| Antrag Programm: | Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | Waltraud Waidelich (KV Plön) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: A 5-030 | 
| Eingereicht: | 05.02.2022, 14:06 | 
A 5-030-2: Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Verfahrensvorschlag zu A 5-030: Text
          
          Von Zeile 29 bis 32 einfügen:
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Besonders werden wir die Situation von migrantischen Frauen in der häuslichen 24h-Pflege in den Blick nehmen. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für 
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe 
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen 
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne 
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven 
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen, 
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die 
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und 
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für 
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die 
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns 
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu 
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche 
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon 
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung 
deutlich stärken.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem 
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen 
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort 
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von 
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der 
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Besonders werden wir die Situation von migrantischen Frauen in der häuslichen 24h-Pflege in den Blick nehmen. Beratungsstellen für ausländische 
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal 
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder 
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können. 
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die 
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein 
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021 
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung 
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird. 
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und 
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von 
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein 
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich 
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces 
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden 
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume 
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser 
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich 
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, 
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir 
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von 
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von 
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der 
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der 
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu 
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden 
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und 
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen 
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte 
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung 
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen 
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die 
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und 
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung 
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung, 
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der 
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an 
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu 
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht 
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in 
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle 
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die 
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine 
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung 
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel 
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen. 
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen 
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies 
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor 
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden 
wir fortführen und weiterentwickeln.
Text
          
          Von Zeile 29 bis 31 einfügen:
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der Fleischindustrie oder der Saisonarbeit.
Dasselbe gilt für migrantische Indoorpflegekräfte, in der Regel für Frauen mit Migrationshintergrund. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal 
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für 
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe 
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen 
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne 
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven 
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen, 
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die 
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und 
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für 
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die 
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns 
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu 
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche 
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon 
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung 
deutlich stärken.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem 
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen 
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort 
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von 
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der 
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit.
Dasselbe gilt für migrantische Indoorpflegekräfte, in der Regel für Frauen mit Migrationshintergrund. Beratungsstellen für ausländische 
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal 
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder 
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können. 
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die 
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein 
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021 
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung 
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird. 
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und 
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von 
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein 
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich 
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces 
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden 
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume 
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser 
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich 
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, 
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir 
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von 
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von 
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der 
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der 
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu 
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden 
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und 
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen 
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte 
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung 
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen 
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die 
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und 
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung 
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung, 
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der 
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an 
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu 
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht 
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in 
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle 
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die 
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine 
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung 
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel 
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen. 
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen 
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies 
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor 
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden 
wir fortführen und weiterentwickeln.
                Unterstützer*innen
                
- Stefanie Kohlmorgen (KV Plön)
- Ute Lefelmann-Petersen (KV Plön)
- Steffi Harms (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Meike Siemsen (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Besonders werden wir die Situation von migrantischen Frauen in der häuslichen 24h-Pflege in den Blick nehmen. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für 
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe 
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen 
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne 
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven 
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen, 
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die 
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und 
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für 
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die 
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns 
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu 
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche 
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon 
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung 
deutlich stärken.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem 
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen 
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort 
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von 
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der 
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Besonders werden wir die Situation von migrantischen Frauen in der häuslichen 24h-Pflege in den Blick nehmen. Beratungsstellen für ausländische 
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben und Haushalten mit ausländischem Personal 
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder 
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können. 
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die 
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein 
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021 
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung 
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird. 
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und 
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von 
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein 
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich 
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces 
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden 
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume 
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser 
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich 
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, 
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir 
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von 
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von 
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der 
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der 
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu 
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden 
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und 
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen 
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte 
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung 
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen 
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die 
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und 
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung 
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung, 
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der 
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an 
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu 
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht 
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in 
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle 
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die 
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine 
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung 
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel 
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen. 
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen 
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies 
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor 
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden 
wir fortführen und weiterentwickeln.
Text
          
          Von Zeile 29 bis 31 einfügen:
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der Fleischindustrie oder der Saisonarbeit.
Dasselbe gilt für migrantische Indoorpflegekräfte, in der Regel für Frauen mit Migrationshintergrund. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal 
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für 
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe 
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen 
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne 
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven 
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen, 
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die 
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und 
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für 
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die 
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns 
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu 
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche 
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon 
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung 
deutlich stärken.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem 
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen 
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort 
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von 
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der 
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit.
Dasselbe gilt für migrantische Indoorpflegekräfte, in der Regel für Frauen mit Migrationshintergrund. Beratungsstellen für ausländische 
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal 
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder 
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können. 
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die 
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein 
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021 
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung 
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird. 
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und 
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von 
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein 
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich 
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces 
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden 
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume 
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser 
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich 
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, 
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir 
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von 
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von 
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der 
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der 
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu 
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden 
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und 
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen 
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte 
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung 
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen 
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die 
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und 
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung 
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung, 
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der 
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an 
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu 
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht 
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in 
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle 
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die 
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine 
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung 
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel 
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen. 
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen 
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies 
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor 
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden 
wir fortführen und weiterentwickeln.
                Unterstützer*innen
                
- Stefanie Kohlmorgen (KV Plön)
- Ute Lefelmann-Petersen (KV Plön)
- Steffi Harms (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Meike Siemsen (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Von Zeile 29 bis 31 einfügen:
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der Fleischindustrie oder der Saisonarbeit.
Dasselbe gilt für migrantische Indoorpflegekräfte, in der Regel für Frauen mit Migrationshintergrund. Beratungsstellen für ausländische Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal 
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für 
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe 
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen 
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne 
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven 
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen, 
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die 
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und 
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für 
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die 
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns 
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu 
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche 
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon 
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung 
deutlich stärken.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem 
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen 
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort 
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von 
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der 
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit.
Dasselbe gilt für migrantische Indoorpflegekräfte, in der Regel für Frauen mit Migrationshintergrund. Beratungsstellen für ausländische 
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal 
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU 
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder 
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können. 
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die 
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein 
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021 
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung 
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird. 
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und 
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von 
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein 
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich 
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces 
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden 
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume 
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser 
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich 
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, 
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir 
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von 
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von 
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der 
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der 
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu 
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden 
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und 
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen 
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung 
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte 
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung 
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen 
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die 
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und 
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung 
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung, 
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der 
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an 
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu 
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht 
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in 
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle 
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die 
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine 
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung 
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel 
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen. 
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen 
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies 
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor 
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von 
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden 
wir fortführen und weiterentwickeln.
Unterstützer*innen
- Stefanie Kohlmorgen (KV Plön)
- Ute Lefelmann-Petersen (KV Plön)
- Steffi Harms (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Meike Siemsen (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Waltraud Waidelich:
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