Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Steffen Regis |
Antragshistorie: | Version 1 |
C 4 - Schleswig-Holstein, stolz auf die Landwirtschaft
Text
C. 4. Schleswig-Holstein, stolz auf die Landwirtschaft
Eine zukunftsfähige und klimagerechte Landwirtschaft ist möglich! Die Agrarwende
lässt sich erreichen, wenn Landwirtschaft in Einklang mit der Natur stattfindet
und die Leistung der Landwirt*innen endlich angemessen gewürdigt und über faire
Preise vergütet wird. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, brauchen
wir einen Wandel mit der Landwirtschaft im Ganzen. Darüber hinaus muss im Zuge
der Agrarwende dafür Sorge getragen werden, dass Betriebe für diese und die
kommende Generation zukunftsfest sind. Eine klimapositive Landwirtschaft kann
auch kleinen und mittelständischen Betrieben eine dauerhafte Perspektive geben
und zukünftige Generationen zuverlässig mit hochwertigen Lebensmitteln aus
unserem Land versorgen. In diesem Transformationsprozess werden wir neben den
Aspekten des Natur- und Klimaschutzes auch die soziale Komponente nicht außer
Acht lassen.
Die Landwirtschaft spielt auch beim Schutz der Artenvielfalt eine wichtige
Rolle. Deshalb wollen wir die Landwirt*innen an der begonnenen
Biodiversitätsstrategie des Landes beteiligen und sie beim Wandel hin zu einer
ökologischeren Landwirtschaft unterstützen. Den Landwirt*innen werden wir die
bestmögliche Unterstützung für die Umstrukturierung ihrer Betriebe zukommen
lassen.
Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen so zu verändern, dass klima-
und ressourcenschonende, gesunde Ernährung begünstigt wird und die
Produzent*innen entsprechend angemessen entlohnt werden. Hierfür setzen wir uns
auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ein. Wir werden uns auf EU-Ebene und bei der
Umsetzung in Bund und Land für eine Agrarpolitik einsetzen, die konsequent und
zeitnah nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“
reformiert wird und mit Leitplanken für Märkte die Grundlage für faire Preise
schafft. Wir werden dafür streiten, dass die Ökomaßnahmen (Eco Schemes) im
Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ökologisch wirtschaftende
Betriebe und Grünlandbetriebe mit Weidetierhaltung nicht schwächt sondern
stärkt.
Dafür ist es unter anderem notwendig, dass die ökologisch-sozialen Leistungen,
die die Landwirt*innen zum Teil auch jetzt schon leisten, als
Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung öffentlicher Gelder dienen.
C. 4. 1. Für eine ökologische Agrarlandschaft Schleswig-Holstein
Der Großteil unseres Landes hat sich in Jahrhunderten durch landwirtschaftliche
Nutzung zu einer attraktiven und artenreichen Kulturlandschaft entwickelt. Die
Intensivierung der Agrarproduktion der letzten Jahrzehnte hat jedoch einen
erschreckend großen Teil der Arten- und Erlebnisvielfalt in unserer Landschaft
verschwinden lassen. Wir setzen uns für eine Ausrichtung hin zu einer
vielfältigen, artenreichen und gesunden Landwirtschaft ein. So werden sich
künftig die gesunde Nahrungsmittelproduktion und eine große Artenvielfalt
ergänzen.
Wir verfolgen das Ziel des „Green Deals“ der EU und der neuen Bundesregierung
von mindestens 30% im Ökolandbau bewirtschafteter Fläche für Schleswig-Holstein.
Bisher liegt der Ökolandbau in Schleswig-Holstein bei 7%. Um die gewaltige
Aufgabe der Umstrukturierung lösen zu können, werden wir die Finanzierungen
sichern und Fördermittel des Landes vorrangig ökologisch orientiert auszahlen.
Wir werden die EU-Öko-Verordnung konsequent umsetzen und wollen uns auf
Bundesebene für eine Überarbeitung des Öko-Landbaugesetz einsetzen, um die
Hemmnisse für einen Umstieg zum Ökolandbau ab- und die Beratung aufzubauen.
Darüber hinaus setzen wir uns für die Erhöhung und den Ausbau der
Ökolandbauprämie ein. Die Fachberatung für den Umstieg auf Ökolandbau wollen wir
ausweiten und die betreuten Betriebe längerfristig fachkundig begleiten sowie
die bürokratischen Hürden verringern.
Eine gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil
für Schleswig-Holstein und Europa. Daher sagen wir Grüne in Schleswig-Holstein
auch zur "neuen" Gentechnik auf dem Acker, im Wald auf dem Teller und im Tier:
Nein danke! Gerade auch die neuen Gentechniken müssen innerhalb des
Risikoprüfungs- und Zulassungsregimes des Gentechnikrechts überwacht werden. Das
gebieten die Vorsorge für Umwelt und Gesundheit sowie auch die aktuelle
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Zudem werden wir innovative Techniken in der Landwirtschaft fördern, um die
wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale von zum Beispiel solarbetriebenen
Jät-Robotern, digital gesteuerter Düngeausbringung, GPS gesteuerten Hack- und
Drillmaschinen oder Unkraut-Erkennung durch künstliche Intelligenz (KI) und
Drohnen in die Breite der landwirtschaftlichen Anwendung zu bringen.
Grünland und besonders artenreiches Grünland soll erhalten und dauerhaft in
seinem Anteil erhöht werden. Auch bisher wenig genutzte und neue Potenziale in
der Bewirtschaftung wie Agroforst, humusaufbauende Landnutzung, Paludikulturen,
die innovative Umnutzung bestehender Biogasanlagen und Agriphotovoltaik müssen
weiter ausgebaut werden.
Wir wollen eine neue Eiweißpflanzenstrategie entwickeln, um den Sojaimport zu
reduzieren und langfristig überflüssig zu machen.
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten ein.
Dazu gehören mehr „mobile Schlachtungen“ und die lokale Verarbeitung und
Vermarktung von Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Auch der Ausbau
lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ist dringend notwendig. Dafür
braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit, zum Beispiel für kleine
Molkerei- und Fleischerei- oder Schlachtbetriebe.
Wir begegnen der besonders hohen Winderosionsgefährdung landwirtschaftlicher
Flächen in besonders exponierten Lagen mit finanzieller und organisatorischer
Unterstützung im Sinne der Gemeinwohlleistungen. Wir streben die Erhöhung der
Vielfalt der angebauten Agrarprodukte im ganzen Land (mit dem Ziel der
Resilienz) durch verschiedene Landesprogramme an.
C. 4. 2. Neue Formen der generationengerechten Landwirtschaft
Um die Landwirtschaft enkeltauglich aufzustellen, muss es gelingen, die
Übernahme von Hofstellen durch Junglandwirt*innen attraktiver als bisher zu
machen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit verschiedenen Beratungsstellen und
Initiativen sowie mit der Landwirtschaftskammer erweiterte Beratungsangebote
auflegen.
Wir wollen eine breite Verteilung des Besitzes von Boden. Darum wollen wir einer
Konzentration des Besitzes von landwirtschaftlicher Fläche in den Händen von
Investoren und der Finanzindustrie entgegenwirken. Dazu gehört eine wirksame
Einschränkung der share deals durch den Bund. Wir werden im Land eine
nachhaltige, sozial- und umweltverträgliche Agrarstruktur stärken. Dafür werden
wir eine Anpassung des Grundstücksverkehrsrechts in dieser Legislaturperiode
angehen.
Darüber hinaus möchten wir Transformationsprozesse hin zu verschiedenen Formen
der landwirtschaftlichen Gemeinwohlökonomie fördern. Hierzu zählen neben dem
nachhaltigen Wirtschaften auch neue und alte Ansätze zur direkteren Vermarktung,
der solidarischen Landwirtschaft, landwirtschaftlicher Bürger*innenaktien und
Genossenschaften, der digitalen Vermarktung oder Kooperationen mit dem örtlichen
Tourismus. Für diese Transformation werden wir eine Anlaufstelle auf Landesebene
schaffen und ein eigenes Förder- und Beratungsprogramm zu deren Aufbau und
Entwicklung starten.
C. 4. 3. Ökologie in Ausbildung und Forschung
An Fach- und Berufsschulen soll der Ökolandbau auch über die Ökoklassen hinaus
umfassend in den Lehrplan integriert und so das grundsätzliche Verständnis für
den Ökolandbau und dessen Vorteile vermittelt werden. Wir werden dafür sorgen,
dass ökologische Landwirtschaft in der Lehre gestärkt wird, damit zügig eine
Agrarwende umgesetzt werden kann. Dafür muss beispielsweise das Angebot einer
Ökoklasse im Abschlussjahr erhalten bleiben und ausgebaut werden.
Entsprechendes gilt für Hochschulen: Auch dort soll sich der Fokus in Richtung
einer ökologischen Landwirtschaft verändern. Wir wollen Forschungsvorhaben zur
klimaneutralen Landwirtschaft insbesondere in Fragen der Bodenfruchtbarkeit in
Zeiten der Klimaveränderung des Anbaus, der Zucht, des Tier-, Pflanzen- und
Moorschutzes sowie bei der Vermarktung stärken. Unser Ziel ist es, öffentliche
Gelder stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft
einzusetzen.
Die Erhaltung, Verbesserung und Zugänglichkeit von vielfältigem Saatgut muss
durch mehr staatliche Forschung und Förderung von klassischer Zucht von
robusten, standort- und klimaangepassten Sorten langfristig gesichert werden.
C. 4. 4. Dünger & Pestizide
Da die Förderung von Biodiversität, Bodenschutz, und Bodenfruchtbarkeit ein
Grundprinzip von nachhaltiger Landwirtschaft ist, sollen Naturschutz und
Landwirtschaft künftig noch stärker Hand in Hand gehen. Dafür muss der Einsatz
von Pestiziden in der Landwirtschaft wie in der Farm-to-Fork-Strategie
vorgesehen in einem ersten Schritt um 50% bis 2030 sinken. Für besseren
Wasserschutz sollen Nährstoffe im geschlossenen Kreislauf ausgebracht werden.
Gewässerrandstreifen sollen zukünftig frei von Düngemittel und Pestiziden
werden, um den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden in Gewässern zu
reduzieren. Dazu wollen wir die Vertragsnaturschutzprogramme nutzen und den
Dialog mit Landwirt*innen führen. Wir setzen alles daran, das Ziel der HNV
Farmland Indikatoren (Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft) von
19% zu erreichen. Im Rahmen der UN-Dekade der Renaturierung wollen wir in und um
einen Bereich von 1 km um bestehende Schutzgebiete herum vor allem diese Flächen
dafür nutzen. Das kann besonders durch die ökologische Landwirtschaft geschehen.
Wir werden uns konsequent für die Umsetzung der EU-Nitrat- und
Wasserrahmenrichtlinie einsetzen, ihre Umsetzung in der deutschen
Düngeverordnung vorantreiben und in Schleswig-Holstein wirksam kontrollieren.
Auch die Pflanzen- und Baumschulproduktion wollen wir bei der Umstellung auf
pestizidfreie, schonende Verfahren und die Reduzierung von Abfall unterstützen.
Auf Bundesebene setzen wir uns für die Einführung einer Pestizidabgabe ein, die
sich an der Giftigkeit der Wirkstoffe orientiert, sowie für die Einführung einer
Produkthaftung und eine Versicherungspflicht für Umweltschäden für
Anwender*innen und Produzent*innen umweltschädlicher Substanzen. Ziel ist es,
dass die einhergehenden ökologischen Schäden künftig durch die Verursacher*innen
und nicht mehr durch die Gemeinschaft finanziert werden.
C. 4. 5. Regionalität, gesunde und nachhaltige Ernährung
Um der Landwirtschaft eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive zu geben, ist
es wichtig, die regionalen Absatzmärkte für Lebensmittel, die in Schleswig-
Holstein produziert werden, zu sichern. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass der
Wert ökologisch und regional hergestellter Lebensmittel bekannter wird und
Landwirt*innen auch auf diese Weise mehr Wertschätzung für ihre wichtige Arbeit
erfahren. Eine verstärkte Bildungsarbeit, bereits in der Kita beginnend, soll
künftig deutlicher vermitteln, woher unsere Lebensmittel kommen, wie sie
produziert werden und wie man sie frisch zubereitet. Hierfür werden wir uns bei
der Weiterentwicklung der Lehrinhalte in der Schule, in Ausbildungen und im
Studium einsetzen.
Wir möchten dafür sorgen, dass das Wissen über eine gesunde und nachhaltige
Ernährung in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen auch
praktisch umgesetzt wird. Wir starten daher Initiativen, um die Qualität und
Nachhaltigkeit der Verpflegung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere in
Kitas, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhen. Dazu gehört, dass wir Qualitäts-
und Nachhaltigkeitsstandards für die Verpflegung in öffentlich finanzierten
Einrichtungen etablieren. Diese orientieren sich an den DGE-Qualitätsstandards
für die Verpflegung in Kitas, Schulen und Kliniken und beinhalten zudem höhere
Standards im Hinblick auf Umwelt-, Klima-, Tier- und Meeresschutzaspekte,
insbesondere beim Einsatz tierischer Lebensmittel.
Wir wollen ein Qualitätslabel für Kantinen, Mensen, Gastronomie, Ausser-Haus-
Verpflegung und andere sowie die Lebensmittelbranche einführen, welches
erkennbar macht, wie hoch der Anteil verarbeiteter regionaler und ökologischer
Produkte ist. Unser Ziel ist, dass in der Verpflegung öffentlich finanzierter
Einrichtungen der Anteil an Bio-Lebensmitteln kontinuierlich gesteigert wird.
Kantinen und Mensen des Landes und seiner Beteiligungen wollen wir zu
Vorzeigeprojekten entwickeln und verstärkt Gerichte mit ökologischen, veganen,
vegetarischen, saisonalen und regionalen Lebensmitteln anbieten.
Um Küchenfachkräfte bei der Umsetzung einer nachhaltigen,
gesundheitsförderlichen Verpflegung zu unterstützen, möchten wir in Schleswig-
Holstein Beratungsangebote fördern, die sich am Vorbild des Kopenhagener "House
of Food" orientieren.
Damit Herkunft, Inhaltsstoffe und Herstellung von Lebensmitteln für alle klar
erkennbar sind, setzen wir uns auf Bundesebene für die verlässliche Etablierung
von Standards und Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel ein.
Bei allem gilt es, die Wahlfreiheit der Konsument*innen entlang der gesamten
Lebensmittelkette, zum Beispiel durch eine Kennzeichnungspflicht für Gentechnik,
zu sichern.
C. 4. 6. Mehr Tierwohl in der Landwirtschaft
Unser Ziel ist es, quer durch alle landwirtschaftlichen Branchen das Wohlergehen
der Tiere zu verbessern, denn noch immer hat das Tierwohl nicht überall einen
hohen Stellenwert. Noch immer kommt es dazu, dass Tiere in der Haltung, der
Produktion, der Zucht, auf langen Transportwegen und bei der Schlachtung leiden.
Sowohl aus Sicht des Klimaschutzes, des Gewässerschutzes als auch des Tierwohls
ist eine Verringerung der gehaltenen Tiere pro Flächeneinheit notwendig. Künftig
muss sich die Zahl der gehaltenen Tiere stärker an der zur Verfügung stehenden
bewirtschafteten Fläche orientieren. Wir streben maximal zwei Großvieheinheiten
pro Hektar an. Die Reduzierung der Tierdichte vermindert nicht nur CO2-
Emissionen, sondern auch die Nitrat- und Phosphatbelastung unserer Gewässer.
Außerdem reduziert es das Seuchenrisiko und den Eintrag von Antibiotika und
Schadstoffen in die Lebensmittelkette.
Darüber hinaus verfolgen wir das Ziel, das Platz- und Beschäftigungsangebot für
die Tiere zu erweitern sowie artgerechte und ausreichende Funktionsflächen bzw.
Auslauf in ausreichendem Maß anzubieten, die Fütterung anzupassen und die Art
und Weise der Schlachtung tierschonender zu gestalten.
Wir unterstützen die Freilandhaltung mit Robusttierrassen. Wir setzen außerdem
auf die Steigerung der Attraktivität von Freiland- und Weidehaltung durch die
bundesweite Einführung einer Weidetierprämie, auch für Milchvieh.
Wir wollen den Umstieg von der konventionellen zur ökologischen Tierhaltung
erleichtern und fördern, etwa durch den Aufbau einer Umstiegsplattform zum
Informations- und Erfahrungsaustausch. Für Landwirt*innen soll außerdem der
Wechsel hin zu ökologischen Landwirtschaftsformen der Nahrungsmittelproduktion
gefördert werden. Instrumente wie die Tierwohlabgabe oder die Gemeinwohlprämie
können hierfür die notwendige Unterstützung geben.
Wir nehmen die Empfehlungen der Borchert-Kommission ernst.
Wir setzen uns ein für den langfristigen Umbau zu mehr artgerechter Tierhaltung
(Stufe 3/4). Dazu werden wir uns auf Bundesebene für ein eigenständiges
Finanzierungsinstrument wie zum Beispiel eine Tierwohlabgabe einsetzen. Wenn das
Immissionsschutzrecht dieser Tierhaltung entgegensteht, werden wir uns im Bund
für notwendige emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht
einsetzen.
Bisher werden ca. 90% der Schweine in Haltungsform 1 gehalten. Damit sich daran
schnell etwas ändert, sollen im ersten Schritt Betriebe mit schwierigen
Vorraussetzungen wenigstens schnellstmöglich die Stufe 2 umsetzen.
Um in Schleswig-Holstein neue Erkenntnisse in Hinblick auf das Tierwohl zu
erlangen, wollen wir die universitäre Forschung zur Vermeidung von Stress, Leid
und Schmerzen in der Nutztierhaltung mit dem Ziel fördern, die
Haltungsbedingungen in allen Bereichen der Landwirtschaft langfristig zu
verbessern.
Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest oder die Geflügelpest haben in den
letzten Jahren nicht selten zur Anordnung der Keulung ganzer Bestände geführt.
Langfristige Aufstallungspflichten belasten vor allem kleine Haltungen mit einer
geringen Anzahl gehaltener Vögel erheblich.
Es gilt, die Prävention von Zoonosen und Tierseuchen zu verbessern. Hierzu muss
auch die Forschung zur Bedeutung der Faktoren Tierhaltung, Züchtung und
Transport sowie von Impfungen ausgebaut werden. Um Ausbreitungen von Infektionen
wirksam zu minimieren, wollen wir Tiertransporte verringern und verkürzen.
Darüber hinaus wollen wir zeitnah prüfen, inwieweit dem individuellen Tierschutz
mehr Gewicht bei der Bekämpfung von Tierseuchen beigemessen werden kann.
Der Einsatz von Reserveantibiotika soll der Humanmedizin vorbehalten sein.
C. 4. 7. Tierschutzkontrollen
Wir wissen, dass der Großteil der Landwirt*innen in Schleswig-Holstein ihrer
Tätigkeit nicht nur als „Job“, sondern mit viel persönlicher Hingabe und
Professionalität nachgehen. Regelmäßige Kontrollen von landwirtschaftlichen
Betrieben und Schlachthöfen schützen das Ansehen aller Landwirt*innen, die sich
konsequent an die Regeln halten. Wir setzen uns dafür ein, dass Kontrollen
engmaschiger stattfinden – unser Ziel ist, dass sie alle fünf Jahre und
zusätzlich auch unangemeldet stattfinden. Dafür müssen die Veterinärämter in
Schleswig-Holstein entsprechend personell und finanziell ausgestattet werden.
Dabei soll das Vier-Augen-Prinzip beachtet und Kontrollen durch Veterinär*innen
im Rotationsprinzip durchgeführt werden.
Auch der Umfang der Prüfungen muss ausgeweitet werden, etwa auf
Sicherheitsstandards wie Brandschutzvorrichtungen oder Rauchmelder.
Ausgesprochene Tierhaltungsverbote müssen ebenfalls engmaschig und effektiv
überwacht werden.
Die Landesregierung wird nach dem Vorbild Niedersachsens einen Tierschutzplan
aufstellen, der Missstände aufzeigt, Verbesserungsvorschläge macht und zeitliche
Zielvorgaben für mehr Tierschutz setzt. Unser Ziel ist es, die Stelle des*der
Tierschutzbeauftragten zu einer hauptamtlichen Vollzeitstelle
weiterzuentwickeln.
Des Weiteren möchten wir eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für
Tierschutzstrafsachen auf den Weg bringen. Auch die Erweiterung des Jurastudiums
durch den Fachbereich „Tierrecht“ sowie Angebote der Weiterbildung im Bereich
von Polizei und Justiz halten wir für erstrebenswert. Wir unterstützen das
Vorhaben des Bundes, Teile des Tierschutzrechts in das Strafrecht zu überführen
und das maximale Strafmaß zu erhöhen.