Diese Sätze bitte ersatzlos streichen.
Begründung Satz 1: Grundsätzlich ist die Vorstellung einer Finanzierung aller (!) Reglionsgemeinschaften aus Mittel des Staatshaushaltes befremdlich; reicht doch das Spektrum aller Religionsgemeinschaften von salafistischen Gruppen bis hin fundamentalistischen Christen. Auch Scientology definiert sich selbst als Kirche. Sollen diese Gruppen mit staatlichen Geldern finanziert werden? Zu Ende gedacht, würden dann muslimische Steuerzahler jüdische Gemeinschaften mitfinanzieren. Religionsgemeinschaften sollen sich auch weiterhin aus Mitgliederbeiträgen und eigenen Quellen finanzieren. Die Einführung einer zusätzlichen staatlichen Finanzierung ist unnötig und widerspricht der Trennung von Staat und Kirche.
Begründung Satz 2a: Wer sind die genannten „weiteren in Schleswig-Holstein beheimateten Religionsgemeinschaften“, mit denen Verträge und Vereinbarungen über die geplante Finanzierung hinaus (s.o.) geschlossen werden sollen? Es kann keine weiteren Religionsgemeinschaften geben, wenn im vorherigen Satz bereits von allen Religionsgemeinschaften die Rede war.
Begründung Satz 2b: Zu streichen, weil nicht logisch. Der Staatskirchenvertrag des Landes Schleswig-Holstein regelt -bis auf die Staatsleitungen Artikel 140 GG - vieles, aber keine Finanzleistungen, die vom Staat an die Kirche fließen. Die oft zitierte Kirchensteuer erhebt die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Einzug dieser Steuer geschieht durch den Staat, der sich diese Dienstleistung finanziell erstatten lässt. Zahlungen für Kindergärten, Jugendzentren usw. erhält Kirche, wie andere Träger auch, im Rahmen des sog. Subsidiaritätsprinzip, wobei Kirche häufig, im Gegensatz zu anderen Trägern, einen beträchtlichen Eigenanteil eingebracht hat. Mit dem Staatskirchenvertrag des Landes Schleswig-Holstein lässt sich die Finanzierung aus staatlichen Mitteln aller Religionsgemeinschaften nicht sinnvoll begründen.
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