Änderungen von B 3 zu Beschluss B 3
Ursprüngliche Version: | B 3 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 18:09 |
Neue Version: | Beschluss B 3 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 24.02.2022, 20:29 |
Kapiteltitel
Wir schützen die Meere
Zu:
B 3 - Wir schützen die Meere
Text
Von Zeile 11 bis 15:
Entsprechend internationaler Schutzabkommen, dem „Green Deal“ der EU und der Biodiversitätsstrategie des Landes ist es unser Ziel, auf 30% der Fläche der schleswig-holsteinischen Ostsee ein Meeresschutzgebiet mit zehnprozentigem Anteil Nullnutzungszone einzurichten.den Meeresschutz in der schleswig-holsteinischen Ostsee zu verbessern. In den bereits bestehenden und in neuen Schutzgebieten wollen wir den effektiven Schutz für Arten und Lebensräume stärken. Um dieses zu erreichen streben wir bis 2030 insbesondere auf 20 Prozent der Fläche der schleswig-holsteinischen Ostsee eine Nullnutzung an. Darüber hinaus wollen wir für den Ostseeraum einen Dialog über die Verbesserung von Managementmaßnahmen in
Von Zeile 20 bis 23:
Im Vorland des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer soll das bisherige Salzwiesenmanagement erhalten und damit große Teile unbeweidet und der Natur überlassen bleiben. Darüber hinaus planen wir, den Nationalpark um eine Fläche bei Helgoland zu erweitern.mindestens die Hälfte der Fläche unbeweidet und der Natur überlassen bleiben. Wir planen, einen neuen Nationalpark in der Ostsee einzurichten.
Von Zeile 29 bis 41:
Wir unterstützen Modellprojekte zur Sanierung der Schlei und der Flensburger Förde.
Wir setzen den Generalplan Küstenschutz der Landesregierung um und suchen innovative Lösungen fürzur Klimaanpassung, die natürliche Prozesse sichern und mit den technischen Maßnahmen in Einklang bringen. Für Besonderheiten wie zum Beispiel derdie Ausgleichsküsten der Ostsee. Den wollen wir im Rahmen des begonnenen Dialogprozesses „Strategie Ostseeküste 2100“ wollen wir fortführen und gemeinsam mit allen Stakeholdern an der Umsetzung notwendiger Maßnahmen für die Zukunft der Ostseeküste arbeiten.
3.2. Fischerei nachhaltig gestalten
Wir erkennen an, dass die regionale handwerkliche Fischerei ein traditionsreicher Wirtschaftszweig in Schleswig-Holstein ist, der zu unserer Identität als Küstenland gehört.
Wir betonen, dass die Fischerei ein traditionsreicher Wirtschaftszweig in Schleswig-Holstein ist, der Arbeitsplätze und Einkommen sichert. Wir möchten die Fischerei in Nord- und Ostsee zukunftsfähig machen und gleichzeitig einen effektiven Schutz sensibler Gebiete im Wattenmeer und den Küsten- und Meeresgebieten erreichen. Dafür ist neben technischen Innovationen eine intensivere Abstimmung mit den Schutzbestrebungen sowie konkurrierenden Nutzungen unabdingbar.
Dazu gehören auch ein schnellstmöglicher Ausstieg aus der klima- und umweltschädlichen Grundschleppnetzfischerei und eine naturschutzgerechte Regulierung von Stellnetzen. Wir wollen die Fischereisubventionen auf eine ökologische Meeresnutzung ausrichten. Regionale Fischereibetriebe werden wir bei der Umstellung ebenso unterstützen wie beim Aufbau von Alternativen durch umweltfreundliche touristische Angebote.
Fangquoten sind anhand internationaler Forschungsergebnisse zu definierenfestzulegen. Wir werden zusammen mit der Regierung von Mecklenburg- Vorpommern und der Bundesregierung Entwicklungsperspektiven für die Fischerei bei gravierenden längerfristigen Einschränkungen der Fangmengen erarbeiten. Gefährdete Arten dürfen nicht gezielt gefischt oder geangelt werden.
Eine Fortschreibung der Aquakulturstrategie wird sich insbesondere am Tierwohl, der Futtergrundlage, der Nutzung von Energien, dem Gewässerschutz und dem Meeresschutz orientieren sowie Leitplanken für die Genehmigung von Aquakulturprojekten setzen.
Wir wollen uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass mindestens 30% der Ausschließlichen Wirtschaftszone unter starken Schutz gestellt werden, davon mindestens die Hälfte als Nullnutzungszone.
Gefährdete Arten dürfen nicht gezielt gefischt oder geangelt werden.
B. 3. 23. Müll im Meer
In Zeile 58:
B. 3. 34. Munition im Meer
In Zeile 74:
B. 3. 45. Europäische Meeresschutzpolitik
Von Zeile 94 bis 95 einfügen:
emissionsfreien Schifffahrt mit wasserstoffbasierten Kraftstoffen oder alternativen Antriebsstoffen wie Windkraft erarbeitet werden.
Unterwasserlärm wollen wir reduzieren. Fische und Säugetiere leiden unter Lärm von Schiffsmotoren, Baugeräuschen im Meer wie Bohren oder Rammen, Munitionssprengungen und Sonarschallwellen.