Für trans*, inter* und nicht-binäre Personen ist der Prozess der Transition, also der Weg des rechtlichen, medizinischen und sozialen Ankommens in der eigenen Geschlechtlichkeit, in der heutigen Gesellschaft weiterhin mit großen Anstrengungen und Überwindung von Hürden verschiedener Art verbunden.
Um ihnen diesen Weg zu erleichtern und sie in diesem Prozess zu unterstützen, wollen wir eine landeseinheitliche Transitionsrichtline einführen. Als Grundlage hierfür kann z.B. die entsprechende Handreichung des Bundeverbands Trans* genutzt werden:
https://www.bundesverband-trans.de/publikationen/geschlechtliche-vielfalt-im-oeffentlichen-dienst/
Der Antrag ist zu verstehen als ergänzende Präzisierung des einschlägigen Antrags der Grünen Jugend SH und steht mit diesem nicht in Konkurrenz.
Antrag Programm: | Schleswig-Holstein, gut leben in Stadt und Land |
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Antragsteller*in: | LAG Queer (dort beschlossen am: 05.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: C 7-182 |
Eingereicht: | 05.02.2022, 21:25 |
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