Antrag Programm: | Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 05.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 05.02.2022, 14:03 |
C 12-241-2: Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Verfahrensvorschlag: Text
Von Zeile 239 bis 243:
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Wir werden eine verpflichtende Frauenquote von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen und Maßnahmen implementieren, um auch inter*, trans* und nicht binäre Personen zu berücksichtigen.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide,
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit.
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden.
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt.
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen,
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus,
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen,
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben.
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden.
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen,
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden.
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Wir werden eine verpflichtende Frauenquote von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen und Maßnahmen implementieren, um auch inter*, trans* und nicht binäre Personen zu berücksichtigen.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze,
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen –
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die
Beamt*innen zu übernehmen.
Text
Von Zeile 241 bis 242:
Abschließend werden wir eine verpflichtende FrauenquoteQuote für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide,
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit.
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden.
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt.
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen,
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus,
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen,
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben.
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden.
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen,
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden.
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende FrauenquoteQuote für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen von mindestens 50% in
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze,
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen –
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die
Beamt*innen zu übernehmen.
Unterstützer*innen
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einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Wir werden eine verpflichtende Frauenquote von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen und Maßnahmen implementieren, um auch inter*, trans* und nicht binäre Personen zu berücksichtigen.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide,
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit.
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden.
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt.
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen,
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus,
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen,
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben.
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden.
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen,
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden.
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Wir werden eine verpflichtende Frauenquote von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen und Maßnahmen implementieren, um auch inter*, trans* und nicht binäre Personen zu berücksichtigen.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze,
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen –
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die
Beamt*innen zu übernehmen.
Text
Von Zeile 241 bis 242:
Abschließend werden wir eine verpflichtende FrauenquoteQuote für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide,
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit.
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden.
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt.
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen,
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus,
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen,
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben.
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden.
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen,
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden.
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende FrauenquoteQuote für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen von mindestens 50% in
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze,
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen –
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die
Beamt*innen zu übernehmen.
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Abschließend werden wir eine verpflichtende FrauenquoteQuote für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
C. 12. Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Finanzpolitik ist für uns Gestaltungs- und Zukunftspolitik. Sie muss solide,
sozial, generationengerecht und nachhaltig sein. Diese Verantwortung nehmen wir
in unserem Land mit einer GRÜNEN Finanzministerin seit zehn Jahren wahr. Wir
haben die Einnahmesituation gestärkt und die Beteiligung des Bundes an
Investitionen eingefordert. Und wir haben in wirtschaftlich guten Zeiten sparsam
gewirtschaftet. So ist es gelungen, die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten
und zugleich hohe Sondervermögen für die Sanierung und Modernisierung unseres
Landes aufzubauen.
Wir GRÜNE stehen für einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben bürgernah
und bürgerfreundlich erledigt. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig das
ist. Mit der Beendigung des Stellenabbaus und der Schaffung neuer Stellen haben
wir Polizei und Justiz, Schule, Steuerverwaltung, aber auch die allgemeine
Verwaltung gestärkt. So konnte der Vollzug von Aufgaben verbessert werden. Wir
wissen, dass es angesichts der zahlreichen Herausforderungen weiteren
Handlungsbedarf gibt und wollen auch künftig im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten nachsteuern.
Um die Altlasten der HSH Nordbank zu finanzieren und um für die Bewältigung der
Pandemie und ihrer Folgen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen zu
können, hat das Land neue Kredite aufgenommen. Dabei wurde vom Landtag für den
Nothilfekredit ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. Die Rückzahlung der
Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den
Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die
Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der
Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht
und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
Dennoch war es richtig, nicht gegen die Krise anzusparen, sondern mit der
Nothilfe Wirtschaft, Familien sowie Vereine und Verbände zu unterstützen, die
Infrastrukturmittel abzusichern und Geld für nachhaltige Innovation zur
Verfügung zu stellen. Nur mit Zukunftsinvestitionen wird es gelingen, unser Land
stark aus der Krise zu führen.
Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf
die Klimaziele müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu
definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels
gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme
überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klar: Soziale und
generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die
Modernisierung der Infrastruktur in Land und Kommunen investieren.
Die Schuldenbremse ermöglicht es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Kredite
aufzunehmen, die dann in guten Zeiten getilgt werden müssen. Zudem hat sie in
der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die
Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine
Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig
ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen
Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiert und es den Ländern
damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein
Konzept entwickeln, um insbesondere Kommunalinvestitionen wie Schul- und
Wohnungsbau über Investitionsgesellschaften zu finanzieren.
C. 12. 1. Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz
Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-
Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen
Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur
Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu
reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für
Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes
verbindlich einplanen.
Die bisherige Darstellung dieser Ausgaben im Klimabericht des Landes wollen wir
unter Einbeziehung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) erweitern und uns an diesen
orientieren. Im Rahmen der Infrastrukturberichterstattung werden wir künftig die
Klimawirkung der einzelnen Maßnahmen kenntlich machen. Zudem müssen ökologische
Mindeststandards wie beispielsweise Dachbegrünung und Photovoltaik auf
öffentlichen Gebäuden erweitert und konsequent umgesetzt werden.
C. 12. 2. Steuergerechtigkeit und Geldwäschebekämpfung
Wir setzen uns auf allen Ebenen für mehr Steuergerechtigkeit ein. Steuerbetrug
muss nachhaltig bekämpft und Steuervermeidungsmöglichkeiten müssen reduziert
werden. Sehr hohe Einkommen können und müssen einen größeren Anteil zur
Finanzierung unseres Staates leisten. Dieses werden wir, wie im GRÜNEN
Bundeswahlprogramm beschlossen, weiterhin einfordern, auch wenn die Umsetzung im
Rahmen der neuen Regierungsbildung auf Bundesebene leider nicht gelungen ist.
Steuergerechtigkeit braucht auch eine gut funktionierende Finanzverwaltung mit
modernen, digitalen Strukturen, Transparenz und Bürger*innenfreundlichkeit.
Diese Ziele werden wir insbesondere mit Blick auf eine wirksame Steuerfahndung
und zeitnahe Betriebsprüfungen weiterhin verfolgen.
Steuerbetrug verursacht in Deutschland einen Schaden von schätzungsweise 50
Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und
Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDs wird von uns deshalb ausdrücklich
unterstützt.
Für bislang hauptsächlich in den Finanzämtern eingehende Steuerbetrugsanzeigen
werden wir ein zentrales digitales Postfach einrichten, das auch von
Hinweisgeber*innen genutzt werden kann, die anonym bleiben wollen. Die
eingehenden Anzeigen und Hinweise werden durch besonders geschulte
Steuerfahnder*innen geprüft. Erforderliche Nachfragen können unter Wahrung der
Anonymität der Hinweisgeber*innen über dieses digitale Postfach einfach und
schnell gestellt werden, um bessere Ermittlungsansätze zu erhalten.
Um die kriminellen Finanzströme der Organisierten Kriminalität gezielter und
wirksamer aufzudecken, wollen wir die Geldwäschebekämpfung weiter stärken. Es
ist nicht akzeptabel, dass sich Deutschland zu einer relevanten Drehscheibe für
Menschenhandel, Drogenhandel, Terrorfinanzierung, Waffenhandel, Erpressung und
Betrug entwickelt hat. Dazu trägt auch ein hoher Bargeldverkehr bei.
Die derzeit im Finanzministerium angesiedelte Landes-
Geldwäschekoordinierungsstelle soll gegenüber den anderen Geldwäsche-
Aufsichtsbehörden der Landesverwaltung weisungsbefugt werden. Die
Berichtspflicht gegenüber dem Landtag soll es künftig statt alle zwei Jahre
jährlich geben.
Damit die Ermittlungsbehörden bei der Geldwäschebekämpfung schneller
handlungsfähig sind, werden wir die Verfahrenswege bei der Weiterleitung und
Verarbeitung von FIU-Verdachtsmeldungen im Land zielgenauer ausgestalten.
Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den
Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden.
Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer
gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
Bei der Stärkung der Geldwäschebekämpfung werden wir uns auch an erfolgreichen
Modellen anderer Bundesländer orientieren, um schneller, effizienter und
nachhaltiger gegen Geldwäsche vorzugehen. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit
aller an der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Akteure im Land stärker
vernetzen und intensivieren. Für eine solche Behördenkooperation sind auch die
gegenwärtig bestehenden Strukturen zu überprüfen und den praktischen
Anforderungen anzupassen.
Zudem wollen wir die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, insbesondere
Hamburg, sowie mit dem Bund intensivieren. Geldwäsche hört nicht an der
Landesgrenze auf. Zudem werden wir auf eine besser koordinierte und vernetzte
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hinwirken.
Wir wollen von anderen Bundesländern lernen, die erfolgreiche Programme und
Initiativen zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche entwickelt haben. So hat
Nordrhein-Westfalen eine Task Force eingesetzt, um eine ressortübergreifende
Bekämpfung von Finanzierungsquellen von organisierter Kriminalität
sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung
zusammen. Dieses Modell wollen wir auch in Schleswig-Holstein einführen.
Zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche gehört auch eine einsatzstarke
Personalausstattung unseres Landeskriminalamts, unserer Staatsanwaltschaft und
unserer Steuerfahndung. Diese wollen wir bedarfsgerecht stärken.
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer
zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und
Meldepflichten verschärft werden.
Die Reduzierung der Obergrenzen für Bargeldzahlungen ist auch für die Bekämpfung
von Schwarzarbeit ein zentraler Baustein. Schwarzarbeit schadet unserer
Gesellschaft. Die Schäden für ehrliche Unternehmen, den Arbeitsmarkt, die
Sozialsysteme und das Steueraufkommen sind seit vielen Jahren bekannt.
Arbeitgeber*innen, die Schwarzarbeit zulassen, kommen ihren unternehmerischen
Pflichten nicht nach. Durch Schwarzarbeit wird der Sozialversicherungsschutz von
Beschäftigten deutlich geschwächt.
Insbesondere die branchenübergreifende organisierte Schwarzarbeit und die damit
einhergehende organisierte Steuerhinterziehung über Servicefirmen, die
Scheinrechnungen ausstellen, stellen die Strafverfolgungsbehörden vor große
Herausforderungen.
Deshalb werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die Bekämpfung von
Schwarzarbeit – ganz gleich welcher Form – zu intensivieren.
Dafür muss die Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Steuerbehörden bei der
Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Ausbau technischer Infrastrukturen wie
Datenbanken oder Plattformen verbessert werden. Außerdem fordern wir eine
länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesfinanzministeriums.
Wir werden die Einführung eines Haftungstatbestands in der Abgabenordnung
einfordern, damit das auftraggebende Generalunternehmen für die hinterzogene
Lohnsteuer in die Verantwortung genommen werden kann.
C. 12. 3. Nachhaltiges Finanzwesen
Wir machen uns für ein nachhaltiges Finanzwesen auf Landesebene stark. Hierfür
haben wir in der vergangenen Wahlperiode das bundesweit erste Gesetz zur
Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein (FINISH) beschlossen
und sind damit zum bundesweiten Vorreiter bei der nachhaltigen Finanzanlage
geworden.
Für die Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innen der Sparkassen werden wir eine
Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu
erreichen. Wir wollen den Gemeinwohlauftrag konkreter fassen.
Die Bürgschaften des Landes Schleswig-Holsteines, die über die Förderbanken
aufgenommen wurden, werden wir zukünftig konsequent an Nachhaltigkeit und
Klimaschutz ausrichten. Investitionen in Kernenergie und fossile Energie wollen
wir konsequent ausschließen. Darüber hinaus werden wir in Bezug auf die
nachhaltige Anlagestrategie des Landes den Kurs halten.
Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen,
denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innen wie den
Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den
Verbraucherschutz im Bereich Finanzanlagen mit dem Schwerpunkt auf nachhaltige
Finanzen stärken.
Im Bereich der Bildung sollte mit Blick auf die Vermittlung von Finanz- und
Wirtschaftswissen ein grundlegendes Umdenken stattfinden, welches auch in den
Kerncurricula verankert werden muss. Wir sprechen uns ausdrücklich dafür aus,
dass in der Bildung Themen, wie ein nachhaltiges Finanz- und Wirtschaftswesen,
vermittelt werden. Das gilt sowohl in der schulischen Bildung, in den Fächern
Wirtschaft und Politik, als auch auf dem weiteren Bildungsweg in der
finanzwirtschaftlichen dualen Ausbildung sowie in der sozial- und
betriebswirtschaftlichen Hochschulausbildung und -forschung. Nur so lernt die
nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor
auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Auf Bundesebene unterstützen wir eine Initiative zum Aufbau eines Social-Impact-
Fonds, der durch nachrichtenlose Vermögenswerte finanziert werden soll.
C. 12. 4. Vergabegesetz reformieren
Auf Landes- und Kommunalebene werden regelmäßig Aufträge vergeben.
Beispielsweise für Bauprojekte, für IT-Projekte, aber auch in der Beschaffung
von alltäglichen Dingen, wie Büromaterialien oder Dienstkleidung. Auch hier
werden Entscheidungen getroffen, die Einfluss auf nachhaltiges Wirtschaften
haben. Die Minimierung negativer Einflüsse und die Berücksichtigung von
Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten künftig
selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des
Landes dementsprechend zu reformieren.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in
Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden.
Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig
Mindeststandards für jegliche öffentliche Vergabe sein. Einige Regionen haben
erfolgreich die regionale Wertschöpfung als Faktor für Vergabeentscheidung
etabliert. Wir werden prüfen, wie wir dies auch für Schleswig-Holstein nutzen
können, um so regionale Wirtschaftskreisläufe zu fördern.
Wir haben mit der Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung und Vergabe eine
wichtige Beratungsinstitution für Land und Kommunen geschaffen. Wir werden die
Arbeit der Kompetenzstelle fortführen und ausbauen. Zudem wollen wir eine
Ombudsstelle für Vergaben einrichten, die Hinweisen auf Vertragsbrüche, wie zum
Beispiel die Nicht-Einhaltung von Vergabekriterien, nachgeht und sie ggf. den
Kommunen bekannt macht, sodass Unternehmen von künftigen Vergaben ausgeschlossen
werden können.
C. 12. 5. Kommunalfinanzen
Nicht nur die Landesfinanzen müssen handlungsfähig sein, auch die Kommunen
benötigen Investitionsspielräume. Sie sollen ebenfalls von den günstigen
Kapitalmarktbedingungen profitieren, um dem notwendigen Abbau kommunaler
Investitionsstaus Rechnung tragen zu können. Wir wollen Kommunen, deren
Haushalte unter der Kommunalaufsicht stehen, mehr Möglichkeiten für nachhaltige
Investitionen geben. Gesetzt den Fall, es käme erneut zu einer Reform des
kommunalen Finanzausgleiches, werden wir Anreize zur stärkeren Berücksichtigung
von Natur- und Klimaschutz schaffen.
Wir unterstützen die Bestrebungen der Ampelkoalition, einen bundesweiten
Altschuldentilgungsfonds für Kommunen einzurichten. Hierbei sollten allerdings
die Schuldenstände von Kommunen und Ländern gemeinsam betrachtet werden, weil es
sonst bundesweit zu starken Verzerrungen und zu einer Benachteiligung der
Kommunen in Schleswig-Holstein käme.
Die meisten Investitionen werden in den Kommunen getätigt. Nachdem wir die
Investitionstätigkeit auf Landesebene deutlich ausgebaut haben und auch in der
Vergangenheit die Kommunen bei Investitionen in Schulen, Kitas, Wohnraum und
Klimaneutralität unterstützt haben, wollen wir in der kommenden Wahlperiode
einen deutlichen Schwerpunkt auf einen Investitionsschub für die Kommunen
setzen. Hierzu möchten wir in den Bereichen Schule, sozialer Wohnungsbau und
Wärmewende über Investitionsgesellschaften die Kommunen darin unterstützen,
diese wichtigen Herausforderungen auch wirklich bewältigen zu können.
C. 12. 6. Beteiligungsmanagement
Das Land Schleswig-Holstein ist an verschiedenen Unternehmen in privater und
öffentlicher Rechtsform beteiligt. Dazu gehören beispielsweise der
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, die schleswig-holsteinischen
Landesforsten, die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH oder die
Universitätskliniken im Land.
Bei allen Unternehmen, die der Aufsicht des Landes unterstehen oder an denen das
Land mehrheitlich beteiligt ist, haben wir mit dem Corporate Governance Kodex
bereits auf eine nachhaltige Unternehmensführung hingewirkt. Zukünftig soll für
sie eine Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend sein. Das gilt für alle
Landesbeteiligungen sowie alle öffentlichen Unternehmen im Land, inklusive
kommunaler Unternehmen und Sparkassen. Diese Berichterstattung soll klare
quantitative Bewertungen beispielsweise zu verursachten und eingesparten CO2e
aus den Geschäftstätigkeiten offenlegen. Dieses Vorhaben wird mit einer
unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur
Erreichung der CO2-Neutralität verbunden.
Über die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien hinaus soll auch die Erstellung
einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden.
Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Abschließend werden wir eine verpflichtende FrauenquoteQuote für Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen von mindestens 50% in
Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in
Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.
C. 12. 7. Personal des Landes
Unser Ziel ist ein attraktiver öffentlicher Dienst. Dazu gehören gute
Arbeitsbedingungen in Form einer guten Bezahlung, attraktive Arbeitsplätze,
Familienfreundlichkeit und flexible Arbeitszeitmodelle. Wir wissen, dass wir
dabei in Konkurrenz mit der Wirtschaft, aber auch mit den Bundesbehörden und den
benachbarten Bundesländern stehen und uns anstrengen müssen, um Nachwuchskräfte
zu gewinnen.
In den letzten Jahren haben wir eine ganze Menge an Verbesserungen für die
Beschäftigten des Landes auf den Weg gebracht. Das wollen wir fortsetzen. Dazu
gehört die Einführung der Wahlfreiheit für alle Beamt*innen für ihre
Krankenversicherung. Wir werden die sogenannte „pauschale Beihilfe“ einführen –
also die Übernahme des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen
Krankenversicherung – damit sich Beamt*innen statt Beihilfe für diese
Versicherungsform entscheiden können.
Zudem wollen wir Beschäftigte, die Landesaufgaben erfüllen, aber nicht beim Land
angestellt sind, wieder in den Landesdienst zurückführen. Dafür werden wir einen
Stufenplan entwickeln und mit der Übernahme der Reinigungskräfte in die
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) beginnen.
Wir sagen zu, auch künftig Ergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die
Beamt*innen zu übernehmen.
Kommentare
Andreas Lang:
Wie wird das abgefragt bei Bewerbungen um Posten der Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene? Werden dann erstmal alle inter*, nicht-binären und trans* Personen berücksichtigt und dann die Frauen, bis wir das 50% Ziel erreicht haben?
Oliver Brandt:
Marcus Jenkel: