Im Kontext der grundgesetzlichen Glaubensfreiheit gilt auch die Freiheit, nicht zu glauben.
Wir halten es für wichtig, diesen Wert zu verteidigen in einer Zeit, in der einerseits die Säkularisierung der Gesellschaft, auch in Form aktiver Abwendung von den religiösen Institutionen sichtbar wird, andererseits aber die Auswirkungen von religiösen Zwangsgemeinschaften für Menschen auch in Schleswig-Holstein erlebbar werden. Der Ausstieg aus Sekten und Religionsgemeinschaften kann für Einzelne den Ausschluss aus der jeweiligen Bezugsgruppe bedeuten und vor spezifizischen kulturellen Hintergründen auch de facto lebensbedrohlich sein.
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