| Status: | Beschluss | 
|---|---|
| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Beschlossen am: | 20.02.2022 | 
| Antragshistorie: | Version 1   | 
C 2 - Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie
Text
C. 2. Schleswig-Holstein hat die Power! – Energie
Die Energiewende ist sowohl Schlüssel zur Klimaneutralität als auch die große 
wirtschaftliche und gesellschaftliche Chance für Schleswig-Holstein. Schleswig-
Holstein hat die besten Voraussetzungen dafür, die Energiewende zu meistern – 
nutzen wir sie! Sie schafft besonders in den ländlichen Räumen Arbeit, Wohlstand 
und nachhaltige Zukunftsperspektiven. Darüber hinaus sichert sie verlässliche 
Energiepreise. Wir wollen die Standortvorteile unseres Landes nutzen und 
Schleswig-Holstein zu einem Zentrum der grünen Wirtschaft der Zukunft 
entwickeln. Im internationalen Wettbewerb wird sich künftig ein klimaneutrales 
Energiesystem auf Basis erneuerbarer Stromversorgung durchsetzen. Das gilt es 
auch, für den Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchzusetzen. 
Diese Umstellung wird mit einer deutlich höheren Energieeffizienz und einer 
umfassenden Elektrifizierung einhergehen müssen. Wir brauchen also weniger 
Energie, aber mehr grünen Strom. Denn wir wollen in allen Bereichen als 
Energiewendevorreiter*innen vorangehen und Schleswig-Holstein fit für die 
Zukunft machen.
Das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidet maßgeblich über das 
Tempo des Klimaschutzes. Um die Pariser Klimaziele noch erreichen zu können, 
muss der Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich schneller und umfassender 
vorangehen. Wir haben in Schleswig-Holstein ideale Standortbedingungen für 
Windenergie an Land sowie auf See. Darüber hinaus sind wir Innovationsregion für 
neuartige Technologien im Feld der erneuerbaren Energien. Hierzu zählen die 
Technik der Höhenwindnutzung, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und 
Antikollisionssysteme zum Schutz vor Vogelschlag. Wir haben außerdem gute 
Produktionsbedingungen für Solarenergie, Biomasse und Geothermie (Erdwärme).
Daraus ergibt sich eine große Verantwortung, aber auch eine besondere Chance 
unseres Landes für die Energiewende in Deutschland. Der Echte Norden bietet 
beste Standortbedingungen für die erneuerbaren Energien und wir stehen zu 
unserer Verantwortung, einen überproportionalen Anteil zur künftigen 
Energieversorgung Deutschlands beizutragen. Unser Ziel ist ein schnellerer 
Ausstieg aus der Kohleverstromung und anderen fossilen Quellen. Zu diesem Zweck 
setzen wir uns auch für einen bedarfsgerechten und vorausschauenden Ausbau von 
Klimaschutzinfrastrukturen, insbesondere der Stromnetze und Energiespeicher, 
ein.
Der Ausbau der Klimaschutzinfrastruktur muss mit dem Schutz bedrohter Arten und 
Ökosysteme einhergehen. Nationale und internationale Naturschutz-Richtlinien 
sind einzuhalten, die Flächennutzung biodiversitätsfördernd auszugestalten und 
Arten wie zum Beispiel Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische 
Innovationen zu schützen.
C. 2. 1. Energiewendeziele
Schleswig-Holstein wird als Standort der erneuerbaren Energien einen erheblichen 
Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland und zum Erreichen der 
Klimaziele leisten. Obwohl unsere Landesfläche nur 4,4 % der Fläche Deutschlands 
beträgt, soll hier bis 2030 mindestens 10 % des an Land erzeugten Grünstroms für 
Deutschland erzeugt werden.
Dafür werden wir das Ziel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land 
bis 2030 erhöhen und streben zwischen 45-50 Terawattstunden (TWh) an. Bis 2040 
wollen wir den gesamten Primärenergiebedarf des Landes über alle Sektoren 
(Strom, Wärme und Verkehr) hinweg vollständig regenerativ decken und dafür 
mindestens 90 TWh aus erneuerbaren Energien an Land in Schleswig-Holstein 
erzeugen.
Diese Ziele wollen wir im schleswig-holsteinischen Energiewende- und 
Klimaschutzgesetz auch mit Zwischenzielen festhalten und alle landespolitisch 
möglichen Maßnahmen einleiten, um sie zu erreichen. Gelingen kann dies nur, wenn 
die bundespolitischen Rahmenbedingungen es ermöglichen. Es ist absolut 
notwendig, dass es zu einer fairen klimapolitischen Aufgabenteilung zwischen den 
Bundesländern kommt. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien im Bund ist ein 
deutliches Signal in die richtige Richtung. Das gilt es zu nutzen und Schleswig-
Holstein weiterhin als bundesweiten energiewendepolitischen Impulsgeber zu 
positionieren.
C. 2. 2. Eine demokratische und soziale Energiewende
Wir GRÜNE stehen für eine Politik, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit 
konsequent zusammendenkt. Für uns ist klar: Klima- und Energiepolitik ist auch 
Sozialpolitik! Schleswig-Holstein, das Land der Energiewende, kann Vorreiter für 
die sozial-ökologische Transformation werden. Wir wollen erreichen, dass 
möglichst viele Schleswig-Holsteiner*innen von der Energiewende profitieren 
können.
Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Beteiligung von Bürger*innen. Die 
Menschen wollen frühzeitig wissen, was sich in ihrer Gegend tut. Das haben wir 
mit unserem Konzept der vorgezogenen Bürgerbeteiligung beim Netzausbau gut 
umgesetzt und dabei bundesweit Maßstäbe gesetzt. Wir wollen auch 
Bürger*innenwind- und Solarparks unterstützen. Dafür haben wir einen 
Bürgerenergiefonds eingerichtet. Diesen wollen wir nun ausweiten und stärken. 
Sowohl beim Zugang zum Geldmarkt als auch bei der Beantragung von Genehmigungen 
wollen wir Unterstützung geben. Das schafft regionale Wertschöpfung und 
Identifikation mit der Energiewende vor der eigenen Haustür.
Wir werden uns auch auf der Bundesebene dafür einsetzen, 
Beteiligungsmöglichkeiten wie Mieter*innenstrommodelle und genossenschaftliche 
Projekte zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Kleinstsolaranlagen 
abzubauen. Den Erwerb von niedrigschwelligen Eigentumsanteilen für 
Bewohner*innen der Standortgebiete von Wind- und Solarparks wollen wir 
erleichtern. Die Wärmewende muss mit wirksamem Mieter*innenschutz und gezielter 
Förderung einhergehen, damit niemand durch die notwendige Energiewende in der 
Wärmeversorgung in soziale Schwierigkeiten gerät.
Erneuerbare Energien sorgen für langfristige Preissicherheit und sind damit im 
Vergleich zu fossilen Energien auch sozial nachhaltiger.
Erneuerbare Energien bieten auch für die lokale und dezentrale Anwendung 
besondere Chancen und die Teilhabe von Bürger*innen kann die Akzeptanz und auch 
die finanzielle Investitionsbereitschaft für die Energiewende deutlich steigern 
und sie damit beschleunigen. Wir wollen mehr Modellprojekte auf kommunaler Ebene 
ermöglichen, etwa indem es Bürger*innengemein- und genossenschaften oder 
Kommunen erleichtert wird, in die Strom- und Wärmeversorgung inkl. Speichern und 
Schnellladepunkten für E-Mobile einzusteigen.
Wir werden Städte, Kommunen und Gemeinden beim Aufbau von Klimabüros, 
Klimaschutzbeauftragte, ehrenamtliche Klima-Scouts oder Klimabeiräte 
unterstützen.
Steigenden Neben- und Heizkosten werden wir unter anderem durch einen 
konsequenten Einsatz für energetische Gebäudesanierungen entgegenwirken und die 
Bundesförderungen entsprechend landespolitisch flankieren.
Wir werden einen schleswig-holsteinischen Preis des Ressourcenschutzes ausloben, 
mit dem Projekte, Akteur*innen und Ideen ausgezeichnet werden können, die einen 
besonders großen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen leisten.
C. 2. 3. Rückenwind für die Energiewende!
Klar ist, dass der Ausbau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren 
weitergehen muss, um die Klimaziele zu erreichen. Damit ist auch verbunden, dass 
eine Umstellung der Mobilität, der Wärmeversorgung und der Industrie auf GRÜNE 
Energien vorangebracht werden muss. Als Top-Standort für Windenergie hat 
Schleswig-Holstein eine wirtschaftliche Chance und eine klimapolitische 
Verantwortung. Dies werden wir vereinen und einen deutlichen Ausbau der 
Windenergie an Land über die bereits vereinbarten 10 Gigawatt hinaus 
sicherstellen, unser nächstes Zwischenziel sind 15 Gigawatt.
Dazu wollen wir beispielsweise bestehende Flächen besser ausnutzen und in 
Regionen mit wenig bestehenden Windenergieanlagen auch Kleinstparks und 
Einzelanlagen zulassen. Idealerweise bringen zusätzliche Standorte nicht nur die 
Energiewende, sondern auch andere Ziele voran. Das betrifft zum Beispiel 
Flächen, auf denen neben Windkraftanlagen auch extensive Landwirtschaft oder 
eine Nutzung als Naturschutzfläche möglich ist.
Die angekündigte Evaluation der Regionalplanung werden wir bis September 
abschließen und noch im Jahr 2022 mit dem neuen Ausweisungsprozess beginnen, 
sodass die zusätzlichen Windvorranggebiete rechtzeitig vor dem bundesweiten 
Kohleausstieg zur Verfügung stehen. Wir werden die Abstandsregeln für 
Windkraftanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz richten. Wir wollen noch 
bestehende Hemmnisse des notwendigen Transformationsprozesses der 
Energieversorgung abbauen und den Weg freimachen für die Klimawende. Mit einem 
neuen Flächenscreening werden wir weitere geeignete Flächen für die Windenergie 
identifizieren und erschließen. Darüber hinaus brauchen wir einen weiteren Abbau 
administrativer Hemmnisse und die gesetzliche Anerkennung, dass der 
naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie als unverzichtbarer Bestandteil des 
Klimaschutzes im öffentlichen Interesse ist. Artenschutzrechtliche Ausnahmen 
bleiben Einzelfallentscheidungen.
Wir wollen Bestandsanlagen nicht in einen vorschnellen Rückbau zwingen, sondern 
sie im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten weiter nutzen. Für bestehende 
Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten wollen wir die Erneuerung der 
Anlagen (Repowering) erleichtern und mit einer Landesstrategie umfassend 
vorantreiben.
Schleswig-Holstein liegt nach zwei Wahlperioden GRÜNER Regierungsbeteiligung im 
bundesweiten Vergleich bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen schon heute an 
der Spitze. Wir werden unsere Genehmigungsbehörden weiter verstärken und 
typenunabhängige Genehmigungen einführen. Darüber hinaus setzen wir auf 
konsequente Verfahrensdigitalisierung und die Bündelung von Kompetenzen auf 
Landesebene. Zielkonflikte zwischen verschiedenen Schutzgütern werden wir aktiv 
und mit dem Ziel zügiger Verfahren und der Einhaltung der Pariser Klimaziele 
unter Wahrung des Natur- und Biodiversitätsschutzes auflösen. Das werden wir 
auch gegenüber dem Bund einfordern. Auch wenn wir bereits Maßnahmen zur 
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ergriffen haben, werden 
wir prüfen, wie die Verfahren weiter verschlankt und beschleunigt werden können. 
Ferner soll der intelligente Einsatz von technischen Lösungen, wie zum Beispiel 
automatische Kollisionswarnsysteme, zukünftig Windenergie und Artenschutz noch 
besser in Einklang bringen. Die Installation von Antikollisionssystemen kann 
eine finanzielle Herausforderung sein, vor allem bei kleineren 
Windkraftprojekten, die in der Hand der Bürger*innen liegen. Deshalb evaluieren 
wir die Möglichkeit und die Rahmenbedingungen einer Förderung dieser 
Technologien für Windkraftbetreiber*innen. Schleswig-Holstein soll auch hier ein 
Innovationstreiber sein und die Forschung in unseren Hochschulen und 
Universitäten für Antikollisionssysteme fördern.
Wir wollen neue Technologien und Innovationen in unserem Land anregen und 
unterstützen, z.B. neue Speichersysteme, Höhenwind, virtuelle Kraftwerke etc.
C. 2. 4. Lasst die Sonne rein!
Die Sonne ist nicht nur eine beständige Lichtquelle, sondern liefert auch 
emissionsfreie Energie. Diese Energie wollen wir nutzen! Unser Ziel ist es, dass 
jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen bestückt wird. Dafür 
werden wirein landesweites, qualitativ hochwertiges Solardachkataster 
entwickeln, um es Kommunen, Wirtschaft und allen Bürger*innen öffentlich zur 
Verfügung zu stellen. Wir wollen, dass das Land und die Kommunen beim Aufbau von 
Dach-Solar-Anlagen mit gutem Beispiel vorangehen. Zusätzlich werden wir eine 
Solar-Solar-Pflicht für alle Gebäude, die neu gebaut werden, auf den Weg 
bringen.
Beim Eigentumsübergang und bei größeren Dachsanierungen wollen wir erreichen, 
dass auch geeignete Bestandsgebäude mit Dach-Solar-Anlagen nachgerüstet werden. 
Dafür werden wir die vom Bund eingeführten Regelungen durch einen Mix aus 
Förderungen und verpflichtenden Vorgaben ergänzen, um sicherzustellen, dass 
keine sozialen oder wirtschaftlichen Härten für Menschen mit geringen 
finanziellen Mitteln entstehen.
Wir begrüßen die im Denkmalrecht verankerten Möglichkeiten von energetischer 
Sanierung von Baudenkmälern. Im Interesse der Eigentümer*innen werden wir die 
vorhandenen Vollzugsdefizite bei Genehmigungsverfahren durch entsprechende 
Rechtsverordnungen abbauen.
Der nicht für den Eigenverbrauch erzeugte Strom aus Dach-Photovoltaik-Anlagen 
soll zu einem relevanten Teil vor Ort genutzt werden, um die großen 
Übertragungsnetze nicht zusätzlich zu belasten. Entsprechend muss auch der 
Ausbau von Power-to-Heat-Technologien, wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-
Elektrolyseuren, vorangetrieben werden.
Neben Dachflächen liefern auch Solaranlagen auf Freiflächen einen notwendigen 
Beitrag zur Energiewende. Die Ausweisung der Flächen liegt zurzeit in der Hand 
der Kommunen. Diese Praxis hat sich bewährt. Eine Flächenplanung auf Landesebene 
für Solarenergie wollen wir deshalb nicht einführen. Kommunen und Projektierer 
werden stattdessen mit Leitfäden für gute fachliche Praxis Unterstützung 
erhalten, um die vielfältigen Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Solarparks 
auszuschöpfen. Bei der Planung von Freiflächen-Anlagen sollen gleichzeitig 
Biotopverbünde geschaffen werden. Diese sollen Biotopinseln für Tiere, Insekten 
und Pflanzen unter Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bieten. So können 
Freiflächenanlagen neuen Lebensraum für eine Fülle von Arten bieten.
Wir wollen stärker Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden fördern,mit denen 
sich auch Mieter*innen günstig mit Strom versorgen können.
Die Verbindung von Solarenergie mit landwirtschaftlicher Nutzung 
(Agrarphotovoltaik) für Pflanzenanbau oder Nutztierhaltung, wie zum Beispiel 
Schafhaltung, bringt weitere Vorteile mit sich. Der Sonne nachgeführte, 
doppelseitige Photovoltaikmodule ermöglichen eine noch bessere Nutzung der 
Energieflächen für Landwirtschaft und Naturschutz. Freiflächenanlagen sollen 
auch gezielt auf belasteten Flächen aufgestellt werden. Das kann zum Beispiel in 
der Nähe von Stromtrassen oder Autobahnen oder auf ehemaligen Maisäckern der 
Fall sein.
C. 2. 5. Die Bioenergie braucht eine neue Zukunft
Biogasanlagen stehen oft wegen ihres aktuell hohen Flächenverbrauchs durch Mais-
Monokulturen in der Kritik. Das könnte bald der Vergangenheit angehören, indem 
Anlagen sinnvoll umgestellt werden. Wir wollen die Bioenergie zu einem 
innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil der Energiewende und des 
Klimaschutzes weiterentwickeln. Auf der Bundesebene werden wir uns dafür 
einsetzen, dass dafür die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. 
Biogasanalgen können insbesondere zum Ausgleich von Schwankungen der Einspeisung 
aus Wind- und Solarenergie genutzt werden. Die Bioenergie der Zukunft wird aus 
Reststoffen und Gülle gewonnen oder zum Beispiel aus Blühstreifen, deren Anbau 
auch der Biodiversität dient. Die Verwertung von Gülle und Reststoffen in der 
Biogasanlage gibt diesen Stoffen auch einen Nutzen für das Klima. Die anfallende 
Wärme kann zusätzlich für die Nahwärmeversorgung oder als erneuerbare 
Kohlenstoffquelle für die Industrie genutzt werden. Damit würde ein ökologisch 
und wirtschaftlich vorteilhafter Transformationsprozess vom flächenintensiven 
und ökologisch nachteiligen Maisanbau für die Energieproduktion hin zur Nutzung 
dieser Flächen für Solarenergie, Biolandwirtschaft, die ökologische Vielfalt 
oder die Aufforstung eingeleitet werden. Schleswig-Holstein soll ein Land der 
Bioökonomie werden und die Bioenergie wird darin einen wichtigen Platz haben.
Neben der Umstellung des laufenden Betriebs sollen durch Reststoffe bis 2030 5 
TWh erneuerbare Wärme und Kraftstoffe bereitgestellt werden. Pilotprojekte zur 
stofflichen Nutzung von Reststoffen wollen wir vorantreiben.
C. 2. 6. Stromnetze sind die Lebensadern der Energiewende
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn der durch erneuerbare Energien erzeugte 
Strom auch zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. Der Aus- und 
Neubau von Stromleitungen ist daher für das Erreichen der Klimaschutzziele 
unausweichlich. Es ist uns bewusst, dass Infrastrukturprojekte für die 
betroffenen Anwohner*innen mit Einschränkungen oder Belastungen verbunden sein 
können. Wir stellen uns dieser Verantwortung und setzen auf Transparenz und 
Dialog um die bestmöglichen Lösungen, um Mensch und Natur so wenig wie möglich 
zu belasten. Dies gilt ausdrücklich auch für die in Schleswig-Holstein 
anlandenden Anbindungen von Offshore-Windparks. Hier gilt es, die verschiedenen 
Stränge bestmöglich auch mit bestehender Infrastruktur zu bündeln und dadurch 
unseren Nationalpark Wattenmeer zu schonen. Die Energiewende kann nur als 
gesamtdeutsches Projekt gelingen. Deshalb müssen alle Bundesländer ihrer 
Verantwortung nachkommen und den Netzausbau deutlich beschleunigen. Wir 
unterstützen den Bund bei der bedarfsgerechten Netzentwicklungsplanung und 
setzen uns für eine Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren zur 
Bedarfsermittlung ein.
Stromnetze sind wichtige Entwicklungsachsen für die Wirtschaftsentwicklung, denn 
Unternehmen werden sich künftig vor allem dort ansiedeln, wo gesichert 
erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Darin liegt ein großes Potenzial für 
den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Integrierte Netzplanung soll ein 
Kernbestandteil in der Weiterentwicklung der Infrastrukturachsen sein.
C. 2. 7. Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur
Damit alle Sektoren und Verbraucher*innen zügig klimaneutral werden können, 
brauchen wir neben erneuerbarem Strom auch erneuerbare Energieträger in 
gasförmiger und flüssiger Form. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und daraus 
synthetisierte Kohlenwasserstoffe sind ein Schlüsselinstrument für Klimaschutz 
und wirtschaftliche Entwicklung. Allerdings gilt es, Wasserstoff und 
synthetische Kraftstoffe gezielt und effizient dort zum Einsatz zu bringen, wo 
sie wirklich notwendig sind: unter anderem in der Industrie, im Schwerlast-, 
Schiffs- und Flugverkehr und zur erneuerbaren Kunststoffproduktion. In anderen 
Bereichen ist die direkte Nutzung von anderen erneuerbaren Energien effizient 
und damit vorzugswürdig. Durch unsere politische Arbeit in den vergangenen 
Jahren ist Schleswig-Holstein auf dem besten Weg zu einem wichtigen Standort für 
die Produktion, den Import und den Verbrauch von grünem Wasserstoff zu werden. 
Die Pioniere in unserem Land entwickeln durch enge Vernetzung und 
Innovationskraft schon heute neue Geschäftsmodelle und zukunftsfähige 
Arbeitsplätze auf diesem neuen Markt. Diesen Erfolg werden wir in den nächsten 
Jahren fortsetzen und Schleswig-Holstein zu dem Handelskreuz für grünen 
Wasserstoff in Nordeuropa machen.
Das vor uns liegende Jahrzehnt ist die entscheidende Etappe für die Etablierung 
einer Wasserstoffwirtschaft in Europa und Deutschland. Schleswig-Holstein ist 
wegen seines Angebots an erneuerbaren Energien ein hervorragender Standort für 
die Erzeugung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten. Die 
Wasserstoffstrategie.SH werden wir fortschreiben und weiterentwickeln. Wir 
werden Industriebetriebe bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf 
grünen Wasserstoff weiter fördern sowie Kommunen bei der Entwicklung von 
Wasserstoffinfrastruktur für Industrieansiedlungen unterstützen. Die Abwärme von 
Elektrolyseanlagen kann zusätzlich für die Nah- und Fernwärmeversorgung genutzt 
werden.
Grüner Wasserstoff ist auch ein Energiespeicher: Der ortsnah erzeugte Strom aus 
unseren Wind- und Solaranlagen kann bei hoher Verfügbarkeit sinnvoll in 
Wasserstoff umgewandelt, transportiert und für Industrieprozesse genutzt werden. 
Die Wasserstofferzeugung in Schleswig-Holstein wird durch eine Import- und 
Exportstrategie für grünen Wasserstoff ergänzt. Wir GRÜNE stehen dafür, dass 
Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein der Absatz auf dem europäischen 
Markt offensteht. Großen Wasserstoffverbrauchern, wie den Industrieunternehmen 
in unserem Land, werden wir damit Zugang zum europäischen und globalen Markt 
verschaffen. Beispielsweise in der Raffinerie in Hemmingstedt, im 
Industriegebiet Brunsbüttel mit chemischen Grundstoffen und in der 
Metropolregion Hamburg sehen wir in den kommenden Jahren einen hohen Bedarf.
Für den Wasserstofftransport im Land soll eine eigene Infrastruktur für 
Wasserstoff aufgebaut werden. Hierfür werden wir die bestehende 
Erdgasinfrastruktur für Wasserstoff umrüsten oder durch neue Wasserstoff-
Infrastruktur ersetzen. Das betrifft beispielsweise Pipelines, Speicher und 
Verbraucher. Die Wasserstoff-Pioniere in unserem Land erschließen durch enge 
Vernetzung und Innovationskraft schon heute neue Geschäftsfelder. Das schafft 
und sichert Arbeitsplätze – besonders in den Bereichen Engineering und 
Projektmanagement, Fertigung der Ausrüstungen, der Rohrleitungen und des 
Stahlbaus sowie Bau, Montage, Wartung und Betriebsführung. Gemeinsam mit unseren 
norddeutschen Partnern und im engen Austausch mit der Bundesregierung werden wir 
die Rahmenbedingungen für eine integrierte Infrastrukturplanung schaffen. Das 
betrifft auch eine einheitliche Regulatorik, Codes und Standards. Wir werden im 
Bund darauf hinwirken, dass Anlagen zur Wasserstoffelektrolyse im Norden 
angesiedelt werden und dadurch ein zusätzlicher Stromnetzausbau vermieden wird. 
Wir werden uns außerdem dafür einsetzen, dass ein einheitlicher Standard „H2-
ready“ definiert wird, nach dem eine Infrastruktur oder ein Kraftwerk sofort für 
100% grünen Wasserstoff genutzt werden können muss, ohne dass zu höheren Kosten 
große Modifikationen vorgenommen werden müssen.
Die IPCEI-Vorhaben Aquaventus, Hyscale100 und Hyperlink werden wir ebenso wie 
die vielen eigenständigen Wasserstoffprojekte im Land nach Kräften unterstützen 
– sofern sie klar auf die Erzeugung, den Transport oder den Verbrauch von 
erneuerbar erzeugtem Wasserstoff fokussiert sind.
C. 2. 8. Wärmewende
Die Wärmewende ist ein entscheidender Bestandteil unserer Klimaschutzstrategie. 
In Deutschland und auch in Schleswig-Holstein entfällt auf den Wärmesektor die 
Hälfte des Energieverbrauchs. Die Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, bis 
2030 50% erneuerbare Wärme zu erreichen. In Schleswig-Holstein wollen wir als 
Energiewendevorreiter dieses Ziel deutlich übertreffen. Um den Ausbau der 
erneuerbaren Wärme und energetische Sanierungen voranzubringen, brauchen wir 
massive Investitionen und Anreize. Diese müssen auch durch das Land getätigt 
werden. Im Gebäudebereich streben wir eine Steigerung der energetischen 
Sanierungsrate auf etwa 4% pro Jahr an. Dies ist eine gewaltige Aufgabe, die wir 
nur gemeinsam mit dem Handwerk, den Hochschulen, unseren Förderbanken und 
Kammern bewältigen können. Wir werden einen gemeinsamen Pakt für die 
Gebäudesanierung schließen.
Hierfür wollen wir einen gut ausfinanzierten, revolvierenden Energiewende- und 
Sanierungsfonds auflegen. Neue Gebäude sollen mindestens nach dem KfW-Standard 
Effizienzhaus-40 gebaut werden. Bei Sanierungen streben wir dagegen den 
Effizienzhaus-55-Standard an. Aufgrund der langen Investitionszyklen von 15-20 
Jahren müssen bereits heute Heizungen auf Basis erneuerbarer statt fossiler 
Energien gebaut werden. Auf Bundesebene wollen wir uns weiterhin dafür 
einsetzen, dass ab 2023 kein Einbau von Öl- und reinen Gasheizungen mehr 
erfolgt. Kommunen und Energiewirtschaft werden wir ein klares Signal geben, dass 
neue Gasinfrastrukturen nur dann eine Zukunft haben werden, wenn sie der Nutzung 
erneuerbarer Energien dienen. Wir wollen Wärmepumpen - stets in Kombination mit 
einem Speicher - fördern. Generell wollen wir den Ausbau von Wärmespeichern 
vorantreiben.
Wir wollen unter anderem mit einer weiteren Novellierung des Energiewende- und 
Klimaschutzgesetzes den kommunalen Klimaschutz stärken. Die Erstellung von 
Wärmeplänen soll für alle Kommunen verpflichtend werden.Überall im Land sollen 
Regionale Klimaschutzagenturen entstehen, die u.a. die kleineren Kommunen bei 
der Planung und Umsetzung von Wärmeplänen und allen Belangen des Klimaschutzes 
fachlich unterstützen. Ziel muss es sein, auch die kleinsten Gemeinden beim 
Erfüllen der Klimaschutzziele zu unterstützen.Klimaschutz soll Pflichtaufgabe 
für alle Kommunen werden.Wir werden uns dafür einsetzen, Richtlinien und 
Verordnungen, welche Klimaschutzmaßnahmen erschweren zu vereinfachen und 
Barrieren, welche den Klimaschutz immer noch behindern, abzubauen.
Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz haben wir die Planung von 
Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien in den Kommunen beschleunigt. In den 
kommenden Jahren wollen wir dies weiter voranbringen. Initiativen der Wärme- und 
Kälteplanung in Kommunen und Quartieren werden wir aktiv unterstützen und einen 
Rahmen für saisonale Wärmespeicher sowie Freiflächen-Solarthermie schaffen. Die 
Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wollen wir fördern und das finanzielle Risiko 
von Probebohrungen verringern. Wir werden uns in besonderem Maße dafür 
einsetzen, dass Solar- und Geothermie einen großen Beitrag zur Energiewende im 
Wärmebereich leisten. Neubaugebiete sollen grundsätzlich mit einer CO2-neutralen 
Nahwärmeversorgung geplant werden und bestehende Nah- und Fernwärmenetze wollen 
wir bis spätestens 2035 dekarbonisieren.
Die kommunalen Klimaschutzmanager*innen leisten extrem wertvolle Arbeit für das 
Erreichen der Klimaschutzziele. Zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes wollen 
wir ein Sondervermögen „Klimaneutrale Kommune“ einrichten. Dieser Fonds soll zur 
Kofinanzierung von Bundesförderprojekten und für eine eigene 
Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen. Nach dem Vorbild des 
Bürgerenergiefonds werden wir zudem einen revolvierenden Fonds einrichten, auf 
den die kommunalen Klimaschutzmanager*innen zugreifen können. Eine Speisung des 
Fonds soll über Teilrückzahlungen der Effizienzgewinne erfolgen.
Auch die Landesregierung muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Wir werden 
die Finanzierung hierfür sicherstellen und das öffentliche Gebäudemanagement 
voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
C. 2. 9. Energiewirtschaft in Schleswig-Holstein
Bei der Energiewirtschaft gibt es noch einige Dinge, die wir anpacken müssen, um 
für Schleswig-Holstein faire Bedingungen zu schaffen. Auf Bundesebene setzen wir 
uns für faire Netzentgelte ein. Es darf nicht sein, dass der saubere Strom in 
Schleswig-Holstein teurer als anderswo ist. Die Kosten des Netzausbaus und der 
Netzintegration der erneuerbaren Energien müssen bundesweit fair umgelegt 
werden.
Die auf Bundesebene vereinbarte Reform der Energieabgaben und -steuern ist ein 
weiterer richtiger Schritt auf dem Weg zu einem gerechten Strommarktdesign der 
Zukunft. Wir werden dieses Vorhaben aus Schleswig-Holstein heraus aktiv 
unterstützen und wollen erreichen, dass der „Überschussstrom“ endlich für die 
Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar wird. Die Abschaltungen von 
Stromerzeugungsanlagen werden durch Speicher und Sektorenkopplung, einen 
großräumigen Netzverbund und eine marktwirtschaftliche Steuerung durch flexible 
Preissignale verringert. Die Regeln des Strommarktes müssen auf die 
Anforderungen der Zukunft ausgerichtet werden. Erneuerbare Energien brauchen 
flexible Preise und flexible Stromnebenkosten, um die fluktuierende Erzeugung 
auf den Verbrauch abzustimmen. Hierbei setzen wir auf offene Standards und eine 
Technikfolgenabschätzung zur Absicherung der kritischen Infrastruktur.
Wir wollen die technischen Möglichkeiten der modernen Informations-Technologie 
dafür nutzen, dass LetztverbraucherInnen ständig über den jeweiligen Preis im 
Markt informiert werden und mit diesen Preissignalen ihr Verbrauchsverhalten der 
Verfügbarkeit des Stromangebotes anpassen können.
Wir brauchen innovative Lösungen von der Energieerzeugung, über die Einspeisung 
bis hin zum Verbrauch. Dazu gehört auch die Digitalisierung der Energiewende. 
Diese umfasst beispielsweise Werkzeuge wie virtuelle Sensoren, Vorhersagemodelle 
oder künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen.
Die dynamische Nutzung des Stroms aus erneuerbaren Energien in anderen Sektoren 
wie der Mobilität oder Wärmeversorgung, die Umwandlung von Strom in Wasserstoff, 
synthetische Kohlenwasserstoffe oder Wärmeenergie (Power-to-X) ermöglichen die 
Klimaneutralität in weiteren Anwendungsbereichen und verringern gleichzeitig die 
Abschaltung von Anlagen. Wir wollen außerdem die erzeugungsnahe Ansiedlung von 
stromverbrauchender Industrie und Gewerbe in Schleswig-Holstein vorantreiben, 
wie zum Beispiel die von Rechenzentren.
Stromverbrauch ist aber kein reiner Selbstzweck – im Gegenteil. Wir müssen alles 
dafür tun, um den Energieverbrauch zu senken. Energieeffizienzmaßnahmen rechnen 
sich in den meisten Fällen finanziell und sollten sofort umgesetzt werden – 
gegebenenfalls auch mit öffentlich-privaten Partnerschaften. Wir wollen 
Programme entwickeln und fördern, um Energieeinsparpotentiale bei Verbrauchern, 
Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu ermitteln und darauf 
basierende Energiesparmaßnahmen umzusetzen. Außerdem wollen wir die Arbeit der 
Energie- und Klimaschutzinitiative der Investitionsbank (EKI) unterstützen und 
für eine bessere Personalausstattung sorgen, damit Kommunen die bestehenden 
Hilfsangebote noch besser nutzen können.
C. 2. 10. Europäische Kooperationen
Schleswig-Holstein hat eine sehr gute geographische Lage, um als Drehscheibe für 
die Anlandung und Verteilung elektrischer Energie zu fungieren. Auch die 
Einbindung in die erforderliche Infrastruktur für Wasserstofftransporte und -
verteilung sind hier gut möglich. Schleswig-Holstein kann beispielsweise durch 
eine Nord-Süd-Verbindung zwischen Dänemark und Niedersachsen oder Hamburg zum 
Teil einer europäischen Wasserstofftransportinfrastruktur werden. Darüber hinaus 
sind auch der Anschluss an die Wasserstofferzeugung in der Nordsee sowie 
Importterminals für grünen Wasserstoff aus weltweit kostengünstigen H2-
Erzeugungsregionen denkbar. Wasserstoff ist Teil der europäischen 
Nachbarschaftspolitik und wir sind in Schleswig-Holstein mittendrin.
Schleswig-Holstein ist eng mit den anderen Staaten im Nord- und Ostseeraum 
verbunden. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung, die in einer Vielzahl von 
Institutionen schon heute gelebt wird. Dafür ist die Inbetriebnahme des 
NordLink-Kabels ein gutes Beispiel, das Schleswig-Holstein mit Norwegen und 
seinen Wasserkraftwerken verbindet und so einen besseren Lastausgleich 
ermöglicht. Wir wollen eine aktive europäische Politik im Sinne einer 
Energiewendenachbarschaft betreiben, den Erfahrungsaustausch im Bereich der 
erneuerbaren Energien verstärken und dafür Ressourcen in der Verwaltung 
mobilisieren.
C. 2. 11. LNG ist keine Zukunftstechnologie
Fossile Energieinfrastrukturen sind nicht zukunftsfähig. Neben CO2 aus der 
Verbrennung ist auch Methan ein in der Atmosphäre extrem klimaschädigendes Gas. 
Wir lehnen die Finanzierung neuer Projekte mit klimaschädlicher Wirkung aus 
Landesmitteln ab. Schleswig-Holstein braucht kein LNG-Terminal. Der 
Inbetriebnahme von NordStream2 erteilen wir eine klare Absage.
Alternativen sind vorhanden: Neben der Elektrifizierung sind hier Wasserstoff 
und Ammoniak zu nennen, in geringeren Mengen allerdings auch synthetische 
Kohlenwasserstoffe wie Methanol, LPG, synthetisches Benzin oder Kerosin – etwa 
im Schiffs- oder Flugverkehr. Wir prüfen alle diese Technologien ergebnisoffen 
und unterstützen die Produktion und den Aufbau von Infrastrukturen, sofern diese 
zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits geeignet sind. Dafür müssen sie künftig 
Grünen Wasserstoff als Grundlage nutzen.
C. 2. 12. Atomkraft, Fracking, CCS – Nein, danke!
Nach Jahrzehnten des Kampfes ist in Brokdorf Ende 2021 das letzte Atomkraftwerk 
in Schleswig-Holstein abgeschaltet worden. Das ist ein riesiger Erfolg und 
dennoch geht die politische Arbeit gegen eine Renaissance der Atomenergie 
weiter. Die Atomenergie hat keine Zukunft. Sie ist teuer, gefährlich und 
belastet Mensch und Umwelt über Millionen von Jahren. Noch immer hat Deutschland 
kein Endlager gefunden. Allein schon die Deponierung von nicht-radioaktivem 
Abfall aus dem Rückbau der AKWs führt zu intensiven Diskussionen.
Wind, Sonne und Wasser liefern in Deutschland genug Energie – Debatten über den 
Wiedereinstieg in die Atomkraft führen wirtschaftlich und politisch zurück in 
die Vergangenheit. Extreme Kostenrisiken würden zu einer massiven öffentlichen 
Subventionierung führen, weshalb sich weltweit kein einziges Atomkraftwerk ohne 
staatliche Absicherung betreiben lässt. Die schleswig-holsteinischen 
Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf produzieren keinen Strom mehr 
und müssen zügig und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards „bis zur 
grünen Wiese“ zurückgebaut werden. Wir stehen für eine Politik, die sich den 
Herausforderungen von Rückbau und Endlagersuche offensiv und transparent stellt.
Die Geschichte heftiger Auseinandersetzungen um die Atomkraft in Schleswig-
Holstein wollen wir in einem Erinnerungsort bewahren.
Wir wollen die Erdöl- und Erdgasförderung in Schleswig-Holstein rechtzeitig und 
konform mit den Klimazielen zurückfahren und beenden. Neue Ölbohrungen oder auch 
das Grundwasser gefährdende Fracking lehnen wir genauso ab wie das Verpressen 
von CO2 im Boden (CCS).
C. 2. 13 Erdöl-Förderzins endlich anheben
In Schleswig-Holstein wird viel Erdöl gefördert. Erdöl ist eine knappe 
Ressource, deren Förderung und Nutzung negative Umweltauswirkungen hat. Wir 
werden deshalb für eine grundlegende Reform des Bergrechts streiten und 
gleichzeitig einen rechtssicheren Weg erarbeiten, den Förderzins bestehender 
Förderungen anzuheben. Denn auch bei niedrigen Ölpreisen ist ein spürbar höherer 
Erdöl-Förderzins wirtschaftlich verträglich einerseits und andererseits das 
Minimum einer ökologischen Lenkungswirkung. Die Förderung im Nationalpark 
Wattenmeer wollen wir schnellstmöglich beenden und für einen zügigen und 
sicheren Rückbau sorgen.