Derzeit fehlt eine feste Definition von Tiny Houses bezüglich Größe und Ausstattung. Dies macht z.B. ein Umsetzen eines Tiny Houses an einen anderen Ort, an dem evtl. andere baurechtliche Regelungen gelten, schwierig. Auch können zwischenzeitlich geänderte gebäudeenergiegesetzliche Vorgaben ein Umsetzen an einen anderen Ort erschweren. Dafür braucht es klar geregelte Rahmenbedingungen.
Antrag Programm: | Du wohnst bezahlbar und nachhaltig – Bauen und Wohnen |
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Antragsteller*in: | Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 01.02.2022, 13:30 |
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