| Status: | Beschluss | 
|---|---|
| Beschluss durch: | Landesparteitag | 
| Beschlossen am: | 19.02.2022 | 
| Antragshistorie: | Version 1  | 
A 18 - Du bekommst alle Informationen, die du brauchst – Verbraucher*innenschutz
Text
A. 18. Du bekommst alle Rechte und Informationen, die du brauchst – 
Verbraucher*innenschutz
Ein funktionierender Markt in einer sozialen Marktwirtschaft ist auf 
Rahmenbedingungen angewiesen, die die Rechte der Verbraucher*innen 
gewährleisten. Mündige Bürger*innen müssen wissen und auf Basis transparenter 
Informationen entscheiden können, was sie konsumieren, was mit ihren Daten 
passiert oder welche Vertragsverhältnisse sie eingehen. Verbraucher*innen dürfen 
nicht getäuscht werden und dadurch Nachteile haben. Wir werden deshalb unter 
anderem Beratungs- und Aufklärungsangebote für Bürger*innen weiter stärken.
In Schleswig-Holstein haben wir in dieser Wahlperiode die Arbeit der 
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein substanziell gestärkt. Sie leistet einen 
zentralen Beitrag zur Stärkung der Verbraucher*innen und liefert wichtige 
Impulse für die Weiterentwicklung des Verbraucher*innenschutzes. Insbesondere 
mit Projekten zu den Themenbereichen Ernährung, Energiewende, Wohnen und 
digitaler Welt hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in den vergangenen 
Jahren wertvolle Projekte auf den Weg gebracht. Die Beratungsangebote für 
Mieter*innen erachten wir angesichts der kritischen Lage des Wohnungsmarktes für 
besonders wichtig. Wir werden die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale 
Schleswig-Holstein auch künftig sichern und stärken. Gleiches gilt für die 
staatlichen Marktüberwachungsbehörden.
Wir werden uns auf Landesebene für eine transparente Darstellung des Hygiene-
Zustands von gastronomischen Betrieben einsetzen. Ziel ist eine Art „Hygiene-
Ampel“ für Gastronomie-Betriebe nach dänischem Vorbild. So entsteht kein 
bürokratischer Aufwand und Gäste können anhand eines Stickers am Eingang auf 
einen Blick erkennen, wie der Hygienezustand eines Restaurants ist.
Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, im Jahr 2022 eine 
verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen, die auch Transport und 
Schlachtung umfasst. Wir werden uns für eine bestmögliche Umsetzung einsetzen, 
damit Verbraucher*innen eine transparente und verlässliche 
Entscheidungsgrundlage haben.