen. Die bisherige Festlegung auf 
Quadratmeterzahlen gemäß Eingruppierung wird zugunsten neuer Kriterien wie 
Innovation, Wissenstransfer, Flexibilität und Autonomie der Mitarbeiter*innen 
überarbeitet.
Die Gesamtfläche von Büroräumen in der Landesverwaltung soll bis 2035 um 20 
Prozent reduziert werden. In der Arbeitswelt der Landesverwaltung sollen künftig 
Homeoffice-Plätze oder Coworking-Spaces einen angemessenen Anteil haben.
Die neuen Möglichkeiten von Homeoffices oder Coworking-Spaces haben das 
Potenzial, Arbeitswege der Mitarbeiter*innen einzusparen. Das in dieser 
Wahlperiode eingeführte Jobticket sowie das Angebot für Leasing-Fahrräder machen 
Arbeitswege klimafreundlicher. Parkräume und Fahrradabstellflächen werden wir an 
die geänderten Nutzungsbedarfe anpassen.
Auch in der Beschaffung werden wir weiterhin darauf achten, dass vorrangig 
nachhaltige Produkte eingekauft werden.Das gilt auch für die Mensen und Kantinen 
der Landesverwaltung. Hier soll vorbildlich für die Außerhausverpflegung mit 
einem stetig steigenden Anteil von ökologischen und möglichst regionalen 
Produkten gearbeitet werden. Die eingeführte Strategie für nachhaltige 
Beschaffung werden wir stringent weiterführen und -entwickeln. Dazu gehört die 
Unterstützung von nicht-landeseigenen Kantinen beim Bezug von ökologisch und 
regional erzeugten Produkten.
Wir werden jeden Verkauf von Landesliegenschaften sehr kritisch prüfen. Einen 
Verkauf zur kurzfristigen finanziellen Entlastung lehnen wir ab.
Vielmehr möchten wir, wenn möglich, Flächen ankaufen, um so den Ausbau von 
Hochschulen oder gezielten sozialen Wohnungsbau zu fördern.
B. 1. 4. Klimapolitik über die Landesgrenzen hinaus
Auch wenn wir im Land einen konsequenten 1,5-Grad Pfad einschlagen, macht die 
Klimakrise vor Schleswig-Holstein nicht halt. Wir GRÜNE denken Klimapolitik über 
die Landesgrenze hinweg. Die Klimakrise ist ein Kraftakt von nationaler und 
internationaler Tragweite, der stabile Bündnisse benötigt. Diese wollen wir auch 
über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus ausbauen und festigen.
Nachhaltiges Handeln in Schleswig-Holstein hat Einflüsse auf die ganze Welt. Mit 
der öffentlichen Beschaffung haben wir immensen Einfluss auf die Märkte. 
Deswegen ist es notwendig, dass wir bei unseren Entscheidungen darauf achten, 
dass unfaire und zerstörerische Praktiken nicht weiter unterstützt und dass 
schon jetzt durch die Globalisierung benachteiligte Länder nicht weiter 
ausgebeutet werden.
Für globale Klimagerechtigkeit ist eine Entwicklungsstrategie auf Bundesebene 
notwendig, die angemessene finanzielle, technologische und anderweitige 
Unterstützung auf Augenhöhe bietet und mithilft, Klimabildung international zu 
fördern.
B. 1. 5. Klimapartnerschaften
Damit unsere Klimapolitik auch über regionale und nationale Grenzen hinweg 
wirkt, können unter anderem Klimapartnerschaften initiiert werden. So kann die 
fachliche Zusammenarbeit zwischen schleswig-holsteinischen Städten, Gemeinden 
und Landkreisen mit Partnerkommunen des globalen Südens aufgebaut werden. Dafür 
wollen wir die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Im Rahmen dieser langfristigen Partnerschaften werden unter Beteiligung von 
Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft gemeinsame 
strategische Handlungsprogramme erarbeitet. Neben der gemeinsamen 
Strategieplanung im Rahmen entsprechender Workshops beinhalten 
Klimapartnerschaften die entsprechende fachliche Begleitung bei der Umsetzung 
der vorgesehenen Maßnahmen. Mögliche Handlungsfelder solcher 
Klimapartnerschaften können beispielsweise erneuerbare Energien, 
Energieeffizienz,ökologische Landwirtschaft, Moorschutz, naturnahe 
Waldbewirtschaftung, Abfallmanagement, Klimafolgenanpassung, nachhaltige 
Mobilität oder Bildung im Bereich des Umweltschutzes sein. Damit die 
Partnerschaft einerseits effizient mit den begrenzten personellen Ressourcen 
umgeht und andererseits fachlich gut begründet effektive Maßnahmen und „best 
practices“ geteilt werden können, wollen wir auch eine Klimapartnerschaft 
zwischen Schleswig-Holstein und einem anderen Land ins Leben rufen und dabei 
möglichst viele Kommunen miteinbeziehen.
Ein Problem klassischer Entwicklungshilfe und vieler 
Entwicklungspartner*innenschaften ist, dass sie bestehende politische und 
wirtschaftliche Strukturen zu Lasten der Länder des globalen Südens verfestigen. 
Wir wollen Entwicklungspartner*innenschaften auf Augenhöhe führen. Entsprechende 
Projekte sollen durch einen Landesfonds ermöglicht werden. Dieser Fonds sollte 
auch privaten Akteur*innen offenstehen, die einen Beitrag zur Klimapatenschaft 
des Landes und der Kommunen leisten wollen. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein 
im Bereich der Klimapartnerschaften Maßstäbe setzt.
B. 1. 6. Schleswig-Holstein wird Vorzeigeregion des europäischen „Green Deal“
Wir setzen uns dafür ein, dass alle EU-Fördermittel dafür genutzt werden, in 
eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Daher wollen wir die EU-Beratung für 
Fördermittel ausbauen. Der Erhalt von Fördermitteln soll an den Prinzipien des 
„Green Deal“ ausgerichtet sein. EU-Geld soll nicht für klimaschädliche 
Subventionen genutzt werden dürfen. Unser Ziel ist es, Schleswig-Holstein zu 
einer Modellregion des „Green Deal“ zu entwickeln.