Änderungen von C 4 zu Beschluss C 4
Ursprüngliche Version: | C 4 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 18:52 |
Neue Version: | Beschluss C 4 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.02.2022, 22:44 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein, stolz auf die Landwirtschaft
Zu:
C 4 - Schleswig-Holstein, stolz auf die Landwirtschaft
Text
Von Zeile 3 bis 5:
lässt sich erreichen, wenn Landwirtschaft in Einklang mit der Natur stattfindet und für die Erzeuger*innen im Land wirtschaftlich profitabel istLeistung der Landwirt*innen endlich angemessen gewürdigt und über faire Preise vergütet wird. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, brauchen wir einen Wandel mit der
Von Zeile 7 bis 9:
getragen werden, dass Betriebe für diese und die kommende Generation zukunftsfest sind. Nur eine klimafreundlicheEine klimapositive Landwirtschaft kann auch kleinen und mittelständischen Betrieben eine dauerhafte Perspektive geben und zukünftige
Von Zeile 21 bis 22:
Produzent*innen entsprechend angemessen entlohnt werden. Hierfür setzen wir uns auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ein, wo. Wir werden uns auf EU-Ebene und bei der Umsetzung in Bund und Land für eine Agrarpolitik einsetzen, die entscheidenden Weichen gestellt werdenkonsequent und zeitnah nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistung“ reformiert wird und mit Leitplanken für Märkte die Grundlage für faire Preise schafft. Wir werden dafür streiten, dass die Ökomaßnahmen (Eco Schemes) im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ökologisch wirtschaftende Betriebe und Grünlandbetriebe mit Weidetierhaltung nicht schwächt sondern stärkt.
Dafür ist es unter anderem notwendig, dass die ökologisch-sozialen Leistungen, die die Landwirt*innen zum Teil auch jetzt schon leisten, als Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung öffentlicher Gelder dienen.
Von Zeile 42 bis 43 einfügen:
ausweiten und die betreuten Betriebe längerfristig fachkundig begleiten sowie die bürokratischen Hürden verringern.
Eine gentechnikfreie Land- und Forstwirtschaft ist ein starker Standortvorteil für Schleswig-Holstein und Europa. Daher sagen wir Grüne in Schleswig-Holstein auch zur "neuen" Gentechnik auf dem Acker, im Wald auf dem Teller und im Tier: Nein danke! Gerade auch die neuen Gentechniken müssen innerhalb des Risikoprüfungs- und Zulassungsregimes des Gentechnikrechts überwacht werden. Das gebieten die Vorsorge für Umwelt und Gesundheit sowie auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
Von Zeile 49 bis 50:
ArtenreichesGrünland und besonders artenreiches Grünland soll dauerhaft erhalten bleibenund dauerhaft in seinem Anteil erhöht werden. Auch bisher wenig genutzte und neue Potenziale in der Bewirtschaftung wie Agroforst,
Von Zeile 54 bis 58:
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten ein.
Wir setzen uns für die Förderung von regionalen Wertschöpfungsketten mit mehr Weideschlachtung und den Aufbau regionaler Schlacht- und Vor-Ort-Verarbeitung sowie den Ausbau lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ein. Dafür braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit.
Dazu gehören mehr „mobile Schlachtungen“ und die lokale Verarbeitung und Vermarktung von Produkten pflanzlichen und tierischen Ursprungs. Auch der Ausbau lokaler Absatzmöglichkeiten für Nahrungsmittel ist dringend notwendig. Dafür braucht es eine Vereinfachung der Genehmigungsfähigkeit, zum Beispiel für kleine Molkerei- und Fleischerei- oder Schlachtbetriebe.
Wir begegnen der besonders hohen Winderosionsgefährdung landwirtschaftlicher Flächen in besonders exponierten Lagen mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung im Sinne der Gemeinwohlleistungen. Wir streben die Erhöhung der Vielfalt der angebauten Agrarprodukte im ganzen Land (mit dem Ziel der Resilienz) durch verschiedene Landesprogramme an.
Von Zeile 61 bis 63 einfügen:
Übernahme von Hofstellen durch Junglandwirt*innen attraktiver als bisher zu machen. Hierzu wollen wir gemeinsam mit verschiedenen Beratungsstellen und Initiativen sowie mit der Landwirtschaftskammer erweiterte Beratungsangebote auflegen.
Wir wollen eine breite Verteilung des Besitzes von Boden. Darum wollen wir einer Konzentration des Besitzes von landwirtschaftlicher Fläche in den Händen von Investoren und der Finanzindustrie entgegenwirken. Dazu gehört eine wirksame Einschränkung der share deals durch den Bund. Wir werden im Land eine nachhaltige, sozial- und umweltverträgliche Agrarstruktur stärken. Dafür werden wir eine Anpassung des Grundstücksverkehrsrechts in dieser Legislaturperiode angehen.
Von Zeile 73 bis 77:
An Fach- und Berufsschulen soll der Ökolandbau auch über die Ökoklassen hinaus umfassend in den Lehrplan integriert und so das grundsätzliche Verständnis für den Ökolandbau und seinedessen Vorteile vermittelt werden. Konventionelle undWir werden dafür sorgen, dass ökologische Landwirtschaft müssen gleichberechtigt unterrichtet werdenin der Lehre gestärkt wird, damit zügig eine Agrarwende umgesetzt werden kann. Dafür muss beispielsweise das Angebot einer Ökoklasse im Abschlussjahr erhalten bleiben und ausgebaut werden.
Von Zeile 83 bis 84 einfügen:
Gelder stärker für die Forschung zur Ökologisierung der Landwirtschaft einzusetzen.
Die Erhaltung, Verbesserung und Zugänglichkeit von vielfältigem Saatgut muss durch mehr staatliche Forschung und Förderung von klassischer Zucht von robusten, standort- und klimaangepassten Sorten langfristig gesichert werden.
Von Zeile 88 bis 90:
Landwirtschaft künftig noch stärker Hand in Hand gehen. Dafür muss der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft langfristigwie in der Farm-to-Fork-Strategie vorgesehen in einem ersten Schritt um 50% bis 2030 sinken. Für besseren Wasserschutz sollen Nährstoffe im geschlossenen Kreislauf ausgebracht werden.
Von Zeile 93 bis 96:
reduzieren. Dazu wollen wir die Vertragsnaturschutzprogramme nutzen und den Dialog mit Landwirt*innen führen. Wir setzen alles daran, das Ziel der HNV Farmland Indikatoren (Flächen mit hohem Naturwert in der Agrarlandschaft) von 19% zu erreichen. Im Rahmen der UN-Dekade der Renaturierung wollen wir in und um einen Bereich von 1 km um bestehende Schutzgebiete herum vor allem diese Flächen dafür nutzen. Das kann besonders durch die ökologische Landwirtschaft bevorzugengeschehen.
In Zeile 108:
C. 4. 5. Regionalität und, gesunde und nachhaltige Ernährung
Von Zeile 117 bis 125:
der Weiterentwicklung der Lehrinhalte in der Schule, in Ausbildungen und im Studium einsetzen. Außerdem sehen wir in Leuchtturmprojekten wie dem Kopenhagener „House of Foods“ Vorbilder für Schleswig-Holstein.
Wir möchten dafür sorgen, dass das Wissen über eine gesunde und nachhaltige Ernährung in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen auch praktisch umgesetzt wird. Wir starten daher Initiativen, um die Qualität und Nachhaltigkeit der Verpflegung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere in Kitas, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhen. Dazu gehört, dass wir Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards für die Verpflegung in öffentlich finanzierten Einrichtungen etablieren. Diese orientieren sich an den DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas, Schulen und Kliniken und beinhalten zudem höhere Standards im Hinblick auf Umwelt-, Klima-, Tier- und Meeresschutzaspekte, insbesondere beim Einsatz tierischer Lebensmittel.
Wir wollen ein Qualitätslabel für Kantinen, Mensen, Gastronomie, Ausser-Haus-Verpflegung und andere sowie die Lebensmittelbranche einführen, welches erkennbar macht, wie hoch der Anteil verarbeiteter regionaler und ökologischer Produkte ist. Unser Ziel ist, dass in der Verpflegung öffentlich finanzierter Einrichtungen der Anteil an Bio-Lebensmitteln kontinuierlich gesteigert wird.
Kantinen und Mensen des Landes und seiner Beteiligungen wollen wir zu Vorzeigeprojekten entwickeln und verstärkt Gerichte mit ökologischen, veganen, vegetarischen, saisonalen und regionalen Lebensmitteln anbieten.
Um Küchenfachkräfte bei der Umsetzung einer nachhaltigen, gesundheitsförderlichen Verpflegung zu unterstützen, möchten wir in Schleswig-Holstein Beratungsangebote fördern, die sich am Vorbild des Kopenhagener "House of Food" orientieren.
Von Zeile 129 bis 130:
Bei allem gilt es, die GentechnikfreiheitWahlfreiheit der Konsument*innen entlang der gesamten Lebensmittelkette weiterhin auch, zum Beispiel durch eine entsprechende Kennzeichnungspflicht für Gentechnik, zu sichern.
Von Zeile 138 bis 140 einfügen:
muss sich die Zahl der gehaltenen Tiere stärker an der zur Verfügung stehenden bewirtschafteten Fläche orientieren. Wir streben maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar an. Die Reduzierung der Tierdichte vermindert nicht nur CO2-Emissionen,
Von Zeile 148 bis 150:
Wir unterstützen die Freilandhaltung mit Robusttierrassen. Wir setzen außerdem auf die Steigerung der Attraktivität von ganzjähriger Freiland- und Weidehaltung durch die bundesweite EntwicklungEinführung einer Weidetierprämie, auch für Milchvieh.
Von Zeile 156 bis 163:
Wir nehmen die Empfehlungen der Borchert-Kommission ernst.
Wir nehmen die Empfehlungen der Borchert-Kommission ernst und wollen bei der Schweinehaltung schnellstmöglich mindestens die Stufe 2 umsetzen. Wir fördern den langfristigen Umbau hin zu mehr artgerechter Tierhaltung bei entsprechendem finanziellem Ausgleich und einem eigenständigen Finanzierungsinstrument wie zum Beispiel einer Tierwohlabgabe. Damit diese Tierhaltung umgesetzt werden kann, werden wir notwendige emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht prüfen.
Wir setzen uns ein für den langfristigen Umbau zu mehr artgerechter Tierhaltung (Stufe 3/4). Dazu werden wir uns auf Bundesebene für ein eigenständiges Finanzierungsinstrument wie zum Beispiel eine Tierwohlabgabe einsetzen. Wenn das Immissionsschutzrecht dieser Tierhaltung entgegensteht, werden wir uns im Bund für notwendige emissionsrechtliche Anpassungen im Bau- und Umweltrecht einsetzen.
Bisher werden ca. 90% der Schweine in Haltungsform 1 gehalten. Damit sich daran schnell etwas ändert, sollen im ersten Schritt Betriebe mit schwierigen Vorraussetzungen wenigstens schnellstmöglich die Stufe 2 umsetzen.