Diese Formulierung zu streichen, sie ist unpräzise und wird von der Evangelischen Kirche in Norddeutschland/ Nordkirche erfüllt. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat sich die Nordelbische Kirche bei ihrer Gründung 1977 bewußt für den mit dem Tarifrecht im Öffentlichen Dienst quasi identischen Kirchlichen Angestellten Tarif (KAT) und nicht für den sog. „Dritten Weg“ entschieden. Die Forderung nach einem aktuellen kirchlichen Arbeitsrechts ist schon seit langem Wirklichkeit und gilt auch für die Nordkirche, der Nachfolgerin der Nordelbischen Kirche.
Antrag Programm: | Du kannst glauben, was du willst – Religion und Säkularität |
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Antragsteller*in: | Klaus Guhl (KV Flensburg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 03.02.2022, 17:53 |
Kommentare
Norbert Scheppach:
Klaus Guhl:
Waltraud Waidelich:
Klaus Guhl:
Klaus Guhl:
So schlagen z.B. die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst für die kirchlichen Angestellten durch und der KAT berücksichtigt bestimmte kirchliche Besonderheiten, z.B. bei den Küster*innen), die der TVöD entweder nicht in Blick hat oder nachteiliger einordnet. Der KAT wird von den kirchlichen Mitarbeitern priorisiert, weil der TVöD sie schlechter stellen würde.
Wer also für die Interessen von Arbeitnehmer*innen im kirchlichen Dienst der Nordkirche eintreten möchte, der/die stelle bitte den KAT nicht zur Disposition. Das könnte nach hinten losgehen, denn warum sollte ein*e kirchliche*r Mitarbeiter*in eine Partei wählen, die sie schlechter stellen möchte?