In der kommenden Legislatur müssen wir vermehrt die beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen ausbauen, um ihnen weiterhin mehr Möglichkeiten gewähren zu können ihre Schulzeit selbst mitzugestalten.
Antrag Programm: | Du lernst fürs Leben - Schule |
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Antragsteller*in: | Momme Carstensen (KV Flensburg) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.02.2022, 20:57 |
Kommentare
Malte Harlapp:
bitte prüfe im Bereich A11 den Änderungsantrag A11-022 der LAG Kinder- Jugend und Familie. Dort haben wir einen größeren Bogen zum Thema Beteiligung und Demokratiebildung gespannt.
Dein Antrag weißt einige Fehler auf. Zum einen spricht das Schulgesetz von Kreisschülervertretungen und zum anderen haben die Schülervertretungen die Förderzentren bereits das Recht zur Bildung einer Landesvertretung. Eine Stadtschülervertretung ist in dem Gefüge eine Vertreterversammlung unterhalb des Kreises, also einer Gemeinde oder Stadt mit mehreren Schulen.
Statt Rederecht sollte man mit dem Begriff der Anhörung / Stellungnahme arbeiten, da in einem Landesparlament auch keine anderen Lobbygruppen so "großzügig" ein absolutes Rederecht erhalten.