Status: | Beschluss |
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Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 19.02.2022 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A 12 - Du hast die Hälfte der Macht – Frauen
Text
A. 12. Du hast die Hälfte der Macht - Frauen
Auch wenn Frauen rund 50% der Schleswig-Holsteinischen Bevölkerung ausmachen,
werden sie noch immer in vielen Alltagssituationen nicht gleichberechtigt
behandelt und leiden unter patriarchalen Strukturen. Dies betrifft sowohl das
Privatleben von Frauen als auch die Chancengleichheit im Beruf. Das Gros der
Carearbeit wird immer unsichtbar und unbezahlt noch von Frauen geleistet. Dies
führt zu erhelblichen gesundheitlichen und finanziellen Benachteiligungen,
Einkommenseinbußen durch Teilzeit, Armutsgefährdung und Altersarmut. Die
patriarchele Struktur in der Arbeitswelt, inklusive der Sorgearbeit müssen
fortlaufend reflektiert und entsprechend gendergerecht verändert werden. Wir
GRÜNE setzen uns dafür ein, dass Frauen in Schleswig-Holstein endlich volle
Gleichberechtigung erfahren. Wir wollen dazu beitragen, den Frauenanteil von
derzeit ca. 25% in kommunalpolitischen Ämtern deutlich zu erhöhen und Frauen
gezielt dabei unterstützen, auch Führungspositionen wie Bürgermeisterin oder
Landrätin anzustreben.
Geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen sind in unserer Gesellschaft immer
noch an der Tagesordnung und wir halten sie für falsch, da sie individuelle
Entfaltungen verhindern.
Wir setzen uns dafür ein, den internationalen Frauentag am 8. März zum
gesetzlichen Feiertag zu erklären. Wir gehen die systematische
geschlechtsspezifische Preisdifferenzierung (Gender Pricing) bei gleichen oder
sehr ähnlichen Produkten und Dienstleistungen an.
Unser Ziel ist es, Frauen im privaten und öffentlichen Raum besser vor Gewalt zu
schützen. Für Opfer von geschlechterbasierter Gewalt braucht es ein
bedarfsgerechtes und niedrigschwelliges Beratungsangebot in Stadt und Land.
Im Bereich der Chancengleichheit wird das Land als Arbeitgeber weiter mit einer
Vorbildfunktion vorangehen und durch gezielte Kampagnen die Repräsentation von
Frauen in der Berufswelt stärken.
A. 12. 1. Schutz vor Gewalt
Die Gewalt gegen Frauen und Kinder nimmt weiterhin zu. Besonders Hilfetelefone
und andere Beratungsstellen gegen Gewalt verzeichneten während der Corona-
Pandemie eine Zunahme des Bedarfs. Deswegen halten wir es für besonders wichtig,
Beratungsstellen und Frauenhäuser flächendeckend auszubauen und dabei die Anzahl
besonders in den ländlichen Räumen aufzustocken um sichere Anlaufstellen zu
schaffen. Diese Stellen müssen eine langfristige Finanzierung erhalten und
benötigen gesicherte Arbeitsplätze für starke Beratungsangebote und Frauenhäuser
vor Ort.
Gewalt gegen Frauen trifft Frauen allen Alters und unterschiedlichster sozialer
Herkunft. Feststellen müssen wir aber, dass diese Gewalt zumeist von den
männlichen Partnern oder Ex-Partnern ausgeht. Deshalb wollen wir einen
Paradigmenwechsel in der Herangehensweise und diese Gewalt gegen Frauen
strukturell bekämpfen. Wir sehen Gewalt gegen Frauen als ein
sicherheitspolitisch relevantes Thema, ob im häuslichen und nahen Umfeld oder im
öffentlichen Raum. Wir wollen gemeinsam mit Expert*innen von den Frauenhäusern,
den Frauenberatungsstellen, den KIK-Koordinator*innen, der Polizei und
Männerberatungsstellen eine Strategie gegen Gewalt gegen Frauen als Thema der
inneren Sicherheit erarbeiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass ein landesweites Kompetenzzentrum gegen
geschlechtsspezifische Gewalt aufgebaut wird. Dieses soll die vorhandene
Expertise im Land bündeln. Dieses soll landesweite Fortbildungen und Beratungen
für relevante Institutionen anbieten.
Die Istanbul-Konvention wird weiterhin einen großen Stellenwert in Schleswig-
Holstein einnehmen.
Uns ist bewusst, dass geschlechterbasierte Gewalt keineswegs nur Frauen betrifft
und auch Männer von ihr betroffen sind. Der Schutz vor häuslicher und
sexualisierter Gewalt muss einen besonderen Stellenwert einnehmen, unabhängig
von der geschlechtlichen Identität der Betroffenen. Wir setzen uns daher
insbesondere für ein diverses und niedrigschwelliges Beratungsangebot ein. Die
Diversität muss sich auch bei den Berater*innen und in entsprechenden Angeboten
und dafür geschaffenen Beratungsstellen widerspiegeln. Unser Ziel ist es,
geschlechtsinduzierte Gewalt zu verhindern. Dafür wollen wir Beratungsangebote
mit wissenschaftlichen Studien begleiten und auch die Prävention ausbauen.
A. 12. 2. Gleichberechtigung
Es zeigt sich in fast allen gesellschaftlichen Bereichen, dass eine
Gleichberechtigung noch lange nicht erreicht ist. Gleichberechtigung muss aus
der Mitte der Gesellschaft entstehen und von der Mehrheit getragen werden.
Dennoch möchten wir von außen Impulse geben, um diesen gesellschaftlichen Wandel
zu begünstigen.
Damit die äußeren Umstände gleicher und fairer werden, muss sich auch politisch
einiges ändern. Wir werden Frauen und Mädchen daher explizit in ihrer
Berufswahl, ihrer beruflichen Verwirklichung und im Bildungswesen unterstützen.
Dafür möchten wir Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in MINT-Studiengängen
fördern und Gründerinnen unterstützen. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein,
Angebote für Frauen und Mädchen in den Bereichen Informatik, Technik und
Digitalisierung auszubauen. Auch in der freischaffenden Kulturszene und in
künstlerischen Leitungspositionen setzen wir uns für die Stärkung von Frauen
ein. Wir unterstützen die Einrichtung von Professuren mit dem Schwerpunkt
Geschlechterforschung in den Technikwissenschaften, u.a. um eine
geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Technikentwicklung zu
ermöglichen.
Im Landeshaushalt wollen wir das Gender-Budgeting auf weitere Bereiche
ausweiten. Hierzu werden wir eine wissenschaftliche Begleitung in Auftrag geben
und die Ergebnisse auch anderen öffentlichen Verwaltungen zugänglich machen.
Gleichberechtigung wird auch durch mediale Öffentlichkeit beeinflusst. Daher
setzen wir uns auf Bundesebene für ein Verbot sexistischer Werbung ein.