Wir machen viele Vorschläge, um die Rechte von Kindern zu stärken, benennen dies aber nicht explizit. Um nicht einen neuen Abschnitt dafür zu bauen, in den dann vieles geschoben werden könnte, und gleichzeitig die Relevanz des Themas zu betonen sollten die Kinderrechte gleich im ersten Teil dieses Abschnitts gesetzt werden.
Mit dieser Änderung schließen wir uns der Forderung u.a. des Kinderschutzbundes an, der gerade nach (bzw. eher während) den Erfahrung in der Pandemie, diese Änderung durchsetzen möchte. In der Pandemie war es, gerade als wenige Informationen zur Verfügung standen, auch im Interesse des Kindeswohls, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Aber als es zunehmend Erkenntnisse gab, hätte ein Vorrag des Kindeswohls in der Landesverfassung zusätzlichen Schwung für die frühzeitige Öffnung der Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglicht - und uns im Zweifelsfall Argumente für eine Homeofficepflicht und weitere Schutzmaßnahmen geliefert, die Erwachsene und evtl. auch die Wirtschaft stärker eingeschränkt hätten.
Die Auswirkungen der so extrem langen Einschränkungen für Kinder und Jugendliche bekommen wir ja schon - und vermutlich noch mehr - zu spüren und durch Studien geliefert. In vergleichbaren Situationen und auch in unseren regulären Entscheidungen wollen wir Kinder und Jugendliche - und somit die Zukunft unserer Gesellschaft - noch stärker in den Fokus nehmen, auch in allen möglichen künftigen Koalititonen.
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Johannes Albig: