Änderungen von C 8 zu Beschluss C 8
Ursprüngliche Version: | C 8 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 19:08 |
Neue Version: | Beschluss C 8 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.02.2022, 23:08 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein, nachhaltiges Tourismusland Nr. 1
Zu:
C 8 - Schleswig-Holstein, nachhaltiges Tourismusland Nr. 1
Text
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C. 8. Schleswig-Holstein, nachhaltiges Tourismusland Nr. 1
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Tourismuskonzept. Wir werden entsprechende Fortbildungsangebote zu den Themen Natur- und Klimaschutz sowie zum nachhaltigen Wirtschaften fördern.Die Tourismusforschung an den Hochschulen wollen wir weiterin fördern.
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Im Binnenland werden wir einen Klimaschutz-Infotourismus und besonders die Angebote mit regionalen Produkten und alternativen Übernachtungsmöglichkeiten, wie Landgasthöfen, sowie den Rad-,
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C. 8. 2. Überfüllung vermeiden und Wohnraum erhalten
In vielen Küstenorten hat die Anzahl der Ferien-, Zweitwohnungen und Zweitwohnungen sowie Hotels derartig zugenommen, dass es ganzjährig – besonders im Sommer und auch ganzjährig an Wochenenden– immer häufiger zu Überlastungen der Orte kommt. Verkehrschaos, überfüllte Wege, Plätze und Strände führen dazu, dass wederLebensqualität und Erholungswert für Einheimische noch Tourist*innen sich wohl fühlenund Gäste beeinträchtigt werden.
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Viele Küstenorte an der Nord- und Ostsee sowie die Inseln sind besonders im SommerAuch bei Tagesgästen sind die Küstenregionen sehr beliebt. Damit es zu keiner Überlastung der Orte und ökologisch sensibler Gebiete kommt, wollen wir gemeinsam mit den Kommunen für eine bessere Verkehrslenkung sorgen. So könnten Apps es künftig erleichtern, die Auslastung einzuschätzen und sich für einen Ortdamit zusätzliche Suchverkehre zu entscheidenvermeiden.
C. 8. 3. Wohnraum erhalten
Die zunehmende touristische NutzungUmwandlung von WohnraumDauerwohnraum in Ferienwohnungen hat erhebliche FolgenAuswirkungen auf den Wohnungsmarkt und damit auch für die Menschen vor Ort. Unser Ziel ist es, dass auch in beliebten touristischen
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erhalten bleiben. Wir wollen neue landesrechtliche Möglichkeiten eröffnen, damit Kommunen den Schutzdieser Art von Zweckentfremdung entgegentreten und Wohnraum besser regeln schützen können.
C. 8. 4. Tourismus für alle
Wir wollen, dass alle Menschen unser Land ohne Barrieren erkunden können. Maßnahmen für inklusiven Tourismus verbessern den Zugang zu touristischen Angeboten für alle Menschen und tragen zur regionalen Entwicklung bei. Um die verschiedenen Handlungsbedarfe zu verzahnen, wollen wir eine langfristige Strategie für inklusiven Tourismus in Schleswig-Holstein unter Einbindung der Interessensvertretungen entwickeln.
Die Zugänglichkeit zu Natur- und Kulturräumen soll möglichst barrierefrei, zum Beispiel durch Strandwanderwege oder Bereitstellung von Mobilitätshilfen, gestaltet werden.
Um vorhandene Angebote zu überprüfen und bundesweit bekannt zu machen, soll sich Schleswig-Holstein am Bundesprogramm “Reisen für Alle” beteiligen. Dazu gehört auch eine Datenbank, in der barrierefreie touristische Angebote erfasst und bewertet werden können.
Wir prüfen zudem eine Mitgliedschaft des Landes in der ILGTA (The International LGBTQ+ Travel Association), um stärker als bisher die Zielgruppe queerer Menschen, u.a. durch Markting für queere Events, anzusprechen.