Änderungen von A 14 zu Beschluss A 14
Ursprüngliche Version: | A 14 |
---|---|
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 21:15 |
Neue Version: | Beschluss A 14 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 23.02.2022, 10:35 |
Kapiteltitel
Du kannst was erleben – Kultur
Zu:
A 14 - Du kannst was erleben – Kultur
Text
Von Zeile 12 bis 14 einfügen:
einerseits und der verschiedenen Angebote in den ländlichen wie urbanen Räumen hinwirken. Dafür unterstützen wir auch konkret die Arbeit der Kulturknotenpunkte im Land, die sich kreisübergreifend als Schnittstellen von Kulturarbeit etabliert haben. Soziokulturelle Zentren sind uns dabei genauso wichtig wie Theater und Museen.
Von Zeile 34 bis 36:
Haushalt 2022 erstmals eine Strukturförderung auf den Weg gebracht und setzen uns weiterhin für eine stärkereverlässlichere institutionelle Unterstützung ein, die auch den Aufbau und die Förderung hauptamtlich getragener Netzwerkstrukturen umfasst. Durch entsprechende Kofinanzierungsmodelle wollen wir darauf hinwirken, dass sich die
Von Zeile 44 bis 45 einfügen:
erfolgreiche Förderprogramm auch weiterhin anbieten und setzen uns daher für eine Verlängerung sowie Ausweitung des Programms, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Solo-Selbstständigen, ein.
Von Zeile 53 bis 54 einfügen:
bis in die Schule mehr Raum geben und streben eine stärkere Berücksichtigung der kulturellen Bildung in Fachanforderungen und Ganztagsangeboten an.
Wir setzen uns für den Erhalt und die Stärkung der Künstler*innensozialkasse (KSK) ein.
Von Zeile 55 bis 56 einfügen:
Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen.
Von Zeile 63 bis 68:
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes.
Allerdings verlieren wir in der Konkurrenz zu Hamburg und Berlin viele Musiker*innen als Kreativpotenzial des Landes. Wir möchten Musiker*innen eine dauerhafte Perspektive bieten und damit auch nachhaltige Nachwuchsförderung betreiben. Musikförderung bleibt für uns wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
Popkultur und Clubszene
Wir möchten den professionellen Akteur*innen der Popkultureine dauerhafte Perspektive in Schleswig-Holstein bieten und damit auch eine nachhaltige Talentförderung betreiben. Erreichen wollen wir dies durch niedrigschwellige Beratungs-, Vernetzungs- und Förderangebote im Rahmen eines Büros für
Popkultur, das als zentrale Anlaufstelle für die Künstler*innen, die Veranstalter*innen und die Festival- und Clubbetreiber*innen dient und zugleich als Schnittstelle zu Politik und Verwaltung fungiert.
Von Zeile 79 bis 87:
In Schleswig-Holstein gibt es eine rege Filmlandschaft mit sehr unterschiedlichen Facetten. Wir setzen uns daher für eine bedarfsgerechte und konkurrenzfähige Förderung ein, denn das Land Schleswig-Holstein braucht den Film. Dazu gehört auch der Schutz des Filmerbes. Konkret möchten wir die finanziellen Töpfe für die Unterstützung von studentischen Abschlussfilmen, für Medienkompetenzfilmischen Studienleistungen, der kulturellen Filmförderung, die außerschulische Medienbildung und Jugendkulturdie jugendliche Videokultur vergrößern. Auch das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten[Leerzeichen]für Angehörige der Filmbranche und Quereinsteiger*innen soll mit Unterstützung des Landes innerhalb von Schleswig-Holstein ausgebaut werden. Damit möchten wir unabhängige Filmschaffende besser unterstützen, um langfristig die Professionalisierung der Branche zu erhöhen.Schleswig-Holstein ist Trendregion für neue Medientechnologien wie z.B. Virtual und Augmented Reality (VR/AR) sowie 360-Grad Kinos. Das unterstützen wir und möchten Förderinstrumente entsprechend ausbauen.
Inhabergeführte Kinos
Die Inhabergeführten Kinos im Land schaffen mit ihrem Programm - gerade auch im ländlichen Raum - ein bedeutsames Kulturangebot. Darum möchten wir sie als Kultur-Standorte erhalten und unterstützen sie bei den anstehenden komplexen Transformationen in Film- und Kino-Markt.[Leerzeichen]
Von Zeile 104 bis 107:
Die Landesbibliothek werden wir als Dritten Ort stärker für die Öffentlichkeit öffnen und zugleich als Zentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Damit verbinden wir auch die Fortführung der bisherigen Arbeit für ein digitales Haus der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins.zugängig machen und als Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Kultur ausbauen. Durch Beratungs- und Workshop-Angebote kann so die digitale Transformation der kulturellen Infrastruktur sowie digitale Kunst unterstützt werden. Den Digitalen Masterplan Kultur schreiben wir fort und werden außerdem ein Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes auflegen, damit die bisherige Arbeit an einemdigitalen Haus der Landesgeschichte Schleswig-Holsteins fortgeführt werden kann.
Wir setzen uns dafür ein, dass an den schleswig-holsteinischen Bibliotheken ein Selbstbedienungsmodell nach dänischem Vorbild eingeführt wird.
Von Zeile 109 bis 113:
Für die Unterstützung bildender Künstler*innenWiederbelebung und Sichtbarmachung der kreativen, künstlerischen Prozesse im öffentlichen Raum setzen wir uns für eine Neuauflagedie Weiterführung der FörderrichtlineFörderrichtlinie des Bundes „Kunst am Bau“ sowie für die Neuauflage der Förderrichtlinie „Kunst im öffentlichen Raum“ auf Landesebene ein.[Zeilenumbruch]
Hierbei wird ein festgelegter Anteil der Kosten bei öffentlichen Bauten für die künstlerische Arbeit zur Verfügung gestellt.[Leerzeichen]
Die Arbeit der Künstler*innenhäuser werden wir auch weiterhin nach Kräften fördern.
Zur Sicherung von Künstler*innennachlässen setzen wir uns bei Bund und Land für die Schaffung von Werkdatenbanken ein.
A. 14.10 - Kultur und Klimaschutz
Wie viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens trägt auch die Kultur-, Veranstaltungs- und Filmbranche durch den Ausstoß von Treibhausgasen und andere Emissionen einen Teil zur Klimakrise bei. Zur Umsetzung der Klimaziele soll daher gemeinsam mit den privaten und öffentlichen Akteur:innen ein Konzept entwickelt werden, wie Nachhaltigkeit verbessert und Klimaneutralität erreicht werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen, Vorgaben und Unterstützung für nachhaltigere Formate und Infrastruktur.
Von Zeile 120 bis 121 einfügen:
Nationalsozialismus erwächst die Verantwortung zur fortwährenden gesellschaftlichen Sensibilisierung für Unrecht, Ausgrenzung und Entrechtung. Außerdem wollen wir eine gezielte Aufarbeitung der Verfolgung der sogenannten „schwarzen Winkel“ vom
Nationalsozialismus Verfolgten in Schleswig-Holstein durchführen.
Von Zeile 128 bis 131 einfügen:
weiterentwickeln, um eine stärkere Professionalisierung und institutionelle Verankerung zu erreichen.Konkret unterstützen wir die Stadt Neustadt dabei, einen angemessenen Ort für das Gedenken an den Untergang der Cap Arcona vom 3. Mai 1945 zu errichten. Das Engagement der Stadt und die Erarbeitung eines entsprechenden Förderantrages beim Bund sehen wir als große Chance die Erinnerung an diese beispiellose Katastrophe wach zu halten und die museumspädagogische Arbeit zu vertiefen. In diesem Zusammenhang ist uns auch die Vernetzung der Gedenkorte entlang der Lübecker Bucht und der länderübergreifende
Kontakt zu Mecklenburg-Vorpommern wichtig.
Die Einrichtung von Erinnerungsorten für Opfer rechter Gewalt nach 1945 unterstützen wir. Konkret unterstützen wir die Stadt Mölln und den Verein Miteinander Leben e.V. bei der Konzeptionierung eines Gedenk- und Lernortes in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Brandhaus in der Mühlenstraße, um damit die Gründung eines bundesweiten Netzwerks der Tatorte rassistischer Anschläge und die Errichtung jeweils lokaler bzw. regionaler Mahn- und Lernorte weiter voranzutreiben.