Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 19.02.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
B 1 - Wir geben dem Klimaschutz Priorität
Text
B. 1. Wir sichern unsere Lebensgrundlagen durch Klimaschutz
Deutschland muss auf den 1,5 Grad-Pfad kommen. Deshalb werden wir auf
Landesebene den Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrisen in den
Mittelpunkt unserer Arbeit stellen und dem Klima- und Artenschutz Vorrang bei
politischen Abwägungsentscheidungen geben. Im Land werden wir alles dafür tun,
um als Bundesland schon früher als im Bundesklimaschutzgesetz vorgesehen
klimaneutral zu werden – bis spätestens zum Jahr 2035. Unser Beitrag zur
Erreichung der nationalen Klimaschutzziele wird vor allem der Ausbau der
erneuerbaren Energien sein, denn hier liegt unsere Stärke. Klimaneutralität
bereits Mitte des kommenden Jahrzehnts zu erreichen, ist ambitioniert, aber wir
sind fest entschlossen. Darüber hinaus setzen wir uns mittels
Klimapartnerschaften und einem politischen Netzwerk weit über die Landesgrenzen
hinaus für eine klimagerechte Zukunft ein.
Doch auch wenn wir es auf regionaler Ebene schaffen, klimaneutral zu werden, so
werden wir die weltweiten Auswirkungen der Klimakrise auch in unserem Bundesland
spüren. Schon jetzt nehmen Wetterextreme wie Dürren, Stürme, Hitzewellen und
Starkregengüsse auch hier in Schleswig-Holstein zu. Darauf müssen wir uns
einstellen und notwendige Anpassungen treffen. Aber wir wollen auch über die
Landesgrenzen hinaus dazu beitragen, die Erderhitzung und ihre Folgen zu
begrenzen. Dazu wollen wir Klimapartnerschaften auf kommunaler Ebene ins Leben
rufen und als GRÜNE in unserem politischen Netzwerk dazu beitragen, dass die
Gestaltung einer klimagerechten Zukunft gelingt.
Wir werden das Emissionsrestbudget von 147 Millionen Tonnen CO2e, welches
Schleswig-Holstein rechnerisch bis zur Erreichung von 1,5 Grad ab 2020 noch zur
Verfügung steht, festlegen. Dies soll Maßgabe unserer gesamten Politik sein. Wir
wollen die Entwicklung künftig regelmäßig auch in Hinblick auf das verbleibende
Emissionsrestbudget evaluieren und Klimaschutzmaßnahmen entsprechend anpassen.
Je früher wir hier entsprechende Maßnahmen ergreifen, desto besser.
Wir wollen eine zusätzliche Treibhausgasbilanzerstellen, in der wir die
Klimaschädlichkeit über den 20-Jahreszeitraum, und die Entwicklung der
importbezogenen Emissionen zumindest schätzungsweise erfassen.
Wir wollen den Klimaschutz als öffentliches Interesse definieren und als Ziel in
der Landesverfassung verankern. Denn unser Ziel ist es, allen Generationen eine
lebenswerte Zukunft zu ermöglichen.
Wir werden alle Landesförderungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Klimaschutz
prüfen und klimaschädliche Subventionen auf Landesebene stoppen.
Der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne geben den langfristigen Rahmen
für die Entwicklung des Landes. Wir werden wegen der anstehenden umfangreichen
Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft Verfahren entwickeln, mit denen
jeweils eine zeitnahe Evaluierung und Anpassung des Landesentwicklungsplanes und
der Regionalpläne möglich werden.
B. 1. 2. Listen to the science
Wir sind uns sicher, dass eine wirksame Transformation in eine klimaneutrale
Gesellschaft und der Erhalt der Artenvielfalt nur mit starker wissenschaftlicher
Expertise gelingen wird. Wir GRÜNE wollen der Wissenschaft dahingehend nicht nur
zuhören, sondern sie aktiv in Prozesse einbinden.
Außerdem wollen wir Student*innen und Hochschulmitgliedern mit sogenannten
„Green Offices“ mehr Räume für ihr Engagement für eine nachhaltigere Welt
bieten, in welchen sie sich austauschen und ihr Engagement koordinieren können.
Mit einem Pilotprojekt haben wir im Jahr 2022 erstmals
Nachhaltigkeitsmanager*innen an Hochschulen eingerichtet. Wir wollen die daraus
gewonnenen Erkenntnisse nutzen, um ein landesweites Netzwerk von
Nachhaltigkeitsmanager*innen zu schaffen. Sie sollen Nachhaltigkeitsthemen in
Forschung und Lehre stärken sowie die Hochschulen auf ihrem Weg zur
Klimaneutralität begleiten. Dazu wollen wir Beteiligungs- und Gestaltungsrechte
der Nachhaltigkeitsmanager*innen im Hochschulgesetz verankern.
Vielfältige Akteur*innen, egal ob aus Start-Ups, Innovationsabteilungen in
Unternehmen, Forschungsbereichen oder unabhängigen Ideenschmieden, treiben in
Schleswig-Holstein vor allem die Energiewende mit Wissen und Technik ganz
praktisch voran. Wir wissen, dass Zeit im Kampf gegen die Klimakrise kostbar ist
und es auf jede effektive Idee ankommt. Um neue Handlungsoptionen zu gewinnen,
schaffen wir eine unbürokratische Struktur, die Akteur*innen vernetzen und die
schnelle Realisierung wissenschaftlicher Entwicklungen ermöglichen wird.
Wir werden ein Reallabor „SH.Klimaneutral“ auf den Weg bringen, welches als
transdisziplinäres Forschungs- und Entwicklungsnetzwerk die vielen Akteur*innen
im Land wie zum Beispiel Klimaforschung, Chemieindustrie und Umweltethik,
Seerecht, Naturschutz und Landwirtschaft stärker miteinander zusammenbringt.
Darüber hinaus soll es durch die Zusammenführung von Bürger*innenengagement,
unternehmerischer Forschungs- und Entwicklungsleistung sowie Start-Up-
Ausgründungen raschen Fortschritt schaffen. Unseren Nachhaltigkeitsgedanken
denken wir interdisziplinär, die Beteiligung von Sozial- und Geisteswissenschaft
möchten wir weiter unterstützen. Für die kommenden Jahre streben wir daher den
Ausbau der Transformationsstudien und die weitere Diversifizierung der
Wirtschaftswissenschaften an.
Citizen-Science-Projekte, wie beispielsweise die „Stunde der Wintervögel“ des
NABU, liefern wertvolle Erkenntnisse für den Umwelt- und Naturschutz und sind
ein wichtiges Element der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Wir werden eine
Plattform für Bürger*innen-Wissenschaft schaffen und herausragende Projekte
fördern.
B. 1. 3. Die Landesverwaltung wird Vorbild beim Klimaschutz
Unser Ziel ist eine Landesverwaltung, die beim Klimaschutz Vorbild ist. Um das
zu erreichen, haben wir in dieser Wahlperiode eine Klimaschutzstrategie für die
Landesverwaltung auf den Weg gebracht und mit der Neufassung des Energiewende-
und Klimaschutzgesetzes weiter konkretisiert.
Wir haben schon jetzt beschlossen, dass die Wärme- und Stromversorgung der
Landesliegenschaften bis 2040 emissionsfrei erfolgen soll. Dieses Vorhaben
wollen wir auf 2035 vorziehen.
Bei Landesliegenschaften wollen wir künftig die Nutzung regenerativer Energie
und Photovoltaik nicht nur bei Neu- und Sanierungsvorhaben umsetzen, sondern
auch im Bestand zum Standard machen.
Um die Verwaltung weitgehend klimaneutral zu organisieren, müssen wir bei der
Sanierung und Modernisierung der Landesliegenschaften weiter mit großen
Schritten vorankommen. Dafür werden wir das neu aufgelegte Programm EMiL
(Energetische Modernisierung in Landesliegenschaften) konsequent umsetzen und
finanziell absichern. Ebenso werden wir die Bauverwaltung sowie das
Gebäudemanagement des Landes weiter auf diesen Schwerpunkt hin ausrichten und
entsprechend ausstatten.
Bei Bauvorhaben kommen nachwachsende, recycelte oder recyclingfähige
Baumaterialien zum Einsatz. Wir werden die Verwendung dieser Baumateriealien
stetig weiter auszubauen.
Alle Fahrzeuge der Landesverwaltung sollen mit Ausnahme bestimmter
Sonderfahrzeuge bis 2030 emissionsfrei sein. Hierzu werden wir ein stringentes
Umsetzungskonzept einführen. Ebenso wird die Ladeinfrastruktur entsprechend
ausgebaut.
Flexible Arbeitsformen wirken sich auch auf die Nutzung der Landesliegenschaften
aus. Bei Neubau und Sanierung wollen wir daher neben den energetischen Maßnahmen
auch auf die Umsetzung von Raumkonzepten achten, die eine gute Zusammenarbeit,
Kommunikation und Kooperation der Mitarbeiter*innen ermöglichen und fördern. Das
schließt auch die Berücksichtigung von Flächen zur Erholung sowie Räume für die
Kinderbetreuung mit ein. Priorität muss sein, Gebäude so zu gestalten, dass sie
neue Arbeitskonzepte flexibel ermöglichen. Die bisherige Festlegung auf
Quadratmeterzahlen gemäß Eingruppierung wird zugunsten neuer Kriterien wie
Innovation, Wissenstransfer, Flexibilität und Autonomie der Mitarbeiter*innen
überarbeitet.
Die Gesamtfläche von Büroräumen in der Landesverwaltung soll bis 2035 um 20
Prozent reduziert werden. In der Arbeitswelt der Landesverwaltung sollen künftig
Homeoffice-Plätze oder Coworking-Spaces einen angemessenen Anteil haben.
Die neuen Möglichkeiten von Homeoffices oder Coworking-Spaces haben das
Potenzial, Arbeitswege der Mitarbeiter*innen einzusparen. Das in dieser
Wahlperiode eingeführte Jobticket sowie das Angebot für Leasing-Fahrräder machen
Arbeitswege klimafreundlicher. Parkräume und Fahrradabstellflächen werden wir an
die geänderten Nutzungsbedarfe anpassen.
Auch in der Beschaffung werden wir weiterhin darauf achten, dass vorrangig
nachhaltige Produkte eingekauft werden.Das gilt auch für die Mensen und Kantinen
der Landesverwaltung. Hier soll vorbildlich für die Außerhausverpflegung mit
einem stetig steigenden Anteil von ökologischen und möglichst regionalen
Produkten gearbeitet werden. Die eingeführte Strategie für nachhaltige
Beschaffung werden wir stringent weiterführen und -entwickeln. Dazu gehört die
Unterstützung von nicht-landeseigenen Kantinen beim Bezug von ökologisch und
regional erzeugten Produkten.
Wir werden jeden Verkauf von Landesliegenschaften sehr kritisch prüfen. Einen
Verkauf zur kurzfristigen finanziellen Entlastung lehnen wir ab.
Vielmehr möchten wir, wenn möglich, Flächen ankaufen, um so den Ausbau von
Hochschulen oder gezielten sozialen Wohnungsbau zu fördern.
B. 1. 4. Klimapolitik über die Landesgrenzen hinaus
Auch wenn wir im Land einen konsequenten 1,5-Grad Pfad einschlagen, macht die
Klimakrise vor Schleswig-Holstein nicht halt. Wir GRÜNE denken Klimapolitik über
die Landesgrenze hinweg. Die Klimakrise ist ein Kraftakt von nationaler und
internationaler Tragweite, der stabile Bündnisse benötigt. Diese wollen wir auch
über die Grenzen Schleswig-Holsteins hinaus ausbauen und festigen.
Nachhaltiges Handeln in Schleswig-Holstein hat Einflüsse auf die ganze Welt. Mit
der öffentlichen Beschaffung haben wir immensen Einfluss auf die Märkte.
Deswegen ist es notwendig, dass wir bei unseren Entscheidungen darauf achten,
dass unfaire und zerstörerische Praktiken nicht weiter unterstützt und dass
schon jetzt durch die Globalisierung benachteiligte Länder nicht weiter
ausgebeutet werden.
Für globale Klimagerechtigkeit ist eine Entwicklungsstrategie auf Bundesebene
notwendig, die angemessene finanzielle, technologische und anderweitige
Unterstützung auf Augenhöhe bietet und mithilft, Klimabildung international zu
fördern.
B. 1. 5. Klimapartnerschaften
Damit unsere Klimapolitik auch über regionale und nationale Grenzen hinweg
wirkt, können unter anderem Klimapartnerschaften initiiert werden. So kann die
fachliche Zusammenarbeit zwischen schleswig-holsteinischen Städten, Gemeinden
und Landkreisen mit Partnerkommunen des globalen Südens aufgebaut werden. Dafür
wollen wir die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Im Rahmen dieser langfristigen Partnerschaften werden unter Beteiligung von
Akteur*innen aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft gemeinsame
strategische Handlungsprogramme erarbeitet. Neben der gemeinsamen
Strategieplanung im Rahmen entsprechender Workshops beinhalten
Klimapartnerschaften die entsprechende fachliche Begleitung bei der Umsetzung
der vorgesehenen Maßnahmen. Mögliche Handlungsfelder solcher
Klimapartnerschaften können beispielsweise erneuerbare Energien,
Energieeffizienz,ökologische Landwirtschaft, Moorschutz, naturnahe
Waldbewirtschaftung, Abfallmanagement, Klimafolgenanpassung, nachhaltige
Mobilität oder Bildung im Bereich des Umweltschutzes sein. Damit die
Partnerschaft einerseits effizient mit den begrenzten personellen Ressourcen
umgeht und andererseits fachlich gut begründet effektive Maßnahmen und „best
practices“ geteilt werden können, wollen wir auch eine Klimapartnerschaft
zwischen Schleswig-Holstein und einem anderen Land ins Leben rufen und dabei
möglichst viele Kommunen miteinbeziehen.
Ein Problem klassischer Entwicklungshilfe und vieler
Entwicklungspartner*innenschaften ist, dass sie bestehende politische und
wirtschaftliche Strukturen zu Lasten der Länder des globalen Südens verfestigen.
Wir wollen Entwicklungspartner*innenschaften auf Augenhöhe führen. Entsprechende
Projekte sollen durch einen Landesfonds ermöglicht werden. Dieser Fonds sollte
auch privaten Akteur*innen offenstehen, die einen Beitrag zur Klimapatenschaft
des Landes und der Kommunen leisten wollen. Wir wollen, dass Schleswig-Holstein
im Bereich der Klimapartnerschaften Maßstäbe setzt.
B. 1. 6. Schleswig-Holstein wird Vorzeigeregion des europäischen „Green Deal“
Wir setzen uns dafür ein, dass alle EU-Fördermittel dafür genutzt werden, in
eine nachhaltige Zukunft zu investieren. Daher wollen wir die EU-Beratung für
Fördermittel ausbauen. Der Erhalt von Fördermitteln soll an den Prinzipien des
„Green Deal“ ausgerichtet sein. EU-Geld soll nicht für klimaschädliche
Subventionen genutzt werden dürfen. Unser Ziel ist es, Schleswig-Holstein zu
einer Modellregion des „Green Deal“ zu entwickeln.