Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 19.02.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A 18 - Du bekommst alle Informationen, die du brauchst – Verbraucher*innenschutz
Text
A. 18. Du bekommst alle Rechte und Informationen, die du brauchst –
Verbraucher*innenschutz
Ein funktionierender Markt in einer sozialen Marktwirtschaft ist auf
Rahmenbedingungen angewiesen, die die Rechte der Verbraucher*innen
gewährleisten. Mündige Bürger*innen müssen wissen und auf Basis transparenter
Informationen entscheiden können, was sie konsumieren, was mit ihren Daten
passiert oder welche Vertragsverhältnisse sie eingehen. Verbraucher*innen dürfen
nicht getäuscht werden und dadurch Nachteile haben. Wir werden deshalb unter
anderem Beratungs- und Aufklärungsangebote für Bürger*innen weiter stärken.
In Schleswig-Holstein haben wir in dieser Wahlperiode die Arbeit der
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein substanziell gestärkt. Sie leistet einen
zentralen Beitrag zur Stärkung der Verbraucher*innen und liefert wichtige
Impulse für die Weiterentwicklung des Verbraucher*innenschutzes. Insbesondere
mit Projekten zu den Themenbereichen Ernährung, Energiewende, Wohnen und
digitaler Welt hat die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in den vergangenen
Jahren wertvolle Projekte auf den Weg gebracht. Die Beratungsangebote für
Mieter*innen erachten wir angesichts der kritischen Lage des Wohnungsmarktes für
besonders wichtig. Wir werden die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein auch künftig sichern und stärken. Gleiches gilt für die
staatlichen Marktüberwachungsbehörden.
Wir werden uns auf Landesebene für eine transparente Darstellung des Hygiene-
Zustands von gastronomischen Betrieben einsetzen. Ziel ist eine Art „Hygiene-
Ampel“ für Gastronomie-Betriebe nach dänischem Vorbild. So entsteht kein
bürokratischer Aufwand und Gäste können anhand eines Stickers am Eingang auf
einen Blick erkennen, wie der Hygienezustand eines Restaurants ist.
Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, im Jahr 2022 eine
verbindliche Tierhaltungskennzeichnung einzuführen, die auch Transport und
Schlachtung umfasst. Wir werden uns für eine bestmögliche Umsetzung einsetzen,
damit Verbraucher*innen eine transparente und verlässliche
Entscheidungsgrundlage haben.