Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Steffen Regis |
Antragshistorie: | Version 1 |
C 3 - Schleswig-Holstein wird mobil - Mobilität
Text
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Mobilität für alle ist Grundlage für Teilhabe an unserer Gesellschaft, denn wir
alle wollen unsere Ziele erreichen. Leider verursacht der Verkehr und vorrangig
der Straßenverkehr große Probleme, die zunehmend unsere Lebensqualität belasten.
Der Mobilitätssektor ist aufgrund des hohen Anteils des motorisierten
Individualverkehr noch immer verantwortlich für einen großen Teil der
Treibhausgasemissionen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf
Landesebene ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende
nicht möglich.
Das wollen wir mit einer Mobilitätswende verbessern. Dafür setzen wir uns zum
Ziel, bis 2030 bereits 70% der Emissionen im Verkehr zu reduzieren, um
Klimaneutralität bis 2035 im Verkehr zu erreichen.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter,
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen. Wir werden außerdem dafür sorgen,
dass wir einen eigenen, modernen landesweiten Planungsstandard für Fuß- und
Radwege entwickeln.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen. Technologische Pilotprojekte
werden wir im Rahmen einer Innovationsklausel ermöglichen und gemeinsam mit Bund
und Kommunen fördern.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere,
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Planung nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur in der notwendigen
Geschwindigkeit voranzubringen, wollen wir die notwendigen Berufe stärken und
dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Gerade Planer*innen spielen dafür eine
große Rolle. Deshalb wollen wir Möglichkeiten schaffen, sich für Planungsberufe
in Schleswig-Holstein aus- und weiterzubilden. Wir werden dafür entsprechende
Fortbildungsangebote ausbauen, fördern und auch für Kommunen einfach zugänglich
machen. Das Fortbildungsangebot beinhaltet auch Schulungen zu intersektionalen
Perspektiven in Planungsvorhaben und intersektionaler Datenerhebung. Nur wenn
Menschen jeglichen Geschlechts, Alters, sozialen oder ethnischen Hintergrunds
und mit verschiedenen Lebensumständen bei der Planung berücksichtigt werden,
schaffen wir es, unsere Kommunen zu lebenswerten und sicheren Orten für alle zu
machen.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und
Bürger*innen.
C. 3. 2. Garantiert klimafreundlich mobil in Stadt & Land
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen
den ÖPNV nutzen und sich dadurch Nutzung und Zahl privater PKW reduzieren. Um
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis
zum doppelstöckigen Regional-Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich
zwischen 6 und 23 Uhr soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. In dicht besiedelten
Gebieten erhöhen wir die Mindestbedienstandards. Um Lücken in Gegenden ohne
große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir intelligente
digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese integrieren
wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit. Wir
wollen uns für erweiterte Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen einsetzen.
Zudem sorgen wir für Planungssicherheit bei den Verkehrsbetrieben, indem wir das
Instrument des finanziellen “Rettungsschirms” fortsetzen.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Mobilitätsangebote
vereint und einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau,
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (OdeS) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um,
entwickeln es weiter und streben die Beschleunigung von Maßnahmen an, deren
Realisierung derzeit erst nach 2027 angedacht ist. Hierbei setzen wir
Prioritäten beim Ausbau belasteter Korridore durch Überhol- und
Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die Umleitungsverkehre ermöglichen,
und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung zulassen,
selbst wenn heute noch keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu
überführen wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die
Einrichtung einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur
Reaktivierung von Bahnstrecken in Kommunen nutzen. Dabei prüfen wir den Einsatz
autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für
Insel- und Bäder- sowie Straßenbahnen. Wir beteiligen uns künftig ergänzend zu
Förderungen des Bundes mit Landesmitteln an der Umsetzung höherwertiger ÖPNV-
Systeme in schleswig-holsteinischen Kommunen. Um Reaktivierungen und
Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu erleichtern, werden wir die Umsetzung
von RegioTram-Konzepten im Rahmen des Landesnahverkehrsplans (LNVP)
beschleunigen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen bis zur
Elektrifizierung mit alternativen emissionsfreien Antrieben bedient werden.
In Abstimmung mit unseren benachbarten Bundesländern werden wir ein Konzept für
durchgebundene Regionalzugverbindungen entwickeln und das mit der Deutschen Bahn
geschlossene Bündnis "Zukunft Schiene Nord" weiterentwickeln.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und
vielem mehr sowie das Bahnhofsumfeld mitsamt Rad- und Fußwegen. Züge und
Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland und
Süddänemark einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten
künftig auch als ÖPNV-Ticket gelten und Anerkennungsmöglichkeiten für
Eintrittskarten geprüft werden.
C. 3. 5. Güter gehören auf die Schiene
Der Güter- und Schwerlastverkehr soll rasch klimaneutral werden. Priorität hat
für uns Verkehrsvermeidung und die Verlagerung der Schwerlastverkehre auf die
Schiene. Hierzu planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die die Nutzung des
Schienengüterverkehrs für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen.
Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von Verladestellen und
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer
Gewerbegebiete und Logistikzentren mit einem Gleisanschluss verbinden. Mehr
Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den Kombinierten
Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr auf Strecken
über 50 km erforderlich ist. Wir werden und für ein bundesweites Konzept zur
Regionalisierung des Schienengüterverkehrs einsetzen, damit diese Bedienpunkte
auch tatsächlich regelmäßig angefahren werden.
Für verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße werden direktelektrische
Antriebe, grüner Wasserstoff und auch darauf basierende synthetische Kraftstoffe
eine wichtige Rolle spielen.
Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir bereits heute, dass
Schleswig-Holstein Innovationsstandort für neue Technologien im Bereich
klimaneutraler Schwerlastmobilität und –Infrastrukturen ist. Wir wollen ihn zur
weiteren Erprobung hinsichtlich der Technologien, wie anderer Hybrider-Antriebe
und dem Betrieb auf längeren Distanzen, zum Feldversuch E-Highway-Nord
ausweiten. Dafür gehen wir auf unsere norddeutschen Nachbarländer zu.
Beim Ausbau legen wir auch Wert auf frühzeitige Bürger*innenbeteiligung und
Lärmschutz für alle.
C. 3. 6. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle
Schüler*innen, Auszubildenden, Teilnehmenden an Freiwilligendiensten und allen
unter 21-Jährigen in Schleswig-Holstein ein. Für 365 € jährlich können junge
Schleswig-Holsteiner*innen von einem günstigen landesweiten Mobilitätsangebot
profitieren. Zusätzlich setzen wir uns für eine 50% Ermäßigung für Menschen mit
geringem Haushaltseinkommen ein.
Mit diesem Angebote wird die Mobilitätswende vor allem für junge Menschen
bezahlbarer. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die die geringe
oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine große
finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 7. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein essenzieller Bestandteil der Mobilitätswende: Egal ob privat
zum Einkaufen oder für die Fahrt zu Kund*innen – das Fahrrad ist ein
kostengünstiges und emissionsfreies Verkehrsmittel. Gerade die E-Bikes schaffen
ganz neue Möglichkeiten.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten. Diese
Infrastrukturinitiative bezieht kommunale Radverkehrsinfrastrukturen mit ein.
Radverkehrsinfrastrukturen werden dann förderfähig sein, wenn sie den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA in ihrer aktuellsten Version folgen. Wir
werden für stark vereinfachte Genehmigungsverfahren für die Ausweisung von
Fahrradstraßen sorgen.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr
notwendig, um das Radfahren attraktiv und sicher zu machen. Wir wollen, dass bei
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege
saniert und nach Möglichkeit barrierefrei ausgebaut werden. Es soll zum
schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die Radwege in genauso gutem
Zustand wie die benachbarte Straße sind. Bei Neubau müssen Zweirichtungsradwege
so gebaut werden, dass gefahrlose Begegnungen auch mit Lastenrädern oder
Handbikes möglich sind. Gerade auf dem Land müssen Radwege gut ausgeschildert
werden.
Protected Bike Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Landes- und
Bundesebene voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen
gewährt wird.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für
Arbeitnehmer*innen. Sowohl wetter- und diebstahlgeschützte Fahrradstellplätze
als auch Duschen und Umkleideräume sind wichtig für Arbeitnehmer*innen. Die
Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich vorbildlich gestalten und
ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren Arbeitnehmer*innen dasselbe zur
Verfügung zu stellen. Orte des öffentlichen Lebens und des täglichen Bedarfs,
etwa Theater, Sportanlagen und Supermärkte, sollen grundsätzlich mehr
Fahrradstellplätze, auch für Lastenräder, in unmittelbarer Nähe zum Eingang, als
bisher anbieten, besonders in Städten.
Wir wollen regionale und interkommunale Fahrradverleihsysteme künftig fördern
und so das Angebot in Stadt und Land ermöglichen. Wir werden ein Förderprogramm
auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und abschließbaren
Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Planung von neuen Gewerbegebieten Radwege
berücksichtigt werden.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das
Radwegenetz und in die Radförderprogramme des Landes aufgenommen, sowie für den
Radverkehr ertüchtigt. Wo nötig werden Lücken geschlossen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 8. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden.
Wir stärken die Nahmobilität und setzen uns für eine Stärkung der Rechte von
Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein.
Dazu gehören nicht nur mehr Querungshilfen, sondern auch niedrigere
Geschwindigkeiten und Vorrangschaltungen. Bodenleitsysteme und Doppelquerungen
erleichtern Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen
die Teilnahme am Fußverkehr.
Wir wollen, dass Angsträume wie dunkle Unterführungen beseitigt werden. Hierbei
können auch intelligente Beleuchtungskonzepte helfen. Wir werden
Barrierefreiheit weiter fördern und Planung künftig auchaus Sicht der
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gestalten. Damit wird sichergestellt,
dass die Straßen für alle sicher und gut benutzbar werden.
C. 3. 9. Straßenverkehr
Unser Ziel ist, dass der motorisierte Individualverkehr künftig eine geringere
Rolle im Mobilitätsmix als zurzeit noch spielt. Zukunftsfähig ist er nur, wenn
er emissionsfrei ist und die Zahl der Autos durch ein attraktives öffentliches
Mobilitätsangebot sowie mehr Carsharing sinkt. Wir haben erreicht, dass
Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der Neuzulassungen von Elektroautos
ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen. Den Ausbau der Ladeinfrastruktur
werden wir weiter forcieren, denn sie ist eine wichtige
Klimaschutzinfrastruktur. Dazu gehören auch Ladelösungen für den
Geschosswohnungsbau. Gleiches gilt für das Carsharing, dass wir als
umweltfreundliches Mobilitätsangebot in Stadt und Land verstetigen und ausweiten
wollen.
Wir haben in Schleswig-Holstein bereits ein sehr ausgebautes Straßennetz und
möchten daher bei der Finanzierung Priorität auf den öffentlichen Verkehr und
die Schiene legen. Daher wünschen wir uns keine neuen Bundesfernstraßen vom
Bund, der die Entscheidungen hierüber trifft. Der Koalitionsvertrag der Ampel-
Bundesregierung sieht einen Dialogprozess sowie die Bedarfsplanüberprüfung aller
Bundesverkehrsprojekte vor. In diesem Kontext betonen wir unsere Kritik an der
geplanten Fortführung der A 20 über die Anbindung an die A 7 hinaus und den
Ausbau der A 23. Bei Landesstraßen setzen wir auf Erhalt statt auf Neubau.
Wir wollen die Ziele der Vision Zero im Straßenverkehr erreichen: Null
Verkehrstote, sicherer Straßenverkehr für Alle. Die von der neuen
Bundesregierung in Aussicht gestellten erweiterten straßenverkehrsrechtlichen
Entscheidungsspielräume werden wir dafür nutzen. Dort wo es möglich ist, werden
wir uns dafür einsetzen, die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h auf Landstraßen und
30 km/h innerorts festzulegen. Kommunale Initiativen für Modellversuche mit
flächendeckendem Tempo 30 begrüßen und unterstützen wir.
Die Umrüstung von Bussen mit Diesel- auf Elektroantrieb begrüßen wir und werden
entsprechende technnische Entwicklungen bei uns im Land auch weiterhin
unterstützen.
C. 3. 10. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2035 alle größeren Häfen
in Schleswig-Holstein klimaneutral werden. Dafür muss der gesamte Hafenbetrieb
emissionsfrei stattfinden und perspektivisch ein klimaneutraler Antrieb zur
Voraussetzung gemacht werden.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden
(ESI = Environmental Ship Index). Weiter fordern wir die Ausweitung der Emission
Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren für den Rad- und Fußverkehr sollen in Zukunft emissionsfrei betrieben
werden. Sie sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege
werden.