Beschluss B 2: B 2 - Wir erhalten die Vielfalt der Arten und Ökosystem
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(26.02.2022) |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) |
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Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(26.02.2022) Version 1 |
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
B. 2.
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Artenschutz sichert unsere Lebensgrundlagen
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie.
Intakte Ökosysteme sind für unser aller Leben elementar. Das Artensterben ist eine ebenso starke Bedrohung für uns Menschen wie der Klimawandel und wird gleichrangig bei politischen Abwägungsentscheidungen berücksichtigt.
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die
beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur
bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.ein wichtiges Anliegen. Das Artensterben ist genauso wie die Klimakrise existenzbedrohend für die Menschheit. Daher werden wir in Schleswig-Holstein alles daran setzen, auch die Krise der Biodiversität zu bewältigen..
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert.Als Land zwischen den Meeren haben wir eine besondere Verantwortung für die typischen Küstenlebensräume, Flussmündungen und die auf diese Lebensräume spezialisierten Tier- und Pflanzenarten.
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste
an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir
wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr
erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und
die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil
unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein haben wir eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen
Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei
ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
Umweltbildung unterstützen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem verbesserten Management ausstatten. Durch die Neuausweisung der Flächen wollen wir auch die Flächenziele der UN und der EU verfolgen. Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.,
damit zusammenhängende Biotopverbundachsen entstehen. Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von hauptamtlichen Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.
Wir werden Nutzungskonflikte für Schutzgebiete konsequent abbauen. Hierzu zählen unter anderem nicht angepasste landwirtschaftliche Nutzungen, Freizeitaktivitäten und touristische Nutzungen. Wo Schutzgebiet draufsteht, muss Schutzgebiet drin sein.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem verbesserten Management ausstatten. Wir werden auch die Landschaftsschutzgebiete evaluieren und ggf. deren Schutzstatus für einen stärkeren Arten- und Naturschutz erhöhen.
Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin
umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie
benötigen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie benötigen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhinIn diesem Zuge werden wir die Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie konsequenter und schneller als bisher umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie benötigen.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-
Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-Treene-Sorge-Niederung, einzustellen. Wir wollen besonders Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen unterstützen die sich, wie z.B. im Meggerkoog, auf den Weg gemacht haben, aktiv in ihrer Region durch das Management hoher Wasserstände Moor- und Klimaschutz umzusetzen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden
ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich,
möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die
Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu
bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive
Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung
sein.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich, möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung sein.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutraleintensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden unter der Maßgabe von Klimaneutralität ist kaumnicht möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich, möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung sein.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich, möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung sein.
sowie Kauf und
von Moorflächen zur Wiedervernässung sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können Moorflächen beispielsweise als artenreiches Grünland oder für die Paludikultur, also die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement und Landwirtschaft einsetzen und in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung von Wassermanagement für Siedlungen, Infrastruktur und Landwirtschaft einsetzen und unter Einbindung aller relevanten Akteure in einem Zukunftsprogramm „Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima- und Artenschutz stärker nutzenstärken.
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit seinen Wäldern umgehen. Wir setzen uns für den Erhalt und die Pflege der vorhandenen Wälder ein. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima- und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht
der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische
Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir
streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten
und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes
gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Die Landesforstpolitik wird sich am Lübecker Waldbewirtschaftungskonzept orientieren. Das bedeutet: Maßnahmen wie das Ausweisen von nutzungsfreien Referenzflächen, die Einzelbaumentnahme, die Arbeit mit Pferden und das Totholzmanagement werden in allen Wirtschaftswäldern integriert. Der Einschlag in den Kreis- und Landesforsten sollte geringer sein als die Zuwachsraten, um einen möglichst großen Zuwachs an Holzvorrat und damit eine Erhöhung der CO2-Senkenleistung zu erwirken. In der Holzvermarktung werden wir auf hohe Qualität und langfristige Sortimente (Holz, das zumeist für langlebige Produkte verwendet wird) setzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Öffentliche Wälder sollten noch stärker als bisher eine Vorbildrolle einnehmen: im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung muss der Schutz der Ökosysteme des Waldes stehen. Nachrangig ist der Verkauf von Holz. Wir werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu ausrichten.Intakte Wälder mit einem geschlossenen Blätterdach werden als kühlende Landschaftselemente in einem zunehmend wärmer werdenden Klima immer wichtiger. Wir halten am Ziel fest, dass auf mindestens 12% der Landesfläche Wälder wachsen sollen. Wir streben an, deutlich mehr der gesamten Waldflächen im Land als Naturwald auszuweisen.Wir werden Programme zum Erhalt von altem Wald, Totholz und anderen wertvollen Waldlebensräumen sowie zum Schutz von bedrohten Waldgesellschaften erarbeiten. Den Holzvorrat in alten Laubwäldern wollen wir erhöhen. Dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom November 2021 folgend, wollen wir die vom Klimawandel besonders bedrohten alten Buchenwälder aus der Nutzung nehmen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Wir werden das Landeswaldgesetz novellieren und die Waldbaurichtlinie für die schleswig-holsteinischen Landesforsten überarbeiten. Angelehnt an die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom November 2021 vorgeschriebenen Inhalte werden wir die Schutzfunktion an erste Stelle stellen und zusätzlich Klimaaspekte berücksichtigen.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes sollen stärker honoriert werden.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit
standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und
Entwicklung dazu forcieren.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und Entwicklung dazu forcieren.
Wir werden naturnahe Waldneupflanzungen mit standortheimischen Arten sowie Naturverjüngung weiter fördern.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche Baumschutzsatzungen einsetzen.
Knicks
Der Zustand unserer wertvollen, landestypischen Knicks mit ihren vielfältigen Funktionen gibt Anlass zur Sorge. Wir wollen diesen Trend umkehren und unsere wilden Hecken wirksam schützen. Sie verbinden Biotope und dienen als Rückzugs- und Lebensraum zahlreicher, auch seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche Baumschutzsatzungen einsetzen. Außerdem wollen wir Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen, z.B. für kommunale Wald- und Parkflächen ( Stadtwald).
B. 2. 4. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 5. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten, welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und erlebbar macht.
Unsere sechs wertvollen Naturparke im Land dienen in hohem Maß der nachhaltigen Regionalentwicklung und sind wichtige Orte für Naturerlebnisse, nachhaltigen Tourismus und Umweltbildung. Wir wollen die Träger zur Stärkung der ländlichen Räume, dem Schutz der Biodiversität und des Klimas zukünftig noch stärker unterstützen.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Das Grüne Band an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze ist das längste durchgehende Refugium der Artenvielfalt in Deutschland. Es verbindet Geschichte und Natur auf einzigartige Weise. Diesen besonderen Biotopverbund wollen wir dauerhaft unter Schutz stellen. Wir werden daher dem Beispiel von Thüringen und Sachsen-Anhalt folgen und das Grüne Band in Schleswig-Holstein als Nationales Naturmonument ausweisen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders
schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von
Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen
für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen. Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
In besonders schützenswerten Räumen, insbesondere den stark touristisch genutzten Küstengebieten, ist aber eine klare Trennung von Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung einerseits sowie von Eignungsräumen für die Förderung von Natur und Umwelt andererseits notwendig. Um effektiven Natur- und Artenschutz bei Nutzungskonflikten zu gewährleisten, fordern wir Tabu-Bereiche, in denen keinerlei unmittelbaren oder mittelbaren Beeinträchtigungen durch Nutzungen erfolgen dürfen – auch nicht, wenn sie kompensiert würden.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Wir werden Vollzugsdefizite auf allen Ebenen des Natur- und Umweltschutzes abbauen.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 6. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag
gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen
wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030 auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen wir den Flächenverbrauch noch weiterauf Netto Null reduzieren.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag gesenkt und bis spätestens 2050 auf 0 reduziert. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030 auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes Bauen
(Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
(Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen
(Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das
ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und
30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem
Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen
soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes BauenVorzug von Sanierung, Weiter-und Umnutzung bestehender Gebäude gegenüber Neubauten (Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen (Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen (Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu
ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen Maßnahmen Bilanz ziehen undDie Zahlen zeigen, dass die bisherigen freiwilligen Mechanismen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme in Kommunen bzw. Regionen keine hinreichende Wirkung entfalten. Daher werden wir in der kommenden Wahlperiode in den Regionalplänen verbindliche jährliche Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssenfestlegen, um die Flächenspar-Ziele zu erreichen und Entsiegelung aktiv voranzubringen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 7. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen, können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
In KiTas und Fachanforderungen soll nachhaltige Entwicklung noch stärker verankert werden. Wir wollen Nachhaltigkeit zum Mitmachen und für Jede*n. Dazu ist der Auf- und Ausbau von lokalen und regionalen Bildungslandschaften für Natur- und Umweltbildung notwendig. Bestehende Förderprogramme wollen wir weiterentwickeln, um Kitas und Schulen mit außerschulischen Lernorten vernetzen.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 8. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit
setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden
Produktgruppen hinaus ein.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden Produktgruppen hinaus ein. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns elementar wichtig.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Darüber hinaus
setzen wir uns dafür ein, langfristig eine Dosenpfand-Regelung einzuführen, die
beidseitig der deutsch-dänischen Grenze Gültigkeit hat und einheitliche
Pfandbeiträge beinhaltet. Bundesweit setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden Produktgruppen hinaus ein.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll, sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Die Kapazitäten unserer Mülldeponien sind teils vollständig ausgeschöpft. Entsprechend des Teilplans Siedlungsabfälle des Abfallwirtschaftsplans 2014-2023 Schleswig-Holsteins reichen die Kapazitäten der Deponien Klasse I und Klasse II nur noch bis 2025. Wir laufen sehenden Auges auf ein Müllproblem zu. Anstatt die Deponien über Sondergenehmigungen in der Höhe weiter aufzustocken und immer neue Deponien zu errichten, wollen wir vom anderen Ende denken: Wir brauchen kurzfristig und dauerhaft eine Reduktion der Einträge weiteren Mülls. Hier spielen Abrissbaustoffe und Siedlungsabfälle eine große Rolle. Baustoffe aus Abrissen müssen recycelt werden und nicht deponiert. Siedlungsabfälle müssen durch weitere Maßnahmen reduziert werden: Müllvermeidung und Recycling. In den Deponien schlafen Wertstoffe. Längerfristig wollen wir die Deponien verkleinern und die darin enthaltenen Wertstoffe bergen. Wir unterstützen die Kommunen bei der Erstellung benötigter Machbarkeitsstudien und Konzepte für die Reduzierung der Deponien. Die Errichtung von neuen Deponien werden wir sehr kritisch begleiten und soll möglichst vermieden werden.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Vor allem der Plastikmüll bereitet uns große Sorge, da er direkt eine massive Umweltbelastung darstellt und durch die sogenannte thermische Verwertung große Mengen CO2 aus fossilen Rohstoffen freisetzt. Vieles des Plastikmülls sind Verpackungen, die in mit dem „gelben Sack“ des Dualen Systems Deutschland (DSD) eingesammelt werden. Ein erheblicher Anteil dieser Wertstoffe wird aber unter dem Label „thermische Verwertung“ verbrannt und nicht recycelt. Neben öffentlichen Kampagnen zur Abfallvermeidung, brauchen wir mehr Initiativen zu „Unverpacktprodukten“ im Einzelhandel und die Entwicklung von alternativen und unbedenklichen Materialien. Bei der Forschung und Entwicklung dieser Materialien spielen unsere Hochschulen eine große Rolle und sollten als Innovationsstandorte für solche Projekte gefördert werden. Wir unterstützen die landesweite Einführung der Wertstofftonne. In manchen Kreisen existiert sie bereits als „gelbe Tonne“, die nicht überall den gelben Sack ersetzt. Diesem Flickenteppich wollen wir mit der landesweiten Einführung einer Wertstofftonne, die den gelben Sack ersetzen soll, entgegnen. Mit der Wertstofftonne können über Verpackungen hinaus mehr Wertstoffe sinnvoll gesammelt und recycelt werden. Wir unterstützen die Kommunen bei den dafür nötigen Verhandlungen mit dem DSD auf Bundesebene.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.
Kommentare
Philipp Schmagold:
https://lpt-sh-2022-ltw-programm.antragsgruen.de/lpt-sh-2022-ltw-programm/wir-erhalten-die-arten-und-okosysteme-39618/53574