Änderungen von C 12 zu Beschluss C 12
Ursprüngliche Version: | C 12 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 19:22 |
Neue Version: | Beschluss C 12 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.02.2022, 21:22 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Zu:
C 12 - Schleswig-Holstein macht verantwortungsvolle Finanzpolitik
Text
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Schulden, aber auch mittelfristig höhere Zinsverpflichtungen werden den Handlungsspielraum des Landes künftig weiter einschränken. Hinzu kommt, dass die Steuerschätzung in Folge der Pandemie weniger Einnahmen vorhersagt als vor der Krise. Wir wissen, dass das Land vor großen finanziellen Herausforderungen steht und auch künftig nur umsetzen kann, was finanzierbar ist.
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Finanzpolitik ist für uns aber mehr als eine ausgeglichene Kasse. Mit Blick auf die Klimaziele, globale, lokale und nationale Gerechtigkeit müssen künftig alle finanzpolitischen Entscheidungen an zu definierenden Nachhaltigkeitszielen und an der Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels gemessen werden. Dazu werden wir insbesondere die Wirtschaftsförderprogramme überprüfen und anpassen. Schlussendlich ist klarKlar ist: Soziale und generationengerechte Finanzpolitik muss auch in Bildung, Klimaschutz und die
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der Pandemie ermöglicht, Notkredite aufzunehmen. Wir sehen dennoch die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung und setzen uns auf Bundesebene für eine Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz ein. Damit soll es den Ländern künftig ermöglicht werden, in einem klar definierten Rahmen für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz nicht reformiertNeuausrichtung unserer Schuldenpolitik. Den Ländern soll es künftig ermöglicht werden, für Nettoinvestitionen Schulden zu machen. Solange das Grundgesetz dafür nicht geändert wurde und es den Ländern damit nicht erlaubt ist, Kredite für Investitionen aufzunehmen, werden wir ein
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an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes verbindlich einplanen. Die konsequente Ausrichtung unserer Haushalts- und Finanzpolitik am 1,5-Grad-Ziel erfordert ein grundsätzliches Umdenken. Wir wollen künftig bei allen Investitionen und Förderprogrammen vorab ermitteln, ob die Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels beitragen. Ziel ist es, klimaschädliche Ausgaben zu reduzieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen und die Ausgaben für Klimaschutz zu erhöhen. Für die Bereiche Energiewende, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel wollen wir aufwachsend mindestens 5% des Gesamthaushaltes verbindlich einplanen. Externe Fördergelder von EU und Bundesebene sollen grundsätzlich nicht klimaschädlich verwendet werden.
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Milliarden Euro im Jahr. Das ist Geld, das für Klimaschutz, gute Bildung und Infrastruktur fehlt. Der Ankauf von Steuer-CDsSteuerdaten wird von uns deshalb ausdrücklich unterstützt.
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Künftig soll es den Gerichten wieder erlaubt werden, Prüfungen bei den Notar*innen vorzunehmen und Verdachtsmeldungen direkt an die FIU zu melden. Diese wirksame Möglichkeit der Geldwäschebekämpfung musste Berlin nach einer gesetzlichen Änderung leider wieder rückgängig machen.
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sicherzustellen. Hier arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung zusammen. Dieses Modell wollen wir auch inauf Schleswig-Holstein einführenübertragen.
Von Zeile 123 bis 125:
Wir wollen eine Bundesratsinitiative starten, um das Geldwäschegesetz wirksamer zu gestalten. So sollen die Obergrenzen für Bargeldzahlungen reduziert und, Meldepflichten der Notar*innen verschärft und die Geldwäscheaufsicht gestärkt werden.
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Für die Verwaltungs- und Aufsichtsräte und Geschäftsführer*innenVorstände der Sparkassen werden wir eine Mindestqualifizierung im Bereich Nachhaltigkeit einführen, um diese Ziele zu
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Dazu gehört auch die Ausgabe von Green Bonds, also nachhaltigen Finanzanleihen, denkbar auch in Kooperation mit anderen öffentlichen Herausgeber*innenEmittenten wie den Kommunen und anderen Ländern. Für die Schleswig-Holsteiner*innen werden wir den
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nächste Generation bereits ab der Schule, wie im Finanz- und Wirtschaftssektor auf nachhaltige Weise agiert werden kann.
Zur Förderung der Theorien- und Methodenvielfalt in der Ökonomik werden wir weitere Professuren für plurale Ökonomik schaffen. Darüber hinaus wollen wir Hochschulen in Schleswig-Holstein darin unterstützen, insbesondere wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge pluraler zu gestalten, indem beispielsweise Kurse zur ökonomischen Ideengeschichte sowie Wissenschaftstheorie angeboten werden.
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selbstverständlich sein. Wir werden uns dafür einsetzen, das Vergabegesetz des Landes dementsprechend zu reformieren. Wir wollen als Land Vorreiter bei der Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zur Einhaltung fairer, sozialer und ökologischer Produktionsbedingungen in der gesamten Lieferkette werden. Die Vergabeordnung des Landes werden wir entsprechend anpassen.
Insbesondere soll eine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflöhnen oder Löhnen in Anlehnung an Tarifverträge bei allen Vergaben ab 50.000 Euro eingeführt werden. Die Klimawirksamkeit und die Einhaltung von Menschenrechten müssen künftig
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unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie und einem Maßnahmenpaket zur Erreichung der CO2-NeutralitätKlimaneutralität bis zum Jahr 2035 verbunden.
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einer regelmäßigen Gemeinwohlbilanz in Landesunternehmen verpflichtend werden. Hierzu werden wir zunächst mit einem Pilotprojekt starten.
Wir werden eine verpflichtende Frauenquote von mindestens 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen und Maßnahmen implementieren, um auch inter*, trans* und nicht binäre Personen zu berücksichtigen.
Abschließend werden wir eine verpflichtende Frauenquote von 50% in Geschäftsführung und Geschäftsleitung auf erster und zweiter Ebene in Unternehmen mit Landesbeteiligung auf den Weg bringen.