Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 20.02.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
C 2 - Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie
Text
C. 2. Schleswig-Holstein hat die Power! – Energie
Die Energiewende ist sowohl Schlüssel zur Klimaneutralität als auch die große
wirtschaftliche und gesellschaftliche Chance für Schleswig-Holstein. Schleswig-
Holstein hat die besten Voraussetzungen dafür, die Energiewende zu meistern –
nutzen wir sie! Sie schafft besonders in den ländlichen Räumen Arbeit, Wohlstand
und nachhaltige Zukunftsperspektiven. Darüber hinaus sichert sie verlässliche
Energiepreise. Wir wollen die Standortvorteile unseres Landes nutzen und
Schleswig-Holstein zu einem Zentrum der grünen Wirtschaft der Zukunft
entwickeln. Im internationalen Wettbewerb wird sich künftig ein klimaneutrales
Energiesystem auf Basis erneuerbarer Stromversorgung durchsetzen. Das gilt es
auch, für den Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchzusetzen.
Diese Umstellung wird mit einer deutlich höheren Energieeffizienz und einer
umfassenden Elektrifizierung einhergehen müssen. Wir brauchen also weniger
Energie, aber mehr grünen Strom. Denn wir wollen in allen Bereichen als
Energiewendevorreiter*innen vorangehen und Schleswig-Holstein fit für die
Zukunft machen.
Das Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidet maßgeblich über das
Tempo des Klimaschutzes. Um die Pariser Klimaziele noch erreichen zu können,
muss der Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich schneller und umfassender
vorangehen. Wir haben in Schleswig-Holstein ideale Standortbedingungen für
Windenergie an Land sowie auf See. Darüber hinaus sind wir Innovationsregion für
neuartige Technologien im Feld der erneuerbaren Energien. Hierzu zählen die
Technik der Höhenwindnutzung, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und
Antikollisionssysteme zum Schutz vor Vogelschlag. Wir haben außerdem gute
Produktionsbedingungen für Solarenergie, Biomasse und Geothermie (Erdwärme).
Daraus ergibt sich eine große Verantwortung, aber auch eine besondere Chance
unseres Landes für die Energiewende in Deutschland. Der Echte Norden bietet
beste Standortbedingungen für die erneuerbaren Energien und wir stehen zu
unserer Verantwortung, einen überproportionalen Anteil zur künftigen
Energieversorgung Deutschlands beizutragen. Unser Ziel ist ein schnellerer
Ausstieg aus der Kohleverstromung und anderen fossilen Quellen. Zu diesem Zweck
setzen wir uns auch für einen bedarfsgerechten und vorausschauenden Ausbau von
Klimaschutzinfrastrukturen, insbesondere der Stromnetze und Energiespeicher,
ein.
Der Ausbau der Klimaschutzinfrastruktur muss mit dem Schutz bedrohter Arten und
Ökosysteme einhergehen. Nationale und internationale Naturschutz-Richtlinien
sind einzuhalten, die Flächennutzung biodiversitätsfördernd auszugestalten und
Arten wie zum Beispiel Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische
Innovationen zu schützen.
C. 2. 1. Energiewendeziele
Schleswig-Holstein wird als Standort der erneuerbaren Energien einen erheblichen
Beitrag zum Gelingen der Energiewende in Deutschland und zum Erreichen der
Klimaziele leisten. Obwohl unsere Landesfläche nur 4,4 % der Fläche Deutschlands
beträgt, soll hier bis 2030 mindestens 10 % des an Land erzeugten Grünstroms für
Deutschland erzeugt werden.
Dafür werden wir das Ziel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land
bis 2030 erhöhen und streben zwischen 45-50 Terawattstunden (TWh) an. Bis 2040
wollen wir den gesamten Primärenergiebedarf des Landes über alle Sektoren
(Strom, Wärme und Verkehr) hinweg vollständig regenerativ decken und dafür
mindestens 90 TWh aus erneuerbaren Energien an Land in Schleswig-Holstein
erzeugen.
Diese Ziele wollen wir im schleswig-holsteinischen Energiewende- und
Klimaschutzgesetz auch mit Zwischenzielen festhalten und alle landespolitisch
möglichen Maßnahmen einleiten, um sie zu erreichen. Gelingen kann dies nur, wenn
die bundespolitischen Rahmenbedingungen es ermöglichen. Es ist absolut
notwendig, dass es zu einer fairen klimapolitischen Aufgabenteilung zwischen den
Bundesländern kommt. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien im Bund ist ein
deutliches Signal in die richtige Richtung. Das gilt es zu nutzen und Schleswig-
Holstein weiterhin als bundesweiten energiewendepolitischen Impulsgeber zu
positionieren.
C. 2. 2. Eine demokratische und soziale Energiewende
Wir GRÜNE stehen für eine Politik, die Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
konsequent zusammendenkt. Für uns ist klar: Klima- und Energiepolitik ist auch
Sozialpolitik! Schleswig-Holstein, das Land der Energiewende, kann Vorreiter für
die sozial-ökologische Transformation werden. Wir wollen erreichen, dass
möglichst viele Schleswig-Holsteiner*innen von der Energiewende profitieren
können.
Ein wichtiger Baustein hierfür ist die Beteiligung von Bürger*innen. Die
Menschen wollen frühzeitig wissen, was sich in ihrer Gegend tut. Das haben wir
mit unserem Konzept der vorgezogenen Bürgerbeteiligung beim Netzausbau gut
umgesetzt und dabei bundesweit Maßstäbe gesetzt. Wir wollen auch
Bürger*innenwind- und Solarparks unterstützen. Dafür haben wir einen
Bürgerenergiefonds eingerichtet. Diesen wollen wir nun ausweiten und stärken.
Sowohl beim Zugang zum Geldmarkt als auch bei der Beantragung von Genehmigungen
wollen wir Unterstützung geben. Das schafft regionale Wertschöpfung und
Identifikation mit der Energiewende vor der eigenen Haustür.
Wir werden uns auch auf der Bundesebene dafür einsetzen,
Beteiligungsmöglichkeiten wie Mieter*innenstrommodelle und genossenschaftliche
Projekte zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Kleinstsolaranlagen
abzubauen. Den Erwerb von niedrigschwelligen Eigentumsanteilen für
Bewohner*innen der Standortgebiete von Wind- und Solarparks wollen wir
erleichtern. Die Wärmewende muss mit wirksamem Mieter*innenschutz und gezielter
Förderung einhergehen, damit niemand durch die notwendige Energiewende in der
Wärmeversorgung in soziale Schwierigkeiten gerät.
Erneuerbare Energien sorgen für langfristige Preissicherheit und sind damit im
Vergleich zu fossilen Energien auch sozial nachhaltiger.
Erneuerbare Energien bieten auch für die lokale und dezentrale Anwendung
besondere Chancen und die Teilhabe von Bürger*innen kann die Akzeptanz und auch
die finanzielle Investitionsbereitschaft für die Energiewende deutlich steigern
und sie damit beschleunigen. Wir wollen mehr Modellprojekte auf kommunaler Ebene
ermöglichen, etwa indem es Bürger*innengemein- und genossenschaften oder
Kommunen erleichtert wird, in die Strom- und Wärmeversorgung inkl. Speichern und
Schnellladepunkten für E-Mobile einzusteigen.
Wir werden Städte, Kommunen und Gemeinden beim Aufbau von Klimabüros,
Klimaschutzbeauftragte, ehrenamtliche Klima-Scouts oder Klimabeiräte
unterstützen.
Steigenden Neben- und Heizkosten werden wir unter anderem durch einen
konsequenten Einsatz für energetische Gebäudesanierungen entgegenwirken und die
Bundesförderungen entsprechend landespolitisch flankieren.
Wir werden einen schleswig-holsteinischen Preis des Ressourcenschutzes ausloben,
mit dem Projekte, Akteur*innen und Ideen ausgezeichnet werden können, die einen
besonders großen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen leisten.
C. 2. 3. Rückenwind für die Energiewende!
Klar ist, dass der Ausbau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren
weitergehen muss, um die Klimaziele zu erreichen. Damit ist auch verbunden, dass
eine Umstellung der Mobilität, der Wärmeversorgung und der Industrie auf GRÜNE
Energien vorangebracht werden muss. Als Top-Standort für Windenergie hat
Schleswig-Holstein eine wirtschaftliche Chance und eine klimapolitische
Verantwortung. Dies werden wir vereinen und einen deutlichen Ausbau der
Windenergie an Land über die bereits vereinbarten 10 Gigawatt hinaus
sicherstellen, unser nächstes Zwischenziel sind 15 Gigawatt.
Dazu wollen wir beispielsweise bestehende Flächen besser ausnutzen und in
Regionen mit wenig bestehenden Windenergieanlagen auch Kleinstparks und
Einzelanlagen zulassen. Idealerweise bringen zusätzliche Standorte nicht nur die
Energiewende, sondern auch andere Ziele voran. Das betrifft zum Beispiel
Flächen, auf denen neben Windkraftanlagen auch extensive Landwirtschaft oder
eine Nutzung als Naturschutzfläche möglich ist.
Die angekündigte Evaluation der Regionalplanung werden wir bis September
abschließen und noch im Jahr 2022 mit dem neuen Ausweisungsprozess beginnen,
sodass die zusätzlichen Windvorranggebiete rechtzeitig vor dem bundesweiten
Kohleausstieg zur Verfügung stehen. Wir werden die Abstandsregeln für
Windkraftanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz richten. Wir wollen noch
bestehende Hemmnisse des notwendigen Transformationsprozesses der
Energieversorgung abbauen und den Weg freimachen für die Klimawende. Mit einem
neuen Flächenscreening werden wir weitere geeignete Flächen für die Windenergie
identifizieren und erschließen. Darüber hinaus brauchen wir einen weiteren Abbau
administrativer Hemmnisse und die gesetzliche Anerkennung, dass der
naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie als unverzichtbarer Bestandteil des
Klimaschutzes im öffentlichen Interesse ist. Artenschutzrechtliche Ausnahmen
bleiben Einzelfallentscheidungen.
Wir wollen Bestandsanlagen nicht in einen vorschnellen Rückbau zwingen, sondern
sie im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten weiter nutzen. Für bestehende
Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten wollen wir die Erneuerung der
Anlagen (Repowering) erleichtern und mit einer Landesstrategie umfassend
vorantreiben.
Schleswig-Holstein liegt nach zwei Wahlperioden GRÜNER Regierungsbeteiligung im
bundesweiten Vergleich bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen schon heute an
der Spitze. Wir werden unsere Genehmigungsbehörden weiter verstärken und
typenunabhängige Genehmigungen einführen. Darüber hinaus setzen wir auf
konsequente Verfahrensdigitalisierung und die Bündelung von Kompetenzen auf
Landesebene. Zielkonflikte zwischen verschiedenen Schutzgütern werden wir aktiv
und mit dem Ziel zügiger Verfahren und der Einhaltung der Pariser Klimaziele
unter Wahrung des Natur- und Biodiversitätsschutzes auflösen. Das werden wir
auch gegenüber dem Bund einfordern. Auch wenn wir bereits Maßnahmen zur
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ergriffen haben, werden
wir prüfen, wie die Verfahren weiter verschlankt und beschleunigt werden können.
Ferner soll der intelligente Einsatz von technischen Lösungen, wie zum Beispiel
automatische Kollisionswarnsysteme, zukünftig Windenergie und Artenschutz noch
besser in Einklang bringen. Die Installation von Antikollisionssystemen kann
eine finanzielle Herausforderung sein, vor allem bei kleineren
Windkraftprojekten, die in der Hand der Bürger*innen liegen. Deshalb evaluieren
wir die Möglichkeit und die Rahmenbedingungen einer Förderung dieser
Technologien für Windkraftbetreiber*innen. Schleswig-Holstein soll auch hier ein
Innovationstreiber sein und die Forschung in unseren Hochschulen und
Universitäten für Antikollisionssysteme fördern.
Wir wollen neue Technologien und Innovationen in unserem Land anregen und
unterstützen, z.B. neue Speichersysteme, Höhenwind, virtuelle Kraftwerke etc.
C. 2. 4. Lasst die Sonne rein!
Die Sonne ist nicht nur eine beständige Lichtquelle, sondern liefert auch
emissionsfreie Energie. Diese Energie wollen wir nutzen! Unser Ziel ist es, dass
jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen bestückt wird. Dafür
werden wirein landesweites, qualitativ hochwertiges Solardachkataster
entwickeln, um es Kommunen, Wirtschaft und allen Bürger*innen öffentlich zur
Verfügung zu stellen. Wir wollen, dass das Land und die Kommunen beim Aufbau von
Dach-Solar-Anlagen mit gutem Beispiel vorangehen. Zusätzlich werden wir eine
Solar-Solar-Pflicht für alle Gebäude, die neu gebaut werden, auf den Weg
bringen.
Beim Eigentumsübergang und bei größeren Dachsanierungen wollen wir erreichen,
dass auch geeignete Bestandsgebäude mit Dach-Solar-Anlagen nachgerüstet werden.
Dafür werden wir die vom Bund eingeführten Regelungen durch einen Mix aus
Förderungen und verpflichtenden Vorgaben ergänzen, um sicherzustellen, dass
keine sozialen oder wirtschaftlichen Härten für Menschen mit geringen
finanziellen Mitteln entstehen.
Wir begrüßen die im Denkmalrecht verankerten Möglichkeiten von energetischer
Sanierung von Baudenkmälern. Im Interesse der Eigentümer*innen werden wir die
vorhandenen Vollzugsdefizite bei Genehmigungsverfahren durch entsprechende
Rechtsverordnungen abbauen.
Der nicht für den Eigenverbrauch erzeugte Strom aus Dach-Photovoltaik-Anlagen
soll zu einem relevanten Teil vor Ort genutzt werden, um die großen
Übertragungsnetze nicht zusätzlich zu belasten. Entsprechend muss auch der
Ausbau von Power-to-Heat-Technologien, wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-
Elektrolyseuren, vorangetrieben werden.
Neben Dachflächen liefern auch Solaranlagen auf Freiflächen einen notwendigen
Beitrag zur Energiewende. Die Ausweisung der Flächen liegt zurzeit in der Hand
der Kommunen. Diese Praxis hat sich bewährt. Eine Flächenplanung auf Landesebene
für Solarenergie wollen wir deshalb nicht einführen. Kommunen und Projektierer
werden stattdessen mit Leitfäden für gute fachliche Praxis Unterstützung
erhalten, um die vielfältigen Möglichkeiten bei der Ausgestaltung der Solarparks
auszuschöpfen. Bei der Planung von Freiflächen-Anlagen sollen gleichzeitig
Biotopverbünde geschaffen werden. Diese sollen Biotopinseln für Tiere, Insekten
und Pflanzen unter Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bieten. So können
Freiflächenanlagen neuen Lebensraum für eine Fülle von Arten bieten.
Wir wollen stärker Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden fördern,mit denen
sich auch Mieter*innen günstig mit Strom versorgen können.
Die Verbindung von Solarenergie mit landwirtschaftlicher Nutzung
(Agrarphotovoltaik) für Pflanzenanbau oder Nutztierhaltung, wie zum Beispiel
Schafhaltung, bringt weitere Vorteile mit sich. Der Sonne nachgeführte,
doppelseitige Photovoltaikmodule ermöglichen eine noch bessere Nutzung der
Energieflächen für Landwirtschaft und Naturschutz. Freiflächenanlagen sollen
auch gezielt auf belasteten Flächen aufgestellt werden. Das kann zum Beispiel in
der Nähe von Stromtrassen oder Autobahnen oder auf ehemaligen Maisäckern der
Fall sein.
C. 2. 5. Die Bioenergie braucht eine neue Zukunft
Biogasanlagen stehen oft wegen ihres aktuell hohen Flächenverbrauchs durch Mais-
Monokulturen in der Kritik. Das könnte bald der Vergangenheit angehören, indem
Anlagen sinnvoll umgestellt werden. Wir wollen die Bioenergie zu einem
innovativen und ökologisch wertvollen Bestandteil der Energiewende und des
Klimaschutzes weiterentwickeln. Auf der Bundesebene werden wir uns dafür
einsetzen, dass dafür die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Biogasanalgen können insbesondere zum Ausgleich von Schwankungen der Einspeisung
aus Wind- und Solarenergie genutzt werden. Die Bioenergie der Zukunft wird aus
Reststoffen und Gülle gewonnen oder zum Beispiel aus Blühstreifen, deren Anbau
auch der Biodiversität dient. Die Verwertung von Gülle und Reststoffen in der
Biogasanlage gibt diesen Stoffen auch einen Nutzen für das Klima. Die anfallende
Wärme kann zusätzlich für die Nahwärmeversorgung oder als erneuerbare
Kohlenstoffquelle für die Industrie genutzt werden. Damit würde ein ökologisch
und wirtschaftlich vorteilhafter Transformationsprozess vom flächenintensiven
und ökologisch nachteiligen Maisanbau für die Energieproduktion hin zur Nutzung
dieser Flächen für Solarenergie, Biolandwirtschaft, die ökologische Vielfalt
oder die Aufforstung eingeleitet werden. Schleswig-Holstein soll ein Land der
Bioökonomie werden und die Bioenergie wird darin einen wichtigen Platz haben.
Neben der Umstellung des laufenden Betriebs sollen durch Reststoffe bis 2030 5
TWh erneuerbare Wärme und Kraftstoffe bereitgestellt werden. Pilotprojekte zur
stofflichen Nutzung von Reststoffen wollen wir vorantreiben.
C. 2. 6. Stromnetze sind die Lebensadern der Energiewende
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn der durch erneuerbare Energien erzeugte
Strom auch zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. Der Aus- und
Neubau von Stromleitungen ist daher für das Erreichen der Klimaschutzziele
unausweichlich. Es ist uns bewusst, dass Infrastrukturprojekte für die
betroffenen Anwohner*innen mit Einschränkungen oder Belastungen verbunden sein
können. Wir stellen uns dieser Verantwortung und setzen auf Transparenz und
Dialog um die bestmöglichen Lösungen, um Mensch und Natur so wenig wie möglich
zu belasten. Dies gilt ausdrücklich auch für die in Schleswig-Holstein
anlandenden Anbindungen von Offshore-Windparks. Hier gilt es, die verschiedenen
Stränge bestmöglich auch mit bestehender Infrastruktur zu bündeln und dadurch
unseren Nationalpark Wattenmeer zu schonen. Die Energiewende kann nur als
gesamtdeutsches Projekt gelingen. Deshalb müssen alle Bundesländer ihrer
Verantwortung nachkommen und den Netzausbau deutlich beschleunigen. Wir
unterstützen den Bund bei der bedarfsgerechten Netzentwicklungsplanung und
setzen uns für eine Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren zur
Bedarfsermittlung ein.
Stromnetze sind wichtige Entwicklungsachsen für die Wirtschaftsentwicklung, denn
Unternehmen werden sich künftig vor allem dort ansiedeln, wo gesichert
erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Darin liegt ein großes Potenzial für
den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Integrierte Netzplanung soll ein
Kernbestandteil in der Weiterentwicklung der Infrastrukturachsen sein.
C. 2. 7. Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur
Damit alle Sektoren und Verbraucher*innen zügig klimaneutral werden können,
brauchen wir neben erneuerbarem Strom auch erneuerbare Energieträger in
gasförmiger und flüssiger Form. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und daraus
synthetisierte Kohlenwasserstoffe sind ein Schlüsselinstrument für Klimaschutz
und wirtschaftliche Entwicklung. Allerdings gilt es, Wasserstoff und
synthetische Kraftstoffe gezielt und effizient dort zum Einsatz zu bringen, wo
sie wirklich notwendig sind: unter anderem in der Industrie, im Schwerlast-,
Schiffs- und Flugverkehr und zur erneuerbaren Kunststoffproduktion. In anderen
Bereichen ist die direkte Nutzung von anderen erneuerbaren Energien effizient
und damit vorzugswürdig. Durch unsere politische Arbeit in den vergangenen
Jahren ist Schleswig-Holstein auf dem besten Weg zu einem wichtigen Standort für
die Produktion, den Import und den Verbrauch von grünem Wasserstoff zu werden.
Die Pioniere in unserem Land entwickeln durch enge Vernetzung und
Innovationskraft schon heute neue Geschäftsmodelle und zukunftsfähige
Arbeitsplätze auf diesem neuen Markt. Diesen Erfolg werden wir in den nächsten
Jahren fortsetzen und Schleswig-Holstein zu dem Handelskreuz für grünen
Wasserstoff in Nordeuropa machen.
Das vor uns liegende Jahrzehnt ist die entscheidende Etappe für die Etablierung
einer Wasserstoffwirtschaft in Europa und Deutschland. Schleswig-Holstein ist
wegen seines Angebots an erneuerbaren Energien ein hervorragender Standort für
die Erzeugung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten. Die
Wasserstoffstrategie.SH werden wir fortschreiben und weiterentwickeln. Wir
werden Industriebetriebe bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf
grünen Wasserstoff weiter fördern sowie Kommunen bei der Entwicklung von
Wasserstoffinfrastruktur für Industrieansiedlungen unterstützen. Die Abwärme von
Elektrolyseanlagen kann zusätzlich für die Nah- und Fernwärmeversorgung genutzt
werden.
Grüner Wasserstoff ist auch ein Energiespeicher: Der ortsnah erzeugte Strom aus
unseren Wind- und Solaranlagen kann bei hoher Verfügbarkeit sinnvoll in
Wasserstoff umgewandelt, transportiert und für Industrieprozesse genutzt werden.
Die Wasserstofferzeugung in Schleswig-Holstein wird durch eine Import- und
Exportstrategie für grünen Wasserstoff ergänzt. Wir GRÜNE stehen dafür, dass
Wasserstofferzeugern aus Schleswig-Holstein der Absatz auf dem europäischen
Markt offensteht. Großen Wasserstoffverbrauchern, wie den Industrieunternehmen
in unserem Land, werden wir damit Zugang zum europäischen und globalen Markt
verschaffen. Beispielsweise in der Raffinerie in Hemmingstedt, im
Industriegebiet Brunsbüttel mit chemischen Grundstoffen und in der
Metropolregion Hamburg sehen wir in den kommenden Jahren einen hohen Bedarf.
Für den Wasserstofftransport im Land soll eine eigene Infrastruktur für
Wasserstoff aufgebaut werden. Hierfür werden wir die bestehende
Erdgasinfrastruktur für Wasserstoff umrüsten oder durch neue Wasserstoff-
Infrastruktur ersetzen. Das betrifft beispielsweise Pipelines, Speicher und
Verbraucher. Die Wasserstoff-Pioniere in unserem Land erschließen durch enge
Vernetzung und Innovationskraft schon heute neue Geschäftsfelder. Das schafft
und sichert Arbeitsplätze – besonders in den Bereichen Engineering und
Projektmanagement, Fertigung der Ausrüstungen, der Rohrleitungen und des
Stahlbaus sowie Bau, Montage, Wartung und Betriebsführung. Gemeinsam mit unseren
norddeutschen Partnern und im engen Austausch mit der Bundesregierung werden wir
die Rahmenbedingungen für eine integrierte Infrastrukturplanung schaffen. Das
betrifft auch eine einheitliche Regulatorik, Codes und Standards. Wir werden im
Bund darauf hinwirken, dass Anlagen zur Wasserstoffelektrolyse im Norden
angesiedelt werden und dadurch ein zusätzlicher Stromnetzausbau vermieden wird.
Wir werden uns außerdem dafür einsetzen, dass ein einheitlicher Standard „H2-
ready“ definiert wird, nach dem eine Infrastruktur oder ein Kraftwerk sofort für
100% grünen Wasserstoff genutzt werden können muss, ohne dass zu höheren Kosten
große Modifikationen vorgenommen werden müssen.
Die IPCEI-Vorhaben Aquaventus, Hyscale100 und Hyperlink werden wir ebenso wie
die vielen eigenständigen Wasserstoffprojekte im Land nach Kräften unterstützen
– sofern sie klar auf die Erzeugung, den Transport oder den Verbrauch von
erneuerbar erzeugtem Wasserstoff fokussiert sind.
C. 2. 8. Wärmewende
Die Wärmewende ist ein entscheidender Bestandteil unserer Klimaschutzstrategie.
In Deutschland und auch in Schleswig-Holstein entfällt auf den Wärmesektor die
Hälfte des Energieverbrauchs. Die Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, bis
2030 50% erneuerbare Wärme zu erreichen. In Schleswig-Holstein wollen wir als
Energiewendevorreiter dieses Ziel deutlich übertreffen. Um den Ausbau der
erneuerbaren Wärme und energetische Sanierungen voranzubringen, brauchen wir
massive Investitionen und Anreize. Diese müssen auch durch das Land getätigt
werden. Im Gebäudebereich streben wir eine Steigerung der energetischen
Sanierungsrate auf etwa 4% pro Jahr an. Dies ist eine gewaltige Aufgabe, die wir
nur gemeinsam mit dem Handwerk, den Hochschulen, unseren Förderbanken und
Kammern bewältigen können. Wir werden einen gemeinsamen Pakt für die
Gebäudesanierung schließen.
Hierfür wollen wir einen gut ausfinanzierten, revolvierenden Energiewende- und
Sanierungsfonds auflegen. Neue Gebäude sollen mindestens nach dem KfW-Standard
Effizienzhaus-40 gebaut werden. Bei Sanierungen streben wir dagegen den
Effizienzhaus-55-Standard an. Aufgrund der langen Investitionszyklen von 15-20
Jahren müssen bereits heute Heizungen auf Basis erneuerbarer statt fossiler
Energien gebaut werden. Auf Bundesebene wollen wir uns weiterhin dafür
einsetzen, dass ab 2023 kein Einbau von Öl- und reinen Gasheizungen mehr
erfolgt. Kommunen und Energiewirtschaft werden wir ein klares Signal geben, dass
neue Gasinfrastrukturen nur dann eine Zukunft haben werden, wenn sie der Nutzung
erneuerbarer Energien dienen. Wir wollen Wärmepumpen - stets in Kombination mit
einem Speicher - fördern. Generell wollen wir den Ausbau von Wärmespeichern
vorantreiben.
Wir wollen unter anderem mit einer weiteren Novellierung des Energiewende- und
Klimaschutzgesetzes den kommunalen Klimaschutz stärken. Die Erstellung von
Wärmeplänen soll für alle Kommunen verpflichtend werden.Überall im Land sollen
Regionale Klimaschutzagenturen entstehen, die u.a. die kleineren Kommunen bei
der Planung und Umsetzung von Wärmeplänen und allen Belangen des Klimaschutzes
fachlich unterstützen. Ziel muss es sein, auch die kleinsten Gemeinden beim
Erfüllen der Klimaschutzziele zu unterstützen.Klimaschutz soll Pflichtaufgabe
für alle Kommunen werden.Wir werden uns dafür einsetzen, Richtlinien und
Verordnungen, welche Klimaschutzmaßnahmen erschweren zu vereinfachen und
Barrieren, welche den Klimaschutz immer noch behindern, abzubauen.
Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz haben wir die Planung von
Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien in den Kommunen beschleunigt. In den
kommenden Jahren wollen wir dies weiter voranbringen. Initiativen der Wärme- und
Kälteplanung in Kommunen und Quartieren werden wir aktiv unterstützen und einen
Rahmen für saisonale Wärmespeicher sowie Freiflächen-Solarthermie schaffen. Die
Nutzung von Erdwärme (Geothermie) wollen wir fördern und das finanzielle Risiko
von Probebohrungen verringern. Wir werden uns in besonderem Maße dafür
einsetzen, dass Solar- und Geothermie einen großen Beitrag zur Energiewende im
Wärmebereich leisten. Neubaugebiete sollen grundsätzlich mit einer CO2-neutralen
Nahwärmeversorgung geplant werden und bestehende Nah- und Fernwärmenetze wollen
wir bis spätestens 2035 dekarbonisieren.
Die kommunalen Klimaschutzmanager*innen leisten extrem wertvolle Arbeit für das
Erreichen der Klimaschutzziele. Zur Stärkung des kommunalen Klimaschutzes wollen
wir ein Sondervermögen „Klimaneutrale Kommune“ einrichten. Dieser Fonds soll zur
Kofinanzierung von Bundesförderprojekten und für eine eigene
Landesförderrichtlinie für kommunalen Klimaschutz dienen. Nach dem Vorbild des
Bürgerenergiefonds werden wir zudem einen revolvierenden Fonds einrichten, auf
den die kommunalen Klimaschutzmanager*innen zugreifen können. Eine Speisung des
Fonds soll über Teilrückzahlungen der Effizienzgewinne erfolgen.
Auch die Landesregierung muss ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Wir werden
die Finanzierung hierfür sicherstellen und das öffentliche Gebäudemanagement
voll auf die Erreichung der Klimaziele ausrichten.
C. 2. 9. Energiewirtschaft in Schleswig-Holstein
Bei der Energiewirtschaft gibt es noch einige Dinge, die wir anpacken müssen, um
für Schleswig-Holstein faire Bedingungen zu schaffen. Auf Bundesebene setzen wir
uns für faire Netzentgelte ein. Es darf nicht sein, dass der saubere Strom in
Schleswig-Holstein teurer als anderswo ist. Die Kosten des Netzausbaus und der
Netzintegration der erneuerbaren Energien müssen bundesweit fair umgelegt
werden.
Die auf Bundesebene vereinbarte Reform der Energieabgaben und -steuern ist ein
weiterer richtiger Schritt auf dem Weg zu einem gerechten Strommarktdesign der
Zukunft. Wir werden dieses Vorhaben aus Schleswig-Holstein heraus aktiv
unterstützen und wollen erreichen, dass der „Überschussstrom“ endlich für die
Sektorenkopplung vor Ort wirtschaftlich nutzbar wird. Die Abschaltungen von
Stromerzeugungsanlagen werden durch Speicher und Sektorenkopplung, einen
großräumigen Netzverbund und eine marktwirtschaftliche Steuerung durch flexible
Preissignale verringert. Die Regeln des Strommarktes müssen auf die
Anforderungen der Zukunft ausgerichtet werden. Erneuerbare Energien brauchen
flexible Preise und flexible Stromnebenkosten, um die fluktuierende Erzeugung
auf den Verbrauch abzustimmen. Hierbei setzen wir auf offene Standards und eine
Technikfolgenabschätzung zur Absicherung der kritischen Infrastruktur.
Wir wollen die technischen Möglichkeiten der modernen Informations-Technologie
dafür nutzen, dass LetztverbraucherInnen ständig über den jeweiligen Preis im
Markt informiert werden und mit diesen Preissignalen ihr Verbrauchsverhalten der
Verfügbarkeit des Stromangebotes anpassen können.
Wir brauchen innovative Lösungen von der Energieerzeugung, über die Einspeisung
bis hin zum Verbrauch. Dazu gehört auch die Digitalisierung der Energiewende.
Diese umfasst beispielsweise Werkzeuge wie virtuelle Sensoren, Vorhersagemodelle
oder künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen.
Die dynamische Nutzung des Stroms aus erneuerbaren Energien in anderen Sektoren
wie der Mobilität oder Wärmeversorgung, die Umwandlung von Strom in Wasserstoff,
synthetische Kohlenwasserstoffe oder Wärmeenergie (Power-to-X) ermöglichen die
Klimaneutralität in weiteren Anwendungsbereichen und verringern gleichzeitig die
Abschaltung von Anlagen. Wir wollen außerdem die erzeugungsnahe Ansiedlung von
stromverbrauchender Industrie und Gewerbe in Schleswig-Holstein vorantreiben,
wie zum Beispiel die von Rechenzentren.
Stromverbrauch ist aber kein reiner Selbstzweck – im Gegenteil. Wir müssen alles
dafür tun, um den Energieverbrauch zu senken. Energieeffizienzmaßnahmen rechnen
sich in den meisten Fällen finanziell und sollten sofort umgesetzt werden –
gegebenenfalls auch mit öffentlich-privaten Partnerschaften. Wir wollen
Programme entwickeln und fördern, um Energieeinsparpotentiale bei Verbrauchern,
Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu ermitteln und darauf
basierende Energiesparmaßnahmen umzusetzen. Außerdem wollen wir die Arbeit der
Energie- und Klimaschutzinitiative der Investitionsbank (EKI) unterstützen und
für eine bessere Personalausstattung sorgen, damit Kommunen die bestehenden
Hilfsangebote noch besser nutzen können.
C. 2. 10. Europäische Kooperationen
Schleswig-Holstein hat eine sehr gute geographische Lage, um als Drehscheibe für
die Anlandung und Verteilung elektrischer Energie zu fungieren. Auch die
Einbindung in die erforderliche Infrastruktur für Wasserstofftransporte und -
verteilung sind hier gut möglich. Schleswig-Holstein kann beispielsweise durch
eine Nord-Süd-Verbindung zwischen Dänemark und Niedersachsen oder Hamburg zum
Teil einer europäischen Wasserstofftransportinfrastruktur werden. Darüber hinaus
sind auch der Anschluss an die Wasserstofferzeugung in der Nordsee sowie
Importterminals für grünen Wasserstoff aus weltweit kostengünstigen H2-
Erzeugungsregionen denkbar. Wasserstoff ist Teil der europäischen
Nachbarschaftspolitik und wir sind in Schleswig-Holstein mittendrin.
Schleswig-Holstein ist eng mit den anderen Staaten im Nord- und Ostseeraum
verbunden. Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung, die in einer Vielzahl von
Institutionen schon heute gelebt wird. Dafür ist die Inbetriebnahme des
NordLink-Kabels ein gutes Beispiel, das Schleswig-Holstein mit Norwegen und
seinen Wasserkraftwerken verbindet und so einen besseren Lastausgleich
ermöglicht. Wir wollen eine aktive europäische Politik im Sinne einer
Energiewendenachbarschaft betreiben, den Erfahrungsaustausch im Bereich der
erneuerbaren Energien verstärken und dafür Ressourcen in der Verwaltung
mobilisieren.
C. 2. 11. LNG ist keine Zukunftstechnologie
Fossile Energieinfrastrukturen sind nicht zukunftsfähig. Neben CO2 aus der
Verbrennung ist auch Methan ein in der Atmosphäre extrem klimaschädigendes Gas.
Wir lehnen die Finanzierung neuer Projekte mit klimaschädlicher Wirkung aus
Landesmitteln ab. Schleswig-Holstein braucht kein LNG-Terminal. Der
Inbetriebnahme von NordStream2 erteilen wir eine klare Absage.
Alternativen sind vorhanden: Neben der Elektrifizierung sind hier Wasserstoff
und Ammoniak zu nennen, in geringeren Mengen allerdings auch synthetische
Kohlenwasserstoffe wie Methanol, LPG, synthetisches Benzin oder Kerosin – etwa
im Schiffs- oder Flugverkehr. Wir prüfen alle diese Technologien ergebnisoffen
und unterstützen die Produktion und den Aufbau von Infrastrukturen, sofern diese
zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits geeignet sind. Dafür müssen sie künftig
Grünen Wasserstoff als Grundlage nutzen.
C. 2. 12. Atomkraft, Fracking, CCS – Nein, danke!
Nach Jahrzehnten des Kampfes ist in Brokdorf Ende 2021 das letzte Atomkraftwerk
in Schleswig-Holstein abgeschaltet worden. Das ist ein riesiger Erfolg und
dennoch geht die politische Arbeit gegen eine Renaissance der Atomenergie
weiter. Die Atomenergie hat keine Zukunft. Sie ist teuer, gefährlich und
belastet Mensch und Umwelt über Millionen von Jahren. Noch immer hat Deutschland
kein Endlager gefunden. Allein schon die Deponierung von nicht-radioaktivem
Abfall aus dem Rückbau der AKWs führt zu intensiven Diskussionen.
Wind, Sonne und Wasser liefern in Deutschland genug Energie – Debatten über den
Wiedereinstieg in die Atomkraft führen wirtschaftlich und politisch zurück in
die Vergangenheit. Extreme Kostenrisiken würden zu einer massiven öffentlichen
Subventionierung führen, weshalb sich weltweit kein einziges Atomkraftwerk ohne
staatliche Absicherung betreiben lässt. Die schleswig-holsteinischen
Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf produzieren keinen Strom mehr
und müssen zügig und unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards „bis zur
grünen Wiese“ zurückgebaut werden. Wir stehen für eine Politik, die sich den
Herausforderungen von Rückbau und Endlagersuche offensiv und transparent stellt.
Die Geschichte heftiger Auseinandersetzungen um die Atomkraft in Schleswig-
Holstein wollen wir in einem Erinnerungsort bewahren.
Wir wollen die Erdöl- und Erdgasförderung in Schleswig-Holstein rechtzeitig und
konform mit den Klimazielen zurückfahren und beenden. Neue Ölbohrungen oder auch
das Grundwasser gefährdende Fracking lehnen wir genauso ab wie das Verpressen
von CO2 im Boden (CCS).
C. 2. 13 Erdöl-Förderzins endlich anheben
In Schleswig-Holstein wird viel Erdöl gefördert. Erdöl ist eine knappe
Ressource, deren Förderung und Nutzung negative Umweltauswirkungen hat. Wir
werden deshalb für eine grundlegende Reform des Bergrechts streiten und
gleichzeitig einen rechtssicheren Weg erarbeiten, den Förderzins bestehender
Förderungen anzuheben. Denn auch bei niedrigen Ölpreisen ist ein spürbar höherer
Erdöl-Förderzins wirtschaftlich verträglich einerseits und andererseits das
Minimum einer ökologischen Lenkungswirkung. Die Förderung im Nationalpark
Wattenmeer wollen wir schnellstmöglich beenden und für einen zügigen und
sicheren Rückbau sorgen.