Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 19.02.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A 17 - Du und dein selbstbestimmter Glaube – Religion und Säkularität
Text
A. 17. Du und dein selbstbestimmter Glaube – Religion und Säkularität
Schleswig-Holstein wird immer diverser, auch in Bezug auf die im Land
vertretenen Religionen. Mit den christlichen, jüdischen und muslimischen und
weiteren Religionsgemeinschaften im Land haben wir ein partnerschaftliches
Verhältnis. Sie geben vielen Menschen auch unter schwierigen Bedingungen in der
Pandemie Halt und praktische Hilfe.
Die Nordkirche als mitgliederstärkste Religionsgemeinschaft im Norden ist ein
wichtiger Kooperationspartner in vielen Politikfeldern, desgleichen die
katholische Kirche und andere christliche Gemeinschaften, die sich zum Beispiel
stark in der Flüchtlingspolitik engagieren.
Jüdisches Leben gehört zu Schleswig-Holstein! Wir werden uns weiterhin für die
Sichtbarkeit jüdischen Lebens engagieren und Gemeinden und Projekte, die sich
dafür einsetzen, unterstützen. Politische und kulturelle Bildungsangebote zum
jüdischen Leben wollen wir ausbauen.
Genauso gehört muslimisches Leben zu Schleswig-Holstein. In der nächsten
Wahlperiode wollen wir endlich eine staatliche Vereinbarung erreichen, so wie es
uns auch mit den jüdischen Verbänden und der alevitischen Gemeinde in dieser
Wahlperiode gelungen ist.
Interreligiöse Formate und Angebote wollen wir unterstützen.
Mit weiteren in Schleswig-Holstein beheimateten Religionsgemeinschaften werden
wir Verträge oder Vereinbarungen abschließen, solange es kirchliche
Staatsverträge gibt.
Wir sehen den Bedarf, die staatlichen Normen für Religionsgemeinschaften und das
Staatskirchenrecht auch auf Landesebene entsprechend der heutigen Realität zu
modernisieren. Dabei stellen sich viele gesellschaftliche Fragen darüber, wie
wir zukünftig in Vielfalt zusammenleben möchten, auch angesichts der steigenden
Anzahl konfessionsloser Personen in Schleswig-Holstein. Wir werden zusätzlich zu
den primär christlichen Feiertagen den internationalen Frauentag am 8. März als
Feiertag einführen. Bei der Einführung weiterer zukünftiger Feiertage werden wir
uns für den Holocaust-Gedenktag am 27. Januar sowie den 8. Mai (Tag der
Befreiung) einsetzen.
Um der religiösen Vielfalt auch in unseren Justizvollzugsanstalten Rechnung zu
tragen, setzen wir uns für eine flächendeckende Versorgung mit Seelsorger*innen
aus allen Glaubensgemeinschaften sowie entsprechenden Angeboten für Menschen
ohne Glaubenszugehörigkeit ein.
Das aktuelle kirchliche Arbeitsrecht ist in weiten Teilen nicht mehr zeitgemäß.
Deswegen wollen wir auch in Schleswig-Holstein, dass für kirchliche Angestellte
das allgemein übliche Arbeitsrecht gilt.
Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass es leichter wird, aus
Religionsgemeinschaften auszutreten. Dafür werden wir auch Möglichkeiten zur
Senkung oder Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren prüfen.
In unseren Schulen lernen und leben Kinder und junge Erwachsene heute mit
unterschiedlichen sozialen, kulturellen, religiösen oder säkularen Hintergründen
zusammen. Um der Pluralisierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen, werden wir
das Fach Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen
Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen
umstrukturieren und dort etablieren.
Zusätzlich kann der konfessionsgebundene Religionsunterricht weiterhin besucht
werden. Als Umsetzungshilfe setzen wir uns in Schleswig-Holstein für ein
Studienfach „Religionswissenschaften“ an den Hochschulen ein, welches
religionskundliche Themen vor allem nicht-theologisch behandelt.