Die Diskussion um den Erhalt der Versorgungsstruktur für Schwangerschaftsabbrüche in Flensburg hat gezeigt, dass eine transparente und verlässliche Datenlage, zu der Anzahl von Ärzt:innen und Praxen in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, nicht existiert. Aussagen des Gesundheitsministeriums zur Versorgungslage widersprechen den Erfahrungen der Schwangerschaftskonfliktberatung, wie diese 2021 in einem Brandbrief dargelegt hat. Nicht nur in Flensburg, sondern in ganz SH, ist die Zahl der Ärzt:innen die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Wir brauchen dringend eine strategische Planung für diesen Bereich, um Versorgungsengpässe und unnötige Härten für Schwangere in dieser schwierigen Lebenssituation zu vermeiden.
Der im Schwangerschaftskonfliktgesetz formulierte Versorgungsauftrag der Bundesländer ist zu allgemein formuliert, um daraus konkrete Vorgaben für die Landesebene abzuleiten und so eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Wir sollten diese Konkretisierung auf Landesebene vorantreiben und uns im Bundesrat für eine genauere Definition auf (Bundes)gesetzlicher Ebene einsetzen.
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