Unser Ziel in der Tierhaltung sowohl auf Bundes- und auch Landesebene ist Haltungsstufe 3 oder 4. Wir wissen, das das eine riesige Herrausforderung ist und sehen deshalb notwendig eine Übergangszeit für die Betriebe und notwendige Unterstützung, sowohl finanziell als auch in Form einer Anpassung in Bau- und Umweltrecht für Ställe.
Ziel aber bleibt eine Tierhaltung auf hohem Niveau.
Kommentare
Norbert Scheppach:
Wozu brauchen wir ein Finanzierungsinstrument? Haltungsstufen 1+2 laufen aus und werden nicht mehr genehmigt. Die maximale Laufzeit wird begrenzt (nach Landesbaurecht). Emissions- und Seuchenrecht sind ja aus gutem Grund einschränkend für bestimmte Formen der Haltung. Es ist nicht Aufgabe der Gesellschaft, Besitzstände über das zugesagte Maß hinaus abzusichern (gilt im übrigen auch für andere Branchen wie die Autoindustrie). Die Baubehörde kann nichts dafür, wenn Aldi den Mist nicht mehr kauft, das ist allein ein Problem der Marktteilnehmer!