Beschluss C 10: C 10 - Schleswig-Holstein ist sicher für alle
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) | 
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| Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(25.02.2022) | 
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 19.01.2022) | 
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| Antragshistorie: | Version 1(21.01.2022) Version 1(25.02.2022) Version 1  | 
C. 10. Schleswig-Holstein ist sicher für alle
Zu einem Bundesland, in dem eine gerechte, weltoffene und vielfältige Demokratie 
gelebt werden kann, gehört auch eine Innenpolitik, die diese Werte schützt. 
Hierzu zählt die Arbeit der Polizei, der Justiz sowie des Verfassungsschutzes. 
All diese Instanzen müssen das oberste Ziel verfolgen, unsere Gesellschaft zu 
schützen und dabei gerecht und frei von Diskriminierungen zu handeln.
Um dieses Ziel zu stärken, wollen wir mehr Fort- und Weiterbildungen für die 
Beschäftigten schaffen. Präventionsmaßnahmen schaffen ein Bewusstsein für die 
Vielfalt unserer Gesellschaft.
Darüber hinaus setzen wir den Kurs der Innenpolitik des Landes auf eine klare 
Kante gegen Rechts. In diesem Bereich sorgen wir dafür, dass sowohl durch 
Prävention als auch durch aktives Handeln rechten und menschenfeindlichen 
Strömungen konsequent begegnet wird.
C. 10. 1. Polizei
Unsere Polizei ist bürgernah und lösungsorientiert. Wir stehen für eine 
Sicherheitspolitik, die sich an Fakten und Wissenschaft orientiert. Die Polizei 
in Schleswig-Holstein benötigt eine angemessene personelle und materielle 
Ausstattung, eine zeitgemäße und zukunftsfeste räumliche Unterbringung, die 
notwendige digitale Infrastruktur sowie eine zukunftsfähige Aus- und 
Fortbildung.
Wir haben bereits auf den Weg gebracht, dass die Qualität der Ausbildung in 
Eutin und Altenholz in den letzten Jahren gesteigert werden konnte. Dennoch 
halten wir es für erforderlich, das Anforderungsprofil für angehende 
Polizist*innen weiterzuentwickeln.
Wir wollen keine Aufrüstung der Polizei mit immer mehr Waffensystemen. Wir 
wollen deeskalierende Inhalte, politische Bildung, digitale Kompetenzen und den 
Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Förderung der 
Interkulturalität wollen wir weiter ausbauen und sicherstellen, dass Trainings 
und Übungen wirklich stattfinden. Regelmäßige Supervision und Nachsorge, zum 
Beispiel nach besonders belastenden Einsätzen, wollen wir stärken sowie eine 
kritische Fehlerumgangskultur, insbesondere auf Leitungsebene, aufbauen. Die 
Ergebnisse und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu Missständen in 
Teilen unserer Landespolizei müssen durch unsere Landespolizei umgesetzt werden. 
Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass das frühzeitige Erkennen und Sanktionieren 
jeglicher Form diskriminierender, menschenverachtender oder rassistischer 
Tendenzen innerhalb der Landespolizei Priorität hat und unterstützen die 
Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz.
Wir wollen keine Aufrüstung der Polizei mit immer mehrweiteren Waffensystemen. Wir wollen deeskalierende Inhalte, politische Bildung, digitale Kompetenzen und deneine Sensibilisierung im Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Förderung der Interkulturalität wollen wir weiter ausbauen und sicherstellen, dass Trainings und Übungen wirklich stattfinden. Regelmäßige Supervision und Nachsorge, zum Beispiel nach besonders belastenden Einsätzen, wollen wir stärken sowie eine kritische Fehlerumgangskultur, insbesondere auf Leitungsebene, aufbauen. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zu Missständen in Teilen unserer Landespolizei müssen durch unsere Landespolizei umgesetzt werden. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass das frühzeitige Erkennen und Sanktionieren jeglicher Form diskriminierender, menschenverachtender oder rassistischer Tendenzen innerhalb der Landespolizei Priorität hat und unterstützen die Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz.
Um Racial Profiling einer stärkeren Kontrolle zu unterziehen, wollen wir 
Kontrollquittungen, die bei Identitätskontrollen im öffentlichen Raum 
ausgestellt werden müssen, einführen.
Wir sind gegen eine anlasslose Massenüberwachung; Quellen-TKÜ, 
Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung lehnen wir genauso wie den 
Einsatz von Body-Cams in Wohnungen ab. Sicherheitsgesetze wollen wir evaluieren 
und befristen.
Wir sind gegen eine anlasslose Massenüberwachung; Quellen-TKÜ, Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung lehnen wir genauso wie den Einsatz von Body-Cams in Wohnungen ab. Sicherheitsgesetze wollen wir evaluieren und befristen.
Wir sind auch weiterhin nentschieden gegen eine sich als sicherheitspolitisch kontraproduktiv erwiesene anlasslose Massenüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger durch Vorratsdatenspeicherungen und setzen stattdessen auf die zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren durch die Polizei. Auch den bisherigen, mit den Vorgaben des Bundesverfassunsgerichts nicht in Einklang zu bringenden Einsatz der sogenannten "Quellen-TKÜ" und der "Online-Durchsunchung" lehnen wir ab. Statt mit Sicherheitslücken staatlicherseits zu handeln, wollen wir diese schnellstmpglich schließen. Hierfür setzen wir auf eine staatliche Meldepflicht. Den Einsatz von Body-Cams in Wohnungen lehen wir ebenfalls ab.
Besonders im Bereich der Cyberkriminalität, der Missbrauchsabbildungen und der 
sexualisierten Gewalt gegen Kinder, dem Cybermobbing und der Nutzung des 
Internets zur Verbreitung von Hass und Hetze sehen wir Aufgabenschwerpunkte. 
Dabei setzten wir auf den Einsatz von Ermittlungsteams, die sich aus IT-
Expert*innen und Polizist*innen bilden.
Wir wollen den Kampf gegen Hate Crime entschieden angehen. Schwerpunkteinheiten 
bei der Polizei und Staatsanwaltschaft müssen effektiv zusammenarbeiten. Wir 
brauchen besonders geschulte Ansprechpersonen bei der Polizei, um Opfern die 
Ansprache zu erleichtern. Beratungs- und Unterstützungsprogramme für Opfer von 
Bedrohungen und Angriffen wollen wir stärken und eine digitale 
Gewaltschutzambulanz schaffen.
Ebenso soll Hasskriminalität besser in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 
ausgewiesen werden, um konkrete Zahlen zu erhalten.
Aber auch der direkte Kontakt zwischen Behörden und Bürger*innen verändert sich 
im Zuge der Digitalisierung. Hierzu ist es wichtig, dass die Polizei für die 
Bevölkerung nach wie vor ansprechbar ist – im digitalen Raum wie auch in der 
realen Welt.
Die Bekämpfung von Gewaltdelikten, insbesondere Gewaltdelikte gegen Frauen und 
Kinder, wollen wir noch stärker in den Fokus nehmen. Die Umsetzung des 
Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen und häusliche Gewalt sehen wir daher als wesentlichen Bestandteil der 
GRÜNEN Innenpolitik.
Die Bekämpfung von Gewaltdelikten, insbesondere Gewaltdelikte gegen Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen sowie gegen Kinder, wollen wir noch stärker in den Fokus nehmen. Die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sehen wir daher als wesentlichen Bestandteil der GRÜNEN Innenpolitik.
Unser Ziel ist es, Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt erheblich zu 
senken. Hierbei setzen wir auf die Opferforschung und ganz besonders den Ausbau 
der Hilfs- und Beratungsangebote sowie täter- und opferorientierte Prävention. 
Wir fordern eine gesonderte Ausweisung von kinder- und frauenfeindlichen 
Straftaten in der Kriminalstatistik.
Unser Ziel ist es, Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt erheblich zu senken. Hierbei setzen wir auf die Opferforschung und ganz besonders den Ausbau der Hilfs- und Beratungsangebote sowie täter- und opferorientierte Prävention. Wir fordern eine gesonderte Ausweisung von kinder- und frauenfeindlichen Straftaten gegen Frauen sowie von inter*, nicht binäre und trans* Personen und Kinder in der Kriminalstatistik.
Unser Ziel ist es, Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt erheblich zu senken. Hierbei setzen wir auf die Opferforschung und ganz besonders den Ausbau der Hilfs- und Beratungsangebote sowie täter- und opferorientierte Prävention. Es gibt bereits viele polizeiliche Mittel, um häusliche Gewalt entgegenzuwirken. Dennoch kommt es dazu, dass die Täter Gewaltschutzanordnungen wiederholt übertreten. Deshalb fordern wir unter anderem: Verpflichtendes Tätertraining auch schon nach dem ersten Polizeieinsatz, Meldeauflagen während der Wegweisung, konsequente Sanktionen bei Verstößen gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes, Aufenthaltsgebote, Unterlassungshaft bei Überschreiten des Kontakt- und Näherungsverbots. Wir fordern eine gesonderte Ausweisung von kinder- und frauenfeindlichen Straftaten in der Kriminalstatistik.
Im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen stärken wir die 
Strafverfolgungsbehörden personell und entlasten die Beschäftigten bei der 
Auswertung der beschlagnahmten Datenträger durch technische Lösungen – unter 
Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten der Opfer. Zudem realisieren 
wir den tagesaktuellen Abgleich mit entsprechenden Datenbanken.
Um eine genauere Darstellung der Kriminalität im Land zu erlangen, wollen wir 
unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft die 
Kriminalitätsstatistik zu periodischen Sicherheitsberichten mit regionalem Bezug 
ausbauen.
Verbrechen darf sich nicht lohnen! Organisierte Kriminalität und 
Terrorismusfinanzierung sind immer noch lukrative Geschäftsfelder. Die 
Bekämpfung von Geldwäsche, die Vermögensabschöpfung und die Nachverfolgung 
virtueller Währungen stellen daher wichtige Handlungsfelder dar. Zur Bekämpfung 
der Geldwäschekriminalität wollen wir eine Task Force von Polizei, 
Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften etablieren.
Wir setzen uns dafür ein, dass beim Landgericht Kiel und Landgericht Lübeck 
jeweils eine zusätzliche Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet und entsprechendes 
Personal bereitgestellt wird.
Wir setzen uns dafür ein, dass beim Landgericht Kiel und Landgericht Lübeck jeweils eine zusätzliche Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet und entsprechendes Personal bereitgestellt wird.
C. 10. 2. Menschenhandel
Menschenhandel existiert auch in Schleswig-Holstein. So gab es immer wieder 
Fälle von Arbeitsausbeutung als auch Opfer von Zwangsprostitution. Die 
konsequente Strafverfolgung dieser Form der Organisierten Kriminalität ist ein 
wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Menschenhandel. Dieser wird durch den 
Opferschutz ergänzt. Um diesen Menschen eine Perspektive zu geben, müssen 
Fachberatungen gestärkt und ein echtes Bleiberecht geschaffen werden. Hierfür 
setzen wir uns auf Bundesebene ein. Gleichzeitig wird Schleswig-Holstein alle 
Möglichkeiten ausloten, um Opfer von Menschenhandel vor Abschiebung in Tatort- 
oder Herkunftsländer zu schützen und ihnen zu ermöglichen, hier ein gewaltfreies 
Leben aufzubauen. Die Fachberatung für Frauenhandel sichern wir weiterhin ab.
C. 10. 3. Prävention, Antirassismusarbeit und Deradikalisierungsstrategien
Die wirksamste Prävention ist eine inklusive Gesellschaft, die keinen Anlass und 
Raum für eine Radikalisierung bietet. Prävention muss daher als 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelebt werden, die ausschließlich im 
vertrauensvollen Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft funktionieren 
kann. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass zivilgesellschaftliche 
Initiativen, die wertvolle Arbeit für unsere Demokratie leisten, verlässlich 
finanziert und verstetigt werden. Unser Ziel ist es, demokratiefeindlichen 
Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken.
Die wirksamste Prävention ist eine inklusive Gesellschaft, die keinen Anlass und Raum für eine Radikalisierungdie Entwicklung rechtsextremer, rassistischer, diskriminierender, antidemokratischer oder menschenverachtender Einstellungen bietet. Prävention muss daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelebt werden, die ausschließlich im vertrauensvollen Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft funktionieren kann. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass zivilgesellschaftliche Initiativen, die wertvolle Arbeit für unsere Demokratie leisten, verlässlich finanziert und verstetigt werden. Unser Ziel ist es, demokratiefeindlichen Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken.
Die wirksamste Prävention ist eine inklusive Gesellschaft, die keinen Anlass und Raum für eine Radikalisierung bietet. Prävention muss daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelebt werden, die ausschließlich im vertrauensvollen Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft funktionieren kann. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass zivilgesellschaftliche Initiativen, die wertvolle Arbeit für unsere Demokratie leisten, verlässlich finanziert und verstetigt werden. Unser Ziel ist es, demokratiefeindlichen Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken.
Wir unterstützen Projekte zur Adressierung von Jungen und Männern zum Thema toxische Männlichkeit und wollen Männerberatungsstellen aktiv in den Gewaltschutz für Mädchen und Frauen einbinden.
Einen Schwerpunkt legen wir hierbei in sämtliche Maßnahmen, die darauf 
ausgerichtet sind, rechtsextremen, rassistischen, diskriminierenden und 
menschenverachtenden Strömungen wirksam zu begegnen. Wir wollen daher die 
Partnerschaften für Demokratie in den Kommunen etablieren und dadurch den Ausbau 
der kommunalpräventiven Räte um diese Facette ergänzen.
Kriminalprävention ist im Kontext einer evidenzbasierten Innenpolitik ein wesentlicher Baustein der Kriminalitätsbekämpfung. Einen Schwerpunkt legen wir hierbei in sämtliche Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, rechtsextremen, rassistischen, diskriminierenden und menschenverachtenden Strömungen wirksam zu begegnen. Wir wollen daherBestehende Deradikalisierungs-, Ausstiegs- und Präventionsprogramme werden wir evaluieren, erfolgreiche Programme ausbauen und die Kriminal- und Extremismusprävention sowie das Risikomanagement durch Forschung und Entwicklung nachhaltiger Präventionskonzepte fördern. In den Kommunen wollen wir Partnerschaften für Demokratie in den Kommunen etablieren und dadurch den Ausbau der kommunalpräventiven Räte um diese Facette ergänzen.
Die rechtsterroristischen Taten sowie die islamistischen Terroranschläge der 
jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass Europa und Deutschland unverändert im 
Zielspektrum von terroristischen Einzeltäter*innen und Organisationen stehen. 
Auch die Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Corona-Demonstrationen“ zeigen, 
dass Verschwörungserzählungen sich zu einer Gefahr entwickeln können, wenn 
antisemitische oder gegen politische Funktionsträger*innen gerichtete 
Gewalttaten mit ihnen legitimiert werden.
Die rechtsterroristischen Taten sowie die islamistischen Terroranschläge der jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass Europa und Deutschland unverändert im Zielspektrum von terroristischen Einzeltäter*innen und Organisationen stehen. Diesen sicherheitspolitschen Herausforderungen muss sich die wehrhafte Demokratie sehr entschlossen entgegenstellen. Auch die Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Corona-Demonstrationen“ zeigen, dass Verschwörungserzählungen sich zu einer echten Gefahr entwickeln können, wenn sich Täter*innen zunehmend gegenseitig radikalisieren und beispielsweise antisemitische oder gegen politische Funktionsträger*innen gerichtete Gewalttaten mit ihnen legitimiert werden.
C. 10. 4. Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung
C. 10. 4. Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung
C. 10. 4. Schutz der demokratischen Zivilgesellschaft
Der Verfassungsschutz sorgt dafür, dass die Verfassung bestmöglich geschützt 
wird – und das soll auch so bleiben. Um dies zuverlässig umzusetzen, planen wir 
eine Reform des Verfassungsschutzes, um den Schutz der freiheitlichen 
demokratischen Grundordnung erfüllen zu können. Wir wollen eng begrenzte und 
transparente Vorgaben für den Einsatz des Verfassungsschutzes, insbesondere für 
den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung.
Der Verfassungsschutz sorgt dafür, dass die Verfassung bestmöglich geschützt wird – und das soll auch so bleiben. Um dies zuverlässig umzusetzen, planen wir eine Reform des Verfassungsschutzes, um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllen zu können. Wir wollen eng begrenzte und transparente Vorgaben für den Einsatz des Verfassungsschutzes, insbesondere für den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung.
Um die Zivilgesellschaft vor antidemokratischen Strömungen zu schützen, braucht es ein unabhängiges, wissenschaftliches Institut anstatt eines Geheimdienstes.
Die dem Verfassungsschutz zugrundeliegende Extremismus-Definition (auch Hufeisentheorie genannt), die eine unproblematische Mitte konstruiert, an deren Ränder sich verschiedene Extremismen verorten lassen, lehnen wir strikt ab. Die Gleichsetzung der Extremismen ist genauso problematisch wie die Annahme, es gäbe in der "Mitte" keine antidemokratischen Tendenzen. Dies ist wissenschaftlich überholt und nimmt aktuelle gesellschaftliche Phänomene nicht mit in den Blick.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren immer wieder gezeigt, dass der Verfassungsschutz auch seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird. Er baut z.B. mit dem System der V-Leute demokratiefeindliche Strukturen auf und ist Teil dieser. Er ist als Inlandsgeheimdienst intransparent, sodass notwendige Informationsflüsse für verschiedenste Akteur*innen nicht gegeben waren oder missbräuchlich überwacht worden sind. In der Praxis erreicht der Verfassungsschutz also nicht das Ziel, die Zivilgesellschaft vor antidemokratischen Strömungen zu schützen.
Deswegen möchten wir den Landesverfassungsschutz durch ein unabhängiges Forschungsinstitut ersetzen, das Wissen über antidemokratische Strömungen generiert und auf diese Weise Politiker*innen und Zivilgesellschaft angemessen informieren und beraten kann.
Solange der Verfassungsschutz noch nicht vollständig ersetzt wurde, sollte er sich an der Vision und letztlich auch der verfassungsmäßig festgehaltenen Norm einer diskriminierungsfreien, gleichberechtigten und selbstbestimmten Gesellschaft orientieren, nicht an einer willkürlich konstruierten Mitte und dem, was davon abweicht. Kurzfristig werden wir sowohl das V-Leute-System als auch die bisher vom Landesverfassungsschutz und vom Staatsschutz genutzte Extremismus-Konzeption abschaffen, die parlamentarischen Kontrolle in die Öffentlichkeit überführen und die Aufgaben "Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz" aus dem Verfassungsschutz herauslösen und in den Aufgabenbereich der Polizei überführen.
Der Verfassungsschutz sorgt dafür, dass die Verfassung bestmöglich geschützt wird – und das soll auch so bleiben. Um dies zuverlässig umzusetzen, planen wir eine Reform des Verfassungsschutzes, um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllen zu können. Wir wollen eng begrenzte und transparente Vorgaben für den Einsatz des Verfassungsschutzes, insbesondere für den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung.
Der Verfassungsschutz leistet eine wichtige Arbeit. Dennoch sind Reformen dringend notwendig. Wir planen eine solche Reform des Verfassungsschutzes, wollen unter anderem rechtliche klare Vorgaben, insbesondere für den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung. Zudem wollen wir die parlamentarische Kontrolle weiter stärken.
Von Rechtsextremist*innen geht erwiesenermaßen die größte Bedrohung für unsere 
Demokratie aus. Der Verfassungsschutz muss seine Analysefähigkeit im Bereich des 
Rechtsextremismus verbessern, um Bürger*innen angesichts der Gefahren, die von 
Rechtsextremist*innen ausgehen, besser zu informieren. Wir sprechen uns 
weiterhin gegen den Einsatz von bezahlten V-Leuten in den rechtsextremen 
Strukturen aus, um eine Förderung der Szene zu verhindern.
Von Rechtsextremist*innen geht erwiesenermaßen die größte Bedrohung für unsere Demokratie aus. Der Verfassungsschutz muss seine Analysefähigkeit im Bereich des Rechtsextremismus verbessern, um Bürger*innen angesichts der Gefahren, die von Rechtsextremist*innen ausgehen, besser zu informieren. Wir sprechen uns weiterhin gegen den Einsatz von bezahlten V-Leuten in den rechtsextremen Strukturen aus, um eine Förderung der Szene zu verhindern.
Wir fordern außerdem die Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle mit einer 
Stabstelle Controlling, mehr Rechte für die Fraktionen und klare 
Berichtspflichten für den Verfassungsschutz. Whistleblowing aus dem 
Verfassungsschutz direkt an das Parlament muss auf sicherem Weg ermöglicht 
werden.
C. 10. 5. Starker Rechtsstaat
Wir garantieren den Rechtsstaat und machen die Justiz effektiver und 
bürger*innennäher. Wir wollen einen starken Rechtsstaat für alle. Wir werden mit 
konkreten Projekten das Vertrauen in unseren Rechtsstaat weiter stärken. So 
wollen wir unter anderem nach dem Berliner Vorbild das Projekt „Wir im 
Rechtsstaat“ auch in Schleswig-Holstein einführen. Hier geben Richter*innen und 
Staatsanwält*innen halbtägige Kurse, in denen Bürger*innen über ihre Rechte in 
unserem Rechtsstaat aufgeklärt werden. Die Kurse werden u.a. in Vereinen, 
Geflüchtetenunterkünften und Schulen stattfinden. Wie wollen das von uns in 
dieser Wahlperiode erfolgreich gestartete Projekt zu Antirassismus und 
Menschenrechten zur Stärkung der Strafjustiz fortentwickeln. Hierdurch sollen 
alle Mitarbeitenden in der Justiz für Themen wie Migration, Religion, 
Behinderung, Gender und LGBTIQ* sensibilisiert werden, um individuelle und 
strukturelle Barrieren abzubauen und um weiterhin untereinander und im Umgang 
mit Bürger*innen möglichst diskriminierungsfrei zu agieren.
Jeder Mensch in Schleswig-Holstein muss einfach an sein Recht kommen. Wir 
wollen, dass Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen 
Verhältnisse nicht aus eigenen Mitteln den Rechtsweg beschreiten können, noch 
besser proaktiv über ihre Rechte und Möglichkeiten zu Beratungs-, Verfahrens- 
und Prozesskostenhilfe in einfacher und verständlicher Sprache aufgeklärt 
werden. Wir wollen einen Zugang zum Recht in ganz Schleswig-Holstein 
sicherstellen. Das bestehende Beratungshilfesystem funktioniert insbesondere auf 
dem Land nicht mehr effektiv. Wir wollen daher prüfen, ob eine thematisch 
umfassende öffentliche Rechtsberatung flächendeckend in Schleswig-Holstein 
etabliert werden kann. Ebenso sollte zur Entlastung der Justiz eine 
kostengünstige außergerichtliche Mediation im Rahmen der öffentlichen 
Rechtsberatung etabliert werden. Wir setzen uns ferner für eine individuelle 
Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht für die Grundrechte ein, die 
ausschließlich durch die schleswig-holsteinische Landesverfassung garantiert 
werden. Hierdurch wollen wir die Rechte der Bürger*innen auf digitale Teilhabe 
und die Rechte von Minderheiten stärken.
Wir wollen Opfer von Straftaten im Rahmen unserer Rechts- und Sicherheitspolitik 
stärker in den Blick nehmen. Daher wollen wir die Beratungs- und 
Betreuungsangebote ausbauen und auf die Opfer von Straftaten aktiv zugehen, 
anstatt sie allzu oft alleine zu lassen. Wir wollen die psychosoziale 
Prozessbegleitung stärken. Der Täter-Opfer-Ausgleich soll in Zukunft eine noch 
stärkere Rolle spielen.
Wir setzen uns dafür ein, dass der auf Bundesebene beschlossene Digitalpakt für 
die Justiz vor Ort praktische Wirksamkeit entfaltet. Wir wollen Abläufe 
effektiver, bürgernäher und schneller gestalten. Hierzu ermitteln wir 
Verbesserungspotenziale in einem breit aufgestellten Prozess unter Einbindung 
von Anwaltschaft, Verbänden und Bürger*innen und setzen diese um. Wir setzen uns 
dafür ein, dass die Gerichte flächendeckend mit der modernsten Technik 
ausgestattet werden. Es sollen in der Justiz und bei der Polizei die 
Voraussetzungen für die flächendeckende Umsetzung der Vorschriften der 
Strafprozessordnung zur Videovernehmung von Zeug*innen geschaffen werden.
Wir wollen eine lernfähige und leistungsfähige Justiz in Schleswig-Holstein 
weiter ausbauen und fördern.
Auch die Justiz braucht eine Kultur der Ermöglichung innovativer und 
serviceorientierter Ansätze. Hierzu zählen für uns eine bürgernahe Kommunikation 
und Gestaltung der Verfahren oder eine moderne Form der Außendarstellung. 
Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben mit einer hohen Arbeitsbelastung zu 
kämpfen. Verfahren dauern immer noch deutlich zu lang. Hier braucht es dringend 
Entlastung durch mehr Personal, gerade auch auf Ebene der nachgeordneten 
Dienste. Hierzu werden wir die Mittel durch die auf Bundesebene beschlossene 
Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat schnellstmöglich an den Gerichten 
wirksam werden lassen.
Unsere Justiz muss auch weiterhin als Arbeitsplatz attraktiv bleiben. Hierfür 
bedarf es einer klugen Nachwuchsgewinnung und -förderung. Wir wollen in der 
Justiz mehr Teilzeit, auch in Führungspositionen, ermöglichen. Ebenso wollen 
wir, dass unsere Justiz so divers wird wie unsere Gesellschaft. Insbesondere 
sind Black People of Color (BPoC) unterrepräsentiert. Wir wollen sie vermehrt 
für das Jura-Studium gewinnen und in ihrer Laufbahn fördern. Wir setzen uns 
weiterhin dafür ein, dass Menschenrechtsbildung sowie Fortbildungen zu 
Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit fester Bestandteil des Jura-Studiums, 
des Referendariats und der verbindlichen Qualifizierungsmaßnahmen für 
Rechtsanwält*innen, Staatsanwaltschaft und Richter*innen werden. Dies folgt dem 
Ziel, Jurist*innen dazu zu befähigen, rassistische, trans-
/homosexuellenfeindliche und sexistische Straftaten als solche zu erkennen, 
diese effektiv zu verfolgen und mit den Opfern solcher Taten angemessen 
umzugehen.
Unsere Justiz muss auch weiterhin als Arbeitsplatz attraktiv bleiben. Hierfür bedarf es einer klugen Nachwuchsgewinnung und -förderung. Wir wollen in der Justiz mehr Teilzeit, auch in Führungspositionen, ermöglichen. Ebenso wollen wir, dass unsere Justiz so divers wird wie unsere Gesellschaft. Insbesondere sind Black People of Color (BPoC) unterrepräsentiert. Wir wollen sie vermehrt für das Jura-Studium gewinnen und in ihrer Laufbahn fördern. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Menschenrechtsbildung sowie Fortbildungen zu Rassismus, Sexismus und Queerfeindlichkeit fester Bestandteil des Jura-Studiums, des Referendariats und der verbindlichen Qualifizierungsmaßnahmen für Rechtsanwält*innen, Staatsanwaltschaft und Richter*innen werden. Dies folgt dem Ziel, Jurist*innen dazu zu befähigen, rassistische, trans-/homosexuellenfeindliche und sexistische Straftaten als solche zu erkennen, diese effektiv zu verfolgen und mit den Opfern solcher Taten angemessen umzugehen. Wir werden das Jura-Studium und das Referendariat auf moderne didaktische Grundlagen stellen, weniger belastend gestalten und an die heutige Arbeitsrealität anpassen, etwa durch das E-Examen. Referendar*innen werden wir außerdem eine angemessene Beihilfe zahlen. Die mündlichen Prüfungen werden wir diskriminierungsfrei gestalten.
Wir wollen außerdem die Grundlagenfächer in der juristischen Ausbildung stärken, 
kritische Rechtswissenschaft fördern und Diversity-Kompetenz als juristische 
Kernkompetenz anerkennen.
Unser Rechtsstaat braucht Bürger*innen, die dessen Wirkungsweise verstehen und 
unserer Justiz vertrauen. Wir wollen das Vertrauen in unseren Rechtsstaat weiter 
stärken. Hierfür wollen wir die zuletzt immer wieder in die Kritik geratene Wahl 
und die Beförderungsentscheidungen für Richter*innen an den Schleswig-
Holsteinischen Gerichten reformieren. Wir erarbeiten in einem ergebnisoffenen 
Prozess unter Einbeziehung der Richter*innenschaft, Anwält*innenschaft und 
Zivilgesellschaft von Anfang an ein für Deutschland vorbildhaftes Modell. Dieses 
soll sicherstellen, dass Richter*innenwahlen in einem vertrauensbildenden, 
transparenten, die Qualität und Pluralität der Richter*innenschaft sichernden 
Prozess erfolgt.
Wir setzen uns auch dafür ein, dass unsere Gerichte in sehr viel stärkerem Maße 
als bisher ihre Entscheidungen erklären. Hierzu werden wir die für eine 
Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit notwendigen personellen 
Ressourcen ausbauen.
C. 10. 6. Schutz vor und Aufklärung sexuellen Missbrauchs
Nach wie vor machen Studien, Veröffentlichungen und die öffentliche Debatte 
deutlich, dass sexualisierte Gewalt innerhalb von Religionsgemeinschaften und 
anderen Institutionen gründlich aufgearbeitet und durch präventive Maßnahmen 
zukünftig besser verhindert werden muss. Wir erwarten, dass sich insbesondere 
die Religionsgemeinschaften dazu verpflichten, ihre Strukturen in Kooperation 
mit staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen zu hinterfragen, und sowohl 
ihre Angebote zur Prävention als auch solche zur Aufarbeitung vergangener Fälle 
weiter ausbauen. Den verantwortlichen Organisationen stehen dafür ausreichend 
eigene Mittel zur Verfügung.
Bei der Forderung nach Maßnahmen stehen wir solidarisch auf der Seite der 
Betroffenen. Das umfasst für uns auch die Forderung nach einer angemessenen 
finanziellen Entschädigung der Opfer. Außerdem werden wir die parlamentarische 
Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen erhöhen.
Bei der Forderung nach Maßnahmen stehen wir solidarisch auf der Seite der Betroffenen. Das umfasst für uns auch die Forderung nach einer angemessenen finanziellen Entschädigung der Opfer. Außerdem werden wir die parlamentarische Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen erhöhen.
(Ich empfehle 10.6. an eine andere Stelle zu platzieren. Z.B. nach 10.2. Denn in diesem Absatz geht es um sexuellen Missbrauch und der nächste Absatz 10.7. beginnt damit, dass das Strafrecht immer nur das letzte Mittel sein darf und niemand wegen Bagatelldelikten verurteilt werden sollte. Gerade, wenn Mensch diese Artikel nur überfliegt oder ihn sich vorlesen lässt, könnte der Eindruck entstehen, dass wir sexuellen Missbrauch bagatellisieren würden. Wir sollten deswegen dringen vermeiden, diesen Eindruck zu erwecken.
C. 10. 7. Strafverfolgung
Das Strafrecht darf immer nur das letzte Mittel sein. Wir werden die 
gesetzlichen Bestimmungen schaffen, dass in Schleswig-Holstein niemand wegen 
Bagatelldelikten zu einer Haftstrafe verurteilt wird.
Zudem wollen wir die Richtlinie zur Umsetzung des § 31a des 
Betäubungsmittelgesetzes anpassen und, bis zu einer endgültigen 
Entkriminalisierung, den Grenzwert für die „geringe Menge“ von Cannabisprodukte 
auf 20 Gramm Bruttogewicht anheben.
Auch beim sogenannten Containern sollen die Strafverfolgungsbehörden mit 
Augenmaß agieren, denn Lebensmittelverschwendung ist auch bei uns in Schleswig-
Holstein ein Problem.
Ersatzfreiheitsstrafen wollen wir weitgehend abschaffen und durch ein System der 
Abgeltung durch gemeinnützige Arbeit ersetzen. Die Abgeltung von (Geld-)Strafen 
durch gemeinnützige Arbeit gibt der Gesellschaft etwas zurück und kann einen 
stärkeren Effekt der Selbstreflexion haben. Durch den Ausbau der ambulanten 
Sanktionen wollen wir freiheitsentziehende Maßnahmen reduzieren.
C. 10. 8. Strafvollzug
Wir stehen für einen modernen, resozialisierungsorientierten, evidenzbasierten 
und menschenrechtsfreundlichen Straf- und Maßregelvollzug ein. Dies dient den 
Interessen der im Straf- und Maßregelvollzug Beschäftigten, der untergebrachten 
Menschen und unserer Gesellschaft als Ganze in gleichem Maße.
Wir stehen für einen modernen, resozialisierungsorientierten, evidenzbasierten und menschenrechtsfreundlichen Straf- und MaßregelvollzugStrafvollzug ein. Dies dient den Interessen der im Straf- und MaßregelvollzugStrafvollzug Beschäftigten, der untergebrachten Menschen und unserer Gesellschaft als Ganze in gleichem Maße.
Wir setzen uns dafür ein, den Vollzug von Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, 
Jugendarrest, Maßregeln, Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung 
weiter zu entwickeln, um das Risiko einer erneuten Straffälligkeit zu verringern 
und die soziale Integration der Gefangenen und Untergebrachten zu verbessern.
Wir setzen uns dafür ein, den Vollzug von Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Jugendarrest, Maßregeln, Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung weiter zu entwickeln, um das Risiko einer erneuten Straffälligkeit zu verringern und die soziale Integration der Gefangenen und Untergebrachten zu verbessern.
Wir setzen uns dafür ein, den Vollzug von Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Jugendarrest, Maßregeln, Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung weiter zu entwickeln, um das Risiko einer erneuten Straffälligkeit zu verringern und die soziale Integration der Gefangenen und Untergebrachten zu verbessern.
Besonders wichtig ist eine nachhaltige Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Strafgefangenen. Ein Justizvollzugskrankenhaus fehlt bis heute in Schleswig-Holstein und ist dringend erforderlich, auch um bestehende Missstände bei der psychiatrischen Versorgung zu beenden. Lediglich ambulante Angebote reichen bei weitem nicht aus um die gravierenden psychischen Störungen einer wachsenden Zahl von Strafgefangenen zu behandeln. Diese stehen unbehandelt einer Resozialisierung massiv im Weg.
Dazu gehört insbesondere, dass die empirische Überprüfung der Strukturen, 
Angebote und Maßnahmen des Justizvollzuges ausgebaut wird. Wir setzen uns für 
den Aufbau eines angemessen ausgestatteten kriminologischen Dienstes für den 
Justiz- und Maßregelvollzug ein. Das Leben in der Haft soll so weit wie möglich 
den Verhältnissen außerhalb des Vollzugs angepasst werden. Die gesetzlichen 
Voraussetzungen für die Nutzung des Internets in der Haft haben wir bereits 
geschaffen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung in allen 
Vollzugsanstalten auf hohem Niveau erfolgt.
Dazu gehört insbesondere, dass die empirische Überprüfung der Strukturen, Angebote und Maßnahmen des Justizvollzuges ausgebaut wird. Wir setzen uns für den Aufbau eines angemessen ausgestatteten kriminologischen Dienstes für den Justiz- und MaßregelvollzugJustizvollzug ein. Das Leben in der Haft soll so weit wie möglich den Verhältnissen außerhalb des Vollzugs angepasst werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Internets in der Haft haben wir bereits geschaffen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung in allen Vollzugsanstalten auf hohem Niveau erfolgt.
Dazu gehört insbesondere, dass die empirische Überprüfung der Strukturen, Angebote und Maßnahmen des Justizvollzuges ausgebaut wird. Wir setzen uns für den Aufbau eines angemessen ausgestatteten kriminologischen Dienstes für den Justiz- und Maßregelvollzug ein. Das Leben in der Haft soll so weit wie möglich den Verhältnissen außerhalb des Vollzugs angepasst werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Internets in der Haft haben wir bereits geschaffen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung in allen VollzugsanstaltenJustizvollzugsanstalten auf hohem Niveau erfolgt.
Die Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes 
Schleswig-Holstein sollen dazu angehalten werden, die von uns geschaffenen 
Regelungen umzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in einer 
Übergangseinrichtung vor einer Haftentlassung, die Gewährung eines 
Langzeitausgangs vor Haftentlassung und die nachgehende Betreuung. 
Unvorbereitete Haftentlassungen stehen dem Sicherheitsinteresse der 
Allgemeinheit eindeutig entgegen. Daher hat die Gewährung von Lockerungen zur 
Entlassungsvorbereitung für alle Gefangenen zu erfolgen, auch wenn diese nicht 
vorzeitig entlassen werden.
Die Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sollen dazu angehalten werden, die von uns geschaffenen Regelungen umzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in einer Übergangseinrichtung vor einer Haftentlassung, die Gewährung eines Langzeitausgangs vor Haftentlassung und die nachgehende Betreuung. Unvorbereitete Haftentlassungen stehen dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit eindeutig entgegen. Daher hat die Gewährung von Lockerungen zur Entlassungsvorbereitung für alle Gefangenen zu erfolgen, auch wenn diese nicht vorzeitig entlassen werden.
Ein resozialisierungsorientierter Behandlungsvollzug kann nur gelingen, wenn der 
Vollzug über ausreichendes und qualifiziertes Personal verfügt. Hierfür ist 
Sorge zu tragen. Das Berufsbild der Justizvollzugsmitarbeiter*innen muss auch 
gesellschaftlich aufgewertet werden. Die Personalauswahl muss die kulturelle 
Diversität der Gesellschaft widerspiegeln. Erforderlich sind auch Anstalten und 
Einrichtungen, die den baulichen Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Straf- 
und Maßregelvollzug entsprechen. Die schleswig-holsteinischen 
Strafvollzugsanstalten stammen überwiegend aus dem Anfang des letzten 
Jahrhunderts – und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen an einen 
modernen Strafvollzug. Es ist daher ein Investitions- und Bauprogramm 
aufzulegen, das über die kommenden 15 Jahre die Entwicklung und Umsetzung 
moderner baulicher Standards sicherstellt und insbesondere die Voraussetzungen 
für einen Wohngruppenvollzug, vollzugsangepasste Barrierefreiheit sowie immer 
älter werdende Gefangene bietet.
Der offene Vollzug ist sowohl für den Vollzug der Freiheits- wie der 
Jugendstrafe baulich, gesetzgeberisch und administrativ zu stärken. Wir wollen 
die Einrichtung einer Anstalt des offenen Vollzuges, in die z. B. arbeitstätige 
Verurteilte direkt in den offenen Vollzug geladen werden können. Wir wollen 
prüfen, ob die bestehenden Einrichtungen des offenen Vollzuges dies leisten 
können. Der Vollzugsplan ist entsprechend anzupassen.
Die Voraussetzungen für einen familienorientierten Vollzug wollen wir weiter 
auszubauen. Jugendarrest ist kein Gefängnisaufenthalt. Die administrative und 
räumliche Selbständigkeit des Jugendarrestes wollen wir uneingeschränkt 
aufrechterhalten.
Wir wollen, dass alternative Sanktionsformen zur Haft geprüft und erprobt 
werden. Wir werden in Schleswig-Holstein ein Heim der Jugendhilfe zwecks 
Haftvermeidung für Jugendliche und Heranwachsende errichten. Hierfür werden wir 
prüfen, ob ein Teil der Jugendhaftanstalt Schleswig entsprechend umgestaltet 
werden kann. Der Maßregelvollzug ist durch eine Kommission mit externen 
Expert*innen daraufhin zu überprüfen, ob das Behandlungsangebot dem aktuellen 
Stand der psychiatrischen Wissenschaft entspricht.
Wir wollen, dass alternative Sanktionsformen zur Haft geprüft und erprobt werden. Wir werden in Schleswig-Holstein ein Heim der Jugendhilfe zwecks Haftvermeidung für Jugendliche und Heranwachsende errichten. Hierfür werden wir prüfen, ob ein Teil der Jugendhaftanstalt Schleswig entsprechend umgestaltet werden kann. Der Maßregelvollzug ist durch eine Kommission mit externen Expert*innen daraufhin zu überprüfen, ob das Behandlungsangebot dem aktuellen Stand der psychiatrischen Wissenschaft entspricht.
Für psychisch kranke Untersuchungsgefangene und Strafgefangene soll ein 
landesweites Behandlungskonzept erstellt werden.
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