Antrag Programm: | Du lernst fürs Leben - Schule |
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Antragsteller*in: | Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 30.01.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 04.02.2022, 17:11 |
A 2-139-2: Du lernst fürs Leben - Schule
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 137 bis 144:
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen, sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen, sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen.
Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben barrierearmen Schulen auch eine bedarfsgerechte Anzahl von Fachkräften.
Hierzu werden wir bis zum Jahr 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen zur Verfügung gestellt haben.
Damit diese Stellen auch besetzt werden können, benötigt es weiterhin ein intensiviertes, vorgeschaltetes und erfolgreiches Programm gegen den Fachkräftemangel.
Neben der in dieser Wahlperiode weiter ausgebauten Kapazität an Studienplätzen und Plätzen im Vorbereitungsdienst, brauchen wir außerdem den Quer- und Seiteneinstieg und weitere Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
A. 2. Du lernst fürs Leben – Schule
Wir haben uns in Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht, alle Schüler*innen auf
ihrem individuellen Bildungsweg bestmöglich zu begleiten und jedem Kind die
besten Chancen zu bieten. Oft brauchen Schulen vor allem Zeit und Raum, um sich
eigenständig weiterzuentwickeln, um Neues auszuprobieren und sich auf neue
Herausforderungen einzustellen. Für uns ist Bildungspolitik ein Miteinander, wir
sehen die Schulen als Partnerinnen, die wir in ihrer Entwicklung unterstützen.
Das Thema Bildungsgerechtigkeit steht für uns weiterhin im Fokus. Noch immer
bestimmt die soziale Herkunft in erheblichem Umfang über Bildungsabschluss und
die Chancen im weiteren Leben. Wir müssen und werden weitere Impulse für die
Chancengerechtigkeit der nächsten Generationen von Schleswig-Holsteiner*innen
geben. Insbesondere die fortschreitende Entwicklung von Schulen vom Lern- hin
zum Lebensort, an dem Bildungs- und Betreuungsangebote sowohl vormittags als
auch nachmittags stattfinden, ist für mehr Bildungsgerechtigkeit von zentraler
Bedeutung. Wir wollen im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung vielfältige und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote
zusammen mit Sportvereinen, Musikschulen, offener Jugendarbeit, Jugendverbände
etc. genauso wie therapeutische Angebote auf den Weg bringen. Wir wollen
Bildungsangebote nicht nur für die Jugendlichen, sondern gemeinsam mit den
Jugendlichen schaffen. Auch das Thema Inklusion ist weiterhin ein Kernanliegen
GRÜNER Bildungspolitik. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit
unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen muss
selbstverständlich sein.
Auch in der Jamaika-Koalition haben wir es geschafft, die Weichen hin zu mehr
Bildungsgerechtigkeit zu stellen. Zentral war dabei das von uns im
Koalitionsvertrag verankerte Konzept des „Bildungsbonus“, welches mit dem
PerspektivSchul-Programm für Schulen in herausfordernden Lagen eingeführt wurde.
Das „Produktive Lernen“ eröffnete vielen Schüler*innen in Abschlussklassen
praktische Einblicke in den Betriebsalltag und ermöglichte so neue Wege zum
Schulabschluss. Die Zahl der Lehrkräftestellen, insbesondere für
Sonderpädagog*innen, haben wir deutlich erhöht, die Unterrichtsversorgung auf
mehr als 100 Prozent gesteigert, die Digitalisierung vorangebracht und damit
begonnen, die Besoldung der Grundschullehrkräfte der der anderen Lehrämter
anzupassen. Seit wir GRÜNEN mitregieren, haben wir 1.700 mehr Lehrkräfte an den
Schulen als geplant – bei sinkenden Schüler*innenzahlen.
In der kommenden Wahlperiode werden wir einen Schwerpunkt auf die inhaltliche
Weiterentwicklung des Lernens an unseren Schulen legen. Schule soll stärker ein
Raum werden, in dem die Schüler*innen ihre Stärken und Interessen entdecken und
diese weiter ausbauen können, ein Raum mit offenen Lernformen und auch fächer-
und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten. Wir werden uns dafür
einsetzen, die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit zu erweitern.
Den Grundschulen wollen wir wieder die Möglichkeiten geben, die Grundschrift als
eine Schulausgangsschrift zu nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
Schüler*innen wieder ohne Nachteile gendersensible Sprache verwenden können.
Wir werden uns aktiv für einen späteren Schulbeginn am Morgen einsetzen, um den
Schulrhythmus besser auf den Schlafrhythmus von Schüler*innen abzustimmen.
Für die nicht mehr wegzudenkenden digitalen Unterrichtsformate und auch das
individualisierte und eigenverantwortliche Lernen der Zukunft braucht es eine
gute Sachausstattung, genauso wie entsprechend ausgebildete Lehrkräfte.
A. 2. 1. PerspektivSchulen stärken
Zur Unterstützung von Schulen, die sich in einem besonders herausfordernden
sozialen Umfeld befinden, haben wir 2019 das PerspektivSchul-Programm initiiert.
Mit diesem Programm erhalten Schulen einen „Bildungsbonus“, der vielen Kindern
und Jugendlichen mit Lern- und Lebenserschwernissen Rückenwind gibt. Dafür haben
wir für 62 PerspektivSchulen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Der Bildungserfolg unserer Schüler*innen, Bildungsgerechtigkeit und die
Möglichkeit für Schulen, eigene Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden,
sind uns wichtig. Wir wollen dieses Programm ausbauen und stärken.
Wir werden uns für die Entwicklung eines regelmäßig zu aktualisierenden
Sozialindex einsetzen, um die Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu
verteilen. Auch aus dem Startchancen-Programm des Bundes erhoffen wir uns
weiteren Rückenwind.
A. 2. 2. Ganztagsangebote ausbauen
Die bundesweite Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für
Grundschüler*innen war ein notwendiger Schritt. Auch in Schleswig-Holstein
wollen wir dieses Programm gemeinsam mit den Kommunen schrittweise umsetzen.
Sowohl die Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten als auch der Aspekt der
Chancengerechtigkeit zeigen, dass wir hier zügig vorankommen müssen.
Qualitativ gute Ganztagsangebote, die auch Vereine und andere außerschulische
Akteur*innen einbeziehen, sind die Chance für Schulen, nicht allein als Lernorte
empfunden zu werden, sondern als im Quartier integrierte Gemeinschaftsorte. In
der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, an fast allen Grundschulen ein
Ganztagsangebot einzurichten. Dabei gibt es deutliche Unterschiede, zeitlich,
inhaltlich und qualitativ, auch abhängig vom Schulträger.
Wir werden mit den am Ganztag Beteiligten Konzepte entwickeln, wie der Ganztag
nicht nur als Betreuungs-, sondern auch als Bildungsangebot zukunftsgerichtet
aufgestellt wird. Wir setzen uns für landesweit einheitliche Rahmenbedingungen
bei Personal, Sachausstattung und Mittagessen im Ganztag ein, um auch hier die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Wir werden uns dafür einsetzen, die Koordinierung des Ganztagsangebotes durch
qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz weiter zu verbessern und
wollen ermöglichen, dass (Teil-)Aufgaben auch von Personen übernommen werden
können, die keine Lehrkräfte sind.
Die Schlüssel zur Qualität im Ganztag sind gut ausgebildete multiprofessionelle
Teams und eine gute Verzahnung zwischen Schulvor- und -nachmittag, der zudem
einen vollständigen Personalwechsel in den Mittagsstunden vermeidet.
Ganztagsschule braucht eine gute Rhythmisierung mit vielfältigen Angeboten. Das
kann der Musik- oder Entspannungskurs am Vormittag genauso sein wie die
Deutschstunde am Nachmittag. Wir setzen uns für die Einführung einer Modulreihe
„Multiprofessionalität“ für alle Beteiligten im Ganztag ein. Durch eine solche
Fortbildung wird das professionsübergreifende gemeinsame Lernen und Arbeiten im
Ganztag unterstützt.
A. 2. 3. Digitalisierung in der Schule
Wir leben in einer immer stärker digitalisierten Welt. Nicht zuletzt durch die
Anforderungen des Distanzunterrichts in der Corona-Pandemie hat die
Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert auch in unseren Schulen
bekommen. Auch dauerhaft bieten digitale Formate Chancen zum
eigenverantwortlichen und individuellen Lernen, können die Binnendifferenzierung
unterstützen und neue Zugänge zu Informationen schaffen. Unser Ziel ist es, dass
alle Schüler*innen der digitalen Transformation gewachsen sind und diese aktiv
gestalten. Die notwendigen pädagogischen Fort- und Weiterbildungsangebote für
Lehrkräfte werden wir ausbauen, um die Schulen für die Digitalisierung fit zu
machen.
Dafür haben wir in der vergangenen Wahlperiode den Grundstein gelegt. Bis zum
Ende dieses Jahres werden fast alle Schulen einen Glasfaseranschluss bekommen
haben, ein Lernmanagementsystem wurde den Schulen bereitgestellt, genauso wie
Laptops oder Tablets für Lehrkräfte. Wir haben 250 Stellen unter anderem für die
Entwicklung von digitalen Lernmaterialien und die Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
In der kommenden Wahlperiode wollen wir die Weiterentwicklung der Schulen beim
Lernen mit digitalen Medien weiter unterstützen. Jedes Kind soll unabhängig vom
finanziellen Hintergrund der Eltern oder Erziehungsberechtigten die Möglichkeit
haben, in der Schule und auch zuhause mit einem digitalen Gerät zu lernen.
Hierfür werden wir zusammen mit den Schulträgern und unter Berücksichtigung des
geplanten Digitalpakts 2.0 vom Bund ein Gesamtkonzept erarbeiten. In diesem
werden wir die Ausleihe, Beschaffung, Wartung und Administration von digitalen
Endgeräten dauerhaft klären. Auch Datensicherheit, Green IT, Kosteneffizienz
werden wir dabei noch besser mit digitaler Bildung vereinen. Auf Bundesebene
setzen wir uns für das Konzept der Bildungsflatrate mit einem „Education Pass“
ein, damit Schüler*innen auch zuhause ein Internetzugang zur Nutzung von
digitalen Bildungsangeboten offensteht.
Eine Grundbildung in Informatik wird für alle Schüler*innen essentiell sein, um
die eigene Zukunft in einer immer stärker digitalisierten Welt zu gestalten.
Sowohl die fachübergreifende Medienbildung als auch ein eigenes Fach zur
informatischen Bildung erachten wir als notwendig. Dieses muss im Rahmen der
aktuellen Kontingentstundentafel etabliert werden, um die schon derzeit hohe
Belastung von Kindern und Jugendlichen nicht weiter zu erhöhen. Der Bedarf an
Lehrkräften mit einer Informatik-Ausbildung wird hoch sein. Daher unterstützen
wir die Einführung von Informatik-Studiengängen an der Europa-Universität
Flensburg.
A. 2. 4. Inklusion in der Schule
Eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt und in der jede*r die Möglichkeit
hat, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das ist auch in der Bildungspolitik
unser Ziel. Schüler*innen lernen am besten, wenn es ihnen gut geht – körperlich,
geistig und in ihrem sozialen Gefüge. Das gilt für Hochbegabte genauso wie für
Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf und für alle anderen.
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen,
sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus
dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den
Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen,
sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des
Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen.
Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben barrierearmen Schulen auch eine bedarfsgerechte Anzahl von Fachkräften.
Hierzu werden wir bis zum Jahr 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen zur Verfügung gestellt haben.
Damit diese Stellen auch besetzt werden können, benötigt es weiterhin ein intensiviertes, vorgeschaltetes und erfolgreiches Programm gegen den Fachkräftemangel.
Neben der in dieser Wahlperiode weiter ausgebauten Kapazität an Studienplätzen und Plätzen im Vorbereitungsdienst, brauchen wir außerdem den Quer- und Seiteneinstieg und weitere Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche
Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
werden können, brauchen wir weiterhin den Quer- und Seiteneinstieg und weitere
Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Um das Beratungs- und
Unterrichtsangebot hinsichtlich spezifischer Unterstützungsbedarfe in unserem
Land zu gewährleisten, werden wir prüfen, inwieweit weitere
Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte „Hören“ und „Körperliche und
motorische Entwicklung“ angeboten werden können.
Wir stehen auch weiterhin zum dual-inklusiven Konzept, welches Kindern die
Bildungsteilhabe an Regelschulen oder an Förderzentren ermöglicht. Wir werden
die inklusiv ausgerichteten Strukturen und Lernangebote an Regelschulen durch
einen planvollen und abgestimmten Ausbau personell, sächlich und organisatorisch
stärken.
Die Ausgestaltung der Schulpflicht wollen wir weiterentwickeln und ein
Bildungsrecht für alle Kinder und Jugendlichen, die in
Erziehungshilfeeinrichtungen leben oder deren Aufenthaltsstatus unsicher ist,
garantieren.
Bildungsangebote und -einrichtungen müssen barrierearm zugänglich sein und zwar
nicht nur baulich. Das gilt auch für die Materialien, mit denen im Unterricht
gearbeitet wird. Hierzu wollen wir Verwaltungen und pädagogisches Personal
verstärkt für gesellschaftliche Vielfalt sensibilisieren, damit Aspekte der
Inklusion stärkere Berücksichtigung in Entscheidungs- und Planungsprozessen
finden. Insgesamt wollen wir für das pädagogische Personal in Schulen Fort- und
Weiterbildungsangebote mit Fokus auf Lernfortschrittsbeschreibung, Erkennung von
Gründen für Lernprobleme und möglicher Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
Außerdem wollen wir gemeinsam mit Kommunen und Schulträgern ein Konzept
entwickeln, um die Zusammenarbeit von Unterstützungskräften, wie zum Beispiel
Schulbegleitung und Schulassistenz, zu fördern und Pool-Modelle zu ermöglichen,
sodass die unterschiedlichen Kräfte nach Bedarf in den Klassen eingesetzt werden
können. Auf diese Weise können mehr Schüler*innen profitieren und wir
ermöglichen eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von
Kontinuität und Professionalisierung der Schulbegleitungen.
Damit Kinder und Jugendliche in immer heterogener werdenden Schulklassen und
Lerngruppen bestmöglich und individuell gefördert werden können, benötigen
Lehrkräfte mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Fachkräfte, wie zum
Beispiel Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen. Dafür wollen wir die
Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und die Schulsozialarbeit stärken.
Wir wollen die Grundlagen dafür schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen
kontinuierlich an Regelschulen einsetzen zu können.
Um regionale Unterschiede abzubauen und die Förderung und Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Förderungsbedarf abzusichern, setzen wir uns für landesweit
einheitliche diagnostische Standards und verbindliche Verfahrensregeln ein.
Wir wollen die Pro-Kopf-Zuweisung von zusätzlichen Stunden für Schüler*innen mit
Förderungsbedarf in eine systemische Zuweisung von Stunden an die Schulen
überführen, die die unterschiedlichen Bedarfe der Schulen berücksichtigt. So
können Schüler*innen auch ohne die formale Feststellung eines
Unterstützungsbedarfs mit zusätzlichen Stunden präventiv besser unterstützt
werden. Ein entsprechendes Konzept werden wir gemeinsam mit den Kommunen
erarbeiten.
Um die Kontinuität der Inklusion im Bildungsbereich zu verbessern, wollen wir
beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt auch diesen Aspekt
berücksichtigen.
A. 2. 5. Lehrkraft werden
Wir haben in der Jamaika-Koalition die Studienplätze für Grundschullehrkräfte
und Sonderpädagog*innen ausgebaut, um dem Bedarf gerecht zu werden. Mit der
Entwicklung des Lehrkräftebedarfsprognosetools und der Einrichtung der Allianz
für Lehrkräftebildung haben wir die Grundlagen für die inhaltliche und
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung geschaffen.
Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung werden wir die
Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein weiterentwickeln, um die Lehrkräfte von
morgen besser auf die tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere im
Bereich Digitalisierung, Inklusion und des kompetenzorientierten
eigenverantwortlichen Lernens vorzubereiten. Dabei wollen wir Lehrinhalte zur
Bildung in der digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums verbindlich
verankern, die neben der Medienbildung auch Grundlagen der Informatik
vermitteln. Angehende Lehrer*innen werden wir mit weiteren Angeboten zur
inklusiven Didaktik in der pädagogischen und fachdidaktischen Grundausbildung
noch besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereiten. Um die angehenden
Lehrkräfte hinreichend für inklusive Bedarfe zu sensibilisieren, sollen Menschen
mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifiziert werden. Das Institut für
inklusive Bildung ist dafür ein hervorragender Grundstein.
Um mit den steigenden Herausforderungen gut umzugehen, braucht es einen
stärkeren Fokus auf die psychische Gesundheit auch in der Schule. Wir werden
daher beginnend mit dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote schaffen, die
Lehrkräfte sowohl darauf vorbereiten, gesundheitspräventive Inhalte zu
vermitteln, als auch Hilfestellung zu eigener Resilienz im belastenden
Berufsalltag geben. In der Berufspraxis sollen Supervisionsangebote ausgebaut
werden, auch um individuelle mentale Belastungen zu reduzieren.
Aktuell können Planstellen nicht immer mit angemessen ausgebildeten Fachkräften
besetzt werden. Ein wichtiges Ziel ist es daher, Studienplätze bedarfsgerechter
zu planen. Die Entwicklung von Pilotprojekten zur Lehrkräfteausbildung in dualen
Masterstudiengängen befürworten wir. Wir wollen die fachliche Begleitung der
Vertretungslehrkräfte durch Mentor*innen verbessern, auch um die
Unterrichtsqualität zu sichern. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung
an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsstudierende im
Vertretungseinsatz ermöglicht werden kann.
Für Menschen ohne Masterstudienabschluss ist die Anstellungszeit auch im Falle
des bewährten Einsatzes im Unterricht auf fünf Jahre begrenzt. Wir wollen diesen
Vertretungskräften den Weg des Quer- und Seiteneinstiegs als Fachlehrkraft an
allgemeinbildenden Schulen eröffnen. Mit Weiterbildungen im fachlichen und
pädagogischen Bereich sollen sie die Qualifikation erlangen, dauerhaft als
Lehrkraft im gehobenen Dienst tätig zu sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Übergang zwischen Studium und
Vorbereitungsdienst noch besser koordiniert wird, insbesondere um Wartezeiten zu
vermeiden.
Um eine transparente und kontinuierliche Bewertung der Leistungen im
Vorbereitungsdienst zu ermöglichen, legen wir den Fokus auf eine
lernprozessbegleitende Diagnostik der Leistungen der Referendar*innen. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Bewertungskriterien der Prüfungen zum
zweiten Staatsexamen offengelegt werden und eine von Kriterien geleitete
Rückmeldung zur Prüfung erfolgt.
A. 2. 6. An Schulen arbeiten
An unseren Schulen arbeiten inzwischen viele verschiedene Professionen zusammen.
Wir wollen die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams im Arbeitsfeld
Schule gemeinsam mit diesen Akteur*innen weiterentwickeln und in die Fläche
bringen. Dabei werden wir die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen
dauerhaft verfügbar machen.
Wir wollen die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Schulen mehr Spielraum für die
angemessene Entlastung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu geben. Für
einzelne, klar definierte und befristete Aufgaben werden wir Lehrkräften
zukünftig einen Leistungszuschlag gewähren.
Die Maßnahmen zur Erhaltung der Lehrkräftegesundheit wollen wir weiter ausbauen.
Neben den gut strukturierten Trainings mit Ausrichtung auf die individuellen
Ressourcen wollen wir den „Arbeitsplatz Schule“ noch stärker in den Blick nehmen
und gesundheitsförderliche Veränderungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
für Lehrer*innen, für die erholsame Pausengestaltung oder die Senkung der
Lärmbelastung anstreben.
Die Leitung einer Schule wird mit steigenden Erwartungen und weiteren
Aufgabenfeldern zunehmend anspruchsvoller und herausfordernder. Daher möchten
wir die Schulleitungen bestmöglich unterstützen und die „Leitungszeit“
anforderungsorientiert weiter erhöhen. Das Prinzip der multiprofessionellen
Teamstruktur sollte sich auch in der Schulleitung widerspiegeln. Wir wollen den
Schulen die Möglichkeit eröffnen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der
Schulleitungen einzustellen. Die Integration von Förderschulleitungen sowie
Ganztagskoordination und Schulsozialarbeit gilt es zu berücksichtigen. Zudem
werden wir eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen
aller Schularten einführen, um ausreichend Nachwuchs für die Aufgabe der
Schulleitung gewinnen zu können.
Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit soll an den Aufgabenstellungen
ausgerichtet werden und allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen
offenstehen. Auch soll die Festlegung der Besoldung der Leitungen von
Förderzentren von der Zahl der Schüler*innen mit festgestelltem
Unterstützungsbedarf in ihrer Zuständigkeit gelöst und aufgabenbezogen bestimmt
werden.
A. 2. 7. Antidiskriminierung und Demokratiebildung
Diskriminierung zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Den
Grundstein wollen wir schon in der Schule legen. Radikalisierung und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefährden die Demokratie und stellen eine
erhebliche Herausforderung im schulischen Alltag und der politischen Bildung
dar. Diskriminierung findet auch im Schulalltag statt. Sie führt dazu, dass
Schüler*innen ungern zur Schule gehen und kann ihnen einen erfolgreichen
Bildungsweg erschweren. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Wahlperiode,
unter anderem durch den Aktionsplan gegen Rassismus und diversen Maßnahmen gegen
Antisemitismus, gerade auch mit den Bildungsinstitutionen auseinandergesetzt.
Wir wollen, dass Schüler*innen auf Lehrkräfte und Schulpersonal treffen, die
schon in ihrer Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen erlangt haben.
Dafür braucht es in der Hochschulausbildung entsprechende Angebote und für
Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen.
Wie erachten Information, Aufklärung sowie handlungsorientierte Projekte als
essentielle Bestandteile von schulischer und außerschulischer
Antidiskriminierungsarbeit. Dafür möchten wir Unterrichtskonzepte stärken, deren
Ziel nicht nur die Vermittlung von historischen Fakten ist, sondern das Wissen
über die Vorzüge und Funktionsweisen unseres demokratischen Rechtsstaates in den
Mittelpunkt stellt.
Insbesondere zur Prävention von Radikalisierung ist es wichtig, ein Verständnis
für die Komplexität von Politik zu schaffen und Vertrauen in die demokratischen
Institutionen zu gewinnen. Das Internet spielt in diesem Zusammenhang eine
bedeutende Rolle, sodass auch Phänomene wie Hate Speech, Fake News und
Verschwörungserzählungen einen Teil des Unterrichtes einnehmen sollten.
Für das Leben in einer Demokratie ist ein gefestigtes Verständnis demokratischer
Strukturen essentiell. Die Schule ist für die Vermittlung einer solchen
demokratische Sozialisation und Bildung sowie für die Entwicklung eines
demokratischen Bürger*innenbewusstseins elementar wichtig.
Ein demokratisches Bewusstsein sollte nicht nur Teil des Unterrichts, sondern
auch der Kultur in der Schule sein. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten
aller Personengruppen an Schulen ausbauen und eine aktive und konstruktive
Feedback-Kultur fördern. Außerdem wollen wir partizipative Modelle, wie etwa
Klassenräte, stärken und so auch die Eigenverantwortung von Schüler*innen
fördern.
Bei der Umsetzung und Entwicklung partizipativer Elemente sollen neben den
Schüler*innenvertretungen und Lehrkräften auch die Elternbeiräte eingebunden
werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine wissenschaftliche Evaluation und
Implementierung eines Unterrichtsmoduls „Mitbestimmung an der Schule“ ein.
Mit einem Pilotprojekt wollen wir die politische Bildung und das Empowerment in
Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen deutlich stärken
und ausbauen.
A. 2. 8. Queer
Schule und die Lebenserfahrungen im Jugendalter prägen ein Leben lang. Noch
immer entscheidet sich ein erheblicher Teil der queeren Jugendlichen dagegen,
sich während ihrer Schulzeit zu outen. Grund dafür ist häufig die Angst vor
Diskriminierung. Wir wollen, dass Schulen und Angebote der Jugendarbeit sichere
Orte werden, an denen junge Menschen in der Erkundung ihrer Identität nicht mit
Diskriminierungserfahrungen und Ausschlusserlebnissen konfrontiert werden.
Stattdessen setzen wir uns für eine zugewandte Begleitung im Sinne einer
fächerübergreifenden vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt
als grundlegende pädagogische Perspektive ein.
Wir setzen uns dafür ein, dass geschlechtliche Identität, Unterschiedlichkeit
von Körpern und sexuelle bzw. romantische Orientierung in der Schule angemessen
und vorurteilsfrei thematisiert werden, explizit auch außerhalb des
Sexualkundeunterrichts.
Wir sprechen uns für die Reduktion von geschlechterdifferenzierten Angeboten im
Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten aus. Wir unterstützen
ausdrücklich die Einführung vielfaltsinklusiver Lehr- und Lernmittel auch über
die bloße Abbildung von queeren Menschen hinaus. Damit einher geht die
Qualifizierung von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen,
Sozialpädagog*innen und anderen Beschäftigten an Schulen. Die Beschäftigung mit
queerer Vielfalt muss hierzu in den entsprechenden Curricula verankert werden.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine weitere Stärkung der landesweiten queeren
Antidiskriminierungsarbeit ein. Hierzu werden wir die größtenteils
ehrenamtlichen Projekte in eine institutionelle Förderung überführen.
A. 2. 9. Traumapädagogik ausbauen
Wir GRÜNE möchten Kitas und Schulen zu traumasensiblen und
diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln. Eine Fluchtgeschichte, die
Konfrontation mit Tod und Verlust von Angehörigen oder eine verschärfte
häusliche Situation durch die Coronakrise können traumatische Erfahrungen für
Kinder und Jugendliche sein. Unser Ziel ist es, eine dafür sensibilisierte
pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass alle Kinder und Jugendlichen Talente
entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen und persönliche Ressourcen
kennen und nutzen lernen.
Dafür werden wir ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für
Schüler*innen, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an Schulen ermöglichen, in dem
die Kinder Akzeptanz und Empathie erleben. Dieses wird für Kinder mit und ohne
deutsche Sprachkenntnisse gestaltet. Neben den Unterstützungssystemen der Schule
sollen hier auch die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren
konzeptionell eingebunden werden. Mittelfristig soll daraus ein Regelangebot mit
personeller Kontinuität und Rückkopplung zum Schulprogramm erwachsen.
Erfahrungen aus Projekten oder der Traumapädagogik in Kindertagesstätten und
Familienzentren („TiK SH“) sollen hier einfließen und bereits vorhandene
Strukturen ausgebaut werden.
In diesem Sinne müssen auch heil- und traumapädagogische Grundlagen zum
gesicherten Inhalt für die pädagogischen Ausbildungen in Schleswig-Holstein
werden. Entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau sollen für Fachkräfte in
Kita und Schule angeboten werden.
A. 2. 10. Dänische Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
Auch die dänischen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft sind ein
wichtiger Bestandteil unser Schullandschaft. Durch die Neuordnung der
Ersatzschulfinanzierung 2014 haben wir den Schulen in freier Trägerschaft
Planungssicherheit gegeben. Durch die Koppelung der Schüler*innenkostensätze an
die Bildungsausgaben für die staatlichen Schulen des Landes partizipieren sie an
den gestiegenen Mitteln für Bildung. Dennoch bedarf es in der nächsten
Wahlperiode einer Überarbeitung der Pauschalen unter anderem für Investitions-,
Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
A. 2. 11. Viele Wege führen zum Schulabschluss
Wir wollen den Übergang von der Schule in den Beruf weiter verbessern und die
Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, erhöhen.
Dabei sind Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte eine gute Bereicherung
und Praktika können Orientierung geben. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
wollen wir zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu sichern, setzen wir auf die
Arbeit der Jugendberufsagenturen, die mit berufsvorbereitenden Beratungen und
Job-Coachings individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen. Daher
möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden zehn Standorte
flächendeckend Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe
Beratung sicherstellen zu können.
Es ist unser Ziel, dass alle Jugendlichen einen Schulabschluss erlangen.
Schulabbrüche ohne anerkannten Abschluss bedeuten oftmals große individuelle
Nachteile. Viele Einflussfaktoren spielen dabei eine Rolle. Um die Faktoren
frühzeitig zu erkennen, brauchen Schulen konkrete Präventions- und
Interventionskonzepte, um einem möglichen Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken
zu können. Wir werden entsprechende Maßnahmen zur Lern- und
Verhaltensunterstützung fördern und entsprechende Fortbildungsangebote für
Lehrkräfte ausbauen.
Das „Produktive Lernen“, bei dem Schüler*innen in Klasse 8 und 9 drei Tage pro
Woche in einem Praktikumsbetrieb und an zwei Tagen in der Schule lernen, kann
für Schüler*innen ein Weg sein, um wieder Spaß am Lernen zu gewinnen und einen
Schulabschluss zu erreichen. Nachdem wir GRÜNE bereits eine finanzielle
Förderung verankern konnten, wollen wir dieses erfolgreiche Programm
bedarfsgerecht weiter ausbauen.
Die Flex-Klassen, in denen Schüler*innen für die Klassen 8 und 9 drei Schuljahre
Zeit haben, in denen sie viele Praktika machen können, sind ein weiterer Weg, um
Schüler*innen auf ihrem Weg zum Schulabschluss zu unterstützen. Auch dieses
Programm wollen wir fortführen.
Text
Von Zeile 137 bis 144:
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen, sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen, sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen. Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben
barrierearmen Schulen auch eine größere Anzahl von Fachkräften. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
A. 2. Du lernst fürs Leben – Schule
Wir haben uns in Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht, alle Schüler*innen auf
ihrem individuellen Bildungsweg bestmöglich zu begleiten und jedem Kind die
besten Chancen zu bieten. Oft brauchen Schulen vor allem Zeit und Raum, um sich
eigenständig weiterzuentwickeln, um Neues auszuprobieren und sich auf neue
Herausforderungen einzustellen. Für uns ist Bildungspolitik ein Miteinander, wir
sehen die Schulen als Partnerinnen, die wir in ihrer Entwicklung unterstützen.
Das Thema Bildungsgerechtigkeit steht für uns weiterhin im Fokus. Noch immer
bestimmt die soziale Herkunft in erheblichem Umfang über Bildungsabschluss und
die Chancen im weiteren Leben. Wir müssen und werden weitere Impulse für die
Chancengerechtigkeit der nächsten Generationen von Schleswig-Holsteiner*innen
geben. Insbesondere die fortschreitende Entwicklung von Schulen vom Lern- hin
zum Lebensort, an dem Bildungs- und Betreuungsangebote sowohl vormittags als
auch nachmittags stattfinden, ist für mehr Bildungsgerechtigkeit von zentraler
Bedeutung. Wir wollen im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung vielfältige und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote
zusammen mit Sportvereinen, Musikschulen, offener Jugendarbeit, Jugendverbände
etc. genauso wie therapeutische Angebote auf den Weg bringen. Wir wollen
Bildungsangebote nicht nur für die Jugendlichen, sondern gemeinsam mit den
Jugendlichen schaffen. Auch das Thema Inklusion ist weiterhin ein Kernanliegen
GRÜNER Bildungspolitik. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit
unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen muss
selbstverständlich sein.
Auch in der Jamaika-Koalition haben wir es geschafft, die Weichen hin zu mehr
Bildungsgerechtigkeit zu stellen. Zentral war dabei das von uns im
Koalitionsvertrag verankerte Konzept des „Bildungsbonus“, welches mit dem
PerspektivSchul-Programm für Schulen in herausfordernden Lagen eingeführt wurde.
Das „Produktive Lernen“ eröffnete vielen Schüler*innen in Abschlussklassen
praktische Einblicke in den Betriebsalltag und ermöglichte so neue Wege zum
Schulabschluss. Die Zahl der Lehrkräftestellen, insbesondere für
Sonderpädagog*innen, haben wir deutlich erhöht, die Unterrichtsversorgung auf
mehr als 100 Prozent gesteigert, die Digitalisierung vorangebracht und damit
begonnen, die Besoldung der Grundschullehrkräfte der der anderen Lehrämter
anzupassen. Seit wir GRÜNEN mitregieren, haben wir 1.700 mehr Lehrkräfte an den
Schulen als geplant – bei sinkenden Schüler*innenzahlen.
In der kommenden Wahlperiode werden wir einen Schwerpunkt auf die inhaltliche
Weiterentwicklung des Lernens an unseren Schulen legen. Schule soll stärker ein
Raum werden, in dem die Schüler*innen ihre Stärken und Interessen entdecken und
diese weiter ausbauen können, ein Raum mit offenen Lernformen und auch fächer-
und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten. Wir werden uns dafür
einsetzen, die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit zu erweitern.
Den Grundschulen wollen wir wieder die Möglichkeiten geben, die Grundschrift als
eine Schulausgangsschrift zu nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
Schüler*innen wieder ohne Nachteile gendersensible Sprache verwenden können.
Wir werden uns aktiv für einen späteren Schulbeginn am Morgen einsetzen, um den
Schulrhythmus besser auf den Schlafrhythmus von Schüler*innen abzustimmen.
Für die nicht mehr wegzudenkenden digitalen Unterrichtsformate und auch das
individualisierte und eigenverantwortliche Lernen der Zukunft braucht es eine
gute Sachausstattung, genauso wie entsprechend ausgebildete Lehrkräfte.
A. 2. 1. PerspektivSchulen stärken
Zur Unterstützung von Schulen, die sich in einem besonders herausfordernden
sozialen Umfeld befinden, haben wir 2019 das PerspektivSchul-Programm initiiert.
Mit diesem Programm erhalten Schulen einen „Bildungsbonus“, der vielen Kindern
und Jugendlichen mit Lern- und Lebenserschwernissen Rückenwind gibt. Dafür haben
wir für 62 PerspektivSchulen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Der Bildungserfolg unserer Schüler*innen, Bildungsgerechtigkeit und die
Möglichkeit für Schulen, eigene Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden,
sind uns wichtig. Wir wollen dieses Programm ausbauen und stärken.
Wir werden uns für die Entwicklung eines regelmäßig zu aktualisierenden
Sozialindex einsetzen, um die Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu
verteilen. Auch aus dem Startchancen-Programm des Bundes erhoffen wir uns
weiteren Rückenwind.
A. 2. 2. Ganztagsangebote ausbauen
Die bundesweite Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für
Grundschüler*innen war ein notwendiger Schritt. Auch in Schleswig-Holstein
wollen wir dieses Programm gemeinsam mit den Kommunen schrittweise umsetzen.
Sowohl die Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten als auch der Aspekt der
Chancengerechtigkeit zeigen, dass wir hier zügig vorankommen müssen.
Qualitativ gute Ganztagsangebote, die auch Vereine und andere außerschulische
Akteur*innen einbeziehen, sind die Chance für Schulen, nicht allein als Lernorte
empfunden zu werden, sondern als im Quartier integrierte Gemeinschaftsorte. In
der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, an fast allen Grundschulen ein
Ganztagsangebot einzurichten. Dabei gibt es deutliche Unterschiede, zeitlich,
inhaltlich und qualitativ, auch abhängig vom Schulträger.
Wir werden mit den am Ganztag Beteiligten Konzepte entwickeln, wie der Ganztag
nicht nur als Betreuungs-, sondern auch als Bildungsangebot zukunftsgerichtet
aufgestellt wird. Wir setzen uns für landesweit einheitliche Rahmenbedingungen
bei Personal, Sachausstattung und Mittagessen im Ganztag ein, um auch hier die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Wir werden uns dafür einsetzen, die Koordinierung des Ganztagsangebotes durch
qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz weiter zu verbessern und
wollen ermöglichen, dass (Teil-)Aufgaben auch von Personen übernommen werden
können, die keine Lehrkräfte sind.
Die Schlüssel zur Qualität im Ganztag sind gut ausgebildete multiprofessionelle
Teams und eine gute Verzahnung zwischen Schulvor- und -nachmittag, der zudem
einen vollständigen Personalwechsel in den Mittagsstunden vermeidet.
Ganztagsschule braucht eine gute Rhythmisierung mit vielfältigen Angeboten. Das
kann der Musik- oder Entspannungskurs am Vormittag genauso sein wie die
Deutschstunde am Nachmittag. Wir setzen uns für die Einführung einer Modulreihe
„Multiprofessionalität“ für alle Beteiligten im Ganztag ein. Durch eine solche
Fortbildung wird das professionsübergreifende gemeinsame Lernen und Arbeiten im
Ganztag unterstützt.
A. 2. 3. Digitalisierung in der Schule
Wir leben in einer immer stärker digitalisierten Welt. Nicht zuletzt durch die
Anforderungen des Distanzunterrichts in der Corona-Pandemie hat die
Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert auch in unseren Schulen
bekommen. Auch dauerhaft bieten digitale Formate Chancen zum
eigenverantwortlichen und individuellen Lernen, können die Binnendifferenzierung
unterstützen und neue Zugänge zu Informationen schaffen. Unser Ziel ist es, dass
alle Schüler*innen der digitalen Transformation gewachsen sind und diese aktiv
gestalten. Die notwendigen pädagogischen Fort- und Weiterbildungsangebote für
Lehrkräfte werden wir ausbauen, um die Schulen für die Digitalisierung fit zu
machen.
Dafür haben wir in der vergangenen Wahlperiode den Grundstein gelegt. Bis zum
Ende dieses Jahres werden fast alle Schulen einen Glasfaseranschluss bekommen
haben, ein Lernmanagementsystem wurde den Schulen bereitgestellt, genauso wie
Laptops oder Tablets für Lehrkräfte. Wir haben 250 Stellen unter anderem für die
Entwicklung von digitalen Lernmaterialien und die Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
In der kommenden Wahlperiode wollen wir die Weiterentwicklung der Schulen beim
Lernen mit digitalen Medien weiter unterstützen. Jedes Kind soll unabhängig vom
finanziellen Hintergrund der Eltern oder Erziehungsberechtigten die Möglichkeit
haben, in der Schule und auch zuhause mit einem digitalen Gerät zu lernen.
Hierfür werden wir zusammen mit den Schulträgern und unter Berücksichtigung des
geplanten Digitalpakts 2.0 vom Bund ein Gesamtkonzept erarbeiten. In diesem
werden wir die Ausleihe, Beschaffung, Wartung und Administration von digitalen
Endgeräten dauerhaft klären. Auch Datensicherheit, Green IT, Kosteneffizienz
werden wir dabei noch besser mit digitaler Bildung vereinen. Auf Bundesebene
setzen wir uns für das Konzept der Bildungsflatrate mit einem „Education Pass“
ein, damit Schüler*innen auch zuhause ein Internetzugang zur Nutzung von
digitalen Bildungsangeboten offensteht.
Eine Grundbildung in Informatik wird für alle Schüler*innen essentiell sein, um
die eigene Zukunft in einer immer stärker digitalisierten Welt zu gestalten.
Sowohl die fachübergreifende Medienbildung als auch ein eigenes Fach zur
informatischen Bildung erachten wir als notwendig. Dieses muss im Rahmen der
aktuellen Kontingentstundentafel etabliert werden, um die schon derzeit hohe
Belastung von Kindern und Jugendlichen nicht weiter zu erhöhen. Der Bedarf an
Lehrkräften mit einer Informatik-Ausbildung wird hoch sein. Daher unterstützen
wir die Einführung von Informatik-Studiengängen an der Europa-Universität
Flensburg.
A. 2. 4. Inklusion in der Schule
Eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt und in der jede*r die Möglichkeit
hat, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das ist auch in der Bildungspolitik
unser Ziel. Schüler*innen lernen am besten, wenn es ihnen gut geht – körperlich,
geistig und in ihrem sozialen Gefüge. Das gilt für Hochbegabte genauso wie für
Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf und für alle anderen.
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen,
sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus
dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den
Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen,
sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des
Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen. Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben
barrierearmen Schulen auch eine größere Anzahl von Fachkräften. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche
Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
werden können, brauchen wir weiterhin den Quer- und Seiteneinstieg und weitere
Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Um das Beratungs- und
Unterrichtsangebot hinsichtlich spezifischer Unterstützungsbedarfe in unserem
Land zu gewährleisten, werden wir prüfen, inwieweit weitere
Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte „Hören“ und „Körperliche und
motorische Entwicklung“ angeboten werden können.
Wir stehen auch weiterhin zum dual-inklusiven Konzept, welches Kindern die
Bildungsteilhabe an Regelschulen oder an Förderzentren ermöglicht. Wir werden
die inklusiv ausgerichteten Strukturen und Lernangebote an Regelschulen durch
einen planvollen und abgestimmten Ausbau personell, sächlich und organisatorisch
stärken.
Die Ausgestaltung der Schulpflicht wollen wir weiterentwickeln und ein
Bildungsrecht für alle Kinder und Jugendlichen, die in
Erziehungshilfeeinrichtungen leben oder deren Aufenthaltsstatus unsicher ist,
garantieren.
Bildungsangebote und -einrichtungen müssen barrierearm zugänglich sein und zwar
nicht nur baulich. Das gilt auch für die Materialien, mit denen im Unterricht
gearbeitet wird. Hierzu wollen wir Verwaltungen und pädagogisches Personal
verstärkt für gesellschaftliche Vielfalt sensibilisieren, damit Aspekte der
Inklusion stärkere Berücksichtigung in Entscheidungs- und Planungsprozessen
finden. Insgesamt wollen wir für das pädagogische Personal in Schulen Fort- und
Weiterbildungsangebote mit Fokus auf Lernfortschrittsbeschreibung, Erkennung von
Gründen für Lernprobleme und möglicher Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
Außerdem wollen wir gemeinsam mit Kommunen und Schulträgern ein Konzept
entwickeln, um die Zusammenarbeit von Unterstützungskräften, wie zum Beispiel
Schulbegleitung und Schulassistenz, zu fördern und Pool-Modelle zu ermöglichen,
sodass die unterschiedlichen Kräfte nach Bedarf in den Klassen eingesetzt werden
können. Auf diese Weise können mehr Schüler*innen profitieren und wir
ermöglichen eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von
Kontinuität und Professionalisierung der Schulbegleitungen.
Damit Kinder und Jugendliche in immer heterogener werdenden Schulklassen und
Lerngruppen bestmöglich und individuell gefördert werden können, benötigen
Lehrkräfte mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Fachkräfte, wie zum
Beispiel Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen. Dafür wollen wir die
Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und die Schulsozialarbeit stärken.
Wir wollen die Grundlagen dafür schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen
kontinuierlich an Regelschulen einsetzen zu können.
Um regionale Unterschiede abzubauen und die Förderung und Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Förderungsbedarf abzusichern, setzen wir uns für landesweit
einheitliche diagnostische Standards und verbindliche Verfahrensregeln ein.
Wir wollen die Pro-Kopf-Zuweisung von zusätzlichen Stunden für Schüler*innen mit
Förderungsbedarf in eine systemische Zuweisung von Stunden an die Schulen
überführen, die die unterschiedlichen Bedarfe der Schulen berücksichtigt. So
können Schüler*innen auch ohne die formale Feststellung eines
Unterstützungsbedarfs mit zusätzlichen Stunden präventiv besser unterstützt
werden. Ein entsprechendes Konzept werden wir gemeinsam mit den Kommunen
erarbeiten.
Um die Kontinuität der Inklusion im Bildungsbereich zu verbessern, wollen wir
beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt auch diesen Aspekt
berücksichtigen.
A. 2. 5. Lehrkraft werden
Wir haben in der Jamaika-Koalition die Studienplätze für Grundschullehrkräfte
und Sonderpädagog*innen ausgebaut, um dem Bedarf gerecht zu werden. Mit der
Entwicklung des Lehrkräftebedarfsprognosetools und der Einrichtung der Allianz
für Lehrkräftebildung haben wir die Grundlagen für die inhaltliche und
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung geschaffen.
Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung werden wir die
Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein weiterentwickeln, um die Lehrkräfte von
morgen besser auf die tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere im
Bereich Digitalisierung, Inklusion und des kompetenzorientierten
eigenverantwortlichen Lernens vorzubereiten. Dabei wollen wir Lehrinhalte zur
Bildung in der digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums verbindlich
verankern, die neben der Medienbildung auch Grundlagen der Informatik
vermitteln. Angehende Lehrer*innen werden wir mit weiteren Angeboten zur
inklusiven Didaktik in der pädagogischen und fachdidaktischen Grundausbildung
noch besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereiten. Um die angehenden
Lehrkräfte hinreichend für inklusive Bedarfe zu sensibilisieren, sollen Menschen
mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifiziert werden. Das Institut für
inklusive Bildung ist dafür ein hervorragender Grundstein.
Um mit den steigenden Herausforderungen gut umzugehen, braucht es einen
stärkeren Fokus auf die psychische Gesundheit auch in der Schule. Wir werden
daher beginnend mit dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote schaffen, die
Lehrkräfte sowohl darauf vorbereiten, gesundheitspräventive Inhalte zu
vermitteln, als auch Hilfestellung zu eigener Resilienz im belastenden
Berufsalltag geben. In der Berufspraxis sollen Supervisionsangebote ausgebaut
werden, auch um individuelle mentale Belastungen zu reduzieren.
Aktuell können Planstellen nicht immer mit angemessen ausgebildeten Fachkräften
besetzt werden. Ein wichtiges Ziel ist es daher, Studienplätze bedarfsgerechter
zu planen. Die Entwicklung von Pilotprojekten zur Lehrkräfteausbildung in dualen
Masterstudiengängen befürworten wir. Wir wollen die fachliche Begleitung der
Vertretungslehrkräfte durch Mentor*innen verbessern, auch um die
Unterrichtsqualität zu sichern. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung
an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsstudierende im
Vertretungseinsatz ermöglicht werden kann.
Für Menschen ohne Masterstudienabschluss ist die Anstellungszeit auch im Falle
des bewährten Einsatzes im Unterricht auf fünf Jahre begrenzt. Wir wollen diesen
Vertretungskräften den Weg des Quer- und Seiteneinstiegs als Fachlehrkraft an
allgemeinbildenden Schulen eröffnen. Mit Weiterbildungen im fachlichen und
pädagogischen Bereich sollen sie die Qualifikation erlangen, dauerhaft als
Lehrkraft im gehobenen Dienst tätig zu sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Übergang zwischen Studium und
Vorbereitungsdienst noch besser koordiniert wird, insbesondere um Wartezeiten zu
vermeiden.
Um eine transparente und kontinuierliche Bewertung der Leistungen im
Vorbereitungsdienst zu ermöglichen, legen wir den Fokus auf eine
lernprozessbegleitende Diagnostik der Leistungen der Referendar*innen. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Bewertungskriterien der Prüfungen zum
zweiten Staatsexamen offengelegt werden und eine von Kriterien geleitete
Rückmeldung zur Prüfung erfolgt.
A. 2. 6. An Schulen arbeiten
An unseren Schulen arbeiten inzwischen viele verschiedene Professionen zusammen.
Wir wollen die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams im Arbeitsfeld
Schule gemeinsam mit diesen Akteur*innen weiterentwickeln und in die Fläche
bringen. Dabei werden wir die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen
dauerhaft verfügbar machen.
Wir wollen die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Schulen mehr Spielraum für die
angemessene Entlastung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu geben. Für
einzelne, klar definierte und befristete Aufgaben werden wir Lehrkräften
zukünftig einen Leistungszuschlag gewähren.
Die Maßnahmen zur Erhaltung der Lehrkräftegesundheit wollen wir weiter ausbauen.
Neben den gut strukturierten Trainings mit Ausrichtung auf die individuellen
Ressourcen wollen wir den „Arbeitsplatz Schule“ noch stärker in den Blick nehmen
und gesundheitsförderliche Veränderungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
für Lehrer*innen, für die erholsame Pausengestaltung oder die Senkung der
Lärmbelastung anstreben.
Die Leitung einer Schule wird mit steigenden Erwartungen und weiteren
Aufgabenfeldern zunehmend anspruchsvoller und herausfordernder. Daher möchten
wir die Schulleitungen bestmöglich unterstützen und die „Leitungszeit“
anforderungsorientiert weiter erhöhen. Das Prinzip der multiprofessionellen
Teamstruktur sollte sich auch in der Schulleitung widerspiegeln. Wir wollen den
Schulen die Möglichkeit eröffnen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der
Schulleitungen einzustellen. Die Integration von Förderschulleitungen sowie
Ganztagskoordination und Schulsozialarbeit gilt es zu berücksichtigen. Zudem
werden wir eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen
aller Schularten einführen, um ausreichend Nachwuchs für die Aufgabe der
Schulleitung gewinnen zu können.
Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit soll an den Aufgabenstellungen
ausgerichtet werden und allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen
offenstehen. Auch soll die Festlegung der Besoldung der Leitungen von
Förderzentren von der Zahl der Schüler*innen mit festgestelltem
Unterstützungsbedarf in ihrer Zuständigkeit gelöst und aufgabenbezogen bestimmt
werden.
A. 2. 7. Antidiskriminierung und Demokratiebildung
Diskriminierung zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Den
Grundstein wollen wir schon in der Schule legen. Radikalisierung und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefährden die Demokratie und stellen eine
erhebliche Herausforderung im schulischen Alltag und der politischen Bildung
dar. Diskriminierung findet auch im Schulalltag statt. Sie führt dazu, dass
Schüler*innen ungern zur Schule gehen und kann ihnen einen erfolgreichen
Bildungsweg erschweren. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Wahlperiode,
unter anderem durch den Aktionsplan gegen Rassismus und diversen Maßnahmen gegen
Antisemitismus, gerade auch mit den Bildungsinstitutionen auseinandergesetzt.
Wir wollen, dass Schüler*innen auf Lehrkräfte und Schulpersonal treffen, die
schon in ihrer Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen erlangt haben.
Dafür braucht es in der Hochschulausbildung entsprechende Angebote und für
Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen.
Wie erachten Information, Aufklärung sowie handlungsorientierte Projekte als
essentielle Bestandteile von schulischer und außerschulischer
Antidiskriminierungsarbeit. Dafür möchten wir Unterrichtskonzepte stärken, deren
Ziel nicht nur die Vermittlung von historischen Fakten ist, sondern das Wissen
über die Vorzüge und Funktionsweisen unseres demokratischen Rechtsstaates in den
Mittelpunkt stellt.
Insbesondere zur Prävention von Radikalisierung ist es wichtig, ein Verständnis
für die Komplexität von Politik zu schaffen und Vertrauen in die demokratischen
Institutionen zu gewinnen. Das Internet spielt in diesem Zusammenhang eine
bedeutende Rolle, sodass auch Phänomene wie Hate Speech, Fake News und
Verschwörungserzählungen einen Teil des Unterrichtes einnehmen sollten.
Für das Leben in einer Demokratie ist ein gefestigtes Verständnis demokratischer
Strukturen essentiell. Die Schule ist für die Vermittlung einer solchen
demokratische Sozialisation und Bildung sowie für die Entwicklung eines
demokratischen Bürger*innenbewusstseins elementar wichtig.
Ein demokratisches Bewusstsein sollte nicht nur Teil des Unterrichts, sondern
auch der Kultur in der Schule sein. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten
aller Personengruppen an Schulen ausbauen und eine aktive und konstruktive
Feedback-Kultur fördern. Außerdem wollen wir partizipative Modelle, wie etwa
Klassenräte, stärken und so auch die Eigenverantwortung von Schüler*innen
fördern.
Bei der Umsetzung und Entwicklung partizipativer Elemente sollen neben den
Schüler*innenvertretungen und Lehrkräften auch die Elternbeiräte eingebunden
werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine wissenschaftliche Evaluation und
Implementierung eines Unterrichtsmoduls „Mitbestimmung an der Schule“ ein.
Mit einem Pilotprojekt wollen wir die politische Bildung und das Empowerment in
Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen deutlich stärken
und ausbauen.
A. 2. 8. Queer
Schule und die Lebenserfahrungen im Jugendalter prägen ein Leben lang. Noch
immer entscheidet sich ein erheblicher Teil der queeren Jugendlichen dagegen,
sich während ihrer Schulzeit zu outen. Grund dafür ist häufig die Angst vor
Diskriminierung. Wir wollen, dass Schulen und Angebote der Jugendarbeit sichere
Orte werden, an denen junge Menschen in der Erkundung ihrer Identität nicht mit
Diskriminierungserfahrungen und Ausschlusserlebnissen konfrontiert werden.
Stattdessen setzen wir uns für eine zugewandte Begleitung im Sinne einer
fächerübergreifenden vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt
als grundlegende pädagogische Perspektive ein.
Wir setzen uns dafür ein, dass geschlechtliche Identität, Unterschiedlichkeit
von Körpern und sexuelle bzw. romantische Orientierung in der Schule angemessen
und vorurteilsfrei thematisiert werden, explizit auch außerhalb des
Sexualkundeunterrichts.
Wir sprechen uns für die Reduktion von geschlechterdifferenzierten Angeboten im
Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten aus. Wir unterstützen
ausdrücklich die Einführung vielfaltsinklusiver Lehr- und Lernmittel auch über
die bloße Abbildung von queeren Menschen hinaus. Damit einher geht die
Qualifizierung von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen,
Sozialpädagog*innen und anderen Beschäftigten an Schulen. Die Beschäftigung mit
queerer Vielfalt muss hierzu in den entsprechenden Curricula verankert werden.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine weitere Stärkung der landesweiten queeren
Antidiskriminierungsarbeit ein. Hierzu werden wir die größtenteils
ehrenamtlichen Projekte in eine institutionelle Förderung überführen.
A. 2. 9. Traumapädagogik ausbauen
Wir GRÜNE möchten Kitas und Schulen zu traumasensiblen und
diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln. Eine Fluchtgeschichte, die
Konfrontation mit Tod und Verlust von Angehörigen oder eine verschärfte
häusliche Situation durch die Coronakrise können traumatische Erfahrungen für
Kinder und Jugendliche sein. Unser Ziel ist es, eine dafür sensibilisierte
pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass alle Kinder und Jugendlichen Talente
entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen und persönliche Ressourcen
kennen und nutzen lernen.
Dafür werden wir ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für
Schüler*innen, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an Schulen ermöglichen, in dem
die Kinder Akzeptanz und Empathie erleben. Dieses wird für Kinder mit und ohne
deutsche Sprachkenntnisse gestaltet. Neben den Unterstützungssystemen der Schule
sollen hier auch die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren
konzeptionell eingebunden werden. Mittelfristig soll daraus ein Regelangebot mit
personeller Kontinuität und Rückkopplung zum Schulprogramm erwachsen.
Erfahrungen aus Projekten oder der Traumapädagogik in Kindertagesstätten und
Familienzentren („TiK SH“) sollen hier einfließen und bereits vorhandene
Strukturen ausgebaut werden.
In diesem Sinne müssen auch heil- und traumapädagogische Grundlagen zum
gesicherten Inhalt für die pädagogischen Ausbildungen in Schleswig-Holstein
werden. Entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau sollen für Fachkräfte in
Kita und Schule angeboten werden.
A. 2. 10. Dänische Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
Auch die dänischen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft sind ein
wichtiger Bestandteil unser Schullandschaft. Durch die Neuordnung der
Ersatzschulfinanzierung 2014 haben wir den Schulen in freier Trägerschaft
Planungssicherheit gegeben. Durch die Koppelung der Schüler*innenkostensätze an
die Bildungsausgaben für die staatlichen Schulen des Landes partizipieren sie an
den gestiegenen Mitteln für Bildung. Dennoch bedarf es in der nächsten
Wahlperiode einer Überarbeitung der Pauschalen unter anderem für Investitions-,
Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
A. 2. 11. Viele Wege führen zum Schulabschluss
Wir wollen den Übergang von der Schule in den Beruf weiter verbessern und die
Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, erhöhen.
Dabei sind Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte eine gute Bereicherung
und Praktika können Orientierung geben. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
wollen wir zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu sichern, setzen wir auf die
Arbeit der Jugendberufsagenturen, die mit berufsvorbereitenden Beratungen und
Job-Coachings individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen. Daher
möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden zehn Standorte
flächendeckend Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe
Beratung sicherstellen zu können.
Es ist unser Ziel, dass alle Jugendlichen einen Schulabschluss erlangen.
Schulabbrüche ohne anerkannten Abschluss bedeuten oftmals große individuelle
Nachteile. Viele Einflussfaktoren spielen dabei eine Rolle. Um die Faktoren
frühzeitig zu erkennen, brauchen Schulen konkrete Präventions- und
Interventionskonzepte, um einem möglichen Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken
zu können. Wir werden entsprechende Maßnahmen zur Lern- und
Verhaltensunterstützung fördern und entsprechende Fortbildungsangebote für
Lehrkräfte ausbauen.
Das „Produktive Lernen“, bei dem Schüler*innen in Klasse 8 und 9 drei Tage pro
Woche in einem Praktikumsbetrieb und an zwei Tagen in der Schule lernen, kann
für Schüler*innen ein Weg sein, um wieder Spaß am Lernen zu gewinnen und einen
Schulabschluss zu erreichen. Nachdem wir GRÜNE bereits eine finanzielle
Förderung verankern konnten, wollen wir dieses erfolgreiche Programm
bedarfsgerecht weiter ausbauen.
Die Flex-Klassen, in denen Schüler*innen für die Klassen 8 und 9 drei Schuljahre
Zeit haben, in denen sie viele Praktika machen können, sind ein weiterer Weg, um
Schüler*innen auf ihrem Weg zum Schulabschluss zu unterstützen. Auch dieses
Programm wollen wir fortführen.
Unterstützer*innen
- Janine Blöhdorn (KV Kiel)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
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Von Zeile 137 bis 144:
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen, sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen, sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen.
Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben barrierearmen Schulen auch eine bedarfsgerechte Anzahl von Fachkräften.
Hierzu werden wir bis zum Jahr 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen zur Verfügung gestellt haben.
Damit diese Stellen auch besetzt werden können, benötigt es weiterhin ein intensiviertes, vorgeschaltetes und erfolgreiches Programm gegen den Fachkräftemangel.
Neben der in dieser Wahlperiode weiter ausgebauten Kapazität an Studienplätzen und Plätzen im Vorbereitungsdienst, brauchen wir außerdem den Quer- und Seiteneinstieg und weitere Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
A. 2. Du lernst fürs Leben – Schule
Wir haben uns in Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht, alle Schüler*innen auf
ihrem individuellen Bildungsweg bestmöglich zu begleiten und jedem Kind die
besten Chancen zu bieten. Oft brauchen Schulen vor allem Zeit und Raum, um sich
eigenständig weiterzuentwickeln, um Neues auszuprobieren und sich auf neue
Herausforderungen einzustellen. Für uns ist Bildungspolitik ein Miteinander, wir
sehen die Schulen als Partnerinnen, die wir in ihrer Entwicklung unterstützen.
Das Thema Bildungsgerechtigkeit steht für uns weiterhin im Fokus. Noch immer
bestimmt die soziale Herkunft in erheblichem Umfang über Bildungsabschluss und
die Chancen im weiteren Leben. Wir müssen und werden weitere Impulse für die
Chancengerechtigkeit der nächsten Generationen von Schleswig-Holsteiner*innen
geben. Insbesondere die fortschreitende Entwicklung von Schulen vom Lern- hin
zum Lebensort, an dem Bildungs- und Betreuungsangebote sowohl vormittags als
auch nachmittags stattfinden, ist für mehr Bildungsgerechtigkeit von zentraler
Bedeutung. Wir wollen im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung vielfältige und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote
zusammen mit Sportvereinen, Musikschulen, offener Jugendarbeit, Jugendverbände
etc. genauso wie therapeutische Angebote auf den Weg bringen. Wir wollen
Bildungsangebote nicht nur für die Jugendlichen, sondern gemeinsam mit den
Jugendlichen schaffen. Auch das Thema Inklusion ist weiterhin ein Kernanliegen
GRÜNER Bildungspolitik. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit
unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen muss
selbstverständlich sein.
Auch in der Jamaika-Koalition haben wir es geschafft, die Weichen hin zu mehr
Bildungsgerechtigkeit zu stellen. Zentral war dabei das von uns im
Koalitionsvertrag verankerte Konzept des „Bildungsbonus“, welches mit dem
PerspektivSchul-Programm für Schulen in herausfordernden Lagen eingeführt wurde.
Das „Produktive Lernen“ eröffnete vielen Schüler*innen in Abschlussklassen
praktische Einblicke in den Betriebsalltag und ermöglichte so neue Wege zum
Schulabschluss. Die Zahl der Lehrkräftestellen, insbesondere für
Sonderpädagog*innen, haben wir deutlich erhöht, die Unterrichtsversorgung auf
mehr als 100 Prozent gesteigert, die Digitalisierung vorangebracht und damit
begonnen, die Besoldung der Grundschullehrkräfte der der anderen Lehrämter
anzupassen. Seit wir GRÜNEN mitregieren, haben wir 1.700 mehr Lehrkräfte an den
Schulen als geplant – bei sinkenden Schüler*innenzahlen.
In der kommenden Wahlperiode werden wir einen Schwerpunkt auf die inhaltliche
Weiterentwicklung des Lernens an unseren Schulen legen. Schule soll stärker ein
Raum werden, in dem die Schüler*innen ihre Stärken und Interessen entdecken und
diese weiter ausbauen können, ein Raum mit offenen Lernformen und auch fächer-
und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten. Wir werden uns dafür
einsetzen, die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit zu erweitern.
Den Grundschulen wollen wir wieder die Möglichkeiten geben, die Grundschrift als
eine Schulausgangsschrift zu nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
Schüler*innen wieder ohne Nachteile gendersensible Sprache verwenden können.
Wir werden uns aktiv für einen späteren Schulbeginn am Morgen einsetzen, um den
Schulrhythmus besser auf den Schlafrhythmus von Schüler*innen abzustimmen.
Für die nicht mehr wegzudenkenden digitalen Unterrichtsformate und auch das
individualisierte und eigenverantwortliche Lernen der Zukunft braucht es eine
gute Sachausstattung, genauso wie entsprechend ausgebildete Lehrkräfte.
A. 2. 1. PerspektivSchulen stärken
Zur Unterstützung von Schulen, die sich in einem besonders herausfordernden
sozialen Umfeld befinden, haben wir 2019 das PerspektivSchul-Programm initiiert.
Mit diesem Programm erhalten Schulen einen „Bildungsbonus“, der vielen Kindern
und Jugendlichen mit Lern- und Lebenserschwernissen Rückenwind gibt. Dafür haben
wir für 62 PerspektivSchulen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Der Bildungserfolg unserer Schüler*innen, Bildungsgerechtigkeit und die
Möglichkeit für Schulen, eigene Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden,
sind uns wichtig. Wir wollen dieses Programm ausbauen und stärken.
Wir werden uns für die Entwicklung eines regelmäßig zu aktualisierenden
Sozialindex einsetzen, um die Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu
verteilen. Auch aus dem Startchancen-Programm des Bundes erhoffen wir uns
weiteren Rückenwind.
A. 2. 2. Ganztagsangebote ausbauen
Die bundesweite Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für
Grundschüler*innen war ein notwendiger Schritt. Auch in Schleswig-Holstein
wollen wir dieses Programm gemeinsam mit den Kommunen schrittweise umsetzen.
Sowohl die Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten als auch der Aspekt der
Chancengerechtigkeit zeigen, dass wir hier zügig vorankommen müssen.
Qualitativ gute Ganztagsangebote, die auch Vereine und andere außerschulische
Akteur*innen einbeziehen, sind die Chance für Schulen, nicht allein als Lernorte
empfunden zu werden, sondern als im Quartier integrierte Gemeinschaftsorte. In
der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, an fast allen Grundschulen ein
Ganztagsangebot einzurichten. Dabei gibt es deutliche Unterschiede, zeitlich,
inhaltlich und qualitativ, auch abhängig vom Schulträger.
Wir werden mit den am Ganztag Beteiligten Konzepte entwickeln, wie der Ganztag
nicht nur als Betreuungs-, sondern auch als Bildungsangebot zukunftsgerichtet
aufgestellt wird. Wir setzen uns für landesweit einheitliche Rahmenbedingungen
bei Personal, Sachausstattung und Mittagessen im Ganztag ein, um auch hier die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Wir werden uns dafür einsetzen, die Koordinierung des Ganztagsangebotes durch
qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz weiter zu verbessern und
wollen ermöglichen, dass (Teil-)Aufgaben auch von Personen übernommen werden
können, die keine Lehrkräfte sind.
Die Schlüssel zur Qualität im Ganztag sind gut ausgebildete multiprofessionelle
Teams und eine gute Verzahnung zwischen Schulvor- und -nachmittag, der zudem
einen vollständigen Personalwechsel in den Mittagsstunden vermeidet.
Ganztagsschule braucht eine gute Rhythmisierung mit vielfältigen Angeboten. Das
kann der Musik- oder Entspannungskurs am Vormittag genauso sein wie die
Deutschstunde am Nachmittag. Wir setzen uns für die Einführung einer Modulreihe
„Multiprofessionalität“ für alle Beteiligten im Ganztag ein. Durch eine solche
Fortbildung wird das professionsübergreifende gemeinsame Lernen und Arbeiten im
Ganztag unterstützt.
A. 2. 3. Digitalisierung in der Schule
Wir leben in einer immer stärker digitalisierten Welt. Nicht zuletzt durch die
Anforderungen des Distanzunterrichts in der Corona-Pandemie hat die
Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert auch in unseren Schulen
bekommen. Auch dauerhaft bieten digitale Formate Chancen zum
eigenverantwortlichen und individuellen Lernen, können die Binnendifferenzierung
unterstützen und neue Zugänge zu Informationen schaffen. Unser Ziel ist es, dass
alle Schüler*innen der digitalen Transformation gewachsen sind und diese aktiv
gestalten. Die notwendigen pädagogischen Fort- und Weiterbildungsangebote für
Lehrkräfte werden wir ausbauen, um die Schulen für die Digitalisierung fit zu
machen.
Dafür haben wir in der vergangenen Wahlperiode den Grundstein gelegt. Bis zum
Ende dieses Jahres werden fast alle Schulen einen Glasfaseranschluss bekommen
haben, ein Lernmanagementsystem wurde den Schulen bereitgestellt, genauso wie
Laptops oder Tablets für Lehrkräfte. Wir haben 250 Stellen unter anderem für die
Entwicklung von digitalen Lernmaterialien und die Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
In der kommenden Wahlperiode wollen wir die Weiterentwicklung der Schulen beim
Lernen mit digitalen Medien weiter unterstützen. Jedes Kind soll unabhängig vom
finanziellen Hintergrund der Eltern oder Erziehungsberechtigten die Möglichkeit
haben, in der Schule und auch zuhause mit einem digitalen Gerät zu lernen.
Hierfür werden wir zusammen mit den Schulträgern und unter Berücksichtigung des
geplanten Digitalpakts 2.0 vom Bund ein Gesamtkonzept erarbeiten. In diesem
werden wir die Ausleihe, Beschaffung, Wartung und Administration von digitalen
Endgeräten dauerhaft klären. Auch Datensicherheit, Green IT, Kosteneffizienz
werden wir dabei noch besser mit digitaler Bildung vereinen. Auf Bundesebene
setzen wir uns für das Konzept der Bildungsflatrate mit einem „Education Pass“
ein, damit Schüler*innen auch zuhause ein Internetzugang zur Nutzung von
digitalen Bildungsangeboten offensteht.
Eine Grundbildung in Informatik wird für alle Schüler*innen essentiell sein, um
die eigene Zukunft in einer immer stärker digitalisierten Welt zu gestalten.
Sowohl die fachübergreifende Medienbildung als auch ein eigenes Fach zur
informatischen Bildung erachten wir als notwendig. Dieses muss im Rahmen der
aktuellen Kontingentstundentafel etabliert werden, um die schon derzeit hohe
Belastung von Kindern und Jugendlichen nicht weiter zu erhöhen. Der Bedarf an
Lehrkräften mit einer Informatik-Ausbildung wird hoch sein. Daher unterstützen
wir die Einführung von Informatik-Studiengängen an der Europa-Universität
Flensburg.
A. 2. 4. Inklusion in der Schule
Eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt und in der jede*r die Möglichkeit
hat, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das ist auch in der Bildungspolitik
unser Ziel. Schüler*innen lernen am besten, wenn es ihnen gut geht – körperlich,
geistig und in ihrem sozialen Gefüge. Das gilt für Hochbegabte genauso wie für
Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf und für alle anderen.
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen,
sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen.
Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus
dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den
Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen,
sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des
Fachkräftemangels realisierbar ist.
Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben barrierearmen Schulen auch eine bedarfsgerechte Anzahl von Fachkräften.
Hierzu werden wir bis zum Jahr 2024 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen zur Verfügung gestellt haben.
Damit diese Stellen auch besetzt werden können, benötigt es weiterhin ein intensiviertes, vorgeschaltetes und erfolgreiches Programm gegen den Fachkräftemangel.
Neben der in dieser Wahlperiode weiter ausgebauten Kapazität an Studienplätzen und Plätzen im Vorbereitungsdienst, brauchen wir außerdem den Quer- und Seiteneinstieg und weitere Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche
Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
werden können, brauchen wir weiterhin den Quer- und Seiteneinstieg und weitere
Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Um das Beratungs- und
Unterrichtsangebot hinsichtlich spezifischer Unterstützungsbedarfe in unserem
Land zu gewährleisten, werden wir prüfen, inwieweit weitere
Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte „Hören“ und „Körperliche und
motorische Entwicklung“ angeboten werden können.
Wir stehen auch weiterhin zum dual-inklusiven Konzept, welches Kindern die
Bildungsteilhabe an Regelschulen oder an Förderzentren ermöglicht. Wir werden
die inklusiv ausgerichteten Strukturen und Lernangebote an Regelschulen durch
einen planvollen und abgestimmten Ausbau personell, sächlich und organisatorisch
stärken.
Die Ausgestaltung der Schulpflicht wollen wir weiterentwickeln und ein
Bildungsrecht für alle Kinder und Jugendlichen, die in
Erziehungshilfeeinrichtungen leben oder deren Aufenthaltsstatus unsicher ist,
garantieren.
Bildungsangebote und -einrichtungen müssen barrierearm zugänglich sein und zwar
nicht nur baulich. Das gilt auch für die Materialien, mit denen im Unterricht
gearbeitet wird. Hierzu wollen wir Verwaltungen und pädagogisches Personal
verstärkt für gesellschaftliche Vielfalt sensibilisieren, damit Aspekte der
Inklusion stärkere Berücksichtigung in Entscheidungs- und Planungsprozessen
finden. Insgesamt wollen wir für das pädagogische Personal in Schulen Fort- und
Weiterbildungsangebote mit Fokus auf Lernfortschrittsbeschreibung, Erkennung von
Gründen für Lernprobleme und möglicher Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
Außerdem wollen wir gemeinsam mit Kommunen und Schulträgern ein Konzept
entwickeln, um die Zusammenarbeit von Unterstützungskräften, wie zum Beispiel
Schulbegleitung und Schulassistenz, zu fördern und Pool-Modelle zu ermöglichen,
sodass die unterschiedlichen Kräfte nach Bedarf in den Klassen eingesetzt werden
können. Auf diese Weise können mehr Schüler*innen profitieren und wir
ermöglichen eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von
Kontinuität und Professionalisierung der Schulbegleitungen.
Damit Kinder und Jugendliche in immer heterogener werdenden Schulklassen und
Lerngruppen bestmöglich und individuell gefördert werden können, benötigen
Lehrkräfte mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Fachkräfte, wie zum
Beispiel Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen. Dafür wollen wir die
Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und die Schulsozialarbeit stärken.
Wir wollen die Grundlagen dafür schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen
kontinuierlich an Regelschulen einsetzen zu können.
Um regionale Unterschiede abzubauen und die Förderung und Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Förderungsbedarf abzusichern, setzen wir uns für landesweit
einheitliche diagnostische Standards und verbindliche Verfahrensregeln ein.
Wir wollen die Pro-Kopf-Zuweisung von zusätzlichen Stunden für Schüler*innen mit
Förderungsbedarf in eine systemische Zuweisung von Stunden an die Schulen
überführen, die die unterschiedlichen Bedarfe der Schulen berücksichtigt. So
können Schüler*innen auch ohne die formale Feststellung eines
Unterstützungsbedarfs mit zusätzlichen Stunden präventiv besser unterstützt
werden. Ein entsprechendes Konzept werden wir gemeinsam mit den Kommunen
erarbeiten.
Um die Kontinuität der Inklusion im Bildungsbereich zu verbessern, wollen wir
beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt auch diesen Aspekt
berücksichtigen.
A. 2. 5. Lehrkraft werden
Wir haben in der Jamaika-Koalition die Studienplätze für Grundschullehrkräfte
und Sonderpädagog*innen ausgebaut, um dem Bedarf gerecht zu werden. Mit der
Entwicklung des Lehrkräftebedarfsprognosetools und der Einrichtung der Allianz
für Lehrkräftebildung haben wir die Grundlagen für die inhaltliche und
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung geschaffen.
Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung werden wir die
Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein weiterentwickeln, um die Lehrkräfte von
morgen besser auf die tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere im
Bereich Digitalisierung, Inklusion und des kompetenzorientierten
eigenverantwortlichen Lernens vorzubereiten. Dabei wollen wir Lehrinhalte zur
Bildung in der digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums verbindlich
verankern, die neben der Medienbildung auch Grundlagen der Informatik
vermitteln. Angehende Lehrer*innen werden wir mit weiteren Angeboten zur
inklusiven Didaktik in der pädagogischen und fachdidaktischen Grundausbildung
noch besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereiten. Um die angehenden
Lehrkräfte hinreichend für inklusive Bedarfe zu sensibilisieren, sollen Menschen
mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifiziert werden. Das Institut für
inklusive Bildung ist dafür ein hervorragender Grundstein.
Um mit den steigenden Herausforderungen gut umzugehen, braucht es einen
stärkeren Fokus auf die psychische Gesundheit auch in der Schule. Wir werden
daher beginnend mit dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote schaffen, die
Lehrkräfte sowohl darauf vorbereiten, gesundheitspräventive Inhalte zu
vermitteln, als auch Hilfestellung zu eigener Resilienz im belastenden
Berufsalltag geben. In der Berufspraxis sollen Supervisionsangebote ausgebaut
werden, auch um individuelle mentale Belastungen zu reduzieren.
Aktuell können Planstellen nicht immer mit angemessen ausgebildeten Fachkräften
besetzt werden. Ein wichtiges Ziel ist es daher, Studienplätze bedarfsgerechter
zu planen. Die Entwicklung von Pilotprojekten zur Lehrkräfteausbildung in dualen
Masterstudiengängen befürworten wir. Wir wollen die fachliche Begleitung der
Vertretungslehrkräfte durch Mentor*innen verbessern, auch um die
Unterrichtsqualität zu sichern. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung
an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsstudierende im
Vertretungseinsatz ermöglicht werden kann.
Für Menschen ohne Masterstudienabschluss ist die Anstellungszeit auch im Falle
des bewährten Einsatzes im Unterricht auf fünf Jahre begrenzt. Wir wollen diesen
Vertretungskräften den Weg des Quer- und Seiteneinstiegs als Fachlehrkraft an
allgemeinbildenden Schulen eröffnen. Mit Weiterbildungen im fachlichen und
pädagogischen Bereich sollen sie die Qualifikation erlangen, dauerhaft als
Lehrkraft im gehobenen Dienst tätig zu sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Übergang zwischen Studium und
Vorbereitungsdienst noch besser koordiniert wird, insbesondere um Wartezeiten zu
vermeiden.
Um eine transparente und kontinuierliche Bewertung der Leistungen im
Vorbereitungsdienst zu ermöglichen, legen wir den Fokus auf eine
lernprozessbegleitende Diagnostik der Leistungen der Referendar*innen. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Bewertungskriterien der Prüfungen zum
zweiten Staatsexamen offengelegt werden und eine von Kriterien geleitete
Rückmeldung zur Prüfung erfolgt.
A. 2. 6. An Schulen arbeiten
An unseren Schulen arbeiten inzwischen viele verschiedene Professionen zusammen.
Wir wollen die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams im Arbeitsfeld
Schule gemeinsam mit diesen Akteur*innen weiterentwickeln und in die Fläche
bringen. Dabei werden wir die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen
dauerhaft verfügbar machen.
Wir wollen die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Schulen mehr Spielraum für die
angemessene Entlastung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu geben. Für
einzelne, klar definierte und befristete Aufgaben werden wir Lehrkräften
zukünftig einen Leistungszuschlag gewähren.
Die Maßnahmen zur Erhaltung der Lehrkräftegesundheit wollen wir weiter ausbauen.
Neben den gut strukturierten Trainings mit Ausrichtung auf die individuellen
Ressourcen wollen wir den „Arbeitsplatz Schule“ noch stärker in den Blick nehmen
und gesundheitsförderliche Veränderungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
für Lehrer*innen, für die erholsame Pausengestaltung oder die Senkung der
Lärmbelastung anstreben.
Die Leitung einer Schule wird mit steigenden Erwartungen und weiteren
Aufgabenfeldern zunehmend anspruchsvoller und herausfordernder. Daher möchten
wir die Schulleitungen bestmöglich unterstützen und die „Leitungszeit“
anforderungsorientiert weiter erhöhen. Das Prinzip der multiprofessionellen
Teamstruktur sollte sich auch in der Schulleitung widerspiegeln. Wir wollen den
Schulen die Möglichkeit eröffnen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der
Schulleitungen einzustellen. Die Integration von Förderschulleitungen sowie
Ganztagskoordination und Schulsozialarbeit gilt es zu berücksichtigen. Zudem
werden wir eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen
aller Schularten einführen, um ausreichend Nachwuchs für die Aufgabe der
Schulleitung gewinnen zu können.
Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit soll an den Aufgabenstellungen
ausgerichtet werden und allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen
offenstehen. Auch soll die Festlegung der Besoldung der Leitungen von
Förderzentren von der Zahl der Schüler*innen mit festgestelltem
Unterstützungsbedarf in ihrer Zuständigkeit gelöst und aufgabenbezogen bestimmt
werden.
A. 2. 7. Antidiskriminierung und Demokratiebildung
Diskriminierung zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Den
Grundstein wollen wir schon in der Schule legen. Radikalisierung und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefährden die Demokratie und stellen eine
erhebliche Herausforderung im schulischen Alltag und der politischen Bildung
dar. Diskriminierung findet auch im Schulalltag statt. Sie führt dazu, dass
Schüler*innen ungern zur Schule gehen und kann ihnen einen erfolgreichen
Bildungsweg erschweren. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Wahlperiode,
unter anderem durch den Aktionsplan gegen Rassismus und diversen Maßnahmen gegen
Antisemitismus, gerade auch mit den Bildungsinstitutionen auseinandergesetzt.
Wir wollen, dass Schüler*innen auf Lehrkräfte und Schulpersonal treffen, die
schon in ihrer Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen erlangt haben.
Dafür braucht es in der Hochschulausbildung entsprechende Angebote und für
Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen.
Wie erachten Information, Aufklärung sowie handlungsorientierte Projekte als
essentielle Bestandteile von schulischer und außerschulischer
Antidiskriminierungsarbeit. Dafür möchten wir Unterrichtskonzepte stärken, deren
Ziel nicht nur die Vermittlung von historischen Fakten ist, sondern das Wissen
über die Vorzüge und Funktionsweisen unseres demokratischen Rechtsstaates in den
Mittelpunkt stellt.
Insbesondere zur Prävention von Radikalisierung ist es wichtig, ein Verständnis
für die Komplexität von Politik zu schaffen und Vertrauen in die demokratischen
Institutionen zu gewinnen. Das Internet spielt in diesem Zusammenhang eine
bedeutende Rolle, sodass auch Phänomene wie Hate Speech, Fake News und
Verschwörungserzählungen einen Teil des Unterrichtes einnehmen sollten.
Für das Leben in einer Demokratie ist ein gefestigtes Verständnis demokratischer
Strukturen essentiell. Die Schule ist für die Vermittlung einer solchen
demokratische Sozialisation und Bildung sowie für die Entwicklung eines
demokratischen Bürger*innenbewusstseins elementar wichtig.
Ein demokratisches Bewusstsein sollte nicht nur Teil des Unterrichts, sondern
auch der Kultur in der Schule sein. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten
aller Personengruppen an Schulen ausbauen und eine aktive und konstruktive
Feedback-Kultur fördern. Außerdem wollen wir partizipative Modelle, wie etwa
Klassenräte, stärken und so auch die Eigenverantwortung von Schüler*innen
fördern.
Bei der Umsetzung und Entwicklung partizipativer Elemente sollen neben den
Schüler*innenvertretungen und Lehrkräften auch die Elternbeiräte eingebunden
werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine wissenschaftliche Evaluation und
Implementierung eines Unterrichtsmoduls „Mitbestimmung an der Schule“ ein.
Mit einem Pilotprojekt wollen wir die politische Bildung und das Empowerment in
Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen deutlich stärken
und ausbauen.
A. 2. 8. Queer
Schule und die Lebenserfahrungen im Jugendalter prägen ein Leben lang. Noch
immer entscheidet sich ein erheblicher Teil der queeren Jugendlichen dagegen,
sich während ihrer Schulzeit zu outen. Grund dafür ist häufig die Angst vor
Diskriminierung. Wir wollen, dass Schulen und Angebote der Jugendarbeit sichere
Orte werden, an denen junge Menschen in der Erkundung ihrer Identität nicht mit
Diskriminierungserfahrungen und Ausschlusserlebnissen konfrontiert werden.
Stattdessen setzen wir uns für eine zugewandte Begleitung im Sinne einer
fächerübergreifenden vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt
als grundlegende pädagogische Perspektive ein.
Wir setzen uns dafür ein, dass geschlechtliche Identität, Unterschiedlichkeit
von Körpern und sexuelle bzw. romantische Orientierung in der Schule angemessen
und vorurteilsfrei thematisiert werden, explizit auch außerhalb des
Sexualkundeunterrichts.
Wir sprechen uns für die Reduktion von geschlechterdifferenzierten Angeboten im
Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten aus. Wir unterstützen
ausdrücklich die Einführung vielfaltsinklusiver Lehr- und Lernmittel auch über
die bloße Abbildung von queeren Menschen hinaus. Damit einher geht die
Qualifizierung von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen,
Sozialpädagog*innen und anderen Beschäftigten an Schulen. Die Beschäftigung mit
queerer Vielfalt muss hierzu in den entsprechenden Curricula verankert werden.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine weitere Stärkung der landesweiten queeren
Antidiskriminierungsarbeit ein. Hierzu werden wir die größtenteils
ehrenamtlichen Projekte in eine institutionelle Förderung überführen.
A. 2. 9. Traumapädagogik ausbauen
Wir GRÜNE möchten Kitas und Schulen zu traumasensiblen und
diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln. Eine Fluchtgeschichte, die
Konfrontation mit Tod und Verlust von Angehörigen oder eine verschärfte
häusliche Situation durch die Coronakrise können traumatische Erfahrungen für
Kinder und Jugendliche sein. Unser Ziel ist es, eine dafür sensibilisierte
pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass alle Kinder und Jugendlichen Talente
entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen und persönliche Ressourcen
kennen und nutzen lernen.
Dafür werden wir ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für
Schüler*innen, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an Schulen ermöglichen, in dem
die Kinder Akzeptanz und Empathie erleben. Dieses wird für Kinder mit und ohne
deutsche Sprachkenntnisse gestaltet. Neben den Unterstützungssystemen der Schule
sollen hier auch die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren
konzeptionell eingebunden werden. Mittelfristig soll daraus ein Regelangebot mit
personeller Kontinuität und Rückkopplung zum Schulprogramm erwachsen.
Erfahrungen aus Projekten oder der Traumapädagogik in Kindertagesstätten und
Familienzentren („TiK SH“) sollen hier einfließen und bereits vorhandene
Strukturen ausgebaut werden.
In diesem Sinne müssen auch heil- und traumapädagogische Grundlagen zum
gesicherten Inhalt für die pädagogischen Ausbildungen in Schleswig-Holstein
werden. Entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau sollen für Fachkräfte in
Kita und Schule angeboten werden.
A. 2. 10. Dänische Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
Auch die dänischen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft sind ein
wichtiger Bestandteil unser Schullandschaft. Durch die Neuordnung der
Ersatzschulfinanzierung 2014 haben wir den Schulen in freier Trägerschaft
Planungssicherheit gegeben. Durch die Koppelung der Schüler*innenkostensätze an
die Bildungsausgaben für die staatlichen Schulen des Landes partizipieren sie an
den gestiegenen Mitteln für Bildung. Dennoch bedarf es in der nächsten
Wahlperiode einer Überarbeitung der Pauschalen unter anderem für Investitions-,
Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
A. 2. 11. Viele Wege führen zum Schulabschluss
Wir wollen den Übergang von der Schule in den Beruf weiter verbessern und die
Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, erhöhen.
Dabei sind Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte eine gute Bereicherung
und Praktika können Orientierung geben. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
wollen wir zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu sichern, setzen wir auf die
Arbeit der Jugendberufsagenturen, die mit berufsvorbereitenden Beratungen und
Job-Coachings individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen. Daher
möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden zehn Standorte
flächendeckend Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe
Beratung sicherstellen zu können.
Es ist unser Ziel, dass alle Jugendlichen einen Schulabschluss erlangen.
Schulabbrüche ohne anerkannten Abschluss bedeuten oftmals große individuelle
Nachteile. Viele Einflussfaktoren spielen dabei eine Rolle. Um die Faktoren
frühzeitig zu erkennen, brauchen Schulen konkrete Präventions- und
Interventionskonzepte, um einem möglichen Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken
zu können. Wir werden entsprechende Maßnahmen zur Lern- und
Verhaltensunterstützung fördern und entsprechende Fortbildungsangebote für
Lehrkräfte ausbauen.
Das „Produktive Lernen“, bei dem Schüler*innen in Klasse 8 und 9 drei Tage pro
Woche in einem Praktikumsbetrieb und an zwei Tagen in der Schule lernen, kann
für Schüler*innen ein Weg sein, um wieder Spaß am Lernen zu gewinnen und einen
Schulabschluss zu erreichen. Nachdem wir GRÜNE bereits eine finanzielle
Förderung verankern konnten, wollen wir dieses erfolgreiche Programm
bedarfsgerecht weiter ausbauen.
Die Flex-Klassen, in denen Schüler*innen für die Klassen 8 und 9 drei Schuljahre
Zeit haben, in denen sie viele Praktika machen können, sind ein weiterer Weg, um
Schüler*innen auf ihrem Weg zum Schulabschluss zu unterstützen. Auch dieses
Programm wollen wir fortführen.
Text
Von Zeile 137 bis 144:
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen, sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen, sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen. Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben
barrierearmen Schulen auch eine größere Anzahl von Fachkräften. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
A. 2. Du lernst fürs Leben – Schule
Wir haben uns in Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht, alle Schüler*innen auf
ihrem individuellen Bildungsweg bestmöglich zu begleiten und jedem Kind die
besten Chancen zu bieten. Oft brauchen Schulen vor allem Zeit und Raum, um sich
eigenständig weiterzuentwickeln, um Neues auszuprobieren und sich auf neue
Herausforderungen einzustellen. Für uns ist Bildungspolitik ein Miteinander, wir
sehen die Schulen als Partnerinnen, die wir in ihrer Entwicklung unterstützen.
Das Thema Bildungsgerechtigkeit steht für uns weiterhin im Fokus. Noch immer
bestimmt die soziale Herkunft in erheblichem Umfang über Bildungsabschluss und
die Chancen im weiteren Leben. Wir müssen und werden weitere Impulse für die
Chancengerechtigkeit der nächsten Generationen von Schleswig-Holsteiner*innen
geben. Insbesondere die fortschreitende Entwicklung von Schulen vom Lern- hin
zum Lebensort, an dem Bildungs- und Betreuungsangebote sowohl vormittags als
auch nachmittags stattfinden, ist für mehr Bildungsgerechtigkeit von zentraler
Bedeutung. Wir wollen im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung vielfältige und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote
zusammen mit Sportvereinen, Musikschulen, offener Jugendarbeit, Jugendverbände
etc. genauso wie therapeutische Angebote auf den Weg bringen. Wir wollen
Bildungsangebote nicht nur für die Jugendlichen, sondern gemeinsam mit den
Jugendlichen schaffen. Auch das Thema Inklusion ist weiterhin ein Kernanliegen
GRÜNER Bildungspolitik. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit
unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen muss
selbstverständlich sein.
Auch in der Jamaika-Koalition haben wir es geschafft, die Weichen hin zu mehr
Bildungsgerechtigkeit zu stellen. Zentral war dabei das von uns im
Koalitionsvertrag verankerte Konzept des „Bildungsbonus“, welches mit dem
PerspektivSchul-Programm für Schulen in herausfordernden Lagen eingeführt wurde.
Das „Produktive Lernen“ eröffnete vielen Schüler*innen in Abschlussklassen
praktische Einblicke in den Betriebsalltag und ermöglichte so neue Wege zum
Schulabschluss. Die Zahl der Lehrkräftestellen, insbesondere für
Sonderpädagog*innen, haben wir deutlich erhöht, die Unterrichtsversorgung auf
mehr als 100 Prozent gesteigert, die Digitalisierung vorangebracht und damit
begonnen, die Besoldung der Grundschullehrkräfte der der anderen Lehrämter
anzupassen. Seit wir GRÜNEN mitregieren, haben wir 1.700 mehr Lehrkräfte an den
Schulen als geplant – bei sinkenden Schüler*innenzahlen.
In der kommenden Wahlperiode werden wir einen Schwerpunkt auf die inhaltliche
Weiterentwicklung des Lernens an unseren Schulen legen. Schule soll stärker ein
Raum werden, in dem die Schüler*innen ihre Stärken und Interessen entdecken und
diese weiter ausbauen können, ein Raum mit offenen Lernformen und auch fächer-
und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten. Wir werden uns dafür
einsetzen, die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit zu erweitern.
Den Grundschulen wollen wir wieder die Möglichkeiten geben, die Grundschrift als
eine Schulausgangsschrift zu nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
Schüler*innen wieder ohne Nachteile gendersensible Sprache verwenden können.
Wir werden uns aktiv für einen späteren Schulbeginn am Morgen einsetzen, um den
Schulrhythmus besser auf den Schlafrhythmus von Schüler*innen abzustimmen.
Für die nicht mehr wegzudenkenden digitalen Unterrichtsformate und auch das
individualisierte und eigenverantwortliche Lernen der Zukunft braucht es eine
gute Sachausstattung, genauso wie entsprechend ausgebildete Lehrkräfte.
A. 2. 1. PerspektivSchulen stärken
Zur Unterstützung von Schulen, die sich in einem besonders herausfordernden
sozialen Umfeld befinden, haben wir 2019 das PerspektivSchul-Programm initiiert.
Mit diesem Programm erhalten Schulen einen „Bildungsbonus“, der vielen Kindern
und Jugendlichen mit Lern- und Lebenserschwernissen Rückenwind gibt. Dafür haben
wir für 62 PerspektivSchulen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Der Bildungserfolg unserer Schüler*innen, Bildungsgerechtigkeit und die
Möglichkeit für Schulen, eigene Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden,
sind uns wichtig. Wir wollen dieses Programm ausbauen und stärken.
Wir werden uns für die Entwicklung eines regelmäßig zu aktualisierenden
Sozialindex einsetzen, um die Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu
verteilen. Auch aus dem Startchancen-Programm des Bundes erhoffen wir uns
weiteren Rückenwind.
A. 2. 2. Ganztagsangebote ausbauen
Die bundesweite Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für
Grundschüler*innen war ein notwendiger Schritt. Auch in Schleswig-Holstein
wollen wir dieses Programm gemeinsam mit den Kommunen schrittweise umsetzen.
Sowohl die Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten als auch der Aspekt der
Chancengerechtigkeit zeigen, dass wir hier zügig vorankommen müssen.
Qualitativ gute Ganztagsangebote, die auch Vereine und andere außerschulische
Akteur*innen einbeziehen, sind die Chance für Schulen, nicht allein als Lernorte
empfunden zu werden, sondern als im Quartier integrierte Gemeinschaftsorte. In
der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, an fast allen Grundschulen ein
Ganztagsangebot einzurichten. Dabei gibt es deutliche Unterschiede, zeitlich,
inhaltlich und qualitativ, auch abhängig vom Schulträger.
Wir werden mit den am Ganztag Beteiligten Konzepte entwickeln, wie der Ganztag
nicht nur als Betreuungs-, sondern auch als Bildungsangebot zukunftsgerichtet
aufgestellt wird. Wir setzen uns für landesweit einheitliche Rahmenbedingungen
bei Personal, Sachausstattung und Mittagessen im Ganztag ein, um auch hier die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Wir werden uns dafür einsetzen, die Koordinierung des Ganztagsangebotes durch
qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz weiter zu verbessern und
wollen ermöglichen, dass (Teil-)Aufgaben auch von Personen übernommen werden
können, die keine Lehrkräfte sind.
Die Schlüssel zur Qualität im Ganztag sind gut ausgebildete multiprofessionelle
Teams und eine gute Verzahnung zwischen Schulvor- und -nachmittag, der zudem
einen vollständigen Personalwechsel in den Mittagsstunden vermeidet.
Ganztagsschule braucht eine gute Rhythmisierung mit vielfältigen Angeboten. Das
kann der Musik- oder Entspannungskurs am Vormittag genauso sein wie die
Deutschstunde am Nachmittag. Wir setzen uns für die Einführung einer Modulreihe
„Multiprofessionalität“ für alle Beteiligten im Ganztag ein. Durch eine solche
Fortbildung wird das professionsübergreifende gemeinsame Lernen und Arbeiten im
Ganztag unterstützt.
A. 2. 3. Digitalisierung in der Schule
Wir leben in einer immer stärker digitalisierten Welt. Nicht zuletzt durch die
Anforderungen des Distanzunterrichts in der Corona-Pandemie hat die
Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert auch in unseren Schulen
bekommen. Auch dauerhaft bieten digitale Formate Chancen zum
eigenverantwortlichen und individuellen Lernen, können die Binnendifferenzierung
unterstützen und neue Zugänge zu Informationen schaffen. Unser Ziel ist es, dass
alle Schüler*innen der digitalen Transformation gewachsen sind und diese aktiv
gestalten. Die notwendigen pädagogischen Fort- und Weiterbildungsangebote für
Lehrkräfte werden wir ausbauen, um die Schulen für die Digitalisierung fit zu
machen.
Dafür haben wir in der vergangenen Wahlperiode den Grundstein gelegt. Bis zum
Ende dieses Jahres werden fast alle Schulen einen Glasfaseranschluss bekommen
haben, ein Lernmanagementsystem wurde den Schulen bereitgestellt, genauso wie
Laptops oder Tablets für Lehrkräfte. Wir haben 250 Stellen unter anderem für die
Entwicklung von digitalen Lernmaterialien und die Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
In der kommenden Wahlperiode wollen wir die Weiterentwicklung der Schulen beim
Lernen mit digitalen Medien weiter unterstützen. Jedes Kind soll unabhängig vom
finanziellen Hintergrund der Eltern oder Erziehungsberechtigten die Möglichkeit
haben, in der Schule und auch zuhause mit einem digitalen Gerät zu lernen.
Hierfür werden wir zusammen mit den Schulträgern und unter Berücksichtigung des
geplanten Digitalpakts 2.0 vom Bund ein Gesamtkonzept erarbeiten. In diesem
werden wir die Ausleihe, Beschaffung, Wartung und Administration von digitalen
Endgeräten dauerhaft klären. Auch Datensicherheit, Green IT, Kosteneffizienz
werden wir dabei noch besser mit digitaler Bildung vereinen. Auf Bundesebene
setzen wir uns für das Konzept der Bildungsflatrate mit einem „Education Pass“
ein, damit Schüler*innen auch zuhause ein Internetzugang zur Nutzung von
digitalen Bildungsangeboten offensteht.
Eine Grundbildung in Informatik wird für alle Schüler*innen essentiell sein, um
die eigene Zukunft in einer immer stärker digitalisierten Welt zu gestalten.
Sowohl die fachübergreifende Medienbildung als auch ein eigenes Fach zur
informatischen Bildung erachten wir als notwendig. Dieses muss im Rahmen der
aktuellen Kontingentstundentafel etabliert werden, um die schon derzeit hohe
Belastung von Kindern und Jugendlichen nicht weiter zu erhöhen. Der Bedarf an
Lehrkräften mit einer Informatik-Ausbildung wird hoch sein. Daher unterstützen
wir die Einführung von Informatik-Studiengängen an der Europa-Universität
Flensburg.
A. 2. 4. Inklusion in der Schule
Eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt und in der jede*r die Möglichkeit
hat, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das ist auch in der Bildungspolitik
unser Ziel. Schüler*innen lernen am besten, wenn es ihnen gut geht – körperlich,
geistig und in ihrem sozialen Gefüge. Das gilt für Hochbegabte genauso wie für
Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf und für alle anderen.
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen,
sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus
dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den
Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen,
sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des
Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen. Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben
barrierearmen Schulen auch eine größere Anzahl von Fachkräften. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche
Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
werden können, brauchen wir weiterhin den Quer- und Seiteneinstieg und weitere
Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Um das Beratungs- und
Unterrichtsangebot hinsichtlich spezifischer Unterstützungsbedarfe in unserem
Land zu gewährleisten, werden wir prüfen, inwieweit weitere
Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte „Hören“ und „Körperliche und
motorische Entwicklung“ angeboten werden können.
Wir stehen auch weiterhin zum dual-inklusiven Konzept, welches Kindern die
Bildungsteilhabe an Regelschulen oder an Förderzentren ermöglicht. Wir werden
die inklusiv ausgerichteten Strukturen und Lernangebote an Regelschulen durch
einen planvollen und abgestimmten Ausbau personell, sächlich und organisatorisch
stärken.
Die Ausgestaltung der Schulpflicht wollen wir weiterentwickeln und ein
Bildungsrecht für alle Kinder und Jugendlichen, die in
Erziehungshilfeeinrichtungen leben oder deren Aufenthaltsstatus unsicher ist,
garantieren.
Bildungsangebote und -einrichtungen müssen barrierearm zugänglich sein und zwar
nicht nur baulich. Das gilt auch für die Materialien, mit denen im Unterricht
gearbeitet wird. Hierzu wollen wir Verwaltungen und pädagogisches Personal
verstärkt für gesellschaftliche Vielfalt sensibilisieren, damit Aspekte der
Inklusion stärkere Berücksichtigung in Entscheidungs- und Planungsprozessen
finden. Insgesamt wollen wir für das pädagogische Personal in Schulen Fort- und
Weiterbildungsangebote mit Fokus auf Lernfortschrittsbeschreibung, Erkennung von
Gründen für Lernprobleme und möglicher Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
Außerdem wollen wir gemeinsam mit Kommunen und Schulträgern ein Konzept
entwickeln, um die Zusammenarbeit von Unterstützungskräften, wie zum Beispiel
Schulbegleitung und Schulassistenz, zu fördern und Pool-Modelle zu ermöglichen,
sodass die unterschiedlichen Kräfte nach Bedarf in den Klassen eingesetzt werden
können. Auf diese Weise können mehr Schüler*innen profitieren und wir
ermöglichen eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von
Kontinuität und Professionalisierung der Schulbegleitungen.
Damit Kinder und Jugendliche in immer heterogener werdenden Schulklassen und
Lerngruppen bestmöglich und individuell gefördert werden können, benötigen
Lehrkräfte mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Fachkräfte, wie zum
Beispiel Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen. Dafür wollen wir die
Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und die Schulsozialarbeit stärken.
Wir wollen die Grundlagen dafür schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen
kontinuierlich an Regelschulen einsetzen zu können.
Um regionale Unterschiede abzubauen und die Förderung und Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Förderungsbedarf abzusichern, setzen wir uns für landesweit
einheitliche diagnostische Standards und verbindliche Verfahrensregeln ein.
Wir wollen die Pro-Kopf-Zuweisung von zusätzlichen Stunden für Schüler*innen mit
Förderungsbedarf in eine systemische Zuweisung von Stunden an die Schulen
überführen, die die unterschiedlichen Bedarfe der Schulen berücksichtigt. So
können Schüler*innen auch ohne die formale Feststellung eines
Unterstützungsbedarfs mit zusätzlichen Stunden präventiv besser unterstützt
werden. Ein entsprechendes Konzept werden wir gemeinsam mit den Kommunen
erarbeiten.
Um die Kontinuität der Inklusion im Bildungsbereich zu verbessern, wollen wir
beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt auch diesen Aspekt
berücksichtigen.
A. 2. 5. Lehrkraft werden
Wir haben in der Jamaika-Koalition die Studienplätze für Grundschullehrkräfte
und Sonderpädagog*innen ausgebaut, um dem Bedarf gerecht zu werden. Mit der
Entwicklung des Lehrkräftebedarfsprognosetools und der Einrichtung der Allianz
für Lehrkräftebildung haben wir die Grundlagen für die inhaltliche und
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung geschaffen.
Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung werden wir die
Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein weiterentwickeln, um die Lehrkräfte von
morgen besser auf die tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere im
Bereich Digitalisierung, Inklusion und des kompetenzorientierten
eigenverantwortlichen Lernens vorzubereiten. Dabei wollen wir Lehrinhalte zur
Bildung in der digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums verbindlich
verankern, die neben der Medienbildung auch Grundlagen der Informatik
vermitteln. Angehende Lehrer*innen werden wir mit weiteren Angeboten zur
inklusiven Didaktik in der pädagogischen und fachdidaktischen Grundausbildung
noch besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereiten. Um die angehenden
Lehrkräfte hinreichend für inklusive Bedarfe zu sensibilisieren, sollen Menschen
mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifiziert werden. Das Institut für
inklusive Bildung ist dafür ein hervorragender Grundstein.
Um mit den steigenden Herausforderungen gut umzugehen, braucht es einen
stärkeren Fokus auf die psychische Gesundheit auch in der Schule. Wir werden
daher beginnend mit dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote schaffen, die
Lehrkräfte sowohl darauf vorbereiten, gesundheitspräventive Inhalte zu
vermitteln, als auch Hilfestellung zu eigener Resilienz im belastenden
Berufsalltag geben. In der Berufspraxis sollen Supervisionsangebote ausgebaut
werden, auch um individuelle mentale Belastungen zu reduzieren.
Aktuell können Planstellen nicht immer mit angemessen ausgebildeten Fachkräften
besetzt werden. Ein wichtiges Ziel ist es daher, Studienplätze bedarfsgerechter
zu planen. Die Entwicklung von Pilotprojekten zur Lehrkräfteausbildung in dualen
Masterstudiengängen befürworten wir. Wir wollen die fachliche Begleitung der
Vertretungslehrkräfte durch Mentor*innen verbessern, auch um die
Unterrichtsqualität zu sichern. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung
an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsstudierende im
Vertretungseinsatz ermöglicht werden kann.
Für Menschen ohne Masterstudienabschluss ist die Anstellungszeit auch im Falle
des bewährten Einsatzes im Unterricht auf fünf Jahre begrenzt. Wir wollen diesen
Vertretungskräften den Weg des Quer- und Seiteneinstiegs als Fachlehrkraft an
allgemeinbildenden Schulen eröffnen. Mit Weiterbildungen im fachlichen und
pädagogischen Bereich sollen sie die Qualifikation erlangen, dauerhaft als
Lehrkraft im gehobenen Dienst tätig zu sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Übergang zwischen Studium und
Vorbereitungsdienst noch besser koordiniert wird, insbesondere um Wartezeiten zu
vermeiden.
Um eine transparente und kontinuierliche Bewertung der Leistungen im
Vorbereitungsdienst zu ermöglichen, legen wir den Fokus auf eine
lernprozessbegleitende Diagnostik der Leistungen der Referendar*innen. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Bewertungskriterien der Prüfungen zum
zweiten Staatsexamen offengelegt werden und eine von Kriterien geleitete
Rückmeldung zur Prüfung erfolgt.
A. 2. 6. An Schulen arbeiten
An unseren Schulen arbeiten inzwischen viele verschiedene Professionen zusammen.
Wir wollen die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams im Arbeitsfeld
Schule gemeinsam mit diesen Akteur*innen weiterentwickeln und in die Fläche
bringen. Dabei werden wir die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen
dauerhaft verfügbar machen.
Wir wollen die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Schulen mehr Spielraum für die
angemessene Entlastung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu geben. Für
einzelne, klar definierte und befristete Aufgaben werden wir Lehrkräften
zukünftig einen Leistungszuschlag gewähren.
Die Maßnahmen zur Erhaltung der Lehrkräftegesundheit wollen wir weiter ausbauen.
Neben den gut strukturierten Trainings mit Ausrichtung auf die individuellen
Ressourcen wollen wir den „Arbeitsplatz Schule“ noch stärker in den Blick nehmen
und gesundheitsförderliche Veränderungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
für Lehrer*innen, für die erholsame Pausengestaltung oder die Senkung der
Lärmbelastung anstreben.
Die Leitung einer Schule wird mit steigenden Erwartungen und weiteren
Aufgabenfeldern zunehmend anspruchsvoller und herausfordernder. Daher möchten
wir die Schulleitungen bestmöglich unterstützen und die „Leitungszeit“
anforderungsorientiert weiter erhöhen. Das Prinzip der multiprofessionellen
Teamstruktur sollte sich auch in der Schulleitung widerspiegeln. Wir wollen den
Schulen die Möglichkeit eröffnen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der
Schulleitungen einzustellen. Die Integration von Förderschulleitungen sowie
Ganztagskoordination und Schulsozialarbeit gilt es zu berücksichtigen. Zudem
werden wir eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen
aller Schularten einführen, um ausreichend Nachwuchs für die Aufgabe der
Schulleitung gewinnen zu können.
Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit soll an den Aufgabenstellungen
ausgerichtet werden und allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen
offenstehen. Auch soll die Festlegung der Besoldung der Leitungen von
Förderzentren von der Zahl der Schüler*innen mit festgestelltem
Unterstützungsbedarf in ihrer Zuständigkeit gelöst und aufgabenbezogen bestimmt
werden.
A. 2. 7. Antidiskriminierung und Demokratiebildung
Diskriminierung zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Den
Grundstein wollen wir schon in der Schule legen. Radikalisierung und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefährden die Demokratie und stellen eine
erhebliche Herausforderung im schulischen Alltag und der politischen Bildung
dar. Diskriminierung findet auch im Schulalltag statt. Sie führt dazu, dass
Schüler*innen ungern zur Schule gehen und kann ihnen einen erfolgreichen
Bildungsweg erschweren. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Wahlperiode,
unter anderem durch den Aktionsplan gegen Rassismus und diversen Maßnahmen gegen
Antisemitismus, gerade auch mit den Bildungsinstitutionen auseinandergesetzt.
Wir wollen, dass Schüler*innen auf Lehrkräfte und Schulpersonal treffen, die
schon in ihrer Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen erlangt haben.
Dafür braucht es in der Hochschulausbildung entsprechende Angebote und für
Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen.
Wie erachten Information, Aufklärung sowie handlungsorientierte Projekte als
essentielle Bestandteile von schulischer und außerschulischer
Antidiskriminierungsarbeit. Dafür möchten wir Unterrichtskonzepte stärken, deren
Ziel nicht nur die Vermittlung von historischen Fakten ist, sondern das Wissen
über die Vorzüge und Funktionsweisen unseres demokratischen Rechtsstaates in den
Mittelpunkt stellt.
Insbesondere zur Prävention von Radikalisierung ist es wichtig, ein Verständnis
für die Komplexität von Politik zu schaffen und Vertrauen in die demokratischen
Institutionen zu gewinnen. Das Internet spielt in diesem Zusammenhang eine
bedeutende Rolle, sodass auch Phänomene wie Hate Speech, Fake News und
Verschwörungserzählungen einen Teil des Unterrichtes einnehmen sollten.
Für das Leben in einer Demokratie ist ein gefestigtes Verständnis demokratischer
Strukturen essentiell. Die Schule ist für die Vermittlung einer solchen
demokratische Sozialisation und Bildung sowie für die Entwicklung eines
demokratischen Bürger*innenbewusstseins elementar wichtig.
Ein demokratisches Bewusstsein sollte nicht nur Teil des Unterrichts, sondern
auch der Kultur in der Schule sein. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten
aller Personengruppen an Schulen ausbauen und eine aktive und konstruktive
Feedback-Kultur fördern. Außerdem wollen wir partizipative Modelle, wie etwa
Klassenräte, stärken und so auch die Eigenverantwortung von Schüler*innen
fördern.
Bei der Umsetzung und Entwicklung partizipativer Elemente sollen neben den
Schüler*innenvertretungen und Lehrkräften auch die Elternbeiräte eingebunden
werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine wissenschaftliche Evaluation und
Implementierung eines Unterrichtsmoduls „Mitbestimmung an der Schule“ ein.
Mit einem Pilotprojekt wollen wir die politische Bildung und das Empowerment in
Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen deutlich stärken
und ausbauen.
A. 2. 8. Queer
Schule und die Lebenserfahrungen im Jugendalter prägen ein Leben lang. Noch
immer entscheidet sich ein erheblicher Teil der queeren Jugendlichen dagegen,
sich während ihrer Schulzeit zu outen. Grund dafür ist häufig die Angst vor
Diskriminierung. Wir wollen, dass Schulen und Angebote der Jugendarbeit sichere
Orte werden, an denen junge Menschen in der Erkundung ihrer Identität nicht mit
Diskriminierungserfahrungen und Ausschlusserlebnissen konfrontiert werden.
Stattdessen setzen wir uns für eine zugewandte Begleitung im Sinne einer
fächerübergreifenden vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt
als grundlegende pädagogische Perspektive ein.
Wir setzen uns dafür ein, dass geschlechtliche Identität, Unterschiedlichkeit
von Körpern und sexuelle bzw. romantische Orientierung in der Schule angemessen
und vorurteilsfrei thematisiert werden, explizit auch außerhalb des
Sexualkundeunterrichts.
Wir sprechen uns für die Reduktion von geschlechterdifferenzierten Angeboten im
Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten aus. Wir unterstützen
ausdrücklich die Einführung vielfaltsinklusiver Lehr- und Lernmittel auch über
die bloße Abbildung von queeren Menschen hinaus. Damit einher geht die
Qualifizierung von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen,
Sozialpädagog*innen und anderen Beschäftigten an Schulen. Die Beschäftigung mit
queerer Vielfalt muss hierzu in den entsprechenden Curricula verankert werden.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine weitere Stärkung der landesweiten queeren
Antidiskriminierungsarbeit ein. Hierzu werden wir die größtenteils
ehrenamtlichen Projekte in eine institutionelle Förderung überführen.
A. 2. 9. Traumapädagogik ausbauen
Wir GRÜNE möchten Kitas und Schulen zu traumasensiblen und
diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln. Eine Fluchtgeschichte, die
Konfrontation mit Tod und Verlust von Angehörigen oder eine verschärfte
häusliche Situation durch die Coronakrise können traumatische Erfahrungen für
Kinder und Jugendliche sein. Unser Ziel ist es, eine dafür sensibilisierte
pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass alle Kinder und Jugendlichen Talente
entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen und persönliche Ressourcen
kennen und nutzen lernen.
Dafür werden wir ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für
Schüler*innen, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an Schulen ermöglichen, in dem
die Kinder Akzeptanz und Empathie erleben. Dieses wird für Kinder mit und ohne
deutsche Sprachkenntnisse gestaltet. Neben den Unterstützungssystemen der Schule
sollen hier auch die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren
konzeptionell eingebunden werden. Mittelfristig soll daraus ein Regelangebot mit
personeller Kontinuität und Rückkopplung zum Schulprogramm erwachsen.
Erfahrungen aus Projekten oder der Traumapädagogik in Kindertagesstätten und
Familienzentren („TiK SH“) sollen hier einfließen und bereits vorhandene
Strukturen ausgebaut werden.
In diesem Sinne müssen auch heil- und traumapädagogische Grundlagen zum
gesicherten Inhalt für die pädagogischen Ausbildungen in Schleswig-Holstein
werden. Entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau sollen für Fachkräfte in
Kita und Schule angeboten werden.
A. 2. 10. Dänische Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
Auch die dänischen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft sind ein
wichtiger Bestandteil unser Schullandschaft. Durch die Neuordnung der
Ersatzschulfinanzierung 2014 haben wir den Schulen in freier Trägerschaft
Planungssicherheit gegeben. Durch die Koppelung der Schüler*innenkostensätze an
die Bildungsausgaben für die staatlichen Schulen des Landes partizipieren sie an
den gestiegenen Mitteln für Bildung. Dennoch bedarf es in der nächsten
Wahlperiode einer Überarbeitung der Pauschalen unter anderem für Investitions-,
Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
A. 2. 11. Viele Wege führen zum Schulabschluss
Wir wollen den Übergang von der Schule in den Beruf weiter verbessern und die
Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, erhöhen.
Dabei sind Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte eine gute Bereicherung
und Praktika können Orientierung geben. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
wollen wir zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu sichern, setzen wir auf die
Arbeit der Jugendberufsagenturen, die mit berufsvorbereitenden Beratungen und
Job-Coachings individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen. Daher
möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden zehn Standorte
flächendeckend Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe
Beratung sicherstellen zu können.
Es ist unser Ziel, dass alle Jugendlichen einen Schulabschluss erlangen.
Schulabbrüche ohne anerkannten Abschluss bedeuten oftmals große individuelle
Nachteile. Viele Einflussfaktoren spielen dabei eine Rolle. Um die Faktoren
frühzeitig zu erkennen, brauchen Schulen konkrete Präventions- und
Interventionskonzepte, um einem möglichen Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken
zu können. Wir werden entsprechende Maßnahmen zur Lern- und
Verhaltensunterstützung fördern und entsprechende Fortbildungsangebote für
Lehrkräfte ausbauen.
Das „Produktive Lernen“, bei dem Schüler*innen in Klasse 8 und 9 drei Tage pro
Woche in einem Praktikumsbetrieb und an zwei Tagen in der Schule lernen, kann
für Schüler*innen ein Weg sein, um wieder Spaß am Lernen zu gewinnen und einen
Schulabschluss zu erreichen. Nachdem wir GRÜNE bereits eine finanzielle
Förderung verankern konnten, wollen wir dieses erfolgreiche Programm
bedarfsgerecht weiter ausbauen.
Die Flex-Klassen, in denen Schüler*innen für die Klassen 8 und 9 drei Schuljahre
Zeit haben, in denen sie viele Praktika machen können, sind ein weiterer Weg, um
Schüler*innen auf ihrem Weg zum Schulabschluss zu unterstützen. Auch dieses
Programm wollen wir fortführen.
Unterstützer*innen
- Janine Blöhdorn (KV Kiel)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
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Von Zeile 137 bis 144:
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen, sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen, sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des Fachkräftemangels realisierbar ist.Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen. Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben
barrierearmen Schulen auch eine größere Anzahl von Fachkräften. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
A. 2. Du lernst fürs Leben – Schule
Wir haben uns in Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht, alle Schüler*innen auf
ihrem individuellen Bildungsweg bestmöglich zu begleiten und jedem Kind die
besten Chancen zu bieten. Oft brauchen Schulen vor allem Zeit und Raum, um sich
eigenständig weiterzuentwickeln, um Neues auszuprobieren und sich auf neue
Herausforderungen einzustellen. Für uns ist Bildungspolitik ein Miteinander, wir
sehen die Schulen als Partnerinnen, die wir in ihrer Entwicklung unterstützen.
Das Thema Bildungsgerechtigkeit steht für uns weiterhin im Fokus. Noch immer
bestimmt die soziale Herkunft in erheblichem Umfang über Bildungsabschluss und
die Chancen im weiteren Leben. Wir müssen und werden weitere Impulse für die
Chancengerechtigkeit der nächsten Generationen von Schleswig-Holsteiner*innen
geben. Insbesondere die fortschreitende Entwicklung von Schulen vom Lern- hin
zum Lebensort, an dem Bildungs- und Betreuungsangebote sowohl vormittags als
auch nachmittags stattfinden, ist für mehr Bildungsgerechtigkeit von zentraler
Bedeutung. Wir wollen im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung vielfältige und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote
zusammen mit Sportvereinen, Musikschulen, offener Jugendarbeit, Jugendverbände
etc. genauso wie therapeutische Angebote auf den Weg bringen. Wir wollen
Bildungsangebote nicht nur für die Jugendlichen, sondern gemeinsam mit den
Jugendlichen schaffen. Auch das Thema Inklusion ist weiterhin ein Kernanliegen
GRÜNER Bildungspolitik. Gemeinsames Lernen von Schüler*innen mit
unterschiedlichen Talenten, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfen muss
selbstverständlich sein.
Auch in der Jamaika-Koalition haben wir es geschafft, die Weichen hin zu mehr
Bildungsgerechtigkeit zu stellen. Zentral war dabei das von uns im
Koalitionsvertrag verankerte Konzept des „Bildungsbonus“, welches mit dem
PerspektivSchul-Programm für Schulen in herausfordernden Lagen eingeführt wurde.
Das „Produktive Lernen“ eröffnete vielen Schüler*innen in Abschlussklassen
praktische Einblicke in den Betriebsalltag und ermöglichte so neue Wege zum
Schulabschluss. Die Zahl der Lehrkräftestellen, insbesondere für
Sonderpädagog*innen, haben wir deutlich erhöht, die Unterrichtsversorgung auf
mehr als 100 Prozent gesteigert, die Digitalisierung vorangebracht und damit
begonnen, die Besoldung der Grundschullehrkräfte der der anderen Lehrämter
anzupassen. Seit wir GRÜNEN mitregieren, haben wir 1.700 mehr Lehrkräfte an den
Schulen als geplant – bei sinkenden Schüler*innenzahlen.
In der kommenden Wahlperiode werden wir einen Schwerpunkt auf die inhaltliche
Weiterentwicklung des Lernens an unseren Schulen legen. Schule soll stärker ein
Raum werden, in dem die Schüler*innen ihre Stärken und Interessen entdecken und
diese weiter ausbauen können, ein Raum mit offenen Lernformen und auch fächer-
und jahrgangsübergreifenden Unterrichtskonzepten. Wir werden uns dafür
einsetzen, die bestehenden Möglichkeiten der Notenfreiheit zu erweitern.
Den Grundschulen wollen wir wieder die Möglichkeiten geben, die Grundschrift als
eine Schulausgangsschrift zu nutzen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass
Schüler*innen wieder ohne Nachteile gendersensible Sprache verwenden können.
Wir werden uns aktiv für einen späteren Schulbeginn am Morgen einsetzen, um den
Schulrhythmus besser auf den Schlafrhythmus von Schüler*innen abzustimmen.
Für die nicht mehr wegzudenkenden digitalen Unterrichtsformate und auch das
individualisierte und eigenverantwortliche Lernen der Zukunft braucht es eine
gute Sachausstattung, genauso wie entsprechend ausgebildete Lehrkräfte.
A. 2. 1. PerspektivSchulen stärken
Zur Unterstützung von Schulen, die sich in einem besonders herausfordernden
sozialen Umfeld befinden, haben wir 2019 das PerspektivSchul-Programm initiiert.
Mit diesem Programm erhalten Schulen einen „Bildungsbonus“, der vielen Kindern
und Jugendlichen mit Lern- und Lebenserschwernissen Rückenwind gibt. Dafür haben
wir für 62 PerspektivSchulen die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Der Bildungserfolg unserer Schüler*innen, Bildungsgerechtigkeit und die
Möglichkeit für Schulen, eigene Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden,
sind uns wichtig. Wir wollen dieses Programm ausbauen und stärken.
Wir werden uns für die Entwicklung eines regelmäßig zu aktualisierenden
Sozialindex einsetzen, um die Mittel bedarfsgerecht auf die Schulen zu
verteilen. Auch aus dem Startchancen-Programm des Bundes erhoffen wir uns
weiteren Rückenwind.
A. 2. 2. Ganztagsangebote ausbauen
Die bundesweite Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für
Grundschüler*innen war ein notwendiger Schritt. Auch in Schleswig-Holstein
wollen wir dieses Programm gemeinsam mit den Kommunen schrittweise umsetzen.
Sowohl die Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten als auch der Aspekt der
Chancengerechtigkeit zeigen, dass wir hier zügig vorankommen müssen.
Qualitativ gute Ganztagsangebote, die auch Vereine und andere außerschulische
Akteur*innen einbeziehen, sind die Chance für Schulen, nicht allein als Lernorte
empfunden zu werden, sondern als im Quartier integrierte Gemeinschaftsorte. In
der letzten Wahlperiode ist es uns gelungen, an fast allen Grundschulen ein
Ganztagsangebot einzurichten. Dabei gibt es deutliche Unterschiede, zeitlich,
inhaltlich und qualitativ, auch abhängig vom Schulträger.
Wir werden mit den am Ganztag Beteiligten Konzepte entwickeln, wie der Ganztag
nicht nur als Betreuungs-, sondern auch als Bildungsangebot zukunftsgerichtet
aufgestellt wird. Wir setzen uns für landesweit einheitliche Rahmenbedingungen
bei Personal, Sachausstattung und Mittagessen im Ganztag ein, um auch hier die
Chancengerechtigkeit zu erhöhen.
Wir werden uns dafür einsetzen, die Koordinierung des Ganztagsangebotes durch
qualifiziertes Personal mit pädagogischer Kompetenz weiter zu verbessern und
wollen ermöglichen, dass (Teil-)Aufgaben auch von Personen übernommen werden
können, die keine Lehrkräfte sind.
Die Schlüssel zur Qualität im Ganztag sind gut ausgebildete multiprofessionelle
Teams und eine gute Verzahnung zwischen Schulvor- und -nachmittag, der zudem
einen vollständigen Personalwechsel in den Mittagsstunden vermeidet.
Ganztagsschule braucht eine gute Rhythmisierung mit vielfältigen Angeboten. Das
kann der Musik- oder Entspannungskurs am Vormittag genauso sein wie die
Deutschstunde am Nachmittag. Wir setzen uns für die Einführung einer Modulreihe
„Multiprofessionalität“ für alle Beteiligten im Ganztag ein. Durch eine solche
Fortbildung wird das professionsübergreifende gemeinsame Lernen und Arbeiten im
Ganztag unterstützt.
A. 2. 3. Digitalisierung in der Schule
Wir leben in einer immer stärker digitalisierten Welt. Nicht zuletzt durch die
Anforderungen des Distanzunterrichts in der Corona-Pandemie hat die
Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert auch in unseren Schulen
bekommen. Auch dauerhaft bieten digitale Formate Chancen zum
eigenverantwortlichen und individuellen Lernen, können die Binnendifferenzierung
unterstützen und neue Zugänge zu Informationen schaffen. Unser Ziel ist es, dass
alle Schüler*innen der digitalen Transformation gewachsen sind und diese aktiv
gestalten. Die notwendigen pädagogischen Fort- und Weiterbildungsangebote für
Lehrkräfte werden wir ausbauen, um die Schulen für die Digitalisierung fit zu
machen.
Dafür haben wir in der vergangenen Wahlperiode den Grundstein gelegt. Bis zum
Ende dieses Jahres werden fast alle Schulen einen Glasfaseranschluss bekommen
haben, ein Lernmanagementsystem wurde den Schulen bereitgestellt, genauso wie
Laptops oder Tablets für Lehrkräfte. Wir haben 250 Stellen unter anderem für die
Entwicklung von digitalen Lernmaterialien und die Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften zur Verfügung gestellt.
In der kommenden Wahlperiode wollen wir die Weiterentwicklung der Schulen beim
Lernen mit digitalen Medien weiter unterstützen. Jedes Kind soll unabhängig vom
finanziellen Hintergrund der Eltern oder Erziehungsberechtigten die Möglichkeit
haben, in der Schule und auch zuhause mit einem digitalen Gerät zu lernen.
Hierfür werden wir zusammen mit den Schulträgern und unter Berücksichtigung des
geplanten Digitalpakts 2.0 vom Bund ein Gesamtkonzept erarbeiten. In diesem
werden wir die Ausleihe, Beschaffung, Wartung und Administration von digitalen
Endgeräten dauerhaft klären. Auch Datensicherheit, Green IT, Kosteneffizienz
werden wir dabei noch besser mit digitaler Bildung vereinen. Auf Bundesebene
setzen wir uns für das Konzept der Bildungsflatrate mit einem „Education Pass“
ein, damit Schüler*innen auch zuhause ein Internetzugang zur Nutzung von
digitalen Bildungsangeboten offensteht.
Eine Grundbildung in Informatik wird für alle Schüler*innen essentiell sein, um
die eigene Zukunft in einer immer stärker digitalisierten Welt zu gestalten.
Sowohl die fachübergreifende Medienbildung als auch ein eigenes Fach zur
informatischen Bildung erachten wir als notwendig. Dieses muss im Rahmen der
aktuellen Kontingentstundentafel etabliert werden, um die schon derzeit hohe
Belastung von Kindern und Jugendlichen nicht weiter zu erhöhen. Der Bedarf an
Lehrkräften mit einer Informatik-Ausbildung wird hoch sein. Daher unterstützen
wir die Einführung von Informatik-Studiengängen an der Europa-Universität
Flensburg.
A. 2. 4. Inklusion in der Schule
Eine Gesellschaft, die niemanden zurücklässt und in der jede*r die Möglichkeit
hat, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, das ist auch in der Bildungspolitik
unser Ziel. Schüler*innen lernen am besten, wenn es ihnen gut geht – körperlich,
geistig und in ihrem sozialen Gefüge. Das gilt für Hochbegabte genauso wie für
Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf und für alle anderen.
Dabei ist klar: Inklusion wird am besten gelingen, wenn die personellen,
sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Wir verfolgen das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz zu streichen. Um die notwendigen Ressourcen für das gemeinsame Lernen aller Schüler*innen bereitstellen zu können, braucht es neben
Grundsätzlich verfolgen wir das Ziel, den bestehenden Ressourcenvorbehalt aus
dem Schulgesetz zu streichen, sehen jedoch die praktischen Hürden etwa durch den
Fachkräftemangel. Wir wollen den bestehenden Ressourcenvorbehalt streichen,
sobald dies durch mehr Personal und einem erfolgreichen Gegenwirken des
Fachkräftemangels realisierbar ist.
barrierearmen Schulen auch eine größere Anzahl von Fachkräften. Bis zum Jahr 2024 werden wir 490 zusätzliche
Stellen für Sonderpädagog*innen geschaffen haben. Damit diese Stellen besetzt
werden können, brauchen wir weiterhin den Quer- und Seiteneinstieg und weitere
Modelle, um zusätzliche Fachkräfte zu qualifizieren. Um das Beratungs- und
Unterrichtsangebot hinsichtlich spezifischer Unterstützungsbedarfe in unserem
Land zu gewährleisten, werden wir prüfen, inwieweit weitere
Qualifizierungsmaßnahmen für die Förderschwerpunkte „Hören“ und „Körperliche und
motorische Entwicklung“ angeboten werden können.
Wir stehen auch weiterhin zum dual-inklusiven Konzept, welches Kindern die
Bildungsteilhabe an Regelschulen oder an Förderzentren ermöglicht. Wir werden
die inklusiv ausgerichteten Strukturen und Lernangebote an Regelschulen durch
einen planvollen und abgestimmten Ausbau personell, sächlich und organisatorisch
stärken.
Die Ausgestaltung der Schulpflicht wollen wir weiterentwickeln und ein
Bildungsrecht für alle Kinder und Jugendlichen, die in
Erziehungshilfeeinrichtungen leben oder deren Aufenthaltsstatus unsicher ist,
garantieren.
Bildungsangebote und -einrichtungen müssen barrierearm zugänglich sein und zwar
nicht nur baulich. Das gilt auch für die Materialien, mit denen im Unterricht
gearbeitet wird. Hierzu wollen wir Verwaltungen und pädagogisches Personal
verstärkt für gesellschaftliche Vielfalt sensibilisieren, damit Aspekte der
Inklusion stärkere Berücksichtigung in Entscheidungs- und Planungsprozessen
finden. Insgesamt wollen wir für das pädagogische Personal in Schulen Fort- und
Weiterbildungsangebote mit Fokus auf Lernfortschrittsbeschreibung, Erkennung von
Gründen für Lernprobleme und möglicher Unterstützungsmaßnahmen ausbauen.
Außerdem wollen wir gemeinsam mit Kommunen und Schulträgern ein Konzept
entwickeln, um die Zusammenarbeit von Unterstützungskräften, wie zum Beispiel
Schulbegleitung und Schulassistenz, zu fördern und Pool-Modelle zu ermöglichen,
sodass die unterschiedlichen Kräfte nach Bedarf in den Klassen eingesetzt werden
können. Auf diese Weise können mehr Schüler*innen profitieren und wir
ermöglichen eine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von
Kontinuität und Professionalisierung der Schulbegleitungen.
Damit Kinder und Jugendliche in immer heterogener werdenden Schulklassen und
Lerngruppen bestmöglich und individuell gefördert werden können, benötigen
Lehrkräfte mehr Unterstützung durch speziell ausgebildete Fachkräfte, wie zum
Beispiel Ergotherapeut*innen und Logopäd*innen. Dafür wollen wir die
Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams und die Schulsozialarbeit stärken.
Wir wollen die Grundlagen dafür schaffen, um mehr Sonderpädagog*innen
kontinuierlich an Regelschulen einsetzen zu können.
Um regionale Unterschiede abzubauen und die Förderung und Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Förderungsbedarf abzusichern, setzen wir uns für landesweit
einheitliche diagnostische Standards und verbindliche Verfahrensregeln ein.
Wir wollen die Pro-Kopf-Zuweisung von zusätzlichen Stunden für Schüler*innen mit
Förderungsbedarf in eine systemische Zuweisung von Stunden an die Schulen
überführen, die die unterschiedlichen Bedarfe der Schulen berücksichtigt. So
können Schüler*innen auch ohne die formale Feststellung eines
Unterstützungsbedarfs mit zusätzlichen Stunden präventiv besser unterstützt
werden. Ein entsprechendes Konzept werden wir gemeinsam mit den Kommunen
erarbeiten.
Um die Kontinuität der Inklusion im Bildungsbereich zu verbessern, wollen wir
beim Übergang zwischen Bildungsstufen verstärkt auch diesen Aspekt
berücksichtigen.
A. 2. 5. Lehrkraft werden
Wir haben in der Jamaika-Koalition die Studienplätze für Grundschullehrkräfte
und Sonderpädagog*innen ausgebaut, um dem Bedarf gerecht zu werden. Mit der
Entwicklung des Lehrkräftebedarfsprognosetools und der Einrichtung der Allianz
für Lehrkräftebildung haben wir die Grundlagen für die inhaltliche und
bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung geschaffen.
Gemeinsam mit der Allianz für Lehrkräftebildung werden wir die
Lehramtsausbildung in Schleswig-Holstein weiterentwickeln, um die Lehrkräfte von
morgen besser auf die tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere im
Bereich Digitalisierung, Inklusion und des kompetenzorientierten
eigenverantwortlichen Lernens vorzubereiten. Dabei wollen wir Lehrinhalte zur
Bildung in der digitalen Welt im Curriculum des Lehramtsstudiums verbindlich
verankern, die neben der Medienbildung auch Grundlagen der Informatik
vermitteln. Angehende Lehrer*innen werden wir mit weiteren Angeboten zur
inklusiven Didaktik in der pädagogischen und fachdidaktischen Grundausbildung
noch besser auf den inklusiven Berufsalltag vorbereiten. Um die angehenden
Lehrkräfte hinreichend für inklusive Bedarfe zu sensibilisieren, sollen Menschen
mit Behinderungen als Bildungsfachkräfte qualifiziert werden. Das Institut für
inklusive Bildung ist dafür ein hervorragender Grundstein.
Um mit den steigenden Herausforderungen gut umzugehen, braucht es einen
stärkeren Fokus auf die psychische Gesundheit auch in der Schule. Wir werden
daher beginnend mit dem Lehramtsstudium zusätzliche Angebote schaffen, die
Lehrkräfte sowohl darauf vorbereiten, gesundheitspräventive Inhalte zu
vermitteln, als auch Hilfestellung zu eigener Resilienz im belastenden
Berufsalltag geben. In der Berufspraxis sollen Supervisionsangebote ausgebaut
werden, auch um individuelle mentale Belastungen zu reduzieren.
Aktuell können Planstellen nicht immer mit angemessen ausgebildeten Fachkräften
besetzt werden. Ein wichtiges Ziel ist es daher, Studienplätze bedarfsgerechter
zu planen. Die Entwicklung von Pilotprojekten zur Lehrkräfteausbildung in dualen
Masterstudiengängen befürworten wir. Wir wollen die fachliche Begleitung der
Vertretungslehrkräfte durch Mentor*innen verbessern, auch um die
Unterrichtsqualität zu sichern. Darüber hinaus wollen wir prüfen, wie die
Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen des Instituts für Qualitätsentwicklung
an Schulen in Schleswig-Holstein (IQSH) für Lehramtsstudierende im
Vertretungseinsatz ermöglicht werden kann.
Für Menschen ohne Masterstudienabschluss ist die Anstellungszeit auch im Falle
des bewährten Einsatzes im Unterricht auf fünf Jahre begrenzt. Wir wollen diesen
Vertretungskräften den Weg des Quer- und Seiteneinstiegs als Fachlehrkraft an
allgemeinbildenden Schulen eröffnen. Mit Weiterbildungen im fachlichen und
pädagogischen Bereich sollen sie die Qualifikation erlangen, dauerhaft als
Lehrkraft im gehobenen Dienst tätig zu sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Übergang zwischen Studium und
Vorbereitungsdienst noch besser koordiniert wird, insbesondere um Wartezeiten zu
vermeiden.
Um eine transparente und kontinuierliche Bewertung der Leistungen im
Vorbereitungsdienst zu ermöglichen, legen wir den Fokus auf eine
lernprozessbegleitende Diagnostik der Leistungen der Referendar*innen. Darüber
hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Bewertungskriterien der Prüfungen zum
zweiten Staatsexamen offengelegt werden und eine von Kriterien geleitete
Rückmeldung zur Prüfung erfolgt.
A. 2. 6. An Schulen arbeiten
An unseren Schulen arbeiten inzwischen viele verschiedene Professionen zusammen.
Wir wollen die dauerhafte Arbeit multiprofessioneller Teams im Arbeitsfeld
Schule gemeinsam mit diesen Akteur*innen weiterentwickeln und in die Fläche
bringen. Dabei werden wir die Beratung zur Organisationsentwicklung für Schulen
dauerhaft verfügbar machen.
Wir wollen die Anzahl der Poolstunden erhöhen, um Schulen mehr Spielraum für die
angemessene Entlastung von Lehrkräften mit besonderen Aufgaben zu geben. Für
einzelne, klar definierte und befristete Aufgaben werden wir Lehrkräften
zukünftig einen Leistungszuschlag gewähren.
Die Maßnahmen zur Erhaltung der Lehrkräftegesundheit wollen wir weiter ausbauen.
Neben den gut strukturierten Trainings mit Ausrichtung auf die individuellen
Ressourcen wollen wir den „Arbeitsplatz Schule“ noch stärker in den Blick nehmen
und gesundheitsförderliche Veränderungen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
für Lehrer*innen, für die erholsame Pausengestaltung oder die Senkung der
Lärmbelastung anstreben.
Die Leitung einer Schule wird mit steigenden Erwartungen und weiteren
Aufgabenfeldern zunehmend anspruchsvoller und herausfordernder. Daher möchten
wir die Schulleitungen bestmöglich unterstützen und die „Leitungszeit“
anforderungsorientiert weiter erhöhen. Das Prinzip der multiprofessionellen
Teamstruktur sollte sich auch in der Schulleitung widerspiegeln. Wir wollen den
Schulen die Möglichkeit eröffnen, Verwaltungsfachkräfte zur Unterstützung der
Schulleitungen einzustellen. Die Integration von Förderschulleitungen sowie
Ganztagskoordination und Schulsozialarbeit gilt es zu berücksichtigen. Zudem
werden wir eine umfassende und systematische Qualifizierung von Schulleitungen
aller Schularten einführen, um ausreichend Nachwuchs für die Aufgabe der
Schulleitung gewinnen zu können.
Die Besoldung der Schulleitungstätigkeit soll an den Aufgabenstellungen
ausgerichtet werden und allen in Frage kommenden Laufbahnen gleichermaßen
offenstehen. Auch soll die Festlegung der Besoldung der Leitungen von
Förderzentren von der Zahl der Schüler*innen mit festgestelltem
Unterstützungsbedarf in ihrer Zuständigkeit gelöst und aufgabenbezogen bestimmt
werden.
A. 2. 7. Antidiskriminierung und Demokratiebildung
Diskriminierung zu bekämpfen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Den
Grundstein wollen wir schon in der Schule legen. Radikalisierung und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit gefährden die Demokratie und stellen eine
erhebliche Herausforderung im schulischen Alltag und der politischen Bildung
dar. Diskriminierung findet auch im Schulalltag statt. Sie führt dazu, dass
Schüler*innen ungern zur Schule gehen und kann ihnen einen erfolgreichen
Bildungsweg erschweren. Deshalb haben wir uns in der vergangenen Wahlperiode,
unter anderem durch den Aktionsplan gegen Rassismus und diversen Maßnahmen gegen
Antisemitismus, gerade auch mit den Bildungsinstitutionen auseinandergesetzt.
Wir wollen, dass Schüler*innen auf Lehrkräfte und Schulpersonal treffen, die
schon in ihrer Ausbildung Wissen über Diskriminierungsstrukturen erlangt haben.
Dafür braucht es in der Hochschulausbildung entsprechende Angebote und für
Lehrpersonal Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen.
Wie erachten Information, Aufklärung sowie handlungsorientierte Projekte als
essentielle Bestandteile von schulischer und außerschulischer
Antidiskriminierungsarbeit. Dafür möchten wir Unterrichtskonzepte stärken, deren
Ziel nicht nur die Vermittlung von historischen Fakten ist, sondern das Wissen
über die Vorzüge und Funktionsweisen unseres demokratischen Rechtsstaates in den
Mittelpunkt stellt.
Insbesondere zur Prävention von Radikalisierung ist es wichtig, ein Verständnis
für die Komplexität von Politik zu schaffen und Vertrauen in die demokratischen
Institutionen zu gewinnen. Das Internet spielt in diesem Zusammenhang eine
bedeutende Rolle, sodass auch Phänomene wie Hate Speech, Fake News und
Verschwörungserzählungen einen Teil des Unterrichtes einnehmen sollten.
Für das Leben in einer Demokratie ist ein gefestigtes Verständnis demokratischer
Strukturen essentiell. Die Schule ist für die Vermittlung einer solchen
demokratische Sozialisation und Bildung sowie für die Entwicklung eines
demokratischen Bürger*innenbewusstseins elementar wichtig.
Ein demokratisches Bewusstsein sollte nicht nur Teil des Unterrichts, sondern
auch der Kultur in der Schule sein. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten
aller Personengruppen an Schulen ausbauen und eine aktive und konstruktive
Feedback-Kultur fördern. Außerdem wollen wir partizipative Modelle, wie etwa
Klassenräte, stärken und so auch die Eigenverantwortung von Schüler*innen
fördern.
Bei der Umsetzung und Entwicklung partizipativer Elemente sollen neben den
Schüler*innenvertretungen und Lehrkräften auch die Elternbeiräte eingebunden
werden. Darüber hinaus setzen wir uns für eine wissenschaftliche Evaluation und
Implementierung eines Unterrichtsmoduls „Mitbestimmung an der Schule“ ein.
Mit einem Pilotprojekt wollen wir die politische Bildung und das Empowerment in
Förderzentren und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen deutlich stärken
und ausbauen.
A. 2. 8. Queer
Schule und die Lebenserfahrungen im Jugendalter prägen ein Leben lang. Noch
immer entscheidet sich ein erheblicher Teil der queeren Jugendlichen dagegen,
sich während ihrer Schulzeit zu outen. Grund dafür ist häufig die Angst vor
Diskriminierung. Wir wollen, dass Schulen und Angebote der Jugendarbeit sichere
Orte werden, an denen junge Menschen in der Erkundung ihrer Identität nicht mit
Diskriminierungserfahrungen und Ausschlusserlebnissen konfrontiert werden.
Stattdessen setzen wir uns für eine zugewandte Begleitung im Sinne einer
fächerübergreifenden vorurteils- und diversitätsbewussten Pädagogik der Vielfalt
als grundlegende pädagogische Perspektive ein.
Wir setzen uns dafür ein, dass geschlechtliche Identität, Unterschiedlichkeit
von Körpern und sexuelle bzw. romantische Orientierung in der Schule angemessen
und vorurteilsfrei thematisiert werden, explizit auch außerhalb des
Sexualkundeunterrichts.
Wir sprechen uns für die Reduktion von geschlechterdifferenzierten Angeboten im
Sportunterricht zugunsten von Mixed-Sport-Angeboten aus. Wir unterstützen
ausdrücklich die Einführung vielfaltsinklusiver Lehr- und Lernmittel auch über
die bloße Abbildung von queeren Menschen hinaus. Damit einher geht die
Qualifizierung von Lehrkräften, Schulsozialarbeiter*innen, Erzieher*innen,
Sozialpädagog*innen und anderen Beschäftigten an Schulen. Die Beschäftigung mit
queerer Vielfalt muss hierzu in den entsprechenden Curricula verankert werden.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine weitere Stärkung der landesweiten queeren
Antidiskriminierungsarbeit ein. Hierzu werden wir die größtenteils
ehrenamtlichen Projekte in eine institutionelle Förderung überführen.
A. 2. 9. Traumapädagogik ausbauen
Wir GRÜNE möchten Kitas und Schulen zu traumasensiblen und
diskriminierungsfreien Räumen weiterentwickeln. Eine Fluchtgeschichte, die
Konfrontation mit Tod und Verlust von Angehörigen oder eine verschärfte
häusliche Situation durch die Coronakrise können traumatische Erfahrungen für
Kinder und Jugendliche sein. Unser Ziel ist es, eine dafür sensibilisierte
pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass alle Kinder und Jugendlichen Talente
entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen und persönliche Ressourcen
kennen und nutzen lernen.
Dafür werden wir ein präventives traumapädagogisches Gruppenangebot für
Schüler*innen, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an Schulen ermöglichen, in dem
die Kinder Akzeptanz und Empathie erleben. Dieses wird für Kinder mit und ohne
deutsche Sprachkenntnisse gestaltet. Neben den Unterstützungssystemen der Schule
sollen hier auch die Eingliederungshilfe der Kreise und die Familienzentren
konzeptionell eingebunden werden. Mittelfristig soll daraus ein Regelangebot mit
personeller Kontinuität und Rückkopplung zum Schulprogramm erwachsen.
Erfahrungen aus Projekten oder der Traumapädagogik in Kindertagesstätten und
Familienzentren („TiK SH“) sollen hier einfließen und bereits vorhandene
Strukturen ausgebaut werden.
In diesem Sinne müssen auch heil- und traumapädagogische Grundlagen zum
gesicherten Inhalt für die pädagogischen Ausbildungen in Schleswig-Holstein
werden. Entsprechende Fortbildungen zum Kompetenzaufbau sollen für Fachkräfte in
Kita und Schule angeboten werden.
A. 2. 10. Dänische Schulen und Schulen in freier Trägerschaft
Auch die dänischen Schulen und die Schulen in freier Trägerschaft sind ein
wichtiger Bestandteil unser Schullandschaft. Durch die Neuordnung der
Ersatzschulfinanzierung 2014 haben wir den Schulen in freier Trägerschaft
Planungssicherheit gegeben. Durch die Koppelung der Schüler*innenkostensätze an
die Bildungsausgaben für die staatlichen Schulen des Landes partizipieren sie an
den gestiegenen Mitteln für Bildung. Dennoch bedarf es in der nächsten
Wahlperiode einer Überarbeitung der Pauschalen unter anderem für Investitions-,
Schulverwaltungs- und Schülerbeförderungskosten.
A. 2. 11. Viele Wege führen zum Schulabschluss
Wir wollen den Übergang von der Schule in den Beruf weiter verbessern und die
Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, erhöhen.
Dabei sind Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte eine gute Bereicherung
und Praktika können Orientierung geben. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen
wollen wir zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu sichern, setzen wir auf die
Arbeit der Jugendberufsagenturen, die mit berufsvorbereitenden Beratungen und
Job-Coachings individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen eingehen. Daher
möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden zehn Standorte
flächendeckend Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe
Beratung sicherstellen zu können.
Es ist unser Ziel, dass alle Jugendlichen einen Schulabschluss erlangen.
Schulabbrüche ohne anerkannten Abschluss bedeuten oftmals große individuelle
Nachteile. Viele Einflussfaktoren spielen dabei eine Rolle. Um die Faktoren
frühzeitig zu erkennen, brauchen Schulen konkrete Präventions- und
Interventionskonzepte, um einem möglichen Schulabbruch frühzeitig entgegenwirken
zu können. Wir werden entsprechende Maßnahmen zur Lern- und
Verhaltensunterstützung fördern und entsprechende Fortbildungsangebote für
Lehrkräfte ausbauen.
Das „Produktive Lernen“, bei dem Schüler*innen in Klasse 8 und 9 drei Tage pro
Woche in einem Praktikumsbetrieb und an zwei Tagen in der Schule lernen, kann
für Schüler*innen ein Weg sein, um wieder Spaß am Lernen zu gewinnen und einen
Schulabschluss zu erreichen. Nachdem wir GRÜNE bereits eine finanzielle
Förderung verankern konnten, wollen wir dieses erfolgreiche Programm
bedarfsgerecht weiter ausbauen.
Die Flex-Klassen, in denen Schüler*innen für die Klassen 8 und 9 drei Schuljahre
Zeit haben, in denen sie viele Praktika machen können, sind ein weiterer Weg, um
Schüler*innen auf ihrem Weg zum Schulabschluss zu unterstützen. Auch dieses
Programm wollen wir fortführen.
Unterstützer*innen
- Janine Blöhdorn (KV Kiel)
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Zoe Engel (KV Lübeck)
Kommentare
Hans-Peter Hopp:
Das ist kein Widerspruch in sich: Der Ressourcenvorbehalt verfolgt das Ziel, den finanziellen Aufwand für die Inklusion nicht / nur eingeschränkt einzugehen. Die personelle Basis für Inklusion herzustellen - also den Fachkräftemangel offensiv für die Realisierung anzugehen - ist hingegen sowohl Ausdruck von Bereitschaft als auch von Einsicht in Erfordernisse. Ich empfehle, die Streichung des Ressourcenvorbehaltes mit der Personalentwicklung gut vorzubereiten.