| Status: | Beschluss | 
|---|---|
| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Beschlossen am: | 19.02.2022 | 
| Antragshistorie: | Version 1  | 
A 5 - Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Text
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für 
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe 
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen 
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne 
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven 
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Wir setzen uns 
mit geeigneten Maßnahmen dafür ein, den Gender Pay Gap in Schleswig Holstein 
offenzulegen und zu verringern. Alle Menschen, die in Schleswig-Holstein 
arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die Löhne zum Leben reichen, der 
Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und sozial verträgliche 
Rahmenbedingungen für sie gelten. Wir werden die besonders Situation von Frauen 
in Teilzeit und im Niedriglohnsektor in den Blick nehmen und geeignete Maßnahmen 
ergreifen, ihre Situation zu verbessern.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für 
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die 
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns 
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu 
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche 
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon 
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung 
deutlich stärken. Menschen, die für das Land arbeiten, werden wir nicht mehr 
über Drittanbieter*innen beschäftigt.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem 
Vergabemindestlohn von mindestens 13,50 Euro auf den Weg bringen. Außerdem 
werden wir den Landesmindestlohn im Rahmen einer bürokratiearmen Umsetzung 
wiedereinführen und auf 13,50 Euro festlegen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen 
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort 
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von 
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der 
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Besonders werden wir die Situation von 
migrantischen Frauen in der häuslichen 24h-Pflege in den Blick nehmen. Der 
Arbeitsschutz muss weiter verbessert und die Einhaltung von Mindestlöhnen 
kontrolliert werden. Wir werden die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- 
und Kontrollstrukturen stärken und uns für die betriebliche Mitbestimmung von 
Arbeitnehmer*innen einsetzen. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige 
müssen einen Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal 
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder 
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können. 
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die 
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein 
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021 
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung 
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird. 
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und 
Kontrollstrukturen stärken. Das bedeutet unter anderem eine weitere 
Personalaufstockung der Staatlichen Unfallkasse Nord (StaUk).
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von 
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein 
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
Wir erkennen sexuelle Dienstleistungen als Arbeit an und setzen uns zum Ziel, 
diese zu entstigmatisieren. Gleichzeitig müssen unter Zwang arbeitende Menschen 
individuelle Unterstützung und staatlichen Schutz erfahren. Dazu sollen Behörden 
und Polizei besser geschult, die Sozialarbeit und insbesondere die aufsuchende 
Beratung ausgebaut werden. Wir sorgen für finanzielle Sicherheit der 
entsprechenden Beratungs- und Anlaufstellen. Auf Bundesebene setzen wir uns für 
eine Reform des Prostituiertenschutzgesetzes ein, sodass es sich künftig am 
Prinzip der Unterstützung orientiert statt zu stigmatisieren.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Arbeiten in der Pandemie hat die Arbeitswelt zur Flexibilität gezwungen und 
dabei die große Bandbreite unterschiedlicher Arbeitsmöglichkeiten aufgezeigt. 
Das Arbeiten im Home Office, im Co-Working-Spaces oder von unterwegs haben 
gezeigt, dass Arbeiten nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden sein muss. 
Wir wollen unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer*innenschutzes, diese Modelle 
weiter fördern und die Strukturen hierfür ausbauen.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume 
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser 
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich 
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, 
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir 
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von 
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von 
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der 
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der 
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu 
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden 
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und 
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Für Menschen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation wollen wir die 
Anerkennung und Berufsausübung in Schleswig-Holstein erleichtern. Auf 
Bundesebene setzen wir uns deshalb dafür ein, dass der Bereich der 
Nachqualifizierung bundesgesetzlich aufgenommen wird und, dass die IQ-
Landesnetzwerke weiter gestärkt werden. Außerdem unterstützen wir geplante 
Änderungen zur einem nachhaltigen und progressiven Einwanderungsrecht.
Mehr volle Anerkennungen erreichen wir nur, wenn Qualifizierungsbausteine für 
die Menschen auch finanzierbar und erreichbar sind. Auf Landesebene werden wir 
deshalb ein Stipendienprogramm für die Nachqualifizierung analog des Hamburger 
Modells aufbauen. Wir wissen, dass wir als Bundesland nur dann ein attraktives 
Einwanderungsland sind, wenn Menschen, die zuwandern oder zu uns fliehen auch 
die Möglichkeit erhalten in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Deshalb holen wir 
wichtige Qualifizierungsangebote im Bereich Gesundheit, Pflege aber auch in 
technischen und pädagogischen Berufen, Informatik und Fachsprache nach 
Schleswig-Holstein
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Wir wollen die 
Transformation der Wirtschaft aktiv gestalten und die Arbeitsplätze und die 
Anforderungen an Arbeit auf die Höhe der Zeit bringen. Für ein selbstbestimmtes 
Berufs- und Arbeitsleben braucht es unter anderem bedarfsgerechte und seriöse 
Weiterbildungsangebote. Zudem braucht es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, 
so dass flexible Arbeitszeiten, z.B. berufliche Auszeiten, Bildungsurlaub uvm. 
tatsächlich und berufsgruppenübergreifend in allen Branchen in Anspruch genommen 
werden können. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle 
Weiterbildung schaffen.Diese muss sowohl strukturell, als auch inhaltlich 
gendergerecht ausgestaltet sein.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine 
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung 
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel 
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen. 
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen 
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies 
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor 
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt. Unter 
freier Trägerschaft sollen in Schleswig-Holstein Beratungsangebote aufgebaut und 
nachhaltig implementiert werden.
Unser Ziel ist ein inklusiver, fairer und offener Arbeitsmarkt für alle! Mit 
unseren Landesprogrammen wollen wir gleiche Chancen schaffen. Dafür wollen wir 
zum Beispiel die guten Maßnahmen des Landesprogramms zur 
Arbeitsmarktintegration, Unterstützung von schleswig-holsteinischen Betrieben, 
Beschäftigten, Schüler*innen und Auszubildenden, von Frauen, Geflüchteten und 
Langzeitarbeitslosen auf den qualifizierten Arbeitsmarkt sowie zur Fort- und 
Weiterbildung fortführen und weiterentwickeln. Wichtige Bausteine sind die 
Qualität und die Verstetigung von Programmen und Modellen. Auf Landesebene 
stärken wir das Arbeitsmarktnetzwerke ALLE AN BORD für geflohene Menschen und 
Arbeitgebende.
Die zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung beim Landesamt für Zuwanderung 
und Flüchtlinge wollen wir so stärken, dass sie auch (angehende) 
Arbeitnehmer*innen im Inland beraten kann und nicht nur jene, die aus dem 
Ausland einreisen möchten. Auf Bundesebene setzen wir uns für die Stärkung des 
Arbeitsmarktnetzwerkes Mehr LAND in Sicht, der Jugendmigrationsdienste, der IQ-
Ländernetzwerke und der Willkommenslotsen bei den Kammern ein.