Antrag Programm: | Du kannst glauben, was du willst – Religion und Säkularität |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 02.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.02.2022, 12:25 |
A 16-040: Du kannst glauben, was du willst – Religion und Säkularität
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 39 bis 40 einfügen:
Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umstrukturieren und dort etablieren.
Text
Von Zeile 39 bis 40 einfügen:
Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umstrukturieren und zum Pflichtfach machen.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Johannes Engelmann (KV Kiel)
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Von Zeile 39 bis 40 einfügen:
Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umstrukturieren und dort etablieren.
Text
Von Zeile 39 bis 40 einfügen:
Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umstrukturieren und zum Pflichtfach machen.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Johannes Engelmann (KV Kiel)
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Von Zeile 39 bis 40 einfügen:
Philosophie in Schleswig-Holstein zu einem bekenntnisunabhängigen Lehrfach „Philosophie und Religionskunde“ an allgemeinbildenden Schulen umstrukturieren und zum Pflichtfach machen.
Unterstützer*innen
- Stephan Wiese (KV Lübeck)
- Johannes Engelmann (KV Kiel)
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Kommentare
Marco Voigt:
Norbert Scheppach:
Marco Voigt:
Nach GG Artikel 7 ist Religion ordentliches Lehrfach. Es braucht also kein anderes Fach als Voraussetzung.