Antrag Programm: | Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 05.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.02.2022, 17:47 |
A 5-021: Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung deutlich stärken. Menschen, die für das Land arbeiten, werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen,
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung
deutlich stärken. Menschen, die für das Land arbeiten, werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Beratungsstellen für ausländische
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können.
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird.
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten,
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung,
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen.
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden
wir fortführen und weiterentwickeln.
Text
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung deutlich stärken. Beschäftigte des Landes werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen,
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung
deutlich stärken. Beschäftigte des Landes werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Beratungsstellen für ausländische
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können.
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird.
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten,
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung,
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen.
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden
wir fortführen und weiterentwickeln.
Unterstützer*innen
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profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung deutlich stärken. Menschen, die für das Land arbeiten, werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen,
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung
deutlich stärken. Menschen, die für das Land arbeiten, werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Beratungsstellen für ausländische
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können.
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird.
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten,
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung,
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen.
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden
wir fortführen und weiterentwickeln.
Text
Von Zeile 20 bis 21 einfügen:
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung deutlich stärken. Beschäftigte des Landes werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen,
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung
deutlich stärken. Beschäftigte des Landes werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Beratungsstellen für ausländische
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können.
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird.
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten,
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung,
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen.
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden
wir fortführen und weiterentwickeln.
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profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung deutlich stärken. Beschäftigte des Landes werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
A. 5. Du verdienst Gerechtigkeit – Arbeitsmarkt
Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Darin sehen wir viele Chancen für
den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein. Doch der Wandel fordert auch eine Reihe
an Maßnahmen, damit Arbeitnehmer*innen unter den neu geschaffenen Bedingungen
bestmöglich geschützt werden können.
Menschen vor Ausbeutung schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern, moderne
Arbeitsformen gestalten, all das macht Schleswig-Holstein zu einem attraktiven
Standort im Fachkräftewettbewerb und ist das Ziel GRÜNER Politik. Alle Menschen,
die in Schleswig-Holstein arbeiten, müssen sich sicher sein können, dass die
Löhne zum Leben reichen, der Gesundheitsschutz im Job gewährleistet ist und
sozial verträgliche Rahmenbedingungen für sie gelten.
A. 5. 1. Tariftreue und Abbau prekärer Arbeitsbedingungen
Tarifverträge und starke Gewerkschaften sind noch immer wesentlicher Garant für
sichere und faire Arbeit. Wir setzen uns für die Tariftreue und gegen die
Unterwanderung der Tarifbindung ein.
Wir wollen politische Maßnahmen ergreifen, um Tariftreue durchzusetzen und uns
zuvorderst dafür einsetzen, eine größere Tarifbindung in Schleswig-Holstein zu
erreichen. Unternehmen, die die Tariftreue unterlaufen und Verbände, die solche
Unternehmen vertreten, dürfen bei Ausschreibungen oder Verhandlungen nicht davon
profitieren. Wir werden deshalb auch bei öffentlichen Aufträgen die Tarifbindung
deutlich stärken. Beschäftigte des Landes werden wir nicht mehr über Drittanbieter*innen beschäftigt.
Wir werden ein wirksames Tariftreue- und Vergabegesetz mit einem
Vergabemindestlohn von mindestens 13 Euro auf den Weg bringen.
Das Land soll einen jährlichen Bericht zu den Arbeitsbedingungen in Schleswig-
Holstein herausgeben und konkrete Initiativen zur Beseitigung von Missständen
vorschlagen.
Wir setzen uns dafür ein, prekären Arbeitsbedingungen auch dort
entgegenzuwirken, wo der rechtliche oder tarifliche Schutz von
Arbeitnehmer*innen nicht ausreichend besteht, wie beispielsweise in Teilen der
Fleischindustrie oder der Saisonarbeit. Beratungsstellen für ausländische
Erwerbstätige müssen einen Zugang zu allen Betrieben mit ausländischem Personal
oder Subunternehmer*innen erhalten. Wir erwarten, dass Erwerbstätige aus der EU
und aus Drittstaaten transparent über ihre Rechte als Arbeitnehmer*innen oder
Selbstständige informiert werden und an Sprachkursen teilnehmen können.
Entsprechende unabhängige Beratungsstrukturen wollen wir stärken und auch die
aufsuchende Beratungsarbeit vor Ort ausbauen.
Menschenunwürdige Arbeits- und Wohnbedingungen werden wir in Schleswig-Holstein
nicht dulden. Der Arbeitsschutz muss weiter verbessert werden, indem das 2021
eingeführte Verbot von Werkverträgen in der Schlachtindustrie und die Einhaltung
von Mindestlöhnen kontrolliert und der Zugang zu Beratung sichergestellt wird.
Dafür werden wir die entsprechenden Beratungs-, Unterstützungs- und
Kontrollstrukturen stärken.
Außerdem müssen Mindestwohnflächen pro Person und die Instandsetzung von
Wohnraum für Arbeitnehmer*innen gewährleistet sein. Hierfür werden wir ein
Wohnraumaufsichtsgesetz auf den Weg bringen.
A. 5. 2. Homeoffice und Co-Working – flexible Arbeitsformen, aber sicher
Die große Bandbreite flexibler Arbeitsmöglichkeiten ist in der Pandemie deutlich
sichtbar geworden. Hierzu gehört das Arbeiten im Homeoffice, in Coworking-Spaces
und von unterwegs. Arbeiten muss nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden
sein.
Diese veränderte Arbeitswelt bietet große Chancen, auch für die ländlichen Räume
in Schleswig-Holstein. Verkürzte und eingesparte Arbeitswege sind gut für unser
Klima und bieten einen Mehrwert an Lebenszeit für die Beschäftigten.
Um die flexiblere Gestaltung von Arbeit rechtlich abzusichern und zugleich
Arbeitsschutz auch unter den veränderten Rahmenbedingungen zu gewährleisten,
müssen das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz reformiert werden. Wir
wollen, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitsplatzausstattung, Gestaltung von
Arbeitszeiten und die Organisation und Erreichbarkeit von
Arbeitnehmer*innenvertretungen verbindlich geregelt sind. Eine Auslagerung der
Arbeitsplätze in die mobile Arbeit darf nicht zur Einschränkung der
Betriebsratsarbeit führen.
A. 5. 3. Anerkennung und Weiterbildung
Menschen, die einen ausländischen Abschluss haben, wollen wir den (Quer-
)Einstieg in die Berufswelt erleichtern und Wege finden, um die Anerkennung zu
vereinfachen. Dazu gehören neben einer guten Beratung bei den Behörden
Erleichterungen auch bei fehlenden Papieren, Unterstützung beim Spracherwerb und
bei noch fehlenden Fachkenntnissen.
Neben zahlreichen Maßnahmen hier vor Ort werden wir dennoch zwei Maßnahmen
konkret angehen müssen. Es braucht die Vereinfachung der Anerkennung
ausländischer Abschlüsse von hier lebenden Personen durch vereinfachte
Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Außerdem werden wir die Zuwanderung
aus dem Ausland brauchen, um dem Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir sehen
Menschen jedoch nicht nur als Arbeitskraft, sondern als Individuen, die
zeitgleich die Möglichkeit haben müssen, an Sprachkursen teilzunehmen und
Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe und persönlichen Weiterentwicklung
bekommen müssen. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ampel-Regierung,
Veränderungen im Einwanderungsrecht vorzunehmen.
Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt ändern sich rapide. Im Zuge der
Transformation der Wirtschaft werden sich Arbeitsplätze und die Anforderungen an
die Arbeit verändern. Um Menschen bei den immer wieder nötigen Anpassungen zu
unterstützen, braucht es bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote. Zudem braucht
es die Akzeptanz durch Arbeitgeber*innen, so dass Bildungsurlaub tatsächlich in
Anspruch genommen wird. Wir wollen eine positive Kultur für die individuelle
Weiterbildung schaffen. Weiterbildung ist ein entscheidender Faktor, um die
Sorge vor Arbeitsplatzverlust abzumildern.
Betriebliche wie außerbetriebliche Weiterbildungsangebote helfen, sich auf eine
veränderte Arbeitswelt, auf die Transformation der Wirtschaft in Richtung
Klimaneutralität und Digitalisierung vorzubereiten. Wir unterstützen das Ziel
der Bundesregierung, Bildungszeit und Bildungsteilzeit einzuführen.
Weiterbildungsangebote für Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte wollen
wir ausbauen und Transfer- und Qualifizierungsgesellschaften stärken.
Wir möchten auch den Zugang zu individuellen Beratungsangeboten verbessern. Dies
können zum Beispiel psychosoziale Beratungsstellen sein, die unterstützen, bevor
sich ein Problem zu einer therapiebedürftigen Erkrankung entwickelt.
Die guten Maßnahmen des Landesprogramms Arbeit zur Arbeitsmarktintegration von
Geflüchteten und Langzeitarbeitslosen sowie zur Fort- und Weiterbildung werden
wir fortführen und weiterentwickeln.
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