| Antrag Programm: | Schleswig-Holstein wird mobil - Mobilität | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG MoVe (dort beschlossen am: 03.02.2022) | 
| Status: | Geprüft | 
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme | 
| Eingereicht: | 04.02.2022, 03:14 | 
C 3-118: Schleswig-Holstein wird mobil - Mobilität
Verfahrensvorschlag: Text
          
          Von Zeile 118 bis 127:
Güter gehören auf die Schiene
Der Güter- und Schwerlastverkehr soll rasch klimaneutral werden. Priorität hat für uns Verkehrsvermeidung und die Verlagerung der Schwerlastverkehre auf die Schiene. Hierzu planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die die Nutzung des Schienengüterverkehrs für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen.
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von Verladestellen und Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer Gewerbegebiete und Logistikzentren mit einem Gleisanschluss verbinden. Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Wir werden und für ein bundesweites Konzept zur Regionalisierung des Schienengüterverkehrs einsetzen, damit diese Bedienpunkte auch tatsächlich regelmäßig angefahren werden.
Für verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße werden direktelektrische Antriebe, grüner Wasserstoff und auch darauf basierende synthetische Kraftstoffe eine wichtige Rolle spielen.
Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir bereits heute, dass Schleswig-Holstein Innovationsstandort für neue Technologien im Bereich klimaneutraler Schwerlastmobilität und –Infrastrukturen ist. Wir wollen ihn zur weiteren Erprobung hinsichtlich der Technologien, wie anderer Hybrider-Antriebe und dem Betrieb auf längeren Distanzen, zum Feldversuch E-Highway-Nord ausweiten. Dafür gehen wir auf unsere norddeutschen Nachbarländer zu.
Beim Ausbau legen wir auch Wert auf frühzeitige Bürger*innenbeteiligung und Lärmschutz für alle.
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Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von 
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene 
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht 
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr 
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf 
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf 
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans 
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren 
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat 
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die 
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die 
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den 
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von 
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. 
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern 
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende 
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die 
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur 
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die 
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch 
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen 
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und 
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere, 
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für 
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines 
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir 
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu 
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende 
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung 
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des 
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu 
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge 
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken 
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und 
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die 
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen 
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um 
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize 
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir 
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen 
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis 
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich 
zwischen 6 und 23 Uhr soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein 
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle 
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere 
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden 
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir 
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese 
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich 
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und 
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer 
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen 
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und 
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023 
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen 
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene 
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt 
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau, 
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und 
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter 
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die 
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen 
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen, 
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen 
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung 
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur 
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den 
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge 
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie 
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu 
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte 
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und 
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern 
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen 
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit 
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür 
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische 
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher 
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und 
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an 
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden 
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in 
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein 
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland 
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als 
ÖPNV-Ticket gelten.
Güter gehören auf die Schiene
Der Güter- und Schwerlastverkehr soll rasch klimaneutral werden. Priorität hat für uns Verkehrsvermeidung und die Verlagerung der Schwerlastverkehre auf die Schiene. Hierzu planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die die Nutzung des Schienengüterverkehrs für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen.
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung 
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf 
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von 
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer 
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. 
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den 
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr 
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf 
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
Für verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße werden direktelektrische Antriebe, grüner Wasserstoff und auch darauf basierende synthetische Kraftstoffe eine wichtige Rolle spielen.
Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir bereits heute, dass Schleswig-Holstein Innovationsstandort für neue Technologien im Bereich klimaneutraler Schwerlastmobilität und –Infrastrukturen ist. Wir wollen ihn zur weiteren Erprobung hinsichtlich der Technologien, wie anderer Hybrider-Antriebe und dem Betrieb auf längeren Distanzen, zum Feldversuch E-Highway-Nord ausweiten. Dafür gehen wir auf unsere norddeutschen Nachbarländer zu.
Beim Ausbau legen wir auch Wert auf frühzeitige Bürger*innenbeteiligung und Lärmschutz für alle.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle 
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in 
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die 
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen 
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein 
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die 
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine 
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine 
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum 
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den 
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive 
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um 
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau 
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für 
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr 
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei 
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege 
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die 
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike 
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an 
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen 
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene 
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum 
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen 
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue 
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten, 
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein 
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und 
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für 
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich 
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren 
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das 
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im 
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau 
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen 
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden. 
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für 
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können 
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer 
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch 
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit 
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am 
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im 
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist. 
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der 
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen. 
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn 
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die 
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den 
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem 
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen 
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der 
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu 
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere 
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese 
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr 
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen 
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und 
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend 
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer 
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025 
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem 
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden 
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten 
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die 
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des 
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum 
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit 
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt 
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
Text
          
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Güter gehören auf die Schiene
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von 
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene 
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht 
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr 
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf 
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf 
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans 
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren 
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat 
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die 
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die 
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den 
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von 
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. 
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern 
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende 
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die 
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur 
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die 
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch 
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen 
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und 
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere, 
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für 
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines 
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir 
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu 
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende 
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung 
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des 
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu 
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge 
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken 
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und 
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die 
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen 
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um 
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize 
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir 
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen 
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis 
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich 
zwischen 6 und 23 Uhr soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein 
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle 
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere 
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden 
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir 
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese 
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich 
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und 
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer 
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen 
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und 
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023 
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen 
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene 
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt 
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau, 
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und 
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter 
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die 
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen 
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen, 
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen 
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung 
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur 
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den 
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge 
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie 
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu 
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte 
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und 
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern 
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen 
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit 
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür 
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische 
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher 
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und 
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an 
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden 
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in 
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein 
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland 
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als 
ÖPNV-Ticket gelten.
Güter gehören auf die Schiene
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung 
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf 
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von 
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer 
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. 
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den 
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr 
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf 
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle 
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in 
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die 
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen 
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein 
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die 
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine 
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine 
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum 
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den 
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive 
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um 
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau 
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für 
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr 
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei 
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege 
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die 
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike 
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an 
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen 
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene 
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum 
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen 
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue 
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten, 
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein 
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und 
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für 
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich 
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren 
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das 
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im 
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau 
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen 
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden. 
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für 
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können 
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer 
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch 
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit 
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am 
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im 
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist. 
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der 
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen. 
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn 
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die 
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den 
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem 
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen 
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der 
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu 
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere 
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese 
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr 
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen 
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und 
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend 
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer 
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025 
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem 
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden 
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten 
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die 
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des 
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum 
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit 
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt 
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
                Unterstützer*innen
                
- Fabian Faller (KV Kiel)
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Von Zeile 118 bis 127:
Güter gehören auf die Schiene
Der Güter- und Schwerlastverkehr soll rasch klimaneutral werden. Priorität hat für uns Verkehrsvermeidung und die Verlagerung der Schwerlastverkehre auf die Schiene. Hierzu planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die die Nutzung des Schienengüterverkehrs für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen.
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von Verladestellen und Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer Gewerbegebiete und Logistikzentren mit einem Gleisanschluss verbinden. Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Wir werden und für ein bundesweites Konzept zur Regionalisierung des Schienengüterverkehrs einsetzen, damit diese Bedienpunkte auch tatsächlich regelmäßig angefahren werden.
Für verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße werden direktelektrische Antriebe, grüner Wasserstoff und auch darauf basierende synthetische Kraftstoffe eine wichtige Rolle spielen.
Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir bereits heute, dass Schleswig-Holstein Innovationsstandort für neue Technologien im Bereich klimaneutraler Schwerlastmobilität und –Infrastrukturen ist. Wir wollen ihn zur weiteren Erprobung hinsichtlich der Technologien, wie anderer Hybrider-Antriebe und dem Betrieb auf längeren Distanzen, zum Feldversuch E-Highway-Nord ausweiten. Dafür gehen wir auf unsere norddeutschen Nachbarländer zu.
Beim Ausbau legen wir auch Wert auf frühzeitige Bürger*innenbeteiligung und Lärmschutz für alle.
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Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von 
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene 
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht 
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr 
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf 
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf 
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans 
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren 
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat 
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die 
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die 
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den 
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von 
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. 
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern 
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende 
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die 
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur 
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die 
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch 
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen 
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und 
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere, 
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für 
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines 
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir 
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu 
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende 
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung 
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des 
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu 
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge 
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken 
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und 
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die 
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen 
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um 
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize 
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir 
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen 
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis 
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich 
zwischen 6 und 23 Uhr soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein 
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle 
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere 
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden 
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir 
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese 
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich 
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und 
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer 
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen 
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und 
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023 
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen 
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene 
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt 
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau, 
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und 
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter 
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die 
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen 
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen, 
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen 
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung 
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur 
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den 
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge 
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie 
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu 
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte 
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und 
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern 
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen 
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit 
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür 
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische 
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher 
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und 
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an 
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden 
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in 
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein 
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland 
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als 
ÖPNV-Ticket gelten.
Güter gehören auf die Schiene
Der Güter- und Schwerlastverkehr soll rasch klimaneutral werden. Priorität hat für uns Verkehrsvermeidung und die Verlagerung der Schwerlastverkehre auf die Schiene. Hierzu planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die die Nutzung des Schienengüterverkehrs für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen.
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung 
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf 
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von 
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer 
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. 
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den 
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr 
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf 
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
Für verbleibende Schwerlastverkehre auf der Straße werden direktelektrische Antriebe, grüner Wasserstoff und auch darauf basierende synthetische Kraftstoffe eine wichtige Rolle spielen.
Mit dem Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir bereits heute, dass Schleswig-Holstein Innovationsstandort für neue Technologien im Bereich klimaneutraler Schwerlastmobilität und –Infrastrukturen ist. Wir wollen ihn zur weiteren Erprobung hinsichtlich der Technologien, wie anderer Hybrider-Antriebe und dem Betrieb auf längeren Distanzen, zum Feldversuch E-Highway-Nord ausweiten. Dafür gehen wir auf unsere norddeutschen Nachbarländer zu.
Beim Ausbau legen wir auch Wert auf frühzeitige Bürger*innenbeteiligung und Lärmschutz für alle.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle 
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in 
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die 
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen 
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein 
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die 
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine 
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine 
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum 
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den 
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive 
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um 
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau 
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für 
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr 
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei 
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege 
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die 
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike 
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an 
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen 
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene 
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum 
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen 
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue 
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten, 
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein 
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und 
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für 
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich 
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren 
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das 
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im 
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau 
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen 
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden. 
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für 
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können 
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer 
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch 
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit 
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am 
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im 
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist. 
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der 
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen. 
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn 
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die 
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den 
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem 
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen 
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der 
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu 
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere 
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese 
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr 
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen 
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und 
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend 
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer 
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025 
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem 
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden 
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten 
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die 
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des 
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum 
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit 
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt 
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
Text
          
          Nach Zeile 118 einfügen:
Güter gehören auf die Schiene
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von 
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene 
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht 
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr 
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf 
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf 
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans 
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren 
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat 
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die 
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die 
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den 
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von 
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. 
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern 
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende 
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die 
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur 
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die 
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch 
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen 
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und 
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere, 
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für 
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines 
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir 
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu 
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende 
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung 
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des 
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu 
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge 
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken 
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und 
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die 
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen 
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um 
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize 
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir 
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen 
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis 
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich 
zwischen 6 und 23 Uhr soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein 
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle 
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere 
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden 
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir 
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese 
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich 
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und 
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer 
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen 
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und 
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023 
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen 
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene 
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt 
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau, 
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und 
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter 
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die 
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen 
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen, 
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen 
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung 
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur 
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den 
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge 
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie 
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu 
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte 
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und 
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern 
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen 
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit 
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür 
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische 
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher 
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und 
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an 
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden 
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in 
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein 
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland 
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als 
ÖPNV-Ticket gelten.
Güter gehören auf die Schiene
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung 
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf 
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von 
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer 
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. 
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den 
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr 
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf 
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle 
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in 
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die 
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen 
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein 
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die 
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine 
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine 
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum 
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den 
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive 
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um 
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau 
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für 
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr 
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei 
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege 
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die 
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike 
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an 
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen 
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene 
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum 
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen 
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue 
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten, 
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein 
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und 
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für 
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich 
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren 
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das 
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im 
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau 
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen 
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden. 
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für 
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können 
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer 
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch 
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit 
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am 
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im 
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist. 
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der 
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen. 
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn 
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die 
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den 
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem 
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen 
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der 
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu 
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere 
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese 
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr 
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen 
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und 
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend 
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer 
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025 
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem 
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden 
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten 
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die 
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des 
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum 
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit 
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt 
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
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- Fabian Faller (KV Kiel)
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Güter gehören auf die Schiene
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von 
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene 
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht 
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr 
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf 
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf 
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans 
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren 
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat 
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die 
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die 
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den 
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter, 
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von 
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit. 
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern 
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende 
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die 
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur 
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die 
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch 
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen 
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und 
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere, 
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für 
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines 
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir 
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu 
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende 
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung 
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des 
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu 
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge 
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken 
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und 
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die 
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen 
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um 
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize 
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir 
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen 
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis 
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich 
zwischen 6 und 23 Uhr soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein 
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle 
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere 
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden 
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir 
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese 
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich 
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und 
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer 
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen 
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und 
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023 
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen 
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene 
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt 
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau, 
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und 
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter 
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die 
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen 
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen, 
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen 
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung 
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur 
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den 
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge 
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie 
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu 
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte 
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und 
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern 
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen 
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit 
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür 
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische 
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher 
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und 
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an 
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden 
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in 
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein 
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland 
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als 
ÖPNV-Ticket gelten.
Güter gehören auf die Schiene
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung 
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf 
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von 
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer 
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden. 
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den 
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr 
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf 
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle 
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in 
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die 
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen 
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein 
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die 
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine 
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine 
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum 
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den 
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive 
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um 
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau 
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für 
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr 
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei 
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege 
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die 
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike 
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an 
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen 
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene 
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum 
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen 
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue 
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten, 
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein 
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und 
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für 
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich 
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren 
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das 
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im 
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau 
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen 
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden. 
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für 
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können 
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer 
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch 
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit 
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am 
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im 
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist. 
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der 
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen. 
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn 
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die 
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den 
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem 
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen 
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der 
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu 
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere 
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese 
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr 
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen 
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und 
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend 
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer 
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025 
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem 
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden 
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten 
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die 
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des 
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum 
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit 
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt 
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
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