Wird verschoben in Absatz 6.6, hinter Zeile 125 mit einer Ergänzung versehen:
Wir brauchen Kompetenz und Hilfen bei der Behandlung der weiblichen Genitalverstümmelung in Schleswig-Holstein. Diese muss über Aufklärung sowie Aus- und Weiterbildungen im sozialen und medizinischen Bereich aufgebaut werden. Mindestens eine kompetente Verweisberatung sowie Möglichkeiten der Begleitung müssen vorhanden und insbesondere für geflüchtete Menschen zugänglich sein.
Ein Sachmittelfonds zur Übernahme der anfallenden Behandlungs- und Reisekosten soll Finanzierungslücken bei der Behandlung schließen.
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