Antrag Programm: | Schleswig-Holstein wird mobil - Mobilität |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG MoVe (dort beschlossen am: 03.02.2022) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 04.02.2022, 02:12 |
C 3-060: Schleswig-Holstein wird mobil - Mobilität
Text
Von Zeile 59 bis 61:
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich zwischen 605 und 2324 Uhr mindestens halbstündlich soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter,
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit.
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere,
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich
zwischen 605 und 2324 Uhr mindestens halbstündlich soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau,
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen,
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als
ÖPNV-Ticket gelten.
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden.
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten,
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden.
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist.
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen.
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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Von Zeile 59 bis 61:
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich zwischen 605 und 2324 Uhr mindestens halbstündlich soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle
C. 3. Schleswig-Holstein wird mobil – Mobilität
Die Mobilität ist aktuell einer der größten Sektoren für den Ausstoß von
Treibhausgasen. Das wollen wir als Klimaschutzvorreiter*innen auf Landesebene
ändern. Für uns ist klar: Die Klimawende ist ohne die Verkehrswende nicht
möglich.
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auf den öffentlichen Nahverkehr
insbesondere mit Bus und Bahn, den Rad- und Fußverkehr sowie auf
Elektromobilität für den verbleibenden motorisierten Individualverkehr. Auf
diesen Wegen kommen künftig alle Schleswig-Holsteiner*innen emissionsfrei ans
Ziel, egal ob zur Arbeit, zu Freund*innen oder zum Spaziergang an der Küste.
Für eine erfolgreiche Mobilitätswende müssen wir in den kommenden Jahren
deutlich größere Anstrengungen unternehmen als bislang. Schleswig-Holstein hat
Nachholbedarf, aber auch große Potenziale.
C. 3. 1. Mobilitätswendegesetz
Mit einem neuen Mobilitätswendegesetz werden wir die Basis für die
Mobilitätswende in Schleswig-Holstein legen. Mit ihm schaffen wir die
rechtlichen Rahmenbedingungen, um in allen Teilen des Landes den
Mobilitätsbedürfnissen der Bürger*innen gerecht zu werden. Unabhängig von Alter,
Geschlecht, Einkommen und persönlichen Mobilitätsbeeinträchtigungen sowie von
Lebenssituation, Herkunft oder individueller Verkehrsmittelverfügbarkeit.
Moderne Mobilität bedeutet für uns gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen.
Wir wollen die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im ÖPNV deutlich steigern
und dafür verbindliche Ausbauziele festlegen.
Wir werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Planungsbehörden bündeln, bestehende
Gesetze und Verordnungen evaluieren und Finanzmittel effektiv für die
Verbesserung klimafreundlicher Mobilität einsetzen.
Mit dieser Umgestaltung der Mobilität leistet Schleswig-Holstein nicht nur
seinen Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels. Sie sorgt auch für die
Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit der Menschen – besonders durch
saubere Luft, Lärmreduktion und eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen
Raum.
Darüber hinaus schaffen wir mit dem Gesetz eine Erhöhung der Sicherheit und
schützen so insbesondere schwächere Personen wie spielende Kinder und Ältere,
aber auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen effektiv.
In einem Mobilitätswendegesetz werden wir den Kommunen neue Möglichkeiten für
die Gestaltung solidarischer Mobilitätsangebote, zum Beispiel eines
Mobilitätspasses wie in Baden-Württemberg, eröffnen. Zur Finanzierung werden wir
den Kommunen ermöglichen, eigene Einnahmen über eine Nahverkehrsabgabe zu
generieren.
Den Landesbetrieb Straßenbau wollen wir zum Landesbetrieb für Mobilitätswende
(LfM) weiterentwickeln und dafür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung
stellen. Die Planung von Radschnellwegen und eine Radwegeentwicklung muss im des
künftigen LfM Priorität haben.
Um die Mobilitätswende in der Metropolregion Hamburg erfolgreich auf den Weg zu
bringen, werden wir uns eng mit den Kommunen abstimmen und streben eine enge
Zusammenarbeit mit Hamburg an. Für optimale und lebensnahe Ergebnisse stärken
wir die Dialogformate für die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und
Bürger*innen.
C. 3. 2. Der ÖPNV muss attraktiver werden
Derzeit sind viele Menschen, insbesondere in den ländlichen Räumen, auf die
Nutzung eines eigenen Autos angewiesen. Unser Ziel ist es, dass mehr Menschen
den ÖPNV nutzen und sich dadurch die Nutzung des privaten PKW reduziert. Um
dieses Ziel zu erreichen, muss der ÖPNV attraktiver werden und es müssen Anreize
geschaffen werden, vom eigenen Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Hierzu werden wir
Angebote ausbauen und bestehende Abläufe reibungsloser gestalten.
Dazu entwickeln wir Bus- und Bahnsysteme mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten, Größen und Anforderungen – vom elektrischen Dorfrufbus bis
zum doppelstöckigen Expresszug zwischen Knotenpunkten.
Unser Ziel ist eine Mobilitätsgarantie mit Mindestbedienstandards: Täglich
zwischen 605 und 2324 Uhr mindestens halbstündlich soll allen Menschen in Schleswig-Holstein künftig ein
Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen. Dazu verknüpfen wir alle
Mobilitätsangebote, schaffen reibungslose Übergänge und finden zudem clevere
Möglichkeiten der Kooperation mit privaten Unternehmen. Um Lücken in Gegenden
ohne große Nachfrage und in den Randzeiten zu schließen, fördern wir
intelligente digitale On-Demand-Verkehrsangebote und Car- und Bikesharing. Diese
integrieren wir in die bestehenden sowie in neue günstige ÖPNV-Tarife.
Unerlässlich ist es auch, dass wir klimafreundliche Mobilität verlässlich
machen: Anschlussgarantie, dichte Taktung, Pünktlichkeit, Sharing-Angebote und
Mobilitätsstationen für nahtlose Übergänge und eine bessere Planbarkeit.
Wir berücksichtigen bei der Angebotsverbesserung die Perspektiven einer
vielfältigen Gesellschaft und wollen dafür sorgen, dass alle Menschen
gleichberechtigt mobil sein können.
Auch die Mobilität wird digitaler: Mit einer App, die alle Angebote vereint und
einem Ticket von Tür zu Tür.
C. 3. 3. Pakt für die Schiene
Mit dem von uns aufgelegten Programm MOIN.SH ist es gelungen, dass ab 2023
wesentliche Teile des Schienenverkehrs im Land mit emissionsfreien Zügen
betrieben werden. Damit wir unsere Ziele für den Verkehr auf der Schiene
erreichen können, wollen wir dieses Programm fortsetzen und bringen einen Pakt
für die Schiene auf den Weg. Dieser besteht aus drei Kernpunkten: Netzausbau,
Reaktivierung und Elektrifizierung.
Wir setzen das Gutachten zur Optimierung des Schienenverkehrs in Schleswig-
Holstein (ODES) im Rahmen des nächsten Landesnahverkehrsplans konsequent um und
entwickeln es weiter. Hierbei setzen wir Prioritäten beim Ausbau belasteter
Korridore durch Überhol- und Ausweichmöglichkeiten sowie bei Strecken, die
Umleitungsverkehre ermöglichen, und solchen, die verlässlichere Bahnverbindungen
sichern.
Wir erhalten die Schienenwege und werden keine weitere Entwidmung vornehmen,
selbst wenn heute keine wirtschaftliche Nutzung darstellbar ist. Dazu überführen
wir nicht genutzte Bahnstrecken in Landeseigentum und prüfen die Einrichtung
einer Eisenbahnentwicklungsgesellschaft für Schleswig-Holstein.
Wir wollen Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz auch zur
Reaktivierung von Bahnstrecken nutzen. Das betrifft auch Strecken in den
Kommunen. Dabei prüfen wir auch den Einsatz autonomer Schienen(kleinst)fahrzeuge
sowie den Bau neuer Gleise zum Beispiel für Insel- und Bäder- sowie
Straßenbahnen. Um Reaktivierungen und Lückenschlüsse besonders im Stadtumland zu
erleichtern und zu beschleunigen, werden wir zudem RegioTram-Konzepte prüfen.
Für die Klimabilanz des Schienenverkehrs ist es unerlässlich, dass der gesamte
Bahnverkehr bis spätestens 2030 auf elektrischen Betrieb umgestellt wird und
keine planmäßigen Schienenleistungen mit Dieseltraktion betrieben werden. Sofern
möglich, erfolgt dies mit Oberleitungen. Übrige Strecken müssen mit alternativen
emissionsfreien Antrieben bedient werden.
C. 3. 4. Ein attraktiver ÖPNV
Darüber hinaus wollen wir die Verkehrsangebote so weiterentwickeln, dass sie mit
verlässlichen Takten kurze Umstiegsoptionen bieten. Wir werden uns zudem dafür
einsetzen, Schleswig-Holstein stärker als derzeit in das europäische
Nachtzugnetz zu integrieren.
Zu einem attraktiven Angebot gehören auch Bahnhöfe und Haltestellen mit hoher
Aufenthaltsqualität, also zum Beispiel wettergeschützten Unterständen, WLAN und
vielem mehr. Züge und Bahnhöfe werden zunehmend auch als Arbeitsorte an
Bedeutung gewinnen.
Ergänzend zum Ausbau der Radinfrastruktur sowie von Bikesharing-Angeboten werden
wir die Konditionen für die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen, auf Fähren und in
Überlandbussen verbessern und attraktiver gestalten.
Wir wollen die BahnCard 50 im SH-Tarif anerkennen und werden uns weiter für ein
gemeinsames Tarifgebiet mit Hamburg sowie perspektivisch Norddeutschland
einsetzen. Außerdem sollen Kurkarten in den Tourismusgebieten künftig auch als
ÖPNV-Ticket gelten.
Auch im Güterverkehr planen wir Neuerungen und Verbesserungen, die seine Nutzung
für Unternehmen in Schleswig-Holstein attraktiver machen und mehr Verkehr auf
die Schiene umlagert. Hierzu werden wir die Reaktivierung und den Neubau von
Werksgleisanschlüssen vorantreiben und die Entstehung neuer größerer
Gewerbegebiete und Logistikzentren regelmäßig mit einem Bahnanschluss verbinden.
Mehr Hochleistungsterminals leisten einen wesentlichen Beitrag, um den
Kombinierten Verkehr (KV) zu stärken, sodass langfristig kein Lkw-Verkehr mehr
auf Strecken über 50 km erforderlich ist. Beim Ausbau werden wir auch Wert auf
den Lärmschutz für die Bürger*innen legen.
C. 3. 5. Bildungsticket
Wir führen ein landesweites 24/7-Bildungsticket als Angebot für alle
Schüler*innen, Auszubildenden und Teilnehmenden an Freiwilligendiensten in
Schleswig-Holstein nach hessischem Vorbild ein. Für 365 € jährlich können die
rund 420.000 jungen Schleswig-Holsteiner*innen so von einem günstigen
Mobilitätsangebot profitieren.
Mit diesem Angebot wird die Mobilitätswende für diejenigen machbar, die ein
geringes Einkommen haben. Besonders Schüler*innen und deren Familien, für die
die geringe oder ganz fehlende Kostenübernahme der Schüler*innenverkehre eine
große finanzielle Belastung darstellt, werden so entlastet. Das Land wird eine
Anschubfinanzierung für das Bildungsticket übernehmen.
C. 3. 6. Radverkehr
Das Fahrrad ist ein elementarer Bestandteil der Klimawende: Emissionsfrei zum
Einkaufen, zur Arbeit oder in der Freizeit unterwegs.
Damit der Radverkehr für immer mehr Menschen attraktiv wird, wollen wir in den
nächsten Jahren kräftig investieren und damit die größte Infrastrukturoffensive
fürs Rad in der Geschichte Schleswig-Holsteins starten.
Im Rahmen des Investitionsprogramms setzen wir die bestehende Radstrategie um
und werden die Unterstützung der Vernetzung von Kreisen und Kommunen beim Ausbau
der Radinfrastruktur fortsetzen, etwa durch Fortbildungen und Fachberatung für
kommunale Verwaltungen.
Für uns ist die Optimierung des Verkehrsraumes für den Rad- und Lastenradverkehr
notwendig, um das Radfahren attraktiv zu machen. Wir wollen, dass bei
Instandsetzungsmaßnahmen aller Straßen in Schleswig-Holstein auch die Radwege
saniert werden. Es soll zum schleswig-holsteinischen Standard werden, dass die
Radwege in genauso gutem Zustand wie die benachbarte Straße sind. Protected Bike
Lanes werden wir ebenso ermöglichen wie eine ausreichende Zahl an
Fahrradstellplätzen sicherstellen. Dafür werden wir die notwendigen
Veränderungen im Bau- sowie dem Straßen- und Wegerecht auf Bundesebene
voranbringen.
Wir werben für eine Stärkung des Mobilitätsmanagements in Betrieben, zum
Beispiel indem ein flexibles Mobilitätsbudget anstelle von Dienstfahrzeugen
gewährt wird und Gewerbegebiete für den Radverkehr gut erreichbar sind. Neue
Supermärkte sollen grundsätzlich mehr Fahrradstellplätze als bisher anbieten,
besonders in Städten.
Wir wollen regionale Fahrradverleihsysteme künftig fördern. Wir werden ein
Förderprogramm auflegen, welches das Errichten von überdachten, ebenerdigen und
abschließbaren Fahrradabstellanlagen in Kommunen erleichtert.
Fahrradstellplätze und trockene Abstellräume sind wichtig für
Arbeitnehmer*innen. Die Landesliegenschaften werden wir diesbezüglich
vorbildlich gestalten und ermuntern auch Unternehmen und Betriebe, ihren
Arbeitnehmer*innen dasselbe zur Verfügung zu stellen.
Vorhandene landwirtschaftliche und geeignete Wirtschaftswege werden in das
Radwegenetz aufgenommen.
Wir werden prüfen, ob ein Ausbildungsgang „Zweiradmechaniker*in“ in Schleswig-
Holstein aufgebaut werden kann.
C. 3. 7. Fußverkehr
Wir stärken den Fußverkehr als klimafreundliche und gesunde Mobilitätsform im
Nahbereich. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir die Herstellung und den Ausbau
von barrierefreien und breiten Fußwegen. Damit sie sicher begehbar sind, sollen
Fußwege künftig ausreichend breit und abgetrennt vom Radverkehr geplant werden.
Wir setzen die Nahmobilität dem motorisierten Verkehr gleich und setzen uns für
eine Stärkung der Rechte von Fußgänger*innen auf allen Ebenen ein. Zudem können
mehr Querungshilfen, wie Zebrastreifen, Mittelinseln und Ampeln mit einer
Vorrangschaltung für Fußgänger*innen, Fußwege sicherer und damit auch
attraktiver gestalten. Bodenleitsysteme helfen dabei, Menschen mit
Sinnesbeeinträchtigungen und Mobilitätseinschränkungen die Teilnahme am
Fußverkehr zu erleichtern.
C. 3. 8. Klimaneutraler Straßenverkehr
Der motorisierte Individualverkehr wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle im
Mobilitätsmix spielen. Zukunftsfähig ist er aber nur, wenn er emissionsfrei ist.
Wir haben erreicht, dass Schleswig-Holstein inzwischen auf Platz 1 der
Neuzulassungen von Elektroautos ist. Diese Spitzenposition wollen wir ausbauen.
Den Ausbau der Ladeinfrastruktur werden wir entsprechend weiter forcieren, denn
sie ist eine wichtige Klimaschutzinfrastruktur. Gleiches gilt für die
Dörpsmobile, die wir als umweltfreundliches Mobilitätsangebot vor allem in den
ländlichen Räumen verstetigen und ausweiten wollen.
Auch im Schwerlastverkehr brauchen wir rasch Emissionsfreiheit. Mit dem
Feldversuch zum E-Highway auf der A1 zeigen wir, wie es gehen kann. Wir wollen
ihn räumlich und hinsichtlich der eingesetzten Technologien ausweiten.
Es ist unser Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der
Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr auf ein Minimum zu
reduzieren. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht vor, Ländern und Kommunen größere
straßenverkehrsrechtliche Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Diese
Möglichkeiten, etwa für Tempobegrenzungen, werden wir nutzen.
C. 3. 9. Schiffsverkehr und Häfen
Im Land zwischen den Meeren liegt ein besonderer Fokus auf dem Schiffsverkehr
und den Häfen des Landes. Unser Ziel ist es, dass bis 2030 alle größeren Häfen
in Schleswig-Holstein klimaneutral sind. Vorbilder sind hier Rotterdam und
Hamburg.
Wir fordern, dass das „World Ports Climate Action Program“ verpflichtend
umgesetzt werden muss. Das macht einen effizienten Ausbau einer
Ladeinfrastruktur für vollelektrische Schiffe notwendig, um diese ab 2025
bereitstellen zu können. Hinzu kommt der Ausbau der Tankinfrastruktur mit grünem
Wasserstoff. Wir setzen uns dafür ein, dass ESI-Schiffen Vorteile gewährt werden
(ESI = Environmental Ship Index). In Kiel bekommen Schiffe mit 30 ESI Punkten
beispielsweise bisher 5% Rabatt auf die Hafengebühr. Weiter fordern wir die
Ausweitung der Emission Control Areas (ECA).
Weitere Flussvertiefungen oder -verbreiterungen in Schleswig-Holstein, etwa des
Elbe-Lübeck-Kanals, lehnen wir aus Gründen fehlender Wirtschaftlichkeit und zum
Schutz der Ökosysteme ab. Für uns ist ebenso klar, dass die Funktionsfähigkeit
der Wasserstraßen durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung sichergestellt
werden muss. Dies betrifft insbesondere den Nord-Ostsee-Kanal.
Fähren sollen Teil des Velorouten-Konzepts und touristischer Fahrradwege werden.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
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