Änderungen von B 2 zu Beschluss B 2
Ursprüngliche Version: | B 2 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 18:09 |
Neue Version: | Beschluss B 2 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 26.02.2022, 00:56 |
Kapiteltitel
Wir erhalten die Arten und Ökosysteme
Zu:
B 2 - Wir erhalten die Vielfalt der Arten und Ökosystem
Text
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B. 2. Wir erhalten die Vielfalt der Arten und Ökosysteme
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Erhaltung natürlicher Lebensräume an Land und zur See sowie die ökologische Aufwertung sind für uns ebenso wichtig wie der Schutz des Klimas. Wir werden die beiden globalen Krisen unserer Zeit – die Klimakrise und das Artensterben – nur bewältigen, wenn wir die Zusammenhänge verstehen und beide zusammen bewältigen.ein wichtiges Anliegen. Das Artensterben ist genauso wie die Klimakrise existenzbedrohend für die Menschheit. Daher werden wir in Schleswig-Holstein alles daran setzen, auch die Krise der Biodiversität zu bewältigen..
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Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert. Die Verluste an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr erreichen. Wir möchten, dass der Vogelgesang am Morgen, Blumen am Wegesrand und die Begegnung mit Schmetterlingen und Bienen wieder ein alltäglicher Teil unserer Lebenswelt werden – auf dem Land und in den Städten.
Die Artenvielfalt an Land und im Meer, in Seen und Flüssen ist über Millionen von Jahren gewachsen und ein Naturschatz mit einem hohen Eigenwert.Als Land zwischen den Meeren haben wir eine besondere Verantwortung für die typischen Küstenlebensräume, Flussmündungen und die auf diese Lebensräume spezialisierten Tier- und Pflanzenarten.
Die Verluste an Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten sind jedoch erschreckend groß. Wir wollen das Aussterben von Arten nicht nur verlangsamen, sondern eine Trendumkehr erreichen.
Für den Schutz der Artenvielfalt in Schleswig-Holstein haben wir eine Biodiversitätsstrategie erarbeitet, die breite Unterstützung im
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die Erweiterung bestehender Schutzgebiete vorantreiben und diese mit einem verbesserten Management ausstatten. Und wir wollen damit vermehrt zusammenhängende Biotopverbundachsen entstehen lassen. Die Arbeit der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuer*innen wollen wir durch den Einsatz von hauptamtlichen Ranger*innen bei ihren wichtigen Aufgaben im Schutzgebietsmanagement, Monitoring und der
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Durch die Neuausweisung der Flächen wollen wir auch die Flächenziele der UN und der EU verfolgen. Wir werden auch die Landschaftsschutzgebiete evaluieren. Wo es fachlich sinnvoll und notwendig erscheint, werden wir uns für einen höheren Schutzstatus einsetzen.
Wir werden Nutzungskonflikte für Schutzgebiete konsequent abbauen. Hierzu zählen unter anderem nicht angepasste landwirtschaftliche Nutzungen, Freizeitaktivitäten und touristische Nutzungen. Wo Schutzgebiet draufsteht, muss Schutzgebiet drin sein.
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gelten. Im Umkreis sollen pestizidfreie Pufferzonen eingerichtet werden. In diesem Zuge werden wir weiterhin die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie weiterhin umsetzen, damit wildlebenden Arten die Lebensräume geboten werden, die sie benötigen. In diesem Zuge werden wir die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie so umsetzen, sodass die Artenvielfalt im Land wieder steigt.
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Naturerlebnis renaturieren. Dafür ist es erforderlich, höhere Wasserstände in Moorgebieten, wie zum Beispiel dem Meggerkoog oder in den Mooren der Eider-Treene-Sorge-Niederung, einzustellen. Wir wollen besonders Bewirtschafter*innen und Eigentümer*innen unterstützen die sich, wie zum Beispiel im Meggerkoog, auf den Weg gemacht haben, aktiv in ihrer Region durch das Management hoher Wasserstände Moor- und Klimaschutz umzusetzen.
Aktuell landwirtschaftlich genutzte Moorböden sind eine wesentliche Quelle für Treibhausgase in Schleswig-Holstein. Eine klimaneutraleintensive landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden unter der Maßgabe von Klimaneutralität ist kaumnicht möglich. Für einen effizienten Klimaschutz ist es erforderlich, möglichst alledie geeigneten Moorböden zu renaturieren und zu vernässen. Die Moorböden des Landes sind bekannt. Wir werden aktiv auf Landwirt*innen und
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bringen und dafür zu werben. Wesentliches Instrument dafür werden attraktive Vertragsnaturschutz-Programme sowie Kauf und die Pacht von Moorflächen zur Wiedervernässung sein.
In Abhängigkeit von den ökologischen Bedingungen eines Standortes können Moorflächen beispielsweise als artenreiches Grünland oder für die Paludikultur, also die landwirtschaftliche Nutzung von Mooren, dienen. Hierfür werden wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Besonders schützenswerte Bereiche von Mooren werden wir jedoch ungenutzt lassen und schützen.
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Niederungen Schleswig-Holsteins. Wir werden uns für eine angepasste Ausrichtung von Wassermanagement für Siedlungen, Infrastruktur und Landwirtschaft einsetzen und unter Einbindung aller relevanten Akteur*innen in einem Zukunftsprogramm „Niederungen 2100“ festschreiben.
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Als waldarmes Bundesland muss Schleswig-Holstein besonders fürsorglich mit seinen Wäldern umgehen. Wir setzen uns für den Erhalt und die Pflege der vorhandenen Wälder ein. Wir wollen die Potenziale unserer Wälder für den Klima- und Artenschutz stärker nutzen.
Insbesondere sehen wir öffentliche Wälder künftig in einer Vorbildrolle: Nicht der Verkauf von Holz, sondern die Gemeinwohlfunktionen und der ökologische Gewinn unserer Wälder müssen im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung stehen. Wir streben an, 10% der Waldflächen im Land aus der wirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, werden ein Programm zum Schutz und zur Förderung von Totholz erarbeiten und werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu ausrichten.
Öffentliche Wälder sollten noch stärker als bisher eine Vorbildrolle einnehmen: im Mittelpunkt der Waldbewirtschaftung muss der Schutz der Ökosysteme des Waldes stehen. Nachrangig ist der Verkauf von Holz. Wir werden die Ziele der Landesforsten anhand des Klima- und Artenschutzes gemeinwohlorientiert neu ausrichten.Intakte Wälder mit einem geschlossenen Blätterdach werden als kühlende Landschaftselemente in einem zunehmend wärmer werdenden Klima immer wichtiger. Wir halten am Ziel fest, dass auf mindestens 12% der Landesfläche Wälder wachsen sollen. Wir streben an, deutlich mehr der gesamten Waldflächen im Land als Naturwald auszuweisen.Wir werden Programme zum Erhalt von altem Wald, Totholz und anderen wertvollen Waldlebensräumen sowie zum Schutz von bedrohten Waldgesellschaften erarbeiten. Den Holzvorrat in alten Laubwäldern wollen wir erhöhen. Dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom November 2021 folgend, wollen wir die vom Klimawandel besonders bedrohten alten Buchenwälder aus der Nutzung nehmen. Die schleswig-holsteinischen Landesforsten sollen in der Vermarktung des Holzes darauf achten, dass es für langlebige Produkte und Projekte verwendet werden kann.
Wir werden das Landeswaldgesetz novellieren und die Waldbaurichtlinie für die schleswig-holsteinischen Landesforsten überarbeiten. Angelehnt an die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom November 2021 vorgeschriebenen Inhalte werden wir die Schutzfunktion an erste Stelle stellen und zusätzlich Klimaaspekte berücksichtigen.
Von Zeile 95 bis 100:
Wir werden die Agroforstwirtschaft und Waldneupflanzungen mit standortangepassten Arten und Greening weiter fördern und die Forschung und Entwicklung dazu forcieren.
Ökosystem- und Klimaschutzleistungen des Waldes sollen stärker honoriert werden. Wir werden naturnahe Waldneupflanzungen mit standortheimischen Arten sowie Naturverjüngung weiter fördern. Die Forschung zur Agroforstwirtschaft und die Entwicklung und Erprobung von Umsetzungsprojekten werden wir weiter unterstützen.
Darüber hinaus werden wir uns auf kommunaler Ebene für verbindliche Baumschutzsatzungen einsetzen. Außerdem wollen wir Städte und Kommunen dabei unterstützen, Flächen zur Wiederaufforstung zu gewinnen, zum Beispiel für kommunale Wald- und Parkflächen.
B. 2. 4. Knicks
Der Zustand unserer wertvollen, landestypischen Knicks mit ihren vielfältigen Funktionen gibt Anlass zur Sorge. Wir wollen diesen Trend umkehren und unsere wilden Hecken wirksam schützen. Sie verbinden Biotope und dienen als Rückzugs- und Lebensraum zahlreicher, auch seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
B. 2. 45. Gewässer und Grundwasser
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B. 2. 56. Natur- und Umweltschutz
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zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und erlebbar macht.
Unsere sechs wertvollen Naturparke im Land dienen in hohem Maß der nachhaltigen Regionalentwicklung und sind wichtige Orte für Naturerlebnisse, nachhaltigen Tourismus und Umweltbildung. Wir wollen die Träger zur Stärkung der ländlichen Räume, dem Schutz der Biodiversität und des Klimas zukünftig noch stärker unterstützen.
Von Zeile 118 bis 119 einfügen:
Naturschutz- und Landschaftspflege vor Ort zwischen Behörden und Nutzer*innen organisieren und koordinieren, wollen wir weiterhin unterstützen.
Das "Grüne Band" an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze ist das längste durchgehende Refugium der Artenvielfalt in Deutschland. Es verbindet Geschichte und Natur auf einzigartige Weise. Diesen besonderen Biotopverbund wollen wir dauerhaft unter Schutz stellen. Wir werden daher dem Beispiel von Thüringen und Sachsen-Anhalt folgen und das Grüne Band in Schleswig-Holstein als Nationales Naturmonument ausweisen.
Von Zeile 124 bis 128:
können. Wer die Natur kennt und spürt, lernt sie zu lieben und zu schützen. Dafür bietet Schleswig-Holstein viele Möglichkeiten. In besonders schützenswerten Räumen ist es aber notwendig, dass es eine klare Trennung von Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung sowie von Eignungsräumen für die Förderung von Natur und Umwelt gibt.
In besonders schützenswerten Räumen, insbesondere den stark touristisch genutzten Küstengebieten, ist aber eine klare Trennung von Gebieten zur Förderung des Tourismus und der Erholung einerseits sowie von Eignungsräumen für die Förderung von Natur und Umwelt andererseits notwendig. Um effektiven Natur- und Artenschutz bei Nutzungskonflikten zu gewährleisten, fordern wir Tabu-Bereiche, in denen keinerlei unmittelbaren oder mittelbaren Beeinträchtigungen durch Nutzungen erfolgen dürfen – auch nicht, wenn sie kompensiert würden.
Nach Zeile 131 einfügen:
Wir werden Vollzugsdefizite auf allen Ebenen des Natur- und Umweltschutzes abbauen.
In Zeile 137:
B. 2. 67. Flächenverbrauch senken
Von Zeile 155 bis 157 einfügen:
Siedlung und Verkehr wird bis zum Jahr 2030 auf unter 1,3 Hektar pro Tag gesenkt und bis spätestens 2050 auf netto Null reduziert. Damit leistet Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis 2030
Von Zeile 160 bis 161:
Wir verfolgen im Kern drei strategische Ansätze: flächensparendes BauenVorzug von Sanierung, Weiter-und Umnutzung bestehender Gebäude gegenüber Neubauten (Vermeidung), Aktivierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen
Von Zeile 171 bis 173 einfügen:
verbindliche, feste Flächenkontingente für Kreise und Kommunen festgelegt werden müssen, um die Flächenspar-Ziele zu erreichen und werden die Entsiegelung aktiv voranzubringen. Um Kommunen weiterhin eine Entwicklung zu ermöglichen, soll parallel ein Flächen-Zertifikate-Handel nach dem Vorschlag des
In Zeile 178:
B. 2. 78. Umweltbildung
In Zeile 191:
B. 2. 89. Recycling
Von Zeile 198 bis 201 einfügen:
Ausnahmetatbestände, wie etwa bei der Ausnahme von der Pfandpflicht auf Getränkedosen im Grenzhandel, werden wir konsequent zurückfahren. Darüber hinaus
setzen wir uns dafür ein, langfristig eine Dosenpfand-Regelung einzuführen, die
beidseitig der deutsch-dänischen Grenze Gültigkeit hat und einheitliche
Pfandbeiträge beinhaltet. Bundesweit setzen wir uns für die Ausweitung der Pfandsysteme auch über die bestehenden Produktgruppen hinaus ein. Die Verankerung des Kriteriums „Ressourceneffizienz“ in allen Bau- und Infrastruktur-Förderprogrammen ist für uns wichtig.
Von Zeile 205 bis 206 einfügen:
Gemeinsam mit der Wirtschaft und anderen Akteur*innen wollen wir eine große Öffentlichkeitskampagne zum Thema Abfallvermeidung starten.
Vor allem der häufig komplett unnötige Verpackungsmüll aus Plastik bereitet uns große Sorge, da er zwar zu einem hohen Anteil in gelben Säcken gesammelt, aber häufig nicht recycelt wird. Stattdessen landet er am Ende doch in die thermische Verwertung, sprich er wird verbrannt.
Neben öffentlichen Kampagnen zur Abfallvermeidung, brauchen wir mehr Initiativen zu „Unverpackt-Produkten“ im Einzelhandel und die Entwicklung von alternativen und ökologisch unbedenklichen Materialien. Bei der Forschung und Entwicklung dieser Materialien spielen unsere Hochschulen eine große Rolle. Sie sollen als Innovationsstandorte für solche Projekte weiter gefördert werden.
Landesweit sollte Verpackungsabfall nur noch in der Wertstofftonne, und nicht mehr in Plastiksäcken eingesammelt werden, da diese nur noch mehr Plastikmüll produzieren. Weiter unterstützen wir die bundesweite Einführung der einheitlichen Wertstofftonne. In dieser sollen nicht nur Verpackungen, sondern alle Arten Plastik, Kunststoff und Metall gesammelt werden und zu einem möglichst hohen Anteil recycelt werden. Wertstoffe sollen als solche gesammelt und wiederverwertet werden, um dem Ziel einer Kreislaufwirtschaft näherzukommen. Wir unterstützen die Kommunen in Schleswig-Holstein, die bereits jetzt die allgemeine Wertstofftonne einführen wollen bei den dafür nötigen Verhandlungen mit dem Dualen System Deutschland.