Änderungen von C 11 zu Beschluss C 11
Ursprüngliche Version: | C 11 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 19:20 |
Neue Version: | Beschluss C 11 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 22.02.2022, 19:13 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Zu:
C 11 - Schleswig-Holstein steht stabil gegen Rechts
Text
Von Zeile 78 bis 81:
Wir erkennen an, dass antimuslimischer Rassismus, Rassismus gegen Schwarze, antiasiatischer Rassismus, Antisemitismusantislawischer Rassismus und Rassismus gegenüber Sinti*zze und RomnjaRom*nja (Antiziganismus) spezifische Formen von Rassismus sind, die unterschiedlich wirken und unterschiedlich bekämpft werden müssen. So sieht es auch der Nationale
Von Zeile 101 bis 102 einfügen:
rechts, links, muslimischer oder christlicher Seite und muss auch in allen gesellschaftlichen Gruppen bekämpft werden.
Um ausnahmslos alle Formen des Antisemitismus zu bekämpfen, wird die Definition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA) als Standard übernommen.
Von Zeile 109 bis 110 einfügen:
jüdisches Leben und gegen Antisemitismus weiter stärken. Die Geschäftsstelle wollen wir vom Bildungsministerium zum Landtag überführen.
Kulturveranstaltungen auf denen Personen oder Organisationen auftreten, die sich antisemitisch äußern, sowie Einrichtungen, die zur Förderung von Antisemitismus beitragen, sollen durch das Land Schleswig-Holstein oder staatliche Träger weder finanziert noch gefördert werden.
Von Zeile 149 bis 152:
Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, das Verbot für halbautomatische Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen, Munitionsbeständen und Munitionsbeständenordnungsgemäßer Verwahrung. Alle Waffenscheine wollen wir nur nach persönlicher Vorsprache erteilen.