Änderungen von C 2 zu Beschluss C 2
Ursprüngliche Version: | C 2 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 18:39 |
Neue Version: | Beschluss C 2 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.02.2022, 19:15 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie
Zu:
C 2 - Schleswig-Holstein hat die Power! - Energie
Text
Von Zeile 11 bis 13:
auch, für den Wärme- und Mobilitätssektor sowie in der Industrie durchzusetzen. InDiese Umstellung wird mit einer deutlich höheren Energieeffizienz und einer umfassenden Elektrifizierung einhergehen müssen. Wir brauchen also weniger Energie, aber mehr grünen Strom. Denn wir wollen in allen Bereichen wollen wir als EnergiewendevorreiterEnergiewendevorreiter*innen vorangehen und Schleswig-Holstein fit für die Zukunft machen.
Von Zeile 20 bis 22 löschen:
Technik der Höhenwindnutzung, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung und radargestützte Antikollisionssysteme zum Schutz vor Vogelschlag. Wir haben außerdem gute Produktionsbedingungen für Solarenergie, Biomasse und Geothermie
Von Zeile 30 bis 36:
setzen wir uns auch für einen bedarfsgerechten und vorausschauenden Ausbau von Klimaschutzinfrastrukturen, insbesondere der Stromnetze und Energiespeicher, ein.
Der Ausbau der Klimaschutzinfrastruktur soll bestmöglichmuss mit dem Schutz bedrohter Arten und Ökosysteme einhergehen. Nationale und internationale Naturschutz-Richtlinien sind einzuhalten, die Flächennutzung möglichst biodiversitätsfördernd auszugestalten und bedrohte Arten wie zum Beispiel Großvögel oder Fledermäuse auch durch technische Innovationen zu schützen.
Von Zeile 40 bis 42:
Klimaziele leisten. Obwohl unsere Landesfläche nur 4,4 % der Fläche Deutschlands beträgt, soll hier bis 2030 rundmindestens 10 % des an Land erzeugten Grünstroms für Deutschland erzeugt werden.
Von Zeile 80 bis 81 einfügen:
Förderung einhergehen, damit niemand durch die notwendige Energiewende in der Wärmeversorgung in soziale Schwierigkeiten gerät.
Erneuerbare Energien sorgen für langfristige Preissicherheit und sind damit im Vergleich zu fossilen Energien auch sozial nachhaltiger.
Von Zeile 90 bis 91 einfügen:
Klimaschutzbeauftragte, ehrenamtliche Klima-Scouts oder Klimabeiräte unterstützen.
Steigenden Neben- und Heizkosten werden wir unter anderem durch einen konsequenten Einsatz für energetische Gebäudesanierungen entgegenwirken und die Bundesförderungen entsprechend landespolitisch flankieren.
Von Zeile 102 bis 103 einfügen:
Windenergie an Land über die bereits vereinbarten 10 Gigawatt hinaus sicherstellen, unser nächstes Zwischenziel sind 15 Gigawatt.
Von Zeile 110 bis 113:
Die angekündigte Evaluation der Regionalplanung Wind werden wir vorziehenbis September abschließen und unmittelbar nach Beginn dernoch im Jahr 2022 mit dem neuen Wahlperiode startenAusweisungsprozess beginnen, sodass die zusätzlichen Windvorranggebiete rechtzeitig vor dem bundesweiten Kohleausstieg zur Verfügung stehen. Die geltende 5H-RegelWir werden wir auf den Prüfstand stellendie Abstandsregeln für Windkraftanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz richten. Wir wollen noch bestehende Hemmnisse des notwendigen Transformationsprozesses der Energieversorgung abbauen und den Weg freimachen
Von Zeile 116 bis 118 einfügen:
hinaus brauchen wir einen weiteren Abbau administrativer Hemmnisse und die gesetzliche Anerkennung, dass der naturschutzkompatible Ausbau der Windenergie als unverzichtbarer Bestandteil des Klimaschutzes im öffentlichen Interesse ist. Artenschutzrechtliche Ausnahmen bleiben Einzelfallentscheidungen.
Von Zeile 121 bis 122 einfügen:
Windkraftanlagen an akzeptierten Standorten wollen wir die Erneuerung der Anlagen (Repowering) erleichtern und mit einer Landesstrategie umfassend vorantreiben.
Von Zeile 124 bis 126:
bundesweiten Vergleich bei den Genehmigungen von Windkraftanlagen schon heute an der Spitze. Wir werden unsere Genehmigungsbehörden weiter stärkenverstärken und typenunabhängige Genehmigungen einführen. Darüber hinaus setzen wir auf konsequente Verfahrensdigitalisierung und die Bündelung
Von Zeile 128 bis 130 einfügen:
Schutzgütern werden wir aktiv und mit dem Ziel zügiger Verfahren und der Einhaltung der Pariser Klimaziele unter Wahrung des Natur- und Biodiversitätsschutzes auflösen. Das werden wir auch gegenüber dem Bund einfordern. Auch wenn wir bereits Maßnahmen zur Beschleunigung der
Von Zeile 134 bis 138:
Kollisionswarnsysteme, zukünftig Windenergie und Artenschutz noch besser in Einklang bringen. Die Installation von Antikollisionssystemen kann eine finanzielle Herausforderung sein, vor allem bei kleineren Windkraftprojekten, die in der Hand der Bürger*innen liegen. Deshalb evaluieren wir die Möglichkeit und die Rahmenbedingungen einer Förderung dieser Technologien für Windkraftbetreiber*innen. Schleswig-Holstein soll auch hier ein Innovationstreiber sein und die Forschung in unseren Hochschulen und Universitäten für Antikollisionssysteme fördern.
Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die innovative Höhenwindenergie zur Marktreife entwickelt wird. Außerdem müssen die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für ihren Einsatz geschaffen werden.
Wir wollen neue Technologien und Innovationen in unserem Land anregen und unterstützen, z.B. neue Speichersysteme, Höhenwind, virtuelle Kraftwerke etc.
Von Zeile 141 bis 154:
emissionsfreie Energie. Diese Energie wollen wir nutzen! Unser Ziel ist es, dass möglichst jedes geeignete Dach in Schleswig-Holstein mit Solaranlagen bestückt werden sollwird. Dafür wollen wir prüfen, ob ein landesweites Solarkataster entwickelt werden kannwirein landesweites, qualitativ hochwertiges Solardachkataster entwickeln, um es Kommunen, Wirtschaft und allen Bürger*innen öffentlich zur Verfügung zu stellen. Wir wollen, dass das Land und die Kommunen beim Aufbau von Dach-PhotovoltaikSolar-Anlagen mit gutem Beispiel vorangehen. Zusätzlich werden wir eine PhotovoltaikSolar-Solar-Pflicht für alle Gebäude, die neu gebaut werden, auf den Weg bringen.
Beim Eigentumsübergang und bei größeren Dachsanierungen wollen wir mittelfristig erreichen, dass auch geeignete Bestandsgebäude mit Dach-PhotovoltaikSolar-Anlagen nachgerüstet werden. Dafür werden wir die vom Bund eingeführten Regelungen durch einen Mix aus Förderungen und verpflichtenden Vorgaben entwickelnergänzen, um sicherzustellen, dass keine sozialen oder wirtschaftlichen Härten für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln entstehen.
Wir begrüßen die im Denkmalrecht verankerten Möglichkeiten von energetischer Sanierung von Baudenkmälern. Im Interesse der Eigentümer*innen werden wir die vorhandenen Vollzugsdefizite bei Genehmigungsverfahren durch entsprechende Rechtsverordnungen abbauen.
Von Zeile 168 bis 172:
und Pflanzen unter Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen bieten. So können Freiflächenanlagen neuen Lebensraum für eine Fülle von Arten bieten.
Wir wollen stärker Solaranlagen an Balkonen und Hauswänden fördern,mit denen sich auch Mieter*innen günstig mit Strom versorgen können.
Die Verbindung von Solarenergie mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agriarphotovoltaik) für Pflanzenanbau oder Nutztierhaltung, wie zum Beispiel Schafhaltung, bringt weitere Vorteile mit sich. Der Sonne nachgeführte,
Von Zeile 184 bis 186:
einsetzen, dass dafür die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Biogasanlaalgen können insbesondere zum Ausgleich von Schwankungen der Einspeisung aus Wind- und Solarenergie genutzt werden. Die Bioenergie der Zukunft wird aus
Von Zeile 195 bis 196 einfügen:
oder die Aufforstung eingeleitet werden. Schleswig-Holstein soll ein Land der Bioökonomie werden und die Bioenergie wird darin einen wichtigen Platz haben.
Neben der Umstellung des laufenden Betriebs sollen durch Reststoffe bis 2030 5 TWh erneuerbare Wärme und Kraftstoffe bereitgestellt werden. Pilotprojekte zur stofflichen Nutzung von Reststoffen wollen wir vorantreiben.
Von Zeile 216 bis 217 einfügen:
erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Darin liegt ein großes Potenzial für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Integrierte Netzplanung soll ein Kernbestandteil in der Weiterentwicklung der Infrastrukturachsen sein.
Von Zeile 219 bis 221:
Damit alle Sektoren und Verbraucher*innen zügig klimaneutral werden können, brauchen wir neben erneuerbarem Strom aus erneuerbaren auch erneuerbare Energieträger in gasförmiger und flüssiger Form. Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und daraus synthetisierte
Von Zeile 248 bis 250:
Wasserstoff umgewandelt, transportiert und für Industrieprozesse genutzt werden. Die Wasserstofferzeugung in Schleswig-Holstein wird durch eine ImportstrategieImport- und Exportstrategie für grünen Wasserstoff ergänzt. Wir GRÜNE stehen dafür, dass
Von Zeile 258 bis 260 einfügen:
Wasserstoff aufgebaut werden. Hierfür werden wir die bestehende Erdgasinfrastruktur für Wasserstoff umrüsten oder durch neue Wasserstoff-Infrastruktur ersetzen. Das betrifft beispielsweise Pipelines, Speicher und Verbraucher. Die Wasserstoff-Pioniere in unserem Land
Von Zeile 281 bis 283 einfügen:
In Deutschland und auch in Schleswig-Holstein entfällt auf den Wärmesektor die Hälfte des Energieverbrauchs. Die Ampelkoalition hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 50% erneuerbare Wärme zu erreichen. In Schleswig-Holstein wollen wir als Energiewendevorreiter dieses Ziel deutlich übertreffen. Um den Ausbau der erneuerbaren Wärme und energetische Sanierungen voranzubringen, brauchen wir massive Investitionen und
Von Zeile 290 bis 298:
Sanierungsfonds auflegen. Neue Gebäude sollen mindestens nach dem KfW-Standard Effizienzhaus-40 gebaut werden. Bei Sanierungen sollstreben wir dagegen derden Effizienzhaus-55-Standard geltenan. Aufgrund der langen Investitionszyklen von 15-20 Jahren müssen bereits heute Heizungen auf Basis erneuerbarer statt fossiler Energien gebaut werden. Auf Bundesebene wollen wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass ab 2023 kein Einbau von Öl- und ab 2025 kein Einbau von reinen Gasheizungen mehr erfolgt. Kommunen und Energiewirtschaft werden wir ein klares Signal geben, dass neue Gasinfrastrukturen nur dann eine Zukunft haben werden, wenn sie der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Wir wollen Wärmepumpen - stets in Kombination mit einem Speicher - fördern. Generell wollen wir den Ausbau von Wärmespeichern vorantreiben.
Wir wollen unter anderem mit einer weiteren Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes den kommunalen Klimaschutz stärken. Die Erstellung von Wärmeplänen soll für alle Kommunen verpflichtend werden.Überall im Land sollen Regionale Klimaschutzagenturen entstehen, die u.a. die kleineren Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Wärmeplänen und allen Belangen des Klimaschutzes fachlich unterstützen. Ziel muss es sein, auch die kleinsten Gemeinden beim Erfüllen der Klimaschutzziele zu unterstützen.Klimaschutz soll Pflichtaufgabe für alle Kommunen werden.Wir werden uns dafür einsetzen, Richtlinien und Verordnungen, welche Klimaschutzmaßnahmen erschweren zu vereinfachen und Barrieren, welche den Klimaschutz immer noch behindern, abzubauen.
Von Zeile 337 bis 342:
flexible Preise und flexible Stromnebenkosten, um die fluktuierende Erzeugung auf den Verbrauch abzustimmen. Wir brauchen innovative Lösungen von der Energieerzeugung, über die Einspeisung bis hin zum Verbrauch. Dazu gehört auch die Digitalisierung der Energiewende. Diese umfasst beispielsweise Werkzeuge wie virtuelle Sensoren, Vorhersagemodelle oder künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen.Hierbei setzen wir auf offene Standards und eine Technikfolgenabschätzung zur Absicherung der kritischen Infrastruktur.
Wir wollen die technischen Möglichkeiten der modernen Informations-Technologie dafür nutzen, dass LetztverbraucherInnen ständig über den jeweiligen Preis im Markt informiert werden und mit diesen Preissignalen ihr Verbrauchsverhalten der Verfügbarkeit des Stromangebotes anpassen können.
Wir brauchen innovative Lösungen von der Energieerzeugung, über die Einspeisung bis hin zum Verbrauch. Dazu gehört auch die Digitalisierung der Energiewende. Diese umfasst beispielsweise Werkzeuge wie virtuelle Sensoren, Vorhersagemodelle oder künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen.
Von Zeile 352 bis 354 einfügen:
sich in den meisten Fällen finanziell und sollten sofort umgesetzt werden – gegebenenfalls auch mit öffentlich-privaten Partnerschaften. Wir wollen Programme entwickeln und fördern, um Energieeinsparpotentiale bei Verbrauchern, Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu ermitteln und darauf basierende Energiesparmaßnahmen umzusetzen. Außerdem wollen wir die Arbeit der Energie- und Klimaschutzinitiative der Investitionsbank (EKI)
Von Zeile 380 bis 381 einfügen:
Wir lehnen die Finanzierung neuer Projekte mit klimaschädlicher Wirkung aus Landesmitteln ab. Schleswig-Holstein braucht kein LNG-Terminal. Der Inbetriebnahme von NordStream2 erteilen wir eine klare Absage.
Nach Zeile 411 einfügen:
C. 2. 13 Erdöl-Förderzins endlich anheben
In Schleswig-Holstein wird viel Erdöl gefördert. Erdöl ist eine knappe Ressource, deren Förderung und Nutzung negative Umweltauswirkungen hat. Wir werden deshalb für eine grundlegende Reform des Bergrechts streiten und gleichzeitig einen rechtssicheren Weg erarbeiten, den Förderzins bestehender Förderungen anzuheben. Denn auch bei niedrigen Ölpreisen ist ein spürbar höherer Erdöl-Förderzins wirtschaftlich verträglich einerseits und andererseits das Minimum einer ökologischen Lenkungswirkung. Die Förderung im Nationalpark Wattenmeer wollen wir schnellstmöglich beenden und für einen zügigen und sicheren Rückbau sorgen.