Antrag Programm: | Wir erhalten die Arten und Ökosysteme |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.02.2022, 16:21 |
B 2-074: Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Besonders schützenswerte Bereiche von Mooren werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die
beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur
bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste
an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir
wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr
erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und
die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil
unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen
Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei
ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin
umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie
benötigen.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-
Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden
ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich,
möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die
Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu
bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive
Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung
sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Besonders schützenswerte Bereiche von Mooren werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement und Landwirtschaft einsetzen und in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht
der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische
Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir
streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten
und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes
gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit
standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und
Entwicklung dazu forcieren.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen.
B. 2. 4. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 5. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders
schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von
Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen
für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 6. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag
gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen
wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes Bauen
(Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
(Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen
(Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das
ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und
30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem
Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen
soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu
ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 7. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 8. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit
setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden
Produktgruppen hinaus ein.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.
Text
Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die
beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur
bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste
an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir
wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr
erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und
die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil
unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen
Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei
ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin
umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie
benötigen.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-
Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden
ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich,
möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die
Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu
bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive
Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung
sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement und Landwirtschaft einsetzen und in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht
der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische
Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir
streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten
und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes
gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit
standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und
Entwicklung dazu forcieren.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen.
B. 2. 4. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 5. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders
schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von
Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen
für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 6. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag
gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen
wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes Bauen
(Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
(Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen
(Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das
ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und
30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem
Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen
soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu
ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 7. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 8. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit
setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden
Produktgruppen hinaus ein.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.
Unterstützer*innen
- Kerstin Mock-Hofeditz (KV Nordfriesland)
- Antje Buchholz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Tanja Matthies (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Besonders schützenswerte Bereiche von Mooren werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die
beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur
bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste
an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir
wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr
erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und
die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil
unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen
Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei
ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin
umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie
benötigen.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-
Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden
ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich,
möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die
Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu
bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive
Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung
sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Besonders schützenswerte Bereiche von Mooren werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement und Landwirtschaft einsetzen und in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht
der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische
Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir
streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten
und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes
gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit
standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und
Entwicklung dazu forcieren.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen.
B. 2. 4. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 5. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders
schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von
Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen
für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 6. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag
gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen
wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes Bauen
(Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
(Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen
(Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das
ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und
30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem
Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen
soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu
ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 7. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 8. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit
setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden
Produktgruppen hinaus ein.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.
Text
Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die
beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur
bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste
an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir
wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr
erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und
die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil
unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen
Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei
ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin
umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie
benötigen.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-
Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden
ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich,
möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die
Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu
bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive
Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung
sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement und Landwirtschaft einsetzen und in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht
der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische
Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir
streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten
und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes
gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit
standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und
Entwicklung dazu forcieren.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen.
B. 2. 4. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 5. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders
schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von
Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen
für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 6. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag
gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen
wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes Bauen
(Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
(Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen
(Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das
ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und
30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem
Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen
soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu
ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 7. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 8. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit
setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden
Produktgruppen hinaus ein.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.
Unterstützer*innen
- Kerstin Mock-Hofeditz (KV Nordfriesland)
- Antje Buchholz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Tanja Matthies (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
Fehler:Du musst dich einloggen, um Anträge unterstützen zu können.
Von Zeile 73 bis 74 einfügen:
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
B. 2. Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Wir können gut mit der Natur leben, aber nicht gegen sie. Das Gleichgewicht der
Ökosysteme ist für unser aller Leben elementar. Natur- und Umweltschutz bedeuten
heute mehr denn je die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen und bleiben ein
Kernanliegen von uns GRÜNEN. Der Schutz von Arten und Biodiversität, die
Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische
Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die
beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur
bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.
Nicht zuletzt hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass durch das Vordringen des
Menschen in ehemals wilde Naturregionen die Gefahr der Übertragung von
tierischen Krankheiten auf den Menschen steigt. Umso mehr gilt es künftig,
politische Entscheidungen für unser gesellschaftliches und wirtschaftliches
Leben so auszurichten, dass der Einklang zwischen menschlicher Gesellschaft und
Umwelt gefördert, die globale Erderhitzung abgemildert und die Vielfalt der
Lebensformen auf unserem Planeten geschützt wird.
B. 2. 1. Artenvielfalt
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen
von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste
an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir
wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr
erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und
die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil
unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-haben wir eine
Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
parlamentarischen und öffentlichen Raum erfahren hat. Diese umfassende Strategie
zur Sicherung der Lebensräume und zum Schutz der Artenvielfalt sowie bestehende
Programme zum Schutz von Artenvielfalt und Biodiversität werden wir konsequent
fortführen und die hierfür erforderlichen Ressourcen bereitstellen. Wir wollen
die Naturschutzbehörden im Land besser ausstatten, um das Management von
Naturschutzgebieten und Ausgleichsflächen zu verbessern und eine Beschleunigung
von Planungsprozessen bei gleichbleibender Qualität der Umweltprüfungen zu
ermöglichen.
Unser Ziel ist eine Trendumkehr bei der „Roten Liste der gefährdeten Arten“ zu
erreichen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre wollen wir den Schutz der
Lebensräume von besonders gefährdeten Arten deutlich verbessern und
Gefährdungsursachen konsequent angehen. Dazu wollen wir die Ausweisung neuer und
die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem
verbesserten Management ausstatten. Die Arbeit der ehrenamtlichen
Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von Ranger*innen bei
ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
Umweltbildung unterstützen.
In Schutzgebieten soll ein konsequentes Verbot für den Einsatz von Pestiziden
gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In
diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin
umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie
benötigen.
Wir stehen ausdrücklich zum schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement und werden
uns für eine kontinuierliche Weiterentwicklung einsetzen.
B. 2. 2. Moore
Moore sind als natürliche CO2-Senken für den Klimaschutz enorm wichtig und
Schleswig-Holstein hat hier noch große Potenziale. In den kommenden Jahren
wollen wir mindestens 8.000 Hektar trockengelegte Moorflächen renaturieren, also
wiedervernässen, und bestehende Moore schützen.
Dazu werden wir die Moorwiedervernässung mit Hilfe der Stiftung Naturschutz in
die Fläche bringen: Mit der Ausweitung des Moorschutzprogramms und der
MoorFutures wollen wir Moore für den Klima- und Naturschutz sowie das
Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in
Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-
Treene-Sorge-Niederung, einzustellen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für
Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutrale Nutzung von Moorböden
ist kaum möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich,
möglichst alle geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die
Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
Flächeneigentümer*innen zugehen, um ihnen Chancen der Renaturierung nahe zu
bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive
Vertragsnaturschutz-Programme und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung
sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können
Moorflächen beispielsweise als Grünland oder für die Paludikultur, also die
landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die
entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kernmoore werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
Der Klimawandel, der Anstieg des Meeresspiegels und die entwässerungsbedingten
Sackungen von Moorböden sowie negative Auswirkungen auf die Biodiversität und
den Klimaschutz erfordern neue Strategien bei der Bewirtschaftung der
Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung
von Wassermanagement und Landwirtschaft einsetzen und in einem Zukunftsprogramm
„Niederungen 2100“ festschreiben.
B. 2. 3. Wälder
Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit
seinen Wäldern umgehen. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima-
und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht
der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische
Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir
streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu
nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten
und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes
gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Darüber hinaus werden wir uns dafür einsetzen, Wäldern ihr Potenzial als
Wasserspeicher zurückzugeben. Wir wollen Privatwaldbesitzer*innen beim Rückbau
von Entwässerungen aktiv beraten und unterstützen.
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit
standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und
Entwicklung dazu forcieren.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche
Baumschutzsatzungen einsetzen.
B. 2. 4. Gewässer und Grundwasser
Wir werden die europäische Wasserrahmenrichtlinie und die Pläne und
Maßnahmenprogramme im dritten Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 konsequent
umsetzen, um die Vielfalt der Lebensgemeinschaften in Seen und Fließgewässern
und die natürliche Qualität des Wassers zu erhalten oder wiederherzustellen.
Wir werden uns für einen konsequenten Schutz des Grundwassers einsetzen. Es ist
die Basis für unsere Trinkwasserversorgung. Wir werden uns beim
Grundwasserschutz an den Empfehlungen der Wasserversorger orientieren.
Vor allem in Bereichen mit erhöhter Nitratbelastung im Grundwasser sollen
weitere Nährstoffeinträge gestoppt werden. Ziel ist eine Reduzierung der
Stickstoffeinträge auf jährlich 120 kg/ha. Hierbei sind alle Stickstoffquellen
zu berücksichtigen.
B. 2. 5. Natur- und Umweltschutz
An der Ostseeküste wollen wir eine weitere „Integrierte Station“ einrichten,
welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und
zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und
erlebbar macht.
Auch die Förderung der sogenannten „Lokalen Aktionen“, die die konkrete
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen
organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei der zukünftigen Erstellung landesweiter
Planungen wie zum Beispiel dem Landesentwicklungsplan oder den Regionalplänen
weniger „Doppelbelegungen“ von Flächen stattfinden. Für die Menschen ist es
wichtig, in ihrer Freizeit und im Urlaub Natur direkt und hautnah erleben zu
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen.
Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders
schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von
Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen
für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
Darüber hinaus werden wir die Bußgeldkataloge für Verstöße gegen
Naturschutzgesetze deutlich verschärfen, um beispielsweise illegale Waldrodungen
durch Bauträger*innen und Investor*innen effektiver ahnden zu können.
Saubere Luft, sauberes Wasser und ein sicheres Lebensumfeld sind wichtige
Standortfaktoren für Schleswig-Holstein. Dazu muss sichergestellt sein, dass die
Aufsichtsbehörden, aber auch die Polizei und Staatsanwaltschaften so
ausgestattet sind, dass sie ihre Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes
konsequent wahrnehmen können.
B. 2. 6. Flächenverbrauch senken
Boden ist eine endliche Ressource. Wie wir unseren Boden nutzen, ist nicht nur
für uns, sondern auch für die kommenden Generationen von besonderer Bedeutung.
Seit 1992 sind in Schleswig-Holstein 74.900 Hektar an landwirtschaftlicher
Nutzfläche verloren gegangen. Zugleich hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um
22 Prozent zugenommen. Die fortschreitende Bebauung und die damit einhergehende
Versiegelung von Böden mindern die ökologischen Funktionen der Böden, senken die
Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen und führen vor allem in Städten zu
einer stärkeren lokalen Erwärmung. Zudem geht mit der durch die Klimakrise
zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen die Notwendigkeit
einher, den Flächenverbrauch zu senken und die Flächennutzung zunehmend
ökologisch auszurichten. Insbesondere sind clevere Kombinationsmodelle von
Energieerzeugung, Infrastruktur, Wohnen, Klimaschutz, Artenschutz und
Landwirtschaft gefragt. Deshalb geht es jetzt um eine echte Trendwende: weg vom
stetigen Flächenverbrauch und hin zu einer dynamischen
Flächenkreislaufwirtschaft.
Wir GRÜNE konnten erreichen, dass im Landesentwicklungsplan (LEP) ein
Flächensparziel verbindlich festgelegt wurde. Die Flächenneuinanspruchnahme für
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag
gesenkt. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
auf bundesweit weniger als 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Langfristig wollen
wir den Flächenverbrauch noch weiter reduzieren.
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes Bauen
(Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
(Mobilisierung) und verstärktes Recycling brachliegender Flächen
(Revitalisierung). Zur Umsetzung wurde bei der Landesplanungsbehörde das
ressortübergreifende Projekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ eingerichtet und
30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt ein Baulandfonds mit einem
Kreditvolumen von 100 Mio. Euro, der Kommunen beim Flächenrecycling unterstützen
soll. Diese Maßnahmen wollen wir fortführen und ausbauen.
Im Laufe der nächsten Wahlperiode wollen wir zu den eingeleiteten freiwilligen
Maßnahmen Bilanz ziehen und in den Regionalplänen verbindliche jährliche
Zwischenschritte zum 1,3-Hektar-Ziel festlegen. Wir werden prüfen, ob
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden
müssen, um die Ziele zu erreichen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu
ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
Umweltbundesamtes eingeführt werden.
Unser Ziel ist es, auch die aktive Entsiegelung von Flächen voranzubringen und
damit auch eine räumliche Aufwertung zu schaffen, die die Lebensqualität vor Ort
steigert. Dazu sollen Leitfäden und Best-Practice-Modelle dienen.
B. 2. 7. Umweltbildung
Nur wenn wir die Welt um uns herum und ihre Bedürfnisse bestmöglich verstehen,
können wir sie auch schützen. Für ein besseres Verständnis von Natur und Umwelt
wollen wir die Naturkunde im schulischen und außerschulischen Kontext, die
Vermittlung von Artenkenntnis sowie die Ausbildung von Naturführer*innen und
Fachkräften im Naturschutz des Landes fördern. Dazu soll die „Akademie für
Artenkenntnis“ des Bildungszentrums für Natur, Umwelt und ländliche Räume
beitragen. Vorhandene Naturerlebniseinrichtungen und außerschulische Lernorte
fördern wir weiterhin und wollen diese Angebote niedrigschwellig halten, um
Chancengleichheit in der Bildung zu gewährleisten.
Wir wollen das Freiwillige Ökologische Jahr ausbauen und den ökologischen
Bundesfreiwilligendienst erweitern, auch für Interessierte, die älter als 27
Jahre sind.
B. 2. 8. Recycling
Schleswig-Holstein soll mit seiner starken Abfallwirtschaft zum Vorreiter in
diesem Gebiet werden. Dafür planen wir die Erarbeitung eines Aktionsplans
Kreislaufwirtschaft und die Entwicklung einer Zero-Waste-Strategie auf
Landesebene. Wir setzen uns für den Aufbau einer Landesagentur für
Kreislaufwirtschaft ein. Diese soll die Förderung der Wende hin zur
Kreislaufwirtschaft etablieren und umsetzen.
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf
Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Bundesweit
setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden
Produktgruppen hinaus ein.
Abfälle sind Ressourcen, die es zu nutzen gilt. Das gilt nicht nur für Hausmüll,
sondern auch für Gewerbeabfälle. Wir werden den Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung in Schleswig-Holstein unterstützen.
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große
Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Reparieren ist nachhaltiger als recyceln. Wir werden einen Förderbonus für
Retrofit-Lösungen und für die Reparatur von Elektrogeräten einführen und Repair-
Initiativen fördern.
Unterstützer*innen
- Kerstin Mock-Hofeditz (KV Nordfriesland)
- Antje Buchholz (KV Herzogtum Lauenburg)
- Tanja Matthies (KV Dithmarschen)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
Kommentare