Änderungen von C 10 zu Beschluss C 10
Ursprüngliche Version: | C 10 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.01.2022, 19:16 |
Neue Version: | Beschluss C 10 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 25.02.2022, 20:43 |
Kapiteltitel
Schleswig-Holstein ist sicher für alle
Zu:
C 10 - Schleswig-Holstein ist sicher für alle
Text
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Wir wollen keine Aufrüstung der Polizei mit immer mehrweiteren Waffensystemen. Wir wollen deeskalierende Inhalte, politische Bildung, digitale Kompetenzen und deneine Sensibilisierung im Umgang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Die Förderung der
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Wir sind gegen eine anlasslose Massenüberwachung; Quellen-TKÜ, Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung lehnen wir genauso wie den Einsatz von Body-Cams in Wohnungen ab. Sicherheitsgesetze wollen wir evaluieren und befristen.
Wir sind auch weiterhin enttschieden gegen eine sich als sicherheitspolitisch kontraproduktiv erwiesene anlasslose Massenüberwachung aller Bürger*innen durch Vorratsdatenspeicherungen und setzen stattdessen auf die zielgerichtete Abwehr konkreter Gefahren durch die Polizei. Auch den bisherigen mit den Vorgaben des Bundesverfassunsgerichts nicht in Einklang zu bringenden Einsatz der sogenannten "Quellen-TKÜ" und der "Online-Durchsunchung" lehnen wir ab. Statt mit Sicherheitslücken staatlicherseits zu handeln, wollen wir diese schnellstmöglich schließen. Hierfür setzen wir auf eine staatliche Meldepflicht. Den Einsatz von Body-Cams in Wohnungen lehnen wir ebenfalls ab.
Von Zeile 62 bis 63 einfügen:
Die Bekämpfung von Gewaltdelikten, insbesondere Gewaltdelikte gegen Frauen, inter*, nicht-binäre und trans* Personen sowie gegen Kinder, wollen wir noch stärker in den Fokus nehmen. Die Umsetzung des
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senken. Hierbei setzen wir auf die Opferforschung und ganz besonders den Ausbau der Hilfs- und Beratungsangebote sowie täter- und opferorientierte Prävention. Es gibt bereits viele polizeiliche Mittel, um häuslicher Gewalt entgegenzuwirken. Dennoch kommt es dazu, dass die Täter*innen Gewaltschutzanordnungen wiederholt übertreten. Deshalb fordern wir unter anderem: Verpflichtendes Täter*innentraining auch schon nach dem ersten Polizeieinsatz, Meldeauflagen während der Wegweisung, konsequente Sanktionen bei Verstößen gegen Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes, Aufenthaltsgebote, Unterlassungshaft bei wiederholtem Überschreiten des Kontakt- und Näherungsverbots. Wir fordern eine gesonderte Ausweisung von kinder- und frauenfeindlichen Straftaten in der Kriminalstatistik.
Von Zeile 79 bis 80 einfügen:
Kriminalitätsstatistik zu periodischen Sicherheitsberichten mit regionalem Bezug ausbauen.
Wir wollen die Aussagekraft der Kriminalitätsstatistik auch bezüglich gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verbessern.
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Wir setzen uns dafür ein, dass beim Landgericht Kiel und Landgericht Lübeck jeweils eine zusätzliche Wirtschaftsstrafkammer eingerichtet und entsprechendes Personal bereitgestellt wird.
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C. 10. 3. Schutz vor und Aufklärung sexuellen Missbrauchs
Nach wie vor machen Studien, Veröffentlichungen und die öffentliche Debatte deutlich, dass sexualisierte Gewalt innerhalb von Religionsgemeinschaften und anderen Institutionen gründlich aufgearbeitet und durch präventive Maßnahmen zukünftig besser verhindert werden muss. Wir erwarten, dass sich insbesondere die Religionsgemeinschaften dazu verpflichten, ihre Strukturen in Kooperation mit staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen zu hinterfragen, und sowohl ihre Angebote zur Prävention als auch solche zur Aufarbeitung vergangener Fälle weiter ausbauen. Den verantwortlichen Organisationen stehen dafür ausreichend eigene Mittel zur Verfügung.
Bei der Forderung nach Maßnahmen stehen wir solidarisch auf der Seite der Betroffenen. Das umfasst für uns auch die Forderung nach einer angemessenen finanziellen Entschädigung der Opfer. Außerdem werden wir die parlamentarische Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen erhöhen.
C. 10. 34. Prävention, Antirassismusarbeit und Deradikalisierungsstrategien
Die wirksamste Prävention ist eine inklusive Gesellschaft, die keinen Anlass und Raum für eine Radikalisierungdie Entwicklung rechtsextremer, islamistischer, rassistischer, diskriminierender, antidemokratischer oder menschenverachtender Einstellungen bietet. Prävention muss daher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gelebt werden, die ausschließlich im
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finanziert und verstetigt werden. Unser Ziel ist es, demokratiefeindlichen Tendenzen frühzeitig entgegenzuwirken.
Wir unterstützen Projekte zur Adressierung von Jungen und Männern zum Thema toxische Männlichkeit und wollen Männerberatungsstellen aktiv in den Gewaltschutz für Mädchen und Frauen einbinden.
Kriminalprävention ist im Kontext einer evidenzbasierten Innenpolitik ein wesentlicher Baustein der Kriminalitätsbekämpfung. Einen Schwerpunkt legen wir hierbei in sämtliche Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, rechtsextremen, rassistischen, diskriminierenden und menschenverachtenden Strömungen wirksam zu begegnen. Wir wollen daherBestehende Deradikalisierungs-, Ausstiegs- und Präventionsprogramme werden wir evaluieren, erfolgreiche Programme ausbauen und die Kriminal- und Extremismusprävention sowie das Risikomanagement durch Forschung und Entwicklung nachhaltiger Präventionskonzepte fördern. In den Kommunen wollen wir Partnerschaften für Demokratie in den Kommunen etablieren und dadurch den Ausbau der kommunalpräventiven Räte um diese Facette ergänzen.
Von Zeile 116 bis 120 einfügen:
jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, dass Europa und Deutschland unverändert im Zielspektrum von terroristischen Einzeltäter*innen und Organisationen stehen. Diesen sicherheitspolitschen Herausforderungen muss sich die wehrhafte Demokratie sehr entschlossen entgegenstellen. Auch die Entwicklungen im Zusammenhang mit den „Corona-Demonstrationen“ zeigen, dass Verschwörungserzählungen sich zu einer echten Gefahr entwickeln können, wenn sich Täter*innen zunehmend gegenseitig radikalisieren und beispielsweise antisemitische oder gegen politische Funktionsträger*innen gerichtete
Von Zeile 122 bis 128:
C. 10. 4. Der Verfassungsschutz schützt die Verfassung
Der Verfassungsschutz sorgt dafür, dass die Verfassung bestmöglich geschützt wird – und das soll auch so bleiben. Um dies zuverlässig umzusetzen, planen wir eine Reform des Verfassungsschutzes, um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllen zu können. Wir wollen eng begrenzte und transparente Vorgaben für den Einsatz des Verfassungsschutzes, insbesondere für den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung.
C. 10. 5. Schutz der demokratischen Zivilgesellschaft
Der Verfassungsschutz leistet eine wichtige Arbeit. Dennoch sind Reformen dringend notwendig. Wir planen eine solche Reform des Verfassungsschutzes, wollen unter anderem rechtliche klare Vorgaben, insbesondere für den Einsatz von Vertrauenspersonen und zur Datenspeicherung. Zudem wollen wir die parlamentarische Kontrolle weiter stärken
In Zeile 140:
C. 10. 56. Starker Rechtsstaat
Von Zeile 209 bis 210 einfügen:
diese effektiv zu verfolgen und mit den Opfern solcher Taten angemessen umzugehen. Wir werden das Jura-Studium und das Referendariat auf moderne didaktische Grundlagen stellen, weniger belastend gestalten und an die heutige Arbeitsrealität anpassen, etwa durch das E-Examen. Referendar*innen werden wir außerdem eine angemessene Beihilfe zahlen. Die mündlichen Prüfungen werden wir diskriminierungsfrei gestalten.
Von Zeile 228 bis 241 löschen:
C. 10. 6. Schutz vor und Aufklärung sexuellen Missbrauchs
Nach wie vor machen Studien, Veröffentlichungen und die öffentliche Debatte deutlich, dass sexualisierte Gewalt innerhalb von Religionsgemeinschaften und anderen Institutionen gründlich aufgearbeitet und durch präventive Maßnahmen zukünftig besser verhindert werden muss. Wir erwarten, dass sich insbesondere die Religionsgemeinschaften dazu verpflichten, ihre Strukturen in Kooperation mit staatlichen und wissenschaftlichen Institutionen zu hinterfragen, und sowohl ihre Angebote zur Prävention als auch solche zur Aufarbeitung vergangener Fälle weiter ausbauen. Den verantwortlichen Organisationen stehen dafür ausreichend eigene Mittel zur Verfügung.
Bei der Forderung nach Maßnahmen stehen wir solidarisch auf der Seite der Betroffenen. Das umfasst für uns auch die Forderung nach einer angemessenen finanziellen Entschädigung der Opfer. Außerdem werden wir die parlamentarische Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen erhöhen.
Von Zeile 259 bis 266:
Wir stehen für einen modernen, resozialisierungsorientierten, evidenzbasierten und menschenrechtsfreundlichen Straf- und MaßregelvollzugStrafvollzug ein. Dies dient den Interessen der im Straf- und MaßregelvollzugStrafvollzug Beschäftigten, der untergebrachten Menschen und unserer Gesellschaft als Ganze in gleichem Maße.
Wir setzen uns dafür ein, den Vollzug von Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Jugendarrest, Maßregeln, Untersuchungshaft und einstweiliger Unterbringung weiter zu entwickeln, um das Risiko einer erneuten Straffälligkeit zu verringern und die soziale Integration der Gefangenen und Untergebrachten zu verbessern.
Besonders wichtig ist eine nachhaltige Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Strafgefangenen. Den in der JVA Lübeck geplanten Ausbau der vollstationären psychiatrischen Versorgung werden wir kritisch begleiten, damit er den tatsächlichen Bedarfen auch wirklich entspricht. Die bestehenden Angebote reichen bei weitem nicht aus um die gravierenden psychischen Störungen einer wachsenden Zahl von Strafgefangenen zu behandeln. Diese stehen unbehandelt einer Resozialisierung massiv im Weg.
Von Zeile 269 bis 271:
den Aufbau eines angemessen ausgestatteten kriminologischen Dienstes für den Justiz- und MaßregelvollzugJustizvollzug ein. Das Leben in der Haft soll so weit wie möglich den Verhältnissen außerhalb des Vollzugs angepasst werden. Die gesetzlichen
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geschaffen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Umsetzung in allen VollzugsanstaltenJustizvollzugsanstalten auf hohem Niveau erfolgt.
Die Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sollen dazu angehalten werden, die von uns geschaffenen
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prüfen, ob ein Teil der Jugendhaftanstalt Schleswig entsprechend umgestaltet werden kann. Der Maßregelvollzug ist durch eine Kommission mit externen Expert*innen daraufhin zu überprüfen, ob das Behandlungsangebot dem aktuellen Stand der psychiatrischen Wissenschaft entspricht.